Auszug von montagsdemo dortmund
Arbeitslosigkeit im Januar 08 - oder das Erstellen einer positiven Statistik?
von Sybilla
Hallo. hier sind die neuen Zahlen, mit interessanten Radeffekten und dem Eingeständnis das die Zahl der Arbeitslosen in der Realität der Wirklichkeit bei weitem höher ist als das die BA - Statistiken aussagen.
Januar 2008:
Die Fakten
Januar 2008:
Im Januar beträgt Arbeitslosigkeit (mit statistisch erfassten EEJ) 3.939.224 Personen.
(3.659.297 + *279.927) 1Euro Jobs des BA Berichts.
BA Bericht Januar 08 Seite 67 Anmerkung *3) Es ist von einer deutlichen Untererfassung auszugehen, da nur die Informationen darstellbar sind, deren Daten individuell teilnahmebezogen im operativen Verfahren der BA erfasst sind oder von zkT über XSozial übermittelt werden
(z. B. haben für 2007 nur ca. 16% der ARGEn Daten zum Einsatz der Weiteren Leistungen erfasst).
http://www.pub.arbeitsamt.de/hst/service...onat/200801.pdf
Die Zahl der Leistungsberechtigten vorläufige Werte des BA Berichts Januar
*Die Zahl der ALG I Leistungsberechtigten beträgt im Januar 2008 1.090.952 Personen.
*Die Zahl der ALG II Leistungsberechtigten beträgt im Januar 2008 5.106.030 Personen
*Die Zahl der Sozialgeld Leistungsberechtigten beträgt Januar 2008 1.921.025 Personen
= 8.118.007 Leistungsberechtigte Januar 2008
*Vorläufig und hochgerechnet, endgültige Werte stehen erst nach einer Wartezeit von drei Monaten fest.
Der Trend zeigt meines Erachtens eindeutig dass APM/API Maßnahmen; Ein Euro Jobs; 0 € Praktika und der Niedrigstlohnbereich mit ergänzenden ALG II in der Leih- und Zeitarbeitsbranche den Aufschwung am Arbeitsmarkt ermöglichten.
Mit wachsenden Befremden nehme ich zur Kenntnis das viele Medien der Versuchung nicht widerstehen (wie bei der Anmoderation bei Phönix) und die niedrigsten Arbeitslosenzahlen seit x Jahren oder gar seit Frau Merkels Geburt verkünden. (Dabei werden völlig unterschiedliche Statistiken verglichen – so gab es vor 15 Jahren kein Saisonkurzarbeitergeld keine Ein Euro Jobs und die Arbeitslosenhilfe hatte eine komplett andere Grundlage von Bedürftigkeit als das Arbeitslosengeld II.
Die Darstellung eines Vergleich der Arbeitslosenzahlen vor 2005, also vor der Neudefinition der Arbeitslosigkeit, durch das SGB II ab 2005 ansetzt, ist meines Erachtens unsachgemäß. Die Daten zu den Arbeitslosenzahlen werden seit der Reform des SGB II in den BA Berichten verkürzt wiedergegeben und von der Politik und vielen Medien einseitig tendenziös interpretiert. Die Frage ist; finanziert die Wirtschaft den Aufschwung am Arbeitsmarkt mit existenzsichernden Arbeitsplätzen oder wird der Aufschwung am Arbeitsmarkt durch Arbeitsplätze mit ergänzendem ALG II durch Steuern finanziert? Viele Medien suggerieren mit multimedialen "Jubelmeldungen“ einen Erfolg der Reformen am Arbeitsmarkt.
Entgegen der guten Nachricht vom sinken der Arbeitslosigkeit steht die schlechte Nachricht von wachsender Armut der Erwerbstätigen im Niedrigstlohnbereich und wachsende Kinderarmut. Angesichts dieser Herangehensweise ist es nicht überraschend das der Auftritt der Mainzer Hofsänger in der beliebten Karnevalssitzung „Mainz bleibt Mainz“ seitens der medialen Obrigkeit als zu politisch abgesagt wurde.
