Auszug von nachdenkseiten
Ideologische und herrschaftliche Hintergründe der „Ein-Euro-Jobs“
von Wolfgang Lieb
Beitrag von Christian Girschner
Die Ein-Euro-Job-Ökonomie ist ein gigantisches Wohlfahrtsprogramm für die Beschäftigungsträger, privaten Arbeitsvermittler und für die finanziell ausgebluteten Kommunen, aber vor allem für die sozialen wie kulturellen Träger und Wohlfahrtskonzerne darstellt. Diese eignen sich die Arbeitsleistungen der Erwerbslosen kostenlos sowie die bundesstaatlich mitgesponserten „Verwaltungspauschalen“ für die Beschäftigung der Erwerbslosen gewinnbringend an.
Die Hartz-Reformen bedeuten letztlich:
die herrschaftlich inspirierte Zurichtung der Erwerbslosen als sich selbst verwertende und von jeglichen eigenen Ansprüchen befreite Selbstunternehmer - insbesondere für den Niedriglohnbereich;
die generelle politische Disziplinierung, Erpressung und Einschüchterung der regulär Beschäftigten, um Löhne zu senken, die Arbeitszeit zu verlängern, Schutzrechte abzuschaffen etc.;
die radikale Senkung der Lebensunterhaltungskosten für die erwerbslosen Menschen.
Lesen Sie dazu einen Beitrag von Christian Girschner.
Zur politischen Ökonomie der „Ein-Euro-Jobs“: ideologische und herrschaftliche Hintergründe
von Christian Girschner
„Alles für uns selbst und nichts für andere, scheint zu allen Zeiten die elende Devise der Herrschenden gewesen zu sein.“ Adam Smith [1]
Die mit der Hartz IV-„Reform“ eingeführten Ein-Euro-Jobs wurden von der regierenden Politik und Öffentlichkeit anfänglich als eine sozialpädagogische Initiative und Therapie des Staates verkauft, um den Langzeitarbeitslosen einen besonderen Hilfsdienst zu erweisen [2]. Nebenbei wurde diese >Reform< in den Medien angesichts heftiger Proteste als alternativlos dargestellt, um die Arbeitslosigkeit abzubauen [3]. So waren nach der offiziellen Staatspropaganda die Hartz-„Reformen“ nur dazu da, einerseits das schwere Los der Arbeitslosen zu mildern, andererseits durch Einübung bzw. Wiederbelebung der notwendigen Arbeitstugenden den Übergang in den sogenannten ersten Arbeitsmarkt zu erleichtern. Entsprechend herzbewegend wurde auf einmal von Spitzenpolitikern das schwere Schicksal der unverschuldet arbeitslos gewordenen Menschen zitiert, die das der Politik bislang unbekannt gebliebene unstillbare Bedürfnis hätten, einer Tätigkeit nachzukommen, damit sie sich wieder als wertvolle und geachtete Mitglieder der Gemeinschaft fühlen dürften [4]. Die Ein-Euro-Jobs sollten dieses Anliegen befriedigen und so kündigte im Herbst 2004 der damalige Wirtschaftsminister im Verbund mit den Wohlfahrtskonzernen an, 600000 Ein-Euro-Stellen einzurichten. Schließlich, so der überraschen barmherzige Tenor in den Medien, litten Langzeitarbeitslose überdurchschnittlich an Minderwertigkeitsproblemen, Depressionen, Angstzuständen u.a.m. [5] Gleichzeitig schwang schon in diesen offiziellen Rechtfertigungsbemühungen die Auffassung mit, nun könnten die Langzeitarbeitslosen sich endlich auch von ihrem Image der Faulheit befreien[6], indem sie zeigen, wie arbeitswillig sie doch sind, sofern sie jede Tätigkeit ausführen, die weder sozialversicherungspflichtig ist, noch angemessen bezahlt wird. Deshalb sind diese >Jobs< keine, die Arbeitslose ablehnen dürfen, ohne dafür finanziell hart sanktioniert zu werden [7]. Mit Hilfe der Ein-Euro-Jobs könnten die Arbeitslosen also für eine Verbesserung ihres schlechten Rufes sorgen und etwas für die >Gemeinschaft< tun, also beweisen, dass sie nicht absichtlich in der viel geschmähten >sozialen Hängematte< verbleiben, anstatt zu arbeiten. Bald darauf sollte dieser zwangssozialpädagogische Zug in der öffentlichen Debatte wieder verschwinden: Nachdem sich Anfang 2005 herausstellte, dass trotz der unisono als alternativlos dargestellten Arbeitsmarkt-„Reform“ die Arbeitslosigkeit sich weder halbierte noch sank, sondern weiter anstieg. Entsprechend wurde in der Politik und den Medien eine neue und beispielslose Hetze über den vermeintlichen Missbrauch von sozialen Leistungen entfacht. Letztere gipfelte in der Aussage des Wirtschaftministeriums, dass ein großer Prozentsatz (bis zu 20%) der Arbeitslosengeld-II-Empfänger als sozialschmarotzende „Parasiten“ zu bezeichnen wären [8]. Freilich gehört der Missbrauchsvorwurf schon seit langem zum gut eingespielten PR-Kampagneninstrument der etablierten Politik und Medienkonzerne [9], um dem Wahlvolk einen entsprechenden Sündenbock zu präsentieren. Entsprechend wiederholte sich auch in der 2005 losgetretenen Hetz-Kampagne gegen Arbeitslose die immerwährende >Diagnose< der Politik und Medien[10]: Der Arbeitslose als Leistungsbezieher ist selbst der Verursacher der unerwartet gestiegenen Arbeitslosigkeit, denn dieser gilt per se als potenzieller Betrüger[11] und unterläuft deshalb einfach die politisch verordnete Therapie, da die sozialstaatlichen Leistungen zu freigiebig und zu hoch wären; anstatt zu arbeiten, genießt dieser das >großzügige< Arbeitslosengeld II nach Hartz IV [12]. Die verfehlte Wirtschafts- und Sozialpolitik einer Regierung oder gar die kapitalistische Wirtschaftsordnung entschwinden so als Verursacher der Misere aus dem politischen Wahrnehmungsvermögen und Schussfeld und erleichtern somit das Regieren und Herrschen.
Zwar wurde inzwischen auch von den eigentlichen wissenschaftlichen Urhebern bzw. Wegbereitern dieser „Reformen“ belegt, dass die Hartz-„Reformen“ von I bis III ihre Wirkungslosigkeit erfolgreich unter Beweis gestellt haben [13], was jedoch keinen der Beteiligten der Missbrauchsdebatte bis heute störte, geschweige denn das Eingeständnis der Initiatoren dieser >Reformen< hervorrief, arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitisch vollständig inkompetent zu sein [14]. Insoweit gab es auch keine reumütigen Rückzugsgefechte angesichts des „größten sozialpolitischen Flops“ (H. Geißler) in der Geschichte der Bundesrepublik, geschweige denn Rücktritte von politischen Ämtern oder von beratenden Wissenschaftlern. Die so oft von der neoliberalen Machtelite geforderte Eigenverantwortung, Leistungsbereitschaft und permanente Bildungsbereitschaft wendet diese also nicht auf sich selbst an: In den höheren bzw. besseren Kreisen der Gesellschaft gelten die von ihnen selbst stets angepriesenen ehernen Markterfordernisse nur für Arme, Arbeitslose und Beschäftigte, nicht aber für sich selbst [15]. Denn neoliberale Wissenschaftler, Politikakteure, Unternehmensberater und Journalisten sind nicht nur davon überzeugt, dass sie kluge Köpfe sind und aus diesem Grund ihren missionarisch aufgeblähten politischen Führungsanspruch auch gegen den Willen der Bevölkerung im Sinne einer höheren Vorsehung durchsetzen müssen, sondern sie wissen deswegen vor allem eines, dass nicht ihre entwickelte und propagierte Therapie versagt hat, sondern nur die verordnete Dosis noch zu gering angesetzt war, um Erfolge zu erzielen. Soweit muss die neoliberale Dosis weiter erhöht werden[16], indem insbesondere die sozialen Leistungen weiter abgesenkt, bürgerliche Grundrechte noch stärker beschnitten bzw. abgeschafft und die Sanktionen gegen vermeintlich Arbeitsunwillige verschärft werden [17].
