Auszug von nachdenkseiten
Es ist einfach dreist: Huber lügt, leugnet und handelt im Interesse der Steuerhinterzieher – auf subtile Weise hält er seine schützende Hand über die Reichen.
von Wolfgang Lieb
Presseerklärung des bayerischen SPD-Finanzpolitikers Werner Schieder zum Steuerhinterziehungsskandal, zur Lage der Steuerfahndung in Bayern und zur Haltung von Finanzminister Huber.
Wie wichtig die Steuerfahndung ist, zeigen die eben von der Bochumer Staatsanwaltschaft verkündeten Erfolge. Während ganz Deutschland seit mehr als einer Woche über das skandalöse Ausmaß an Steuerhinterziehung diskutiert und parteiübergreifend die Forderung nach mehr Steuerfahndern laut wird, weigert sich Finanzminister Huber in der Sitzung des Haushaltsausschusses letzten Mittwoch anlässlich der Beratung der Stellensituation seiner eigenen Steuerverwaltung geradezu unwirsch, Konsequenzen in seinem ureigensten Verantwortungsbereich zu ziehen. Die Anregung der SPD, die Finanzämter besser auszustatten und meinen leidenschaftlichen Appell, wenigstens die Steuerfahndung personell zu verstärken, wies Huber brüsk zurück.
Das ist empörend, nicht nur, weil die Menschen jetzt erwarten, dass die Verantwortlichen endlich etwas gegen die Steuerhinterziehung unternehmen, sondern auch, weil kaum anderswo die Steuerfahndung so schlecht besetzt ist wie in Bayern. Finanzminister Huber weiß das, er tut nichts und lässt die Steuerhinterzieher gewähren.
Tags darauf, am Donnerstag, ging Huber in der Sendung Monitor noch weiter und griff gar zur Unwahrheit, um sein Nichtstun zu kaschieren. Monitor konfrontierte den Finanzminister mit Feststellungen des Bayerischen Obersten Rechnungshofs (Huber antwortete nur kurz und sichtlich verärgert):
Monitor weist darauf hin, dass die Prüferbesetzung der Steuerfahndung in Bayern nur zu 70 Prozent umgesetzt worden sei. Huber: „Das kann ich in keinem Fall bestätigen.“
Monitor: „Denken Sie denn, nur alle neun Jahre die Millionäre zu überprüfen…“ Huber: „Trifft nicht zu!“
Monitor fragt Huber, was er zur Feststellung des Rechnungshofes sage, die Steuerfahndung könne ihrer Arbeit nicht mehr richtig nachkommen. Huber: „Trifft auch nicht zu!“
Es ist einfach nur dreist, wie Finanzminister Huber hier die Öffentlichkeit belügt. Denn die Zahlen sind eindeutig, sie sind hinreichend bekannt und die Feststellungen des ORH (Oberster Rechnungshof) sind gut belegt. Im Übrigen: es sind Zahlen aus dem Finanzministerium! Huber will nicht, dass es den (in der Regel vermögenden) Steuerhinterziehern an den Kragen geht – auf subtile Weise hält er seine schützende Hand über sie.
Die Zahlen sind bekannt, ich hatte sie erst am Mittwoch im Haushaltsausschuss angesprochen:
Für die Steuerverwaltung gibt es bundeseinheitliche Vorgaben, um einen gleichmäßigen geordneten Steuervollzug zu gewährleisten. Zur Steuerfahndung: In Bayern sind derzeit 338 Fahnder tätig, das sind fast zehn Prozent weniger als im Stellenplan des Haushalts ausgewiesen sind (375). Der einschlägige Stellenplan liegt aber 23 Prozent unter der Vorgabe der bundeseinheitlichen Personalbedarfsberechnung. Daraus ergibt sich, dass die Vorgabe zur Fahnderbesetzung in Bayern nur zu 70 Prozent umgesetzt ist.