In der WirtschaftsWoche NR. 005 VOM 28.01.2008 SEITE 043, 28.01.2008 ist zu lesen.
Warum eigentlich... ...ist die Arbeitslosigkeit in Deutschland viel höher als von der offiziellen Statistik ausgewiesen? Die Wirtschaftswoche schreibt von weit mehr Arbeitslosen als in der BA Statistik ausgewiesen, das wurde in der Pressekonferenz – Januar 2008 von Frank-Jürgen Weise unter Hinweis auf die gesetzlich neu definierte Statistik der BA bestätigt.
Zitat: IAB-STUDIE
1,3 Millionen Arbeitnehmer beziehen zusätzlich Hartz IV
Wenn der Lohn zum Leben nicht reicht: 1,33 Millionen Menschen in Deutschland müssen ihr Gehalt mit Hartz-IV-Mitteln aufstocken - das sind über eine halbe Million mehr als noch vor zwei Jahren. Das zeigt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarktforschung.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,518622,00.html
Zu der Entwicklung dieses Themenbereich gab es innerhalb der Live – Pressekonferenz (Phönix) keinerlei Fragen der Journalisten. Ist die Zahl der Aufstocker (ergänzendes ALG II) weiter gestiegen?
Durch das neu eingeführte Saison-Kurzarbeitergeld (Winterausfallgeld – „Neben der direkten Inanspruchnahme ermöglicht das Saison- Kurzarbeitergeld einen flexibleren Personaleinsatz hilft so witterungsbedingte Entlassungen zu vermeiden. Die Winterarbeitslosigkeit fällt damit tendenziell geringer aus als vor der Einführung dieser Regelung“ BA Bericht 12/07 Seite 8 ) deshalb ist ein Vergleich von Arbeitslosenzahlen vor 2005 nicht aussagekräftig.
Definition der Arbeitslosigkeit
Die Definition der Arbeitslosigkeit hat sich durch die Einführung des SGB II nicht geändert. Das SGB II selbst enthält keine Definition der Arbeitslosigkeit, da diese keine Voraussetzung für den Erhalt von Leistungen nach dem SGB II ist. Für Leistungsbezieher nach dem SGB II findet die Definition der Arbeitslosigkeit nach dem SGB III Anwendung. Danach ist arbeitslos, wer keine Beschäftigung hat (weniger als 15 Wochenstunden), Arbeit sucht, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und bei einer Agentur für Arbeit oder einem Träger der Grundsicherung arbeitslos gemeldet ist. Nach dieser Definition sind nicht alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen als arbeitslos zu zählen. […] Mit dem dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (in Kraft seit 1. Januar 2004) wurde im § 16 SGB III kla gestellt, dass Teilnehmer in Maßnahmen aktiver Arbeitsmarkpolitik prinzipiell nicht als arbeitslos gelten. […]Bei Vergleichen der Arbeitslosenzahl mit Daten vor 2004 ist das zu beachten. (BA Bericht Oktober 2007 Seite 24)
Nur wenn 1 € Jobber nicht als arbeitslos gezählt werden sinken die Arbeitslosenzahlen auf den tiefsten Stand seit x Jahren.
Bemerkung
Die Zahl der Personen in 0 € Praktika 1 € Jobs und Anspruch auf ergänzendes ALG II ist ein Großteil des Aufschwung am Arbeitsmarkt wobei diese Personen nur ein Einkommen auf den Niveau der Grundsicherung der ALG II Regelsätze erzielen. Ein Weg von der Armut in Arbeitslosigkeit in die Woorking Poor Armut im Niedrigstlohnbereich oder in die Beschäftigung auf 1 € Niveau.