Ideologische Grundlagen und herrschaftliche Interessen
Um zu einer adäquaten Einschätzung über die politik-ökonomischen Funktion der Ein-Euro-Jobs zu kommen, reicht es allerdings nicht, diese phänomenologischen Aspekte weiter zu vertiefen. Vielmehr ist es sinnvoll, die ideologischen und damit herrschaftsabsichernden Strategien und Interessen insgesamt zu erhellen, die die Grundlage für die Einführung von Hartz IV und Ein-Euro-Jobs bilden. Die wesentlichen Motive hierfür liegen in der >neoliberalen< Umwälzung der gesamten Gesellschaft, die wiederum Resultat und Ausdruck einer gravierenden Verschiebung des politischen Kräfteverhältnisses ist. Diese Verschiebung des politischen Kräfteverhältnisses verdankt sich zweier Entwicklungen. Zum einen (a) entwickelt die kapitalistische Produktionsweise diese historische Tendenz: Je höher der kapitalistische Reichtum, die Produktion wie Produktivität angewachsen ist, umso schwieriger wird es, diesen Reichtum für die kapitalistische Ökonomie weiter zu vergrößern. Der gesellschaftliche Wirkungsgrad bzw. die Produktivität der Arbeit wird dank beschleunigter Produktions-, Prozess- und Organisationsinnovationen beständig auf ein höheres Niveau getrieben, weshalb in den jeweiligen Produktionszweigen mit immer weniger Beschäftigten ein größerer Ausstoß von Waren gelingt. Daraus resultiert, wenn keine dieser Tendenz entgegenwirkenden politik-ökonomischen Maßnahmen ergriffen bzw. durchgesetzt werden können, wie dies nicht nur in der BRD der Fall gewesen ist, eine sukzessiv ansteigende Arbeitslosigkeit und Verarmung in den hoch entwickelten kapitalistischen Industriestaaten. Soweit kommt es zur „Entkoppelung von kapitalistischer Prosperität und gesellschaftlicher Wohlstandvermehrung“ [18], die eine massive Reichtumspolarisierung einleitet [19]. Zum anderen (b) ist der Wirtschaftselite seit Ende der 60iger Jahre bewusst, dass sie die Beherrschung der Öffentlichkeit und der Politik in ihrem Interesse systematischer und professioneller organisieren müssen, um den aus ihrer Sicht überzogenen und verkehrten Ansprüchen der Beschäftigten bzw. herrschaftsunterworfenen Bevölkerung insgesamt offensiv, also bewusstseinsformierend entgegentreten zu können [20]. Dies geschieht über eine ganze Palette von sich beständig wiederholenden und zunehmend aggressiver werdenden Forderungen und Denunziationen: Privatisierung sozialer Sicherungssysteme wie öffentlicher Dienstleistungen, Senkung der Löhne und Unternehmenssteuern, Flexibilisierung des Arbeitsmarktes, Abschaffung von Tarifverträgen, >Arbeitslosen- und Sozialhilfemissbrauch durch faule Arbeitslose< etc. Inzwischen wird offen von Vertretern des Kapitals davon gesprochen, einen >Systemwechsel< herbeiführen zu wollen [21]. So existiert für dieses Ansinnen des Kapitals inzwischen ein komplexes Netzwerk von Denk- und Bewusstseinsfabriken, Stiftungen, PR-Agenturen, Wirtschaftsinstituten, Beratern, Kommissionen, Lobbyisten- und Unternehmensverbänden, Medien, das ergänzt wird durch die Infiltration der Staatsministerien durch Konzernmitarbeiter sowie die direkten Beeinflussungsmethoden von Entscheidungsträgern in Politik und Exekutive durch einzelne Konzerne und Lobbyverbände/PR-Agenturen [22]. Dies alles wird mit höchstem Aufwand betrieben, um eben die >richtige< Politik für die >Wirtschaft< nicht nur durchzusetzen, sondern diese auch in der Öffentlichkeit als alternativlos anpreisen und legitimieren zu können[23]. Insoweit wurde eine schlagfertige und mächtige „APO des Kapitals“ [24] aufgebaut. Es handelt sich hierbei um eine systematisch und professionell betriebene Fabrikation eines neoliberalen Konsenses, der spätestens 1999 mit der Wende des Kanzlers Schröder zum >Genossen der Bosse< zu einem parteiübergreifenden wurde. Da zudem die mehrheitlich sozialdemokratisch ausgerichteten Gewerkschaften diesen neuen Regierungskurs unterstützen [25], wirkt diese neoliberale Weltdeutung, samt dem damit inthronisierten politischen Forderungskatalog auf die öffentliche Meinung umso glaubwürdiger und alternativloser.
Beide kurz skizzierten Faktoren schwächten nicht nur die Vertretung und Durchsetzung der Interessen der Beschäftigten und übrigen Bevölkerung gegenüber dem Staat und den Unternehmen, sondern führten zu einem tiefgreifenden sozial- und politikökonomischen Rollback, der auch die letzten Rudimente demokratischer Selbstbestimmung unter den Bedingungen einer kapitalistischen Ökonomie weggefegt hat. Dies alles geschieht nicht zufällig, sondern ist Resultat des von der Machtelite favorisierten liberal-ökonomischen Prinzips der „Eliminierung der Politik“ [26], damit ist aber nicht die Etablierung eines historisch noch nie existierenden liberalen >Nachtwächterstaats< [27] gemeint, sondern zweierlei: Einerseits die Ausschaltung des Einflusses der herrschaftsunterworfenen Bevölkerung vor allem auf politische Entscheidungen des Staates, die die Sozial- und Wirtschaftspolitik betreffen. Andererseits die Zurückdrängung und Aufhebung betrieblicher und gewerkschaftlicher Gegenmacht gegenüber der Entscheidungs- und Befugnisvollmacht des Kapitals. Es geht also bei der Durchsetzung des liberal-ökonomischen Prinzips der „Eliminierung der Politik“ einzig darum, das politische Machtgefüge in Gesellschaft und Politik zu Gunsten des Kapitals zu verschieben, damit dieses umso kompromissloser seine herrschaftlichen Interessen auf allen Ebenen der Gesellschaft und des Staates realisieren kann.