Zur Außenprüfung der Einkommens-Millionäre: Einer Anordnung des Bundesfinanzministers zufolge soll bei Einkommens-Millionären eine Prüfungsquote von 100 Prozent erreicht werden. Da immer drei Jahre zurück geprüft werden, würde das erfordern, dass im Schnitt gut 33 Prozent der Millionäre jedes Jahr zu prüfen sind. Tatsächlich werden in Bayern jährlich nur (im Schnitt) 12 Prozent geprüft, d. h. Bayern erfüllt die Quote nur zu 36 Prozent (so die Feststellung auch des Bundesrechnungshofs) und d. h. weiter, dass in Bayern Einkommens-Millionäre nur alle neun Jahre geprüft werden. Huber sagt: „Trifft nicht zu!“ Im Haushaltsausschuss verstieg er sich am Tag vorher gar zur Behauptung, Einkommens-Millionäre würden in Bayern „regelmäßig“ geprüft. Es ist unglaublich, wie hier die Öffentlichkeit hinters Licht geführt wird!
Zur eingeschränkten Funktionsfähigkeit der Steuerfahndung ein illustrierendes Detail: Im jüngsten Bericht stellt der ORH fest: „Die Steuerfahndungsstelle München I hat ..43 Fälle von Gebäudereinigungsunternehmen …untersucht. Die Prüfungen führten zu vorläufigen Steuerfestsetzungen von insgesamt 23,2 Millionen Euro…In keinem der Prüffälle konnten die Steuern aber beigetrieben und damit kassenmäßig vereinnahmt werden. Die Betriebe stellten i. d. R. während oder nach der Prüfung ihre Geschäftstätigkeit ein. Meist unter neuer Führung aus dem gleichen Personenkreis entstanden „neue“ Gebäudereinigungsfirmen, die ihre Aktivitäten auch in steuer- und abgabenrechtlicher Hinsicht unverändert fortführen..“
Diese gemeinwohlschädigende Praxis ist soweit ich sehe, bisher nicht unterbunden worden, obwohl sie schon seit dem Jahr 2000 bekannt ist. Es fehlen Fahnder und so genannte Vermögensabschöpfer, die schon während des Fahndungsverfahrens Vermögenswerte sichern zur Absicherung der Steuerzahlung. Ein Skandal. Huber tut nichts! Obwohl ihm der ORH-Bericht seit Herbst vorliegt. Macht sich so ein Minister nicht der Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig?
Vorgestern (Sonntag) fordert Huber die Abschaffung der Erbschaftsteuer. Das ist nur ein Beleg mehr dafür, wessen Interessen dieser Finanzminister in Wahrheit vertritt! Er will offenbar die weitere milliardenschwere Steuersenkung für die Reichen. Das ist seine politische Antwort auf den Steuerhinterziehungs-Skandal in Deutschland.
Huber bekämpft deshalb nicht die reichen Steuerhinterzieher, weil er im Geiste auf ihrer Seite steht. Wie diese meint er wohl – und ich habe aus vielen Diskussionen mit ihm und CSU-Haushaltskollegen über lange Jahre Anlass zu dieser Einschätzung – dass für die Reichen die Steuern so weit gesenkt werden müssen, bis sie keinen Grund mehr haben, Steuern zu hinterziehen. In diesem Blickwinkel ist Steuerhinterziehung nicht wirklich ein krimineller Akt, sondern ein Akt der Selbsthilfe, sich zu nehmen, was der Staat „verweigert“. - Huber ist Parteivorsitzender der CSU. Die CSU sollte sowohl das „C“ als auch das „S“ aus ihrem Namen streichen.
Ergänzend schrieb Werner Schieder an die NachDenkSeiten:
In der Tat hat Bayern zu wenig Fahnder und Betriebsprüfer im Einsatz - im Ländervergleich liegt Bayern eher hinten, auch im Innendienst der Finanzämter herrscht Personalnot. Und das schon lange Jahre. Es ist in den letzten Jahren immer wieder diskutiert worden, warum das so ist.