Zahl der offenen Stellen Bericht Januar 08 (Seite 10 )
2007:
August 647.500
September 629.100
Oktober 608. 500
November 577.000
Dezember 545.600
2008:
Bestand Januar alle Stellen 528.000
darunter: Vakanzen 475.000
ungeförderte Stellen 353.000
darunter: Vakanzen 309.000
ungeförderte sozialversicherungspflichtige
Stellen1) 319.000
darunter: Vakanzen 280.000
Die Zahl der offiziell offenen Stellen ist seit Monaten rückläufig
Der BA sind neben den gemeldeten offenen Stellen noch zusätzliche Stellen, unter anderem gemeldet aus der privaten Arbeitsvermittlung sowie aus ihrer Job-Börse und dem Job-Roboter bekannt viele dieser Stellen sind aber Datendopplungen ein freier Arbeitsplatz vermehrt sich nicht zu fünf freien Arbeitsplätzen nur weil er in fünf Stellenbörsen zu finden ist. Zudem werden bereits besetzte Stellen von vielen Jobbörsen erst nach Wochen aus dem Angebot genommen.
Nettolohnentwicklung
Die Nettoverdienste der Arbeitnehmer sind auf den niedrigsten Stand seit 20 Jahren gesunken
Zitat: Montag, 24. September 2007 11:10
Die Nettoverdienste der Arbeitnehmer sind auf den niedrigsten Stand seit 20 Jahren gesunken
Danach lag der Nettorealverdienst nach Abzug von Steuern, Sozialbeiträgen und bei Berücksichtigung der Preisentwicklung im vergangenen Jahr etwa so hoch wie 1986
Die Nettoverdienste der Arbeitnehmer sind auf den niedrigsten Stand seit 20 Jahren gesunken. Das ist das Ergebnis einer Statistik des Bundesarbeitsministeriums, berichtet die Bild-Zeitung.
http://www.tv-suedbaden.de/default.aspx?...showNews=125768
Hinweise:
*Zum 1. April 2006 traten in Teilen das Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze in Kraft.Die wichtigste Neuregelung betrifft unverheiratete, volljährige, unter 25-jährige Arbeitslose. Sie werden grundsätzlich in die Bedarfsgemeinschaft der Eltern einbezogen. Wenn sie eine eigene Wohnung beziehen wollen, müssen sie dafür die Zustimmung des Leistungsträgers einholen. Der Stichtag, seit dem Jugendliche eine Zulassung des kommunalen Trägers zum Auszug aus dem Elternhaus benötigen, ist der 17. Februar 2006
Nach den Regelungen der §§ 428 SGB III und 252 Abs. 8 SGB VI müssen 58-Jährige oder Ältere dem Arbeitsmarkt nicht mehr voll zur Verfügung stehen und werden auch nicht mehr als Arbeitslose gezählt.
Quellen der Zahlen:
BA – Monatsberichte
http://www.pub.arbeitsamt.de/hst/service...nat/index.shtml
http://www.pub.arbeitsamt.de/hst/service...onat/200801.pdf
Mit der Einführung des (SGB II) änderten sich die Grundlagen der Arbeitsmarktstatistik in Deutschland.