Damit sind zwei voneinander nicht zu trennende Aspekte der kapitalistischen Ökonomie angesprochen. Auf der einen Seite liegt es in der Natur der kapitalistischen Vergesellschaftungsweise, dass jedes Unternehmen seine Rendite sowohl (a) im allgemeinen auf Kosten der Lohnabhängigen steigern möchte, als auch (b) über den gesellschaftlichen Durchschnitt seiner Konkurrenten mit allen ihm zur Verfügung stehenden technischen und organisatorischen Methoden heben möchte. Beide Ziele, die die Unternehmerschaft miteinander verbrüdert und zugleich verfeindet, um die unendliche Vermehrung des für die Produktion vorgeschossenen Geldes auf stets höherem Niveau der Produktion fortsetzen zu können, konstituieren das über der Konkurrenz stehende gemeinsame Interesse [28] nach größtmöglicher Handlungssouveränität in der unmittelbaren Produktion gegenüber den Beschäftigten. Letzteres meint vor allem die uneingeschränkte Verfügungsgewalt der Unternehmerschaft über die menschliche Arbeitskraft, d.h. vor allem, dass sie allein über die Art und Weise der Arbeitsverausgabung, Entlohnung, Arbeitsbedingungen, Länge und Intensität der Arbeit bestimmen möchten. Man will also die unterworfenen Lohnabhängigen ganz und gar für seine rücksichtslosen Ansprüche der maximalen Verwertung des Kapitals in Beschlag nehmen. Allerdings konnte sich dieser Anspruch im Kapitalismus niemals vollständig durchsetzen, weil er auf den Widerstand der Lohnabhängigen stieß. Die alle sozialen Verhältnisse beständig umwälzende Verwertungsmühle des Kapitals kann sich schließlich nur über den permanenten politischen Herrschaftskonflikt zwischen den Kapitalbesitzenden und der Klasse der Lohnabhängigen konstituieren und erhalten. Es ist der die ganze Gesellschaft durchziehende und bestimmende, andauernde (implizite wie explizite) Kampf um die Lebens- und Arbeitsbedingungen, der die Kapitaldynamik von innen antreibt. So ist die viel zitierte Ware Arbeitskraft nur im rein formellen Sinne eine Ware, denn ihre Lohnhöhe und ihr Gebrauchswert für den Unternehmer konstituieren sich im und durch den politischen Kampf [29].
Dieser nicht still zu stellende Herrschaftskonflikt ist derzeit massiv zugunsten der Kapitalseite verschoben worden und soll nach Interesse der neoliberalen Machtelite noch weiter zu ihrem profitablen Vorteil ausgebaut werden, was einschließt, dass der Rollback institutionalisiert und zementiert werden muss. Hierzu gilt der Machtelite neben dem Instrument der Unternehmenssteuersenkungen, die der angestrebten – und schon erfolgten - Demontage des >Sozialstaates< stets vorangeht, die Arbeitslosigkeit als nützlicher politischer Hebel, um ihre Interessen auch gegen den Widerstand der Lohnabhängigen als auch Gewerkschaften durchsetzen zu können, die durch die verfestigte hohe Arbeitslosigkeit ohnehin geschwächt sind [30].
Neoliberalismus und Arbeitsmarkt
Die vielzitierte Begrifflichkeit >Neoliberalismus< zur Beschreibung dieser Entwicklung ist irreführend, da es die handfesten herrschaftsbestimmten Interessen des Kapitals und Staates, die hinter diesem Rollback stehen, mehr oder minder zur Nebensache erklärt und zu einem Produkt einer sich zufällig durchsetzenden >falschen< Politik und Ideologie erhebt. Entsprechend ist es wenig sinnvoll, eine allumfassende und ideologiekritische Betrachtung des >Neoliberalismus< bzw. der neoklassischen Ökonomietheorie vorzunehmen. Zudem wurde schon früher der unwissenschaftliche und wenig kohärente Inhalt des Neoliberalismus belegt und gezeigt, dass dieser nur als pseudowissenschaftlicher Deckmantel und Stichwort- bzw. Phrasengeber für spezifische herrschaftsdurchsetzende Interessen der Machtelite bzw. des Kapitals dient. Dem Neoliberalismus dient sich allerdings der sogenannte >professorale Großunternehmer< gerne an, der sich in der Öffentlichkeit und politischen Arena als neutraler Sachverstand bewundern und verkaufen lässt, wenn es um vermeintlich hoch komplexe ökonomische und soziale Probleme geht, welche sich deswegen angeblich einer demokratischen Beratung und Lösung entziehen sollen. Damit wird die alt gebräuchliche „Indienstnahme“ „des Wissenschaftlers durch außerwissenschaftliche Mächte“ [31], also der Machtelite, wieder fest institutionalisiert [32], welcher sich in der Regel als >unabhängiger Sachverständiger< nebenbei noch das Gehalt durch Zuwendungen von Konzernen aufbessern lässt [33]. Dies bestätigt die alte Erkenntnis, dass die zu >Theorien< erhobenen Konstruktionen der >Wirtschaftswissenschaft< immer noch unverändert, d.h. von ihrer Entstehung im frühbürgerlichen Zeitalter bis heute, als direkt apologetische, ideologische und politische Waffe der Machtelite im permanenten Herrschaftskampf um die kapitalistischen Arbeits- und Lebensbedingungen fungieren [34]. Entsprechend wird die kapitalistische Ökonomie bis heute in der Wirtschaftswissenschaft auf eine vorkapitalistische Markt- und Tauschgesellschaft zurückgebogen, was wiederum bedingt, die unmittelbare kapitalistische Produktion zu einer vorgesellschaftlichen, also herrschaftslosen und damit zu einer rein stofflich-technischen Sphäre zwischen Mensch und Natur zu verkehren, welche dann als überhistorischer und unveränderlicher Prozess des Wirtschaftens schlechthin begriffen wird. Die Geschichte der Ökonomie reduziert sich damit auf eine Geschichte der technischen Entwicklung bzw. Arbeitsteilung sowie der dadurch bedingten stofflich-technisch unterschiedenen und sich historisch entwickelnden Sektoren der Landwirtschaft, Industrie und Dienstleistungen [35]. Der für die Ökonomen über dieser so begriffenen Produktion schwebende und stets automatisch im Gleichgewicht befindliche Markt - bzw. die Austauschsphäre – ist dann die adäquateste und effektivste Vermittlungsform des produzierten stofflichen Reichtums für die Menschen, der den Wohlstand aller vergrößert. In dieser ahistorischen und vorgesellschaftlichen Welt des ewigen Produzierens und Austauschens gilt das Geld dann nur noch als neutrales Austauschmittel, weshalb die Austauschsphäre auch als Geldschleier bezeichnet wird, die über die reale oder rein stofflich-technisch begriffene Ökonomie liegt. Deswegen werden alle ökonomischen Krisen und Missstände als notwendige Konsequenz politischer Eingriffe in die stets harmonisch funktionierende wie reichtumsschaffende Marktökonomie zurückgeführt, d.h. vielmehr, die politischen Interventionen behindern die Funktionsweise und damit das ansonsten existierende Gleichgewicht des Marktes.