Dieter Ondracek, der Vorsitzende der Deutschen Steuergewerkschaft (er kommt aus Bayern) hat in mehreren breit veröffentlichten Stellungnahmen als Ursache dafür den Länderfinanzausgleich ins Spiel gebracht. Es lohne sich für Bayern (oder Ba-Wü und Hessen) nicht. Inzwischen ist diese Auffassung häufig zu lesen. Ich halte das für einen falschen und unpolitischen Ansatz.
Wer in diesem Zusammenhang auf den Länderfinanzausgleich verweist, muss nicht wirklich jemand politisch wehtun - und will es wahrscheinlich auch nicht. Denn die schlechte Personalausstattung wäre dann ja die Folge einer “vernünftigen” Überlegung und Ergebnis rationaler, vielleicht sogar verständlicher Handlungsweise.
Soweit ich die CSU kenne, trifft das aber nicht zu.
Erstens hat keiner der politischen Akteure (Finanzminister, Haushaltspolitiker) das je in den Debatten über Jahre als Gesichtspunkt artikuliert, ich hätte das mitbekommen.
Zweitens verbleibt auch für die großen Geberländer von jedem zusätzlichen Euro Steuereinahmen ein Teil oder Rest im eigenen Land. Außerdem hatten wir in Bayern das Problem schon, als Bayern noch Empfängerland oder dann Geberland mit geringen Summen war.
Drittens haben Stoiber und Huber mit Nachdruck die Ideologie “weniger Staat” exekutiert und in der Folge davon in allen Verwaltungen massiv Personal abgebaut ohne Rücksicht darauf, dass einige schon am Limit arbeiteten.
Viertens aber sollte, und das ist für mich das Entscheidende, die unzureichende Bekämpfung von Steuerkriminalität mit der Steuerpolitik der CSU in Zusammenhang gebracht werden. Hier liegt der Schlüssel für das Verständnis.
Wie oft ist mir entgegengehalten worden: “Ach, Herr Kollege Schieder, die Steuerflucht mit administrativen Maßnahmen bekämpfen wollen, das ist doch illusionär, das könnten wir gar nicht bezahlen! Sie müssen an den Ursachen der Steuerflucht ansetzen! Die Steuerlast ist einfach zu hoch und dann weichen die Leute dem Druck eben aus.” So tickt die CSU. Ein Verwandter der CSU im Geiste, Prof. Kirchhof, wird in der FTD vom letzten Freitag mit dem Satz zitiert: “Ich habe Verständnis für denjenigen, der gegenüber dem deutschen Steuerrecht nur ein schwaches Rechtsbewusstsein ausbildet.” Das ist es: sie haben Verständnis…
ganzer Text/Quelle/links
siehe auch: Zwei Arten der Steuerfahndung
Auszug von egon-w-kreutzer
Nichts als Neid
Gedanken zur Diskussion um die Vermögenssteuer
von Egon W. Kreutzer
(22. Oktober 2002)
Die Diskussion um die Besteuerung von Vermögen erlebt eine neue Blüte.
Doch die aus der Not geborene Idee, dort wieder vermehrt abschöpfen zu wollen, wo sichtbarer Reichtum zum fiskalischen Zugriff geradezu einlädt, wird völlig unangemessen behandelt.
Die Populisten "Pro" führen einen moralischen Feldzug für mehr Gerechtigkeit und die Populisten "Contra" übertreffen sich in Zynismus und Besserwisserei, wenn es darum geht, ihre grotesken Befürchtungen als schreckliches Menetekel an die Wand zu malen.
Dabei ist die Besteuerung von Vermögen eine uralte, womöglich die älteste Form einer Besteuerung, deren Höhe sich nach "objektiv meßbaren" Kriterien an der Leistungsfähigkeit des Staatsbürgers orientiert.