Folgende arbeitsmarktpolitische Instrumente werden in die Entlastungsrechnung einbezogen:
- Kurzarbeit: Zahl der Kurzarbeiter mal durchschnittlichem Arbeitszeitausfall,
- Maßnahmen des zweiten Arbeitsmarktes:Arbeitsgelegenheiten, Einstiegsgeld Variante Beschäftigung, ABM, traditionelle SAM und BSI,
- Qualifizierung: berufliche Weiterbildung, Trainings- und Eignungsfeststellungsmaßnahmen, berufliche Wiedereingliederung Behinderter
- Vorruhestandsähnliche Regelungen: Inanspruchnahme des § 428 SGB III im Rechtskreis SGB III und Personen in geförderter Altersteilzeit
- Teilnehmer an Personal-Service-Agenturen
- Förderung der Selbständigkeit: Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) , Überbrückungsgeld, Gründungszuschuss und Einstiegsgeld Variante Selbständigkeit
Folgende Instrumente werden in der Entlastungsrechnung nicht berücksichtigt, was nichts gegen ihre Wirksamkeit hinsichtlich der Eingliederung von Arbeitslosen in reguläre Beschäftigung sagt:
- Maßnahmen der beruflichen Erstqualifizierung spielen sich größtenteils im Vorfeld des Arbeitsmarktes ab; sie betreffen
überwiegend Personen, die vorher nicht arbeitslos gemeldet waren. Dies gilt insbesondere für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, die Berufsausbildung Benachteiligter, die berufliche Ersteingliederung Behinderter, BAB wegen einer
beruflichen Ausbildung sowie für große Teile des Sofortprogramms zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit. Ob sich diese Jugendlichen ohne eine derartige Maßnahme (kurzfristig) arbeitslos gemeldet hätten, muss offen bleiben.
- Daneben gibt es finanzielle Hilfen zur direkten Eingliederung Arbeitsloser in reguläre abhängige Beschäftigung. Insbesondere bei Eingliederungszuschüssen und Beschäftigungshilfen für Langzeitarbeitslose (2003 ausgelaufen) werden großenteils Schwervermittelbare gefördert, die andernfalls kaum eine Chance hätten. Die finanzielle Förderung ist also häufig Ausgleich für eine (vermutete) Minderleistung. Deshalb dürfte auf diese Weise keine zusätzliche Beschäftigung entstehen, d. h. ohne diese Hilfen wären vermutlich Arbeitnehmer ohne Vermittlungshemmnis eingestellt worden (Substitutionseffekt). Vielleicht wäre es in dem einen oder anderen Fall aber auch ohne diese Zuschüsse zur Einstellung förderungsfähiger Arbeitsloser gekommen (Mitnahmeeffekt) oder (leistungsschwache) Beschäftigte wären freigesetzt worden (Drehtüreffekt).
- Schließlich bestehen zahlreiche Maßnahmen zur Förderung regulärer Beschäftigung ausschließlich oder großenteils in
einmaligen Hilfen, so dass sich Bestands- und damit Entlastungsgrößen nicht angeben lassen. Dies gilt, abgesehen von den (normalen) Arbeitsvermittlungen, insbesondere für die Unterstützung der Beratung und Vermittlung sowie für Mobilitätshilfen (z. B. Übernahme von Bewerbungs-, Reise- und Umzugskosten), großenteils aber auch für die Freie Förderung gem. § 10 SGB III.
In die „Entlastung durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen“ der Bundesagentur nicht einbezogen sind schließlich Bezieher von vorgezogenem Altersruhegeld oder Erwerbsunfähigkeitsrenten , auch wenn diese Frühverrentungen arbeitsmarktbedingt sind; hierzu liegen keine monatsaktuellen Daten vor.
Quelle: BA Monatsbericht September 07 Seite 29
In der Tat es gibt einen Rückgang der statistisch erfassten Arbeitslosigkeit.
Auch das Argument, das es vor 2005 Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe gab, ist verzerrend.
1,1 Millionen Menschen bekamen 2006 weitere Sozialleistungen
Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, erhielten in Deutschland im Laufe des Jahres 2006 rund 1,1 Millionen Personen Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII „Sozialhilfe“).
Statistisches Bundesamt Pressemitteilung Nr. 462 vom 16.11.2007
Bevor man weiterhin von der Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II spricht, sollte man wissen, welche Unterscheidung des SGB II und das SGB XII trifft.
Und den Unterschied zwischen Sozialgeld und Sozialhilfe erkennen. Die Zusammenlegung betrifft nur Personen, die unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes, mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig sind.
SGB II § 7 Berechtigte; § 8Erwerbsfähigkeit
SGB XII § 19 Leistungsberechtigte
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