Dementsprechend nimmt die Kerndoktrin der neoklassischen bzw. neoliberalen Wirtschaftstheorie hinsichtlich der Erklärung der Arbeitslosigkeit eine spezifische Gestalt an: Die Arbeitslosigkeit ist in dieser Weltsicht eine Folge, dass es keinen wirklichen Markt für Arbeitskräfte gibt, weil ihn sowohl der Staat mit seinen sozialen Sicherungssystemen und Schutzrechten für Arbeitslose, Erwerbstätige, Kranke, Rentner als auch die Gewerkschaften mit ihrer Durchsetzungsmacht hinsichtlich der Lohnhöhe und Arbeitsbedingungen deformieren oder sogar außer Kraft gesetzt haben. Aus diesem Grund gibt es keinen sogenannten markträumenden Preis für >Arbeit<. Erst dieser würde den Preis der Arbeit auf ein Niveau drücken, das es für Unternehmer wieder rentabel werden würde, Erwerbslose einzustellen. Nur die Existenz eines freien Arbeitsmarkts beseitigt demzufolge die Arbeitslosigkeit. Die Arbeitslosigkeit wird also – wie jede ökonomische Krise - nie vom >Markt< selbst verursacht, darum spricht die Ökonomenzunft stets von >freiwilliger Arbeitslosigkeit<. Wenn also der Lohn gemäß dem neoliberalen Prinzip der Eliminierung der Politik wieder auf Angebot und Nachfrage reagierte, dann würde auch keine Arbeitslosigkeit entstehen; umgekehrt: eine bestehende Arbeitslosigkeit würde wieder abgebaut. Daraus entspringen die vermeintlich wissenschaftlich begründeten Forderungen aller >neoliberalen< Arbeitsmarktreformen, welche in rührend pathetischer Art und Weise im Namen der Arbeitslosen und des Allgemeinwohls eingefordert werden, hinter dem sich aber die oben angeführten herrschaftlichen wie renditesteigernden Interessen der Kapitalagenten verbergen: alle Regulationen und Schranken zu beseitigen, die einen negativen oder störenden Einfluss auf die Herausbildung eines marktgerechten Arbeitslohnes besitzen [36]. Dies impliziert allerdings mehr als nur eine Absenkung des Lohnes, es umfasst auch die Forderung nach Erhöhung der Arbeitszeit, nach Abschaffung des Kündigungsschutzes und von Tarifverträgen, Abbau von Schutzrechten und betrieblicher Mitbestimmung, Kürzung und Streichung sozialer Leistungen sowie die Abschaffung von Kriterien für zumutbare Arbeit für Erwerbslose (da diese in den Augen der Neoliberalen wie ein >Mindestlohn< wirken, damit der Senkung der Löhne nach unten im Wege stehen), aber auch die Einführung von Leiharbeit, befristeten Arbeitsverhältnissen, prekären >Mini-Jobs<, Scheinselbständigen („Ich-AG“) und vieles andere mehr [37].
Diese neoliberale Arbeitsmarktpolitik [38] umfasst neben der sogenannten Deregulierung des Arbeitsmarktes gleichzeitig eine subjektive Komponente, nämlich die Transformation der Lohnabhängigen und Erwerbslosen in ein am Markt andauernd zu bewährendes >Selbstunternehmertum< [39]:
Die Person muss für sich selbst zum Unternehmen werden, sie muss sich selbst, als Arbeitskraft, als fixes Kapital betrachten, das seine ständige Reproduktion, Modernisierung, Erweiterung und Verwertung erfordert. Sie darf keinem äußeren Zwang unterworfen sein, sie muss vielmehr ihr eigener Hersteller, Arbeitgeber und Verkäufer werden und genötigt sein, sich die Zwänge aufzuerlegen, die zur Lebens- und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens, das sie ist, erforderlich sind. (…) Jede erwerbstätige Person soll sich selbst verantwortlich fühlen für ihre Gesundheit, ihre Mobilität, ihre Anpassungsfähigkeit an variable Arbeitszeiten sowie für die Aufarbeitung ihrer Kenntnisse. Sie soll ihr ganzes Leben als ihr Humankapital verwalten, ständig in Fortbildungskursen investieren und verstehen, dass die Verkäuflichkeit ihrer Arbeitskraft von der kostenlosen, freiwilligen und unsichtbaren Arbeit abhängt, durch die sie sich ständig von neuem produziert. [40]
Diese und weitere Tugenden des Selbstunternehmertums und der Selbstökonomisierung werden daher schon seit längerer Zeit in einem auf Dauer gestellten medialen und politischen Trommelfeuer in Deutschland verbreitet und propagiert. Es hat längst die konzerngesteuerte Unterhaltungsindustrie ebenso wie die Individuen und ihr Bewusstsein, Verhalten bzw. ihr gesamtes Leben kolonialisiert und äußert sich in einer allgegenwärtig anzutreffenden Mixtur von Motivations- und Erfolgstraining, Positiven Denken und Neuro-Linguistischer Programmierung (NLP), Esoterik, Selbsthilfeliteratur, Arbeitssucht usw. [41] All dies kulminierte in Deutschland bislang u.a. in staatlich und konzerngesteuerten Kampagnen wie „Team Arbeit Deutschland“ oder „Du bist Deutschland“ [42]. Die sowohl mit der hohen Arbeitslosigkeit als auch mit der anvisierten bzw. begonnenen Entfesselung eines freien Arbeitsmarktes einhergehende soziale Unsicherheit und Diskontinuität bzw. Prekarität der Lohnabhängigen, welche disziplinierend wirkende und zur Unterwerfung führende Ängste zum Vorteil des Kapitals sowohl bei den Erwerbslosen als auch Erwerbstätigen erzeugt und damit fatalerweise auch die Plausibilität des Selbstunternehmertums für die Betroffenen rechtfertigt und untermauert (aber auch die eigene Ohnmacht kaschiert), erneuert und erweitert die - ehemals eingeschränkte - Herrschaft und Souveränität des Kapitals bzw. der Machtelite über die Gesellschaft und bringt neue, schrecklichste Formen von Unterwerfung und Ausbeutung hervor:
Die Prekarität ist Teil einer neuartigen Herrschaftsform, die auf die Errichtung einer zum allgemeinen Dauerzustand gewordenen Unsicherheit fußt und das Ziel hat, die Arbeitnehmer zur Unterwerfung, zur Hinnahme ihrer Ausbeutung zu zwingen.“ So „gelingt es dieser Unsicherheit, unter dem Deckmantel vermeintlich naturgegebener Mechanismen, die sich dadurch schon selbst rechtfertigen, die Widerstände zu brechen und Gehorsam und Unterwerfung durchzusetzen. Die von der Prekarität bewirkten Dispositionen der Unterwerfung bilden die Voraussetzung für eine immer >erfolgreichere< Ausbeutung, die auf einer Spaltung zwischen einerseits der immer größer werdenden Gruppe derer, die nicht arbeiten, und andererseits der immer kleiner werdenden Gruppe derer, die immer mehr arbeiten, fußt. [43]
Die totalitäre Mobilmachung mit Hartz IV
In diesem gesellschaftlichen bzw. herrschaftlichen und ideologischen Kontext müssen die Hartz-„Reformen“ gesehen werden. Während die Hartz-Bausteine I bis III vor allem die oben angeführte Mobilisierung, Flexibilisierung, Prekarisierung der Arbeitslosen (als Leiharbeiter, „Mini-Jobber“, „Ich-AG“ etc.) vorantreiben sollten und die Verbetriebswirtschaftlichung der Arbeitsvermittlung bzw. –verwaltung beinhalteten [44], werden mit Hartz IV einerseits die Reproduktionskosten der Arbeitslosen mit dem neu eingeführten „Arbeitslosengeld II“[45] bewusst unter das gesellschaftliche bzw. sozial-kulturelle Subsistenzminimum gedrückt [46] (flankiert durch strenge Kriterien für Bedürftigkeit und die verschärfte Berücksichtigung von Partnereinkommen und Vermögen [47]), um die „Anreize“ zur Suche nach Arbeit und zur Aufnahme einer Arbeit bei den Erwerbslosen zu vergrößern [47]. Andererseits werden die Arbeitslosen zu einem weitgehend entrechteten und vorab enteigneten Selbstunternehmer geformt, um sich so dem Kapital als Arbeitskraft unterwürfig anzupreisen, da sie sich in einem beständigen Akt der Selbstunterwerfung - d.h. gegenüber einer