Mit Athens Demokratie, in der die Staatsaufgaben und damit unvermeidlich auch die Staatsausgaben ausgeweitet wurden, entstand ein fiskalisches System, das wiederkehrende Ausgaben, wie z.B. der Besoldung der Beamten, in einem Haushaltsplan erfasste, auf dessen Einnahmeseite über Pachteinnahmen, Zölle und Gebühren der Ausgleich gesucht wurde. Standen große Gemeinschaftsaufgaben an, wurden die wohlhabenden Bürger zur Deckung der Ausgaben herangezogen und kam es zu außerordentlichen Finanzierungsbedarfen, dann wurde von den 1.200 reichsten Bürgern eine Vermögenssteuer erhoben, deren Höhe vom jeweiligen Anlaß bestimmt war, durchschnittlich aber etwa 12% des Vermögens ausmachte. Wurde die Finanzsituation aufgrund außergewöhnlicher Notfälle noch prekärer, konnte sogar auf die Kassen der Tempel zugegriffen werden.
Heute ist die Besteuerung von Vermögen verpönt und ihre Erhebung wegen Ungereimtheiten in der Systematik, nicht wegen des Gegenstandes der Besteuerung, vom Verfassungsgericht praktisch verboten. Sie gilt als leistungsfeindlich und wachstumsschädlich und wer sich ernsthaft für die Besteuerung großer Vermögen einsetzt, muß sich Naivität vorhalten lassen, weil die Vermögenden doch immer Wege fänden, die Besteuerung zu umgehen.
Als probates Mittel, den Finanzbedarf des Staates einzuheben, werden heutzutage primär Einkommen und Verbrauch, Arbeit und Konsum besteuert. Das hat uns tatsächlich so weit gebracht, daß die nackte Existenz eines Menschen dem Fiskus schon die Gewähr für eine Steuermindesteinnahme bietet, weil kein Konsum, auch nicht derjenige, der als überlebensnotwendig angesehen werden muß, möglich ist, ohne damit Staatseinkünfte aus der Mehrwertsteuer zu generieren. Im Klartext: Jeder Bürger, der das Existenzminimum verbraucht, nur um am Leben zu bleiben, entrichtet mindestens pro Jahr 250 Euro an Mehrwertsteuer (wenn man durchgehend den verminderten Satz von 7% ansetzt). Ca. 80 Millionen Bürger garantieren dem Finanzminister also, durch nichts als die allermindesten Aufwendungen für ihr Überleben, ein jährliches Steueraufkommen in Höhe von 20 Milliarden Euro.
Wer die Hürde des nackten Überlebens genommen hat und ein Einkommen erzielt, das knapp oberhalb des Existenzminimums liegt, entwächst über kurz oder lang den schützenden Freibeträgen der Lohn- bzw. Einkommensteuer und wird, mit steigenden Einkünften auch immer mehr an der Finanzierung der Staatsaufgaben beteiligt. Ein sogenannter "Abhängig-Beschäftigter" kann sich der Lohnsteuer, die sein Arbeitgeber einbehalten muß, nicht entziehen und hat nur geringe Möglichkeiten im Rahmen des sog. Lohnsteuer-Jahresausgleichs oder durch die nachträgliche Einkommensteuererklärung steuermindernde Sachverhalte geltend zu machen.
Außerdem steigt, mit wachsendem Einkommen, nicht nur die Last der direkten Steuern progressiv an, auch die Last der indirekten Steuern steigt erheblich, weil der Fiskus von jedem ausgegeben Euro 13,8 Cent (16% Mehrwertsteuer) für sich beansprucht und bei Zigaretten, Benzin, Schaumwein, Alkohol usw. durch die darauf lastenden Sondersteuern sogar ein Vielfaches davon für sich abzweigt.
Mit diesem System und seiner Systematik haben wir - von der Eigenheimzulage bis zur Ökosteuer, von der Tabaksteuer bis zur Grunderwerbsteuer - vielfältige Möglichkeiten, staatlicherseits die Antriebskräfte allergrößter Teile der Bevölkerung mit fiskalisch-pekuniären Schmerz- und Glücksempfindungen zu manipulieren, ohne vorher Verständnis und Zustimmung für die zugrundeliegenden moralischen, sachlich- fachlichen oder auch nur weltanschaulichen Werte und Zwänge vermitteln zu müssen.
