Auszug von abendblatt.de
Internet Fiskus will Milliarden eintreiben
Steuerfahnder jagen Ebay-Verkäufer
Rentnerin (67) bot ihre Plattensammlung an - und hat jetzt Ärger mit dem Finanzamt. Viele Millionen Nutzer betroffen.
Alten Plunder loswerden und nebenbei ein paar Euro verdienen - das Internetauktionshaus Ebay macht's möglich. Millionen Deutsche bieten dort oder bei anderen Onlineplattformen ihre Ware an. Aber Vorsicht: Nur die wenigsten denken dabei auch an das Finanzamt und versteuern ihre Zusatzeinnahmen. Doch das kann teuer werden. Neuerdings machen Steuerfahnder auch verstärkt Jagd auf vermeintlich kleine Online-Gewinne, berichtet die Münchner "Abendzeitung". Der Brief vom Finanzamt kam Anfang Februar: Als Tina C. (Name geändert) ihn öffnete, fiel die 67-Jährige erst einmal aus allen Wolken. Sie habe vom Jahr 2000 an Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit erzielt, teilte die Münchner Finanzbehörde der Rentnerin mit. Nun solle sie für 2000 und auch für alle darauffolgenden Jahre eine Steuererklärung abgeben.
Was das Finanzamt mit "gewerblicher Tätigkeit" meint: Die Münchnerin verkauft regelmäßig Teile ihrer Plattensammlung über Ebay. Rund 140 Vinylscheiben bietet sie derzeit an - von Freddy Quinns "So ein Tag so wunderschön wie heute" (1,25 Euro) bis hin zu Tschaikowskys Schwanensee (7,75 Euro). "Aber ich mache das nicht gewerblich", versichert die 67-Jährige. Oft seien die Kosten für sie sogar höher als die Einnahmen. "Und was ich alles verkauft und eingenommen habe, das kann ich doch jetzt nicht mehr belegen."
Tina C. ist nicht die einzige Online-Verkäuferin, die derzeit Post vom Finanzamt erhält: Der Fiskus hat die Suche nach Steuersündern, die Waren im Internet losschlagen, Gewinne aber nicht versteuern, jetzt verschärft. "Die wenigsten melden ihre Erträge beim Finanzamt an", sagt Dieter Ondracek, Chef der Deutschen Steuergewerkschaft. Er schätzt den Schaden für den Fiskus auf zwei bis drei Milliarden Euro. Die Oberfinanzdirektion München bestätigt diese Einschätzung der Steuermoral im Internethandel: "Bei mehr als drei Viertel aller Fälle, denen wir nachgehen, landen wir einen Treffer.".....
.....Zwar handeln sehr viele Verkäufer im Internet meistens mit Waren, die oft nur geringe Beträge ausmachen. Aber, so der Steuergewerkschafter Dieter Ondracek, "Kleinvieh macht eben auch Mist."
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Zum Vergleich:
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ngo-onlineBundesregierung lehnt offenbar bessere Prüfung von Einkommensmillionären ab...Gewerkschaftschef Dieter Ondracek sagte der in Hannover erscheinenden "Neuen Presse": "In den Gegenden, wo relativ viele reiche Menschen wohnen, im Speckgürtel um München, am Starnberger See, in Garmisch, in Baden-Württemberg um Stuttgart herum und in Hessen um Frankfurt liegen unsere Steueroasen."
Ondracek sagte, in den deutschen Steueroasen sei der Prüfdienst "unterbesetzt". Er kritisierte, dass die Geberländer im Finanzausgleich wie Bayern die Kontrolldichte nicht erhöhten, um vermögende Bürger nicht zu verärgern.
Bundesregierung lehnt effektive Kontrollen offenbar ab
Nach einer bundeseinheitlichen Verordnung sollen Einkommensmillionäre regelmäßig überprüft werden. Je nach Bundesland reiche die Prüfungsquote von 10 bis 60 Prozent, sagte Engels. Er forderte das Bundesfinanzministerium auf, bei den Ländern auf eine höhere Prüfungsdichte hinzuwirken. "Lohnend sind sie allemal", betonte Engels. Jede Sonderprüfung ergebe Mehreinnahmen von durchschnittlich 135.000 Euro.
Um die Außenprüfungen zu erleichtern, sollte die Begründungspflicht bei Prüfungsanordnungen in diesen Fällen entfallen, fordert der Rechnungshof. Außerdem sollte eine Aufbewahrungspflicht für Belege eingeführt werden.
Diese Forderungen des Bundesrechungshofes werden von der Bundesregierung aber offenbar abgelehnt. So schreibt der Rechnungshof in seinem Bericht: "Die Empfehlungen des Bundesrechnungshofes, eine Belegaufbewahrungspflicht einzuführen und den Begründungszwang für die Anordnung der Außenprüfung bei diesem Personenkreis zu streichen, werde von allen obersten Finanzbehörden der Länder unterstützt. Dies könne aber aus Gründen des vorgesehenen Bürokratieabbaus zurzeit nicht realisiert werden."
15.600 "Einkunftsmillionäre"
Nach Angaben des Rechnungshofes hatten im Jahre 2004 rund 15.600 von 27,7 Millionen Steuerpflichtigen ein Einkommen von 0,5 Millionen Euro oder mehr. Die Finanzbehörden bezeichnen diese Fälle mit bedeuten den Einkünften auch heute noch als "Einkunftsmillionäre". Diese Steuerpflichtigen erzielen ihre Einkünfte nicht aus unternehmerischer Tätigkeit, sondern aus nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen oder aus Vermietung und Verpachtung.
Sie zahlten im Jahre 2001 rund 10 Milliarden Euro Einkommensteuer. Dies entspricht rund 5,5 Prozent des gesamten Aufkommens der Einkommensteuer von 177 Milliarden Euro. Im Durchschnitt zahlte jeder Einkunftsmillionär 570.000 Euro Einkommensteuer. Entsprechend sehr viel höher sind die tatsächlichen Einkünfte.
Nach einer bundeseinheitlichen Verordnung soll dieser Personenkreis regelmäßig von der Außenprüfung der Finanzämter geprüft werden. Es soll grundsätzlich keine prüfungsfreien Zeiträume geben. Tatsächlich aber führten die Finanzämter bundesweit in den Jahren 2000 und 2001 jährlich bei nur 5 Prozent der 15.600 Einkunftsmillionäre Außenprüfungen durch. Da in der Regel ein Zeitraum von drei Jahren geprüft wird, so der Rechnungshof, ergab sich eine jährliche Prüfungsquote von etwa 15 Prozent.
Der Rechnungshof übt herbe Kritik an den Finanzämtern. Bei einer Stichprobe habe man festgestellt, dass ein Finanzamt, das für die Besteuerung von rund 100 Einkunftsmillionären zuständig sei, "keinen davon prüfte. Die Prüfung unterblieb selbst in den Fällen, in denen die Notwendigkeit eindeutig erkennbar war. Die Steuern wurden häufig entsprechend der Erklärung des Steuerpflichtigen festgesetzt. Selbst Flüchtigkeitsfehler und Rechenfehler, die zu Steuermindereinnahmen in sechsstelliger Höhe führten, korrigierten die Finanzämter nicht."...
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Siehe auch: Pressemitteilung des Bundesrechnungshofs [PDF]