massiv ausgebauten Kontroll-, Überwachungs- und Disziplinierungsbürokratie - als fleißige und zu jeder Arbeit wie Maßnahme gewilltes >Marktsubjekt< zu bewähren haben, um zu verhindern, dass sie ihre soziale Existenz durch den Entzug des Arbeitslosengeldes verlieren [49]. Dies hat – wie es die zynische Staatspropaganda verkündet - zudem den Zweck, eine „Bestandsreinigung“ der Arbeitslosenstatistik zu erreichen, da sich „Leistungsempfänger mit geringer Erwerbsneigung und niedriger Suchintensität zurückziehen“ werden [50]. Aber selbst die vorauseilende Selbstunterwerfung der Erwerbslosen schützt nicht vor existenzbedrohenden Abstrafungen. Denn die von höchster politischer Stelle angeordnete „Verfolgungsbetreuung“ und das zwanghafte wie öffentlichkeitswirksam verkaufte >Konzept< des „Förderns und Forderns“ [51] haben in erster Linie ihre Funktion in dem Provozieren von Fehlverhalten der Erwerbslosen [52], um finanzielle Sanktionen [53] und damit Kosteneinsparungen beim sowieso schon herabgedrückten >Durchfüttern< der Langzeitarbeitslosen durchsetzen zu können [54]. Das kommt nicht nur dem Kapital über den Umweg von Steuersenkungen (bzw. Senkung der Arbeitslosenbeiträge) zugute, sondern wird auch zur Finanzierung der aufgeblähten Arbeitslosen-Überwachungsbürokratie verwendet [55]. Und dass man nebenbei die so drangsalierten Erwerbslosen „>Kunden< nennt, gehört zum zynischen Newspeak der Hartz-Ideologie.“ [56]
Die Hartz IV-Konstruktion konstituiert darüber hinaus ein völlig neues Verhältnis zwischen dem Staat und den Arbeitslosen, um so „ein Sprungbrett in die Eigenverantwortung“ [57] aufzubauen [58]:
Erstens wird Arbeitslosigkeit prinzipiell als Resultat eines selbstverschuldeten Fehlverhaltens oder „Persönlichkeitsdefekts“ [59] des Erwerbslosen bzw. >Selbstunternehmers< umgelogen. Dieser ist allein daran Schuld und dafür verantwortlich, weil dieser z.B. eine zu hohe Gehaltsvorstellung hat, zu wenig flexibel und mobil ist, sich bei der Arbeitssuche zu wenig anstrengt, zu wenig oder falsch qualifiziert ist usw. D.h. vielmehr, dass es eine gesamtwirtschaftliche Ursache und politische Verantwortung für die Arbeitslosigkeit nicht mehr geben soll. Dies ist einerseits ein neoliberaler Abwehrreflex gegenüber einer keynesianisch bzw. makroökonomisch ausgerichteten Wirtschafts- und Sozialpolitik [60], andererseits handelt es sich um eine Privatisierung und Individualisierung der Folgen der durch die kapitalistische Ökonomie verursachten sozial-ökonomischen Verwerfungen, die zu wachsender Arbeitslosigkeit führen [61].
Zweitens wird deshalb der arbeitslos gewordene Selbstunternehmer über einen per Sanktionsandrohung erzwungenen (>Arbeits<-)Vertrag (euphemistisch als „Eingliederungsvereinbarung“ bekannt, es handelt sich aber um einen „sanktionsbewehrten Zwang zur rechtsgeschäftlichen Selbstunterwerfung“ [62]) bei der Hartz IV-Behörde >eingestellt< [63]. Hierdurch soll eine betriebliche Umstrukturierung des erwerbslosen Selbstunternehmers nach vermeintlicher Maßgabe des Marktes vorgenommen werden. Dies beinhaltet vor allem die bedingungslose Selbstverpflichtung zur Arbeit (unabhängig von Qualifikation, Bezahlung, Ort, Dauer etc.) und zur unermüdlichen Suche nach einer solchen, wodurch das Lohnniveau weiter nach unten gedrückt werden soll [64].
Drittens beinhaltet dies, dass der Arbeitslose über diese und weitere >erzieherische< Maßregeln (Trainingsmaßnahmen, Ein-Euro-Jobs) die für sein >unternehmerisches< Handeln notwendige Eigenverantwortung verinnerlicht und an sich selbst exekutiert. Einerseits ist er angehalten, die Selbstvermarktung, Selbstverwertung, Selbstoptimierung, das Selbstmanagement etc. voranzutreiben. Andererseits muss er bestimmte Vorstellungen austreiben, etwa dass die Arbeit existenzsichernd sein sollte, der eigenen Qualifikation entspricht, von Dauer ist. Sollte letzteres dem arbeitslos gewordenen Selbstunternehmer nicht gelingen, weil er sich dieser staatlich erzwungenen betriebswirtschaftlichen Reorganisation seiner selbst widersetzt, oder nur uneinsichtig ist, setzen die entsprechenden existenzbedrohenden finanziellen Sanktionen des >Arbeitgebers<, also der Hartz IV-Behörde, ein.
Eine bewusst intendierte Folge davon ist: „Noch mehr als bisher war der Willkür gegenüber Langzeitarbeitslosen damit Tür und Tor geöffnet.“ [65] Hartz IV beinhaltet also nicht nur die bedingungslose Selbstverpflichtung zur Arbeit, sondern vor allem die Transformation des Arbeitslosen in einen anspruchslosen und dadurch dem Kapital allseits dienenden wie unterwürfigen Selbstunternehmer, der dies auch noch zu seinem persönlichen Interesse erhebt, um seine >Verwertungschancen< auf dem Markt bestmöglich zu nutzen. Folglich, um es bildlich auszudrücken, soll der (erwerbslose) Knecht nicht mehr nur den Befehlen des Herrn gehorchen, sondern die ihm fremden und äußerlichen Interessen des Herrn zu seinen eigenen und damit zu einem persönlichen Anliegen seines Willens machen, um darin seine höchste Form der individuellen Beglückung und Erfüllung zu finden. Dass alles zusammen umfasst also der sanktionsbewehrte >Job< des entrechteten Arbeitslosen als Selbstunternehmer, wodurch die Arbeitslosigkeit selbst in die Sphäre des hektischen und ruhelosen Arbeitens bzw. des Erwerbslebens erhoben wird. Die Entlohnung mittels „Arbeitslosengeld II“ wird deshalb nur auf Bewährung vergeben, denn, >wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen<. Über diese Methoden der kapitalistischen Selbstversklavung soll schließlich eine Ausdehnung des Niedriglohnbereichs erzwungen werden. Darin sehen die neoliberalen Ideologen einen >Jobmotor< [66]. Denn „gerecht“ ist in den Augen der neoliberalen Professoren nur noch, „was dem Einzelnen ermöglicht, einen Job zu finden und anzunehmen.“ [67]
So ist die Bezeichnung von Hartz IV als „offenen Strafvollzug“ (Götz Werner) alles andere als übertrieben. Denn man kehrt mit Hartz IV wieder zu einer modernisierten Form der früheren „Armenpolizei“ [68] zurück, und die vom hessischen Justizminister geforderte elektronische Fußfessel für Arbeitslose, ist nur der adäquateste Ausdruck dafür [69]. Letztendlich sind die Hartz-„Reformen“ nichts anderes als der Versuch des Staates, welcher sich damit zu einem autoritären Obrigkeitsstaat mit demokratischer und rechtsstaatlicher Fassade transformiert hat, das neoliberale Ideal des freien Selbstunternehmertums und unregulierten Arbeitsmarktes mit Hilfe ökonomischen Zwanges zuerst bei den Erwerbslosen und über diesen Weg bei den Lohnabhängigen insgesamt durchzusetzen. So wird derzeit die Unterwerfung bzw. Unterjochung der Gesellschaft gegenüber den oben angeführten renditesteigernden Herrschaftsinteressen des Kapitals rücksichtslos organisiert und institutionalisiert. Folglich können die Konzerne und Vermögensbesitzer – ganz gemäß der früheren und oben zitierten Feststellung von A. Smith - ihre allseits als berechtigt angesehene wie reichtumsfördernde Neigung zur Vollkasko-, Besitzstands-, Rundum-Sorglos- und Mitnahme-Mentalität weiter pflegen und ausbauen [70]. Die unter neoliberalen Parolen erfolgte Verwandlung des Sozialstaates für Bedürftige in einen Wohlfahrtsstaat für Konzerne und Reiche findet damit ihren gebührlichen Abschluss.