Im schmalen Budget der Familie des Angestellten, Beamten oder Arbeiters wird die Erhöhung der Steuer auf Benzin über kurz oder lang zu einer Reduzierung des Kraftstoffverbrauches führen. Ein staatlicher Zuschuß, vor allem wenn er zeitlich befristet ist, wird zu Investitionen bewegen, die sonst unterblieben. Das wichtigste an diesem System liegt aber darin, daß der Druck der staatlichen Lasten - solange das Gros der Staatseinnahmen aus der Besteuerung der niedrigen und mittleren Einkommen fließt - über den Transmissionsriemen der Tarifautonomie an Wirtschaft und Kapital herangetragen wird. Dieser Druck von unten wird in vielen, vielen Einzelverhandlungen, solange es die Ertragskraft der Wirtschaft erlaubt, genau den Mittelabfluß aus den Unternehmensgewinnen in die Lohntüten auslösen, der einerseits der Wirtschaft zuträglich ist und es andererseits der Gemeinschaft der besteuerten Bürger ermöglicht - ohne auf Besitzstände verzichten zu müssen - die Beträge aufzubringen, die der Staat benötigt.
Dies funktioniert nicht nur in Zeiten guter Konjunktur und prosperierenden Wachstums. Es funktioniert ebenso, wenn der Verteilungsspielraum, der in der Wirtschaft entsteht, kleiner wird. Denn dann wird über das geringere Wachstum von Löhnen und Gehältern auch der Widerstand der Bevölkerung gegen ein weiteres Anwachsen der staatlichen Forderungen steigen und damit dem Anspruch des Staates auf Steuereinnahmen eine Grenze setzen, die vom Staat in Form von Ausgabenkürzungen oder durch die Ausweitung der Verschuldung ausgeglichen werden muß.
Dieser überaus sinnvolle und wirksame Mechanismus müßte bei einer Verschiebung der steuerlichen Schwerpunkte, weg von Löhnen, Einkommen und Konsum, hin zu Vermögen und Kapitalerträgen seine Wirkung einbüßen - ein adäquater Ersatz ist nirgends in Sicht.
Zudem stellt sich auch bei der Besteuerung von Vermögen und Kapitalerträgen eine Gerechtigkeitsfrage. Immer unterstellt, ein Vermögen ist durch das Ansammeln ordnungsgemäß versteuerter Einkünfte entstanden, dann unterlag doch bereits der Erwerb des Vermögens einer Besteuerung, ein nochmalige Besteuerung angesammelter Einkünfte sei schon aus Gründen der Steuersystematik nicht hinnehmbar.
Und darüberhinaus hören wir immer wieder folgenden Argumente:
1. Strafsteuer für Sparsame
Es kann doch nicht gewollt sein, daß der Sparsame durch eine Steuer auf sein Vermögen bestraft wird, während Bruder Leichtfuß, der im Alter sowieso wieder der Allgemeinheit zur Last fällt, jegliche Einnahme sofort in sinnlosem Konsum verschleudert
2. Das Häuschen der Oma
Der Großvater hat geschuftet und sich Stein für Stein vom Munde abgespart, der Vater hat noch viele Jahre die Hypotheken abgetragen, das Dach repariert und die Garage angebaut und jetzt muß der Enkel verkaufen, um die Erbschaftssteuer bezahlen zu können.
3. Kapitalflucht
Die Besteuerung von Vermögen, so wird gewarnt, führt einerseits zur Verschleierung der wahren Vermögensverhältnisse womit die Aufwendungen für deren Aufklärung und für die Bewertung des Vermögens soviele Beamte beschäftigen würde, daß der Nutzen daraus kleiner sein würde, als der Aufwand und, ganz abgesehen davon, hätten die Vermögenden noch immer Wege gefunden, ihr Kapital außer Landes zu schaffen, was der inländischen Wirtschaft schadet und dem Finanzminister nicht hilft.
4. Neid
Jeder hat die Chance, sich ein Vermögen aufzubauen, wenn er nur sparsam ist, klug handelt, auch unternehmerische Risiken eingeht und überhaupt ein ehrenwertes Mitglied der Gesellschaft ist. Wer solche Vermögen durch Steuern praktisch enteignen wolle, sei nur neidisch und Neid sei nun eben mal kein guter Ratgeber, weder in steuerlichen, noch in anderen Angelegenheiten.
Alle dies Argumente haben einen verführerischen Charme, doch sie machen blind für den herausragendsten Makel aller großen Vermögen:
Vermögen, die einen bestimmten Wert übersteigen, können nur dadurch entstanden sein, daß es dem Eigentümer gelungen ist, über lange Zeit und/oder in vielen Fällen und/oder in ganz spektakulärem Ausmaß nach Steuern soviel Gewinn behalten zu dürfen, daß dies, stellte man die - bei uns á priori gegebene - Legitimität beliebig hoher Gewinne aus wirtschaftlichen Transaktionen einmal in Frage, zumindest als Wucher, wenn nicht gar als Betrug oder Diebstahl angesehen werden müßte.
Dabei geht es nicht alleine um die Frage, ob ein vom Kunden geforderter Preis (z.B. für Strom, z.B. für Brot) noch akzeptabel sei. Es geht nicht allein um die Frage, mit welchen perfiden psychologischen Tricks die Werbung in Kinderköpfe gehämmert wird, um die Kinder als willfährige Erpresser ihrer Eltern dazu einsetzen zu können, den gewinnbringenden Absatz völlig wertloser und beliebig unsinniger Produkte anzukurbeln.
Es geht auch um die Frage, wie es gelungen sein kann, den Weg von der Urerzeugung über vielfältige Bearbeitungs- und Transportschritte bis zum Abgabepreis des Zulieferers so zu gestalten, daß der große Teil des Mehrwerts nicht dort entsteht und verbleibt, wo auch der größte Aufwand menschlicher Arbeit lag, sondern da, wo nur noch in kühler, spekulativer Abwägung, in der Entscheidung eines kleinen Viertelstündchens, alleine mit der Auswahl des am rentabelsten erscheinenden Projektes, der Gewinn abgezogen wird.
Es geht genauso um die Frage, unter welchen im Kostenoptimum hergestellten Arbeitsbedingungen die Mitarbeiter verpflichtet sind, ihre Arbeit gegen einen knappen Lohn zu tauschen. Um die Frage, wie daraus die Lebensbedingungen und Entwicklungschancen von Familien, von ganzen Stadtviertel und sogar von Städten, die sich aus einseitiger Abhängigkeit nicht lösen können, beeinträchtigt wurden.
Es geht um die Frage, wie der aufgehäufte Reichtum hier mit dem vielfachen Mangel anderswo korrespondiert und wer darauf ernsthaft antworten will, die Armut sei Zeichen von Faulheit und Dummheit und Reichtum sei Zeichen von Arbeit, Fleiß und Leistung, der lügt.
Reichtum, Vermögen, Kapital, wie auch immer man es nennen will, wenn sich die Verfügungsgewalt über Grund und Boden über Produktionsmittel und über die Luxusgüter dieser Welt allzu kräftig in einer Hand konzentriert, bleibt - wenn auch legal erworben - so doch moralisch immer in der Hauptsache das Resultat der unangemessenen Aus-Nutzung vorteilhafter Positionen und damit einer unzureichenden, freiwilligen Wahrnehmung sozialer und gesellschaftlicher Verantwortung.
Wer dies verurteilt, ist kein Neider.
Wer das legal erworbene Super-Vermögen als das Resultat von Fehlfunktionen unseres Wirtschaftssystems begreift, darin den offensichtlichen und unbestreitbaren Beweis für das Fehlen, die Unschärfe oder die unzureichende Kontrolle von Gesetzen und Verordnungen erkennt und in einer Steuer auf Vermögen die ultima ratio des Gerechtigkeitsaspektes in der Steuersystematik sieht, denkt so falsch nicht.