Die parasitäre Ein-Euro-Job-Ökonomie
Aus dem Aufzeigen der eigentlichen Funktion von Hartz IV schließt sich ein wesentlicher Zweck der Ein-Euro-Jobs. Es verwundert nicht, wenn die Ein-Euro-Jobs inzwischen „zum meistgenutzten Mittel der so genannten Eingliederungs-Förderung aufgestiegen“ sind [71]; während die berufliche Weiterbildung massiv zusammengestrichen wurde [72]. So wurden für die Ein-Euro-Jobs bereits im ersten Jahr ihrer Einführung (2005) schon rund 1,1 Milliarden Euro ausgegeben [73]. Im Zeitraum Januar 2005 bis September 2006 wurden rund 509.400 Ein-Euro-Jobber im Osten und 623.000 im Westen eingesetzt [74]. Die Ein-Euro-Jobs bedeuten vor allem eines: Sie sollen der Hartz IV-Behörde helfen, die bedingungslose und damit unterwürfige Selbstverpflichtung zur Arbeit (unabhängig von ihrer Qualität, Dauer und Entlohnung) an den Erwerbslosen zu exekutieren und zu >überprüfen< [75] (da ja die Ein-Euro-Jobs nur mit einer Mehraufwandentschädigung versehen sind [76]; außerdem: jederzeit kündbar, kein Weihnachts- und Urlaubsgeld, keine Fortzahlung im Krankheitsfall, aber auch keine lohnbezogenen Sozialversicherungsbeiträge beinhalten) [77]. Über diesen Weg soll erreicht werden, dass sich der erwerbslose Selbstunternehmer daran gewöhnt, dass sowohl jede Arbeit als auch jeder Armutslohn für ihn akzeptabel ist, die ihm angeboten werden, damit endlich der von den neoliberalen Ökonomen lang ersehnte Niedriglohnsektor im Namen der >Dienstleistungsgesellschaft< expandieren kann [78].
Zum anderen gibt es das >parasitäre< staatliche Ausbeutungsinteresse an den Ein-Euro-Jobs als (insbesondere qualifizierte) Billigarbeiter für die Kommunen [79] und Träger sozialer, kultureller etc. Einrichtungen [80]. Zum einen sollen deren Ausgaben weiter gesenkt werden, um anschließend weitere Kürzungen vornehmen zu können. Zum anderen sollen die durch die aufgrund beständiger Unternehmenssteuersenkungen vorgenommenen neoliberalen Kürzungsorgien im sozialen und kulturellen Bereich aufgefangen werden [81] (bzw. die durch den kontinuierlichen Stellenabbau erzeugten Lücken füllen). Zudem ersetzen die Ein-Euro-Jobs nicht nur die zusammengeschrumpfte Anzahl von Zivildienstleistenden im sozialen Bereich [82], sondern auch die inzwischen aus finanziellen Erwägungen vorgenommene Streichung der vergleichsweise teuren ABM-/SAM-Kräfte. Des Weiteren fordern die zahlreichen Träger Ein-Euro-Jobber auch deshalb an, um ihre Ertrags- bzw. Gewinnbilanz mit Hilfe der sogenannten (Verwaltungs-)Pauschale für Ein-Euro-Jobber zu verbessern, die sie in jedem Fall abkassieren (die sich je nach Bundesland zwischen 169 und 588 Euro bewegt) [83]. Da Ein-Euro-Jobs nicht mehr „gemeinnützig“, sondern nur noch „im öffentliche Interesse“ sein müssen, können neben Kommunen, Verbänden, Vereinen auch „erwerbswirtschaftliche“ Einrichtungen und Unternehmen (bspw. kommerzielle Alten- u. Pflegeheime, privatisierte Krankenhäuser etc.) auf Ein-Euro-Jobber/innen gewinnbringend zurückgreifen [84]. Dies verschafft schließlich sowohl für die erwerbswirtschaftlichen Betriebe als auch für die Wohlfahrtskonzerne und den sozialen wie kulturellen Trägern Konkurrenzvorteile auf dem jeweiligen >Markt<, da Kosten wie Personal reduziert und gleichzeitig das Leistungsangebot erhöht werden [85]. Die von den Ein-Euro-Jobs ausgelöste „ökonomische Eigendynamik führt“ also „dazu, immer mehr soziale und kommunale Arbeiten durch zugewiesene Kräfte ohne Arbeitsrecht erledigen zu lassen.“ [86] Infolgedessen werden Ein-Euro-Jobber im Bildungsbereich nicht nur in Schulen, sondern auch an Universitäten und Hochschulen eingesetzt [87]. Mit größter Kreativität – wie die Berichterstattung bislang nur bruchstückhaft aufzeigte [88] - wurden und werden beständig neue Felder für Ein-Euro-Jobber erschlossen [89]: So setzten Kommunen diese schon als Streikbrecher ein [90], sie wurden bei der GEZ in der Antragsbearbeitung beschäftigt [91], sie verhelfen außerdem, dass sich die vermeintlich gemeinnützigen Beschäftigungsträger in expandierende Firmen verwandeln [92], welche z.B. wiederum die Ein-Euro-Jobber als Leiharbeiter an kommunale, soziale und kulturelle Einrichtungen (Krankenhäuser, Altenheime, Pflegeheime etc.) vergeben [93]. Des Weiteren arbeiten die entrechteten Ein-Euro-Jobber wie reguläre Arbeitskräfte in Archiven, in Kindergärten und Jugendhäusern, in der Stadtreinigung, im Fahrdienst von Wohlfahrtsverbänden und sie pflastern Wege, reinigen und renovieren Gebäude, reißen Bauruinen ab, führen Umzüge durch, pflegen Parkanlagen usw. [94] Kurzum, die Kommunen und andere Nutznießer haben „die Gelegenheit genutzt, um mit staatlichen Zuschüssen neues Personal zu beschäftigen.“ [95] Folge: die Billigarbeiter erledigen Arbeiten, „die kaum noch von der Tätigkeit regulär Beschäftigter zu unterscheiden sind.“ [96] Hierdurch werden einerseits reguläre Beschäftigungsverhältnisse noch mehr verdrängt, andererseits dient es auch dazu, „die Tarife im öffentlichen Dienst und bei Wohlfahrtskonzernen auszuhebeln.“ [97]
Außerdem machen auch private Arbeitsvermittler mit ihrer schon durch die Vermittlungsgutscheine der Bundesagentur für Arbeit gut ausgebildeten (finanziellen) Mitnahmementalität ihr >Schnäppchen< mit den Ein-Euro-Jobbern. Denn in vielen Fällen hat die Arbeitsverwaltung die Vermittlung der Erwerbslose in Ein-Euro-Jobs an private Arbeitsvermittler delegiert. Diese erhalten dann für eine Vermittlung eine Pauschale pro Monat (z.B. in Frankfurt 300 Euro, Hamburg 400 Euro), d.h. solange der Ein-Euro-Job vom >vermittelten< Erwerbslosen ausgeübt wird. Allein 2005 flossen so 550 Millionen Euro an die privaten Vermittler [98].