Auch die oben erwähnten populären Argumente gegen die Versteuerung von Vermögen prallen, wie ich hier kurz ausführen möchte, wirkungslos an dieser Erkenntnis ab.
Erstens "Bestrafung des Sparsamen"
Wirklich großes Vermögen kann nicht durch Sparsamkeit alleine entstehen.
Beweis:
Meine Mutter und Millionen anderer sparsamer Hausfrauen.
Außerdem ist es der Konsument, der den Fiskus mit Verbrauchssteuern füttert. Wer Geld zum Sparen erübrigen kann, ist ohne jeden Zweifel gegenüber dem, der es ausgegeben hat, steuerlich bereits erheblich entlastet.
Zweitens "Der Griff nach Omas Häuschen"
Um ein nennenswertes Aufkommen aus der Besteuerung von Vermögen zu erzielen, muß niemand an das Häuschen der Oma denken.
Das ist doch kein Vermögen! Schon gar kein Vermögen, das durch unzureichende Wahrnehmung sozialer und gesellschaftlicher Verantwortung entstanden ist. Stellen wir die Diskussion vom Kopf auf die Füße und fragen uns:
Gibt es irgendeinen Grund, ist irgendein tieferer Sinn darin zu erkennen, daß ein Mensch/eine Familie ein Vermögen von mehr als 1 Milliarde Euro sein eigen nennen soll?
Es gibt keinen einzigen vernünftigen Grund dafür.
Außer dem vielleicht, daß er mit diesem Geld durch Spenden, gemeinnützige Stiftungen, soziale und kulturelle Einrichtungen usw., usw. der Allgemeinheit dienen würde. Daran wird ihn niemand hindern. Das kann er gerne auch steuermindernd gegenrechnen, bis zur Steuerlast "null". Gar kein Problem.
Würde man den Teil jedes Vermögens, das diese gigantische Summe von 1 Milliarde Euro übersteigt, mit jenem Steuersatz von 12 %, wie er im alten Athen den 1.200 Reichsten abverlangt wurde, besteuern, dann könnte kein Reicher dadurch wirklich arm werden, bei einem Freibetrag von 1 Milliarde Euro.
Aber in der Bundesrepublik Deutschland stünde ein zusätzliches Steueraufkommen in Höhe von etwa 17,5 Milliarden Euro pro Jahr zur Verfügung.
Anders herum: In Deutschland gibt es ungefähr 75 Euro-Milliardäre mit einem Gesamtvermögen von über 220 Milliarden Euro. Wer muß da noch das Häuschen der Oma besteuern, wenn jeder dieser Superreichen über ein Vermögen verfügt, das sich Otto Normalbürger nichteinmal vorstellen kann, wenn man ihm sagt, daß er zwanzig Jahre lang, Woche für Woche drei Millionen Euro im Lotto gewinnen müßte, um jene drei Milliarden aufhäufen zu können, die als das durchschnittliche Vermögen jener 75 Superreichen ermittelt wurden.
Drittens "Kapitalflucht"
Die Unmöglichkeit der Durchsetzung der Besteuerung ist die lächerlichste Ausflucht derjenigen, die alleine schon die gedankliche Auseinandersetzung mit der Thematik scheuen.
Lassen wir die viel zu hoch gegriffene Annahme gelten, die neulich durch die Medien geisterte, daß nämlich für die Erhebung der Vermögen und die Eintreibung der daraus folgenden Steuer ein Heer von 300.000 Finanzbeamten benötigt würde.