Die Rücksichtslosigkeit und Gier, welche hinter der exorbitanten Schaffung von Ein-Euro-Jobs steht, dokumentierte zwischenzeitlich der Bundesrechnungshof, wonach ein Viertel aller Stellen gegen die gesetzlichen Anforderungen, u.a. die der „Zusätzlichkeit“ verstießen [99]. Bei weiteren 50 Prozent der Stellen konnte überhaupt keine Prüfung vorgenommen werden, da die Hartz IV-Bürokratie - offensichtlich aus Prinzip und Eigeninteresse - überhaupt keine verlässlichen Kenntnisse über diese Stellen besaß. Infolgedessen herrscht nicht nur eine behördlich bewusst betriebene „Intransparenz“, sondern es wurde „eine ganz neue Subkultur von nichtständigen Beschäftigungsverhältnissen“ aus dem Boden gestampft [100]. Dies alles hat auch dazu geführt, dass durch Ein-Euro-Jobs zahlreiche öffentliche Aufträge der Kommunen, aber auch Aufträge von anderen Nutznießerträgern der Ein-Euro-Jobs an die Privatwirtschaft eingestellt wurden [101], weshalb sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze gefährdet sind bzw. abgebaut werden mussten. Eine weitere Folge ist, dass Ein-Euro-Jobs, wie inzwischen auch das Forschungsinstitut der Arbeitsagentur einräumen musste, sowohl zur Verdrängung sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze [102] als auch als Instrument für Überstundenabbau und Krankheitsvertretungen in Kommunen bzw. Einrichtungen/Trägern/Betrieben eingesetzt werden [103]. Fazit: Die Ein-Euro-Jobs stellen ein „lukratives Geschäft“ dar [104].
Ein nicht unwesentlicher politisch gewollter Effekt der Ein-Euro-Jobs spiegelt sich zudem in der Arbeitslosenstatistik wider, die ja das politische Bewusstsein und die Auseinandersetzungen zwischen den Parteien maßgeblich bestimmt: Die in Ein-Euro-Jobs vermittelten Erwerbslosen werden nicht mehr als Arbeitslose geführt, verschwinden so aus der Arbeitslosenstatistik. Gleichzeitig werden unbesetzte Ein-Euro-Jobs in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit als >offene Stellen> und die Ein-Euro-Jobber als >Erwerbstätige< geführt. Darüber hinaus wird zum einen die Vermittlungsstatistik der Arbeitsagentur geschönt, da auch die Besetzung von Ein-Euro-Jobs in der Statistik als „Vermittlung“ gezählt wird. Zum anderen gehen die Ein-Euro-Jobber mit ihrer Mehraufwandsentschädigung in die Statistik über die Durchschnittsverdienste ein, und senken diese so nach unten ab [105].
Das alltägliche „Fiasko des Ultraliberalismus“ [106] macht, wie oben schon erwähnt, auch nicht vor den Hartz-„Reformen“ und Ein-Euro-Jobs halt, denn praktisch „alle Argumente für >Workfare< sind (...) theoretisch wie empirisch haltlos“ bzw. alle „international vergleichende(n), empirische(n) Bilanzen von Politiken der >Aktivierung< fallen negativ aus“ [107]. Die neoliberalen Kaderschmieden können jedoch in ihrem religiösen Markteifer solche Resultate nicht akzeptieren, da ansonsten ihr ganzes zusammengeschustertes Lehrgebäude über >Marktwirtschaft< in sich zusammenfiele, hinter dem sich die inzwischen allmächtig gewordenen Herrschaftsinteressen der Konzerne und Vermögensbesitzer verbergen. Aus diesem Grund gelten Hartz IV und Ein-Euro-Jobs in diesen Kreisen nur als Anfänge eines weitergehenden Demontageprozesses sozialstaatlicher Errungenschaften [108]. Deshalb ist mit den Ein-Euro-Jobs – trotz ihrer famosen Karriere - nicht das letzte Wort gesprochen worden. Denn die neoliberal beratenden Wirtschaftwissenschaftler, Denkfabriken und Politiker gehen schon lange einen Schritt weiter, um die Herrschaft des Kapitals über die Lohnabhängigen und Erwerbslosen im Namen der Reduzierung der Arbeitslosigkeit noch weiter zu forcieren, sie fordern inzwischen nichts anderes als die Einführung von „Neo-Sklaven“ [109] bzw. eines neuen >Reichsarbeitsdienstes<. Die Vordenker eines so gearteten Arbeitszwanges für alle Erwerbslosen aus dem ifo-Institut München berechneten daher, dass dank des in Hartz IV eingeführten „Kombilohn-Elements“ in der Gestalt des Arbeitslosengeldes II langfristig die Löhne um 15% sinken werden, weil die Mindestlohnfunktion des Arbeitslosengeldes durch den bedingungslosen Arbeitszwang endlich ausgehebelt wurde, dies geht „jedoch noch nicht weit genug.“ [110] Denn auch hier erweisen sich die reduzierten „staatlichen Sozialleistungen“ immer noch „als Sperrklinke, die eine Ausdifferenzierung der Lohnskala nach unten und damit mehr Beschäftigung“ verhindert. Deswegen muss eine Arbeitspflicht für alle Erwerbslosen eingeführt werden, indem die Kommunen entsprechende Arbeitsgelegenheiten schaffen und auch die Erwerbslosen an die Privatwirtschaft unter Einschaltung von Zeitarbeitsfirmen verleihen. Die Erwerbslosen erhalten dann dafür ihren Regelsatz von 345 Euro, also ohne eine Aufwandspauschale wie bei den heutigen Ein-Euro-Jobs. Sollte diese Arbeitspflicht bzw. der >Null-Euro-Job< verweigert werden, setzen Sanktionen ein, die den Regelsatz komplett streichen. Damit soll erreicht werden, dass die „Transferbezieher verstärkt bereit sein“ werden, „eine reguläre Beschäftigung auch zu niedrigeren Löhnen anzunehmen“. Mit dem kommunalen Verleih der Erwerbslosen an die Privatwirtschaft kommt das Kapital einerseits in den profitablen Genuss, den arbeitenden >Erwerbslosen< keinen Lohn mehr bezahlen zu müssen, andererseits werden die >erwerbslosen< Leiharbeiter gegen die regulär in den Unternehmen Beschäftigten ausgespielt oder an deren Stelle gesetzt. Das soll eine weitere Runde in der Lohnabwärtsspirale einleiten. Unter dieser Voraussetzung, so das ifo-Autorenkollektiv, schaffen die Arbeitgeber neue Arbeitsplätze“, denn dank des so organisierten Arbeitszwanges für alle Erwerbslosen werden die Löhne um „32,5%“ sinken [111]. Deshalb würden dann 3,2 Millionen neue Arbeitsplätze entstehen. Der sogenannte Sachverständigenrat der Bundesregierung hatte früher schon ähnliches vorgeschlagen [112]. Inzwischen wurde in einem Gutachten zur Weiterentwicklung von Hartz IV von dem besagten Sachverständigenrat die Kürzung des Arbeitslosengeldes II um 30% gefordert, d.h. auf 241 Euro [113], damit endlich >markträumende Löhne< entstehen können. Dass nicht ausgesprochene Motto dieser Gelehrten lautet: „Der Hunger wird die Arbeitslosen und Mini-Jobber schon zur Arbeit um jeden Preis treiben.