Die Personalkosten wären mit durchschnittlich 50.000 Euro pro Kopf sicherlich gut geschätzt, in Summe wäre also mit einem zusätzlichen Personalaufwand von etwa 15 Milliarden Euro zu rechnen, um insgesamt 17,5 Milliarden Steuern einzutreiben. Der Netto-Effekt wäre mit 2,5 Milliarden Euro vielleicht nicht besonders groß, aber deswegen muß niemand an höhere Sätze, niedrigere Freibeträge oder gar an die völlige Aufgabe des Vorhabens denken. 300.000 zusätzliche Steuerbeamte mehr, das sind gleichzeitig 300.000 Arbeitslose weniger, das spart 5,5 Milliarden Arbeitslosengeld. Es gibt 300.000 Steuer- und Beitragszahler mehr, was Lohn- und Einkommensteuer von rund 4 Milliarden und Sozialversicherungsbeiträge von weiteren 3 Milliarden einbringt. Vom Mehrertrag bei der Mehrwert-, Öko-, Mineralöl- und Schaumweinsteuer ganz zu schweigen und völlig außer Acht gelassen, daß 300.000 zusätzliche Finanzbeamte auch viele neue Arbeitsplätze in Industrie, Handel und Dienstleistungsberufen nach sich ziehen würden.
Sage also niemand, es lohnte sich nicht!
Dabei bin ich der Meinung, daß zur Erfassung und Bewertung der Vermögen von 75 Familien ein Beamtenheer von 10.000 Menschen völlig ausreichen würde, über 300.000 müßten wir allenfalls sprechen, wenn es wirklich um die Vielzahl kleiner Vermögen, von 500.000 Euro aufwärts, ginge - was völliger Unsinn wäre.
Außerdem, was heißt hier Kapitalflucht?
Wer mit dem Kofferraum voller Geldscheine in die Schweiz fährt, um sein Schwarzgeld dort zu deponieren, der entzieht sich der Besteuerung. Was soll's?
Das Geld war auch vorher nur im Safe oder unter dem Bett gebunkert. Der Wirtschaft also entzogen.
Daß jemand, wegen der Vermögenssteuer, seine Fabriken in Deutschland verschrotten und in Luxemburg neu aufbauen würde, daß jemand seinen Grundbesitz in Bayern veräußern und dafür Land in Argentinien kaufen würde, ist nicht zu erwarten. Das funktioniert nicht. Wer lieber im Ausland investiert, als im Inland, der tut das unabhängig von einer Steuer auf Vermögen.
Die Frage ist einzig, ob derjenige, der keine Lust hat, als deutscher Staatsbürger für sein weltweit verstreutes Vermögen in Deutschland Steuern zu zahlen, ernsthaft daran denken würde, die deutsche Staatsbürgerschaft aufzugeben und nach Brasilien, Montevideo oder Singapur auszuwandern. Solange er das nicht tut (und auch mit der Vermögenssteuer wird die deutsche Staatsbürgerschaft eine der attraktivsten der Welt bleiben) sollte ihm der deutsche Fiskus nachspüren und die Steuern vom Vermögen einfordern. Bei Spitzensportlern und deren Einkommensteuer geht das ja auch.
Und, Kapitalflucht hin, Kapitalflucht her, wir sollten immer daran denken, daß im Zweifelsfall weniger als 100 Vermögen betroffen wären. Alle anderen - und die meisten Reichen werden die Milliarde Euro Vermögen nie erreichen - können fröhlich weitermachen, wie bisher. Und genau das werden sie tun. Sie werden vielleicht sogar froh sein, wenn die übergroßen Hechte aus dem Teich verschwinden, weil sich dann endlich eine neue Vielfalt entwickeln kann!
Viertens "Nichts als Neid"
Wir haben gesehen, daß es nicht Arbeit, Leistung, Sparsamkeit ist, sondern ein mit Gesetzen nicht zu behebendes Defizit in der Wahrnehmung sozialer und gesellschaftlicher Verantwortung, was zur Aufhäufung von Supervermögen führt. Wir können daraus schließen, daß es gute Gründe gibt, die für die Wiedereinführung der Vermögenssteuer sprechen. Doch selbst wenn das Motiv für die Einführung der Vermögenssteuer nichts als der blanke Neid wäre: Das Motiv ändert nichts am Ergebnis. So wie bei der Verhaltensmanipulation im Rahmen der Besteuerung kleiner Einkommen auch.
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