“ [114] Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Arbeitsagentur gibt zu bedenken, dass man bei über Hartz IV hinausgehenden „Kürzungen der Hilfeleistungen“ zwecks Vergrößerung der Arbeitsplätze im Niedriglohnbereich doch noch eine zu diskutierende „Güterabwägung“ zwischen Arbeitsplatzschaffung und wachsender Armut vornehmen sollte, denn: „Armutserscheinungen wie Ghettobildung, höhere Kriminalität und mangelnde Risikobereitschaft der Individuen müssten bei dieser scheinbar >einfachen< Lösung in Kauf genommen werden.“ [115] Die größte und einflussmächtigste Denkfabrik des Neoliberalismus, die Bertelsmannstiftung, forderte schließlich schon früher die vollständige Streichung des ALG II-Regelsatzes von 345 Euro. Es sollte nur noch Miete bezahlt werden [116], damit die Erwerbslosen endlich jede ihnen angebotene Arbeit ausführen müssen, um überleben zu können. Das Bundeswirtschaftsministerium hat diese Vorschläge inzwischen zu einem Konzept amalgamiert und fortentwickelt: Dieses sieht „eine Arbeitspflicht für alle Hilfeempfänger vor. Jeder Erwerbslose müsste einer regulären Beschäftigung oder einer öffentlich bereit gestellten Arbeit - in der Art der Ein-Euro-Jobs – nachgehen, sonst würde er keine staatliche Unterstützung mehr bekommen.“ Auf diese Art und Weise des staatlich durchgesetzten Arbeitszwanges für alle Erwerbslosen sollen, wie das neoliberales Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) in Bonn errechnete, dann über Nacht „1,4 Millionen Stellen für Geringverdiener“ entstehen[117].
Fazit: Alles hat ein Ende - die Ein-Euro-Job-Ökonomie auch
Soweit lässt sich festhalten, dass die Ein-Euro-Job-Ökonomie ein gigantisches Wohlfahrtsprogramm für die Beschäftigungsträger, privaten Arbeitsvermittler und für die finanziell ausgebluteten Kommunen, aber vor allem für die sozialen wie kulturellen Träger und Wohlfahrtskonzerne darstellt. Diese eignen sich die Arbeitsleistungen der Erwerbslosen kostenlos sowie die bundesstaatlich mitgesponserten „Verwaltungspauschalen“ für die Beschäftigung der Erwerbslosen gewinnbringend an. Bei der Ein-Euro-Job-Ökonomie handelt es sich um eine neuartige Variante des Keynesianismus für die Kommunen und die diversen Nutznießer, die den Vorteil besitzt, die erwerbslosen und entrechteten Lohnabhängigen ohne Bezahlung ausbeuten und diese als ein perfides Druckinstrument zur Durchsetzung von Lohndumping, Arbeitszeitverlängerungen etc. gegenüber den regulär Beschäftigten einsetzen zu können, die sich um ihre >Arbeitsplätze< fürchten müssen. Aufgrund des >parasitären< Eigeninteresses der Nutznießer der Ein-Euro-Jobber entspricht die Ein-Euro-Job-Ökonomie den Forderungen des Kapitals, die Ausgaben der Kommunen bzw. des Staates insgesamt zu senken und die sozialen, kulturellen Dienstleistungen weiter zu verbilligen (und damit zu verschlechtern), um die nächste Runde in der Senkung der Unternehmensbesteuerung einleiten zu können. Gleichzeitig entspringt daraus auch ein neuer Konflikt: die Verdrängung regulärer Arbeitsplätze in örtlichen Unternehmen durch den Einsatz der Ein-Euro-Jobber. Dies wird aber von den politischen Initiatoren der Ein-Euro-Jobs billigend in Kauf genommen, da hier ein übergeordnetes Ziel über ökonomisch weniger gewichtige, d.h. partikulare und lokale Unternehmensinteressen steht. Dieses höherrangige Interesse des Kapitals, das in den Hartz-„Reformen“ ihren adäquaten Ausdruck findet, beinhaltet vor allem: die (a) herrschaftlich inspirierte Zurichtung der Erwerbslosen als sich selbst verwertende und von jeglichen eigenen Ansprüchen befreite Selbstunternehmer - insbesondere für den Niedriglohnbereich; (b) die generelle politische Disziplinierung, Erpressung und Einschüchterung der regulär Beschäftigten, um Löhne zu senken, die Arbeitszeit zu verlängern, Schutzrechte abzuschaffen etc.; (c) die radikale Senkung der Lebensunterhaltungskosten für die erwerbslosen Menschen. Letztere kann das Kapital nicht profitabel ausbeuten und verwerten. Sie liegen diesem deshalb >auf der Tasche< und reduzieren in unerfreulicher Weise deren Rendite. Das erklärt den beständigen Versuch, das Existenzminimum der Arbeitslosen weiter nach unten zu drücken. Aber gleichzeitig werden die Erwerbslosen als nützlicher politischer Hebel von den Kapitalagenten gebraucht, um ihr Interesse an der Demontage des Sozialstaates und Schwächung der Gewerkschaften sowie an der prinzipiellen Unterjochung der Gesellschaft unter ihre Herrschaft weiterhin durchsetzen und zementieren zu können. Deshalb sind die >Ein-Euro-Jobs< nicht das endgültige Instrument in der >aktivierenden< Arbeitsmarktpolitik, vielmehr das vorläufige Experimentierfeld für die noch kommende Einführung der Verpflichtung der Erwerbslosen zur bedingungslosen Zwangsarbeit für Staat und Kapital. Dies alles läuft darauf hinaus,
Arbeitslose dazu zu verurteilen, im Elend zu sterben, wenn sie sich nicht dem Zwang beugen. Genau das sind die >Zwangsarbeiten<, die >Knechtschaft<, welche die erste Version der Menschenrechtserklärung als Reaktion auf die Sklaverei verboten hatte. Das workfare bestraft die Ärmsten und fügt ihrem Elend noch eine absolute Verachtung, den Beweis des absoluten >Nullwerts< ihrer Rechte, die Beraubung auch nur des kleinsten Respekts hinzu; ohne die geringsten Skrupel gelingt es diesem System, ihnen das abzunötigen, was man ihnen noch nehmen kann: ihre fast kostenlose Arbeitskraft. (...) Ist die Tatsache, dass das workfare nirgendwo auf der Welt Reaktionen oder Proteste auslöst, nicht ein positives Signal für jeden, der es eines Tages für richtig hielte, diese Unnützen, diese Parasiten in Reservate oder Lager einzupferchen? Verspricht dieses Ausbleiben einer Reaktion für diesen Fall nicht die nötige Gleichgültigkeit, wenn man sich dann nur diskret genug verhält und tugendhafte Rechtfertigungen vorbringt – falls es überhaupt noch nötig sein sollte, sich zu rechtfertigen? [118]
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