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Hartz IV
Wednesday, April 25. 2012
Auszug von flegel-g Berliner Sozialgericht hält Hartz-IV-Regelsatz für zu niedrig von Gert Flegelskamp
Ich kann nur sagen: ENDLICH Die 55. Kammer des Berliner Sozialgerichts hat den Hartz IV-Regelsatz der "neuen" Hartz-Regelung als verfassungswidrig bezeichnet und ein Verfahren nach Art. 100 Grundgesetz ausgesetzt und damit zur Beurteilung dieser 2011 von Ursula von der Leyen zu verantwortenden Neufassung des Regelsatzes durch das BVerfG erneut den Weg freigemacht. Was die von der Leyen da 2011 zusammengeschustert hat, nachdem das BVerfG bereits 2010 den Regelsatz als zu niedrig und deshalb als verfassungswidrig erkannte, lediglich umgeschichtet, ist aber nicht der Aufforderung gefolgt, eine transparente und nachvollziehbare Berechnungsmethode für die Höhe des Regelsatzes zu erstellen.
Das Berliner Sozialgericht hat lt. Berliner Morgenpost nun dieser Komponente ein recht harsches "so nicht" entgegengesetzt und Ullala muss u. U. sogar damit rechnen, dass sich das BVerfG ob ihrer Neugestaltung ziemlich verhöhnt vorkommt und dementsprechend urteilt. Es ist zu hoffen, dass das BVerfG diese Prüfung möglichst bald auf die Agenda setzt, dabei erkennt, dass die 2011 erfolgte Neuregelung nicht den 2010 vom BVerfG vorgegebenen Grundsätzen entspricht und deshalb eine neue Regelung rückwirkend zum 1.1.2011 einfordert, mit Vorgaben, die sogar die von der Leyen und ihr ganzer Haufen opportuner Mitläufer versteht.
Dass Arbeitslose permanent diskriminiert werden und dies Diskriminierung leider auch in der Bevölkerung, vor allem an den Stammtischen, zu viele Mitläufer findet, ist nicht neu und wurde von mir schon mehrfach angeprangert. Dass in den statistischen Berichten der Bundesagentur für Arbeit den Millionen Arbeitslosen nicht einmal 500.000 freie Stellen gegenüberstehen und dass von diesen freien Stellen der größte Teil Arbeitsangebote mit einer so niedrigen Bezahlung sind, dass kein Mensch davon leben kann, das sehen die Mitläufer nicht, sondern kommen noch immer mit dem alten Spruch: "Wer arbeiten will, der findet auch welche!" Doch wen wundert das, wenn Presse und vor allem das Fernsehen Beispiele anführen, in denen ein Arbeitsloser alle Tricks anwendet, nicht arbeiten zu müssen und dabei so genannte Arbeitgeber zu Wort kommen, die angeblich händeringend Arbeitskräfte suchen, aber alle vom Arbeitsamt geschickten Arbeitslosen gleich zum Ausdruck bringen, dass sie nicht arbeiten wollen?
Dabei wäre es so einfach, durch minimales Einsetzen des eigenen Verstandes die Fernsehberichte als politische Auftragsarbeit der keineswegs unabhängigen öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten zu entlarven. Wenn die Arbeitsämter (ARGEn) einen ALG II-Empfänger zur Vorstellung in ein Unternehmen schicken und der Unternehmer auch nur die leiseste Missbilligung über das Auftreten des Arbeitslosen bei der Vorstellung äußert, dann wird dieser sanktioniert und das kann je nach Laune des ARGE-Mitarbeiters eine Sanktion bis zur Kürzung des Arbeitslosengeldes von 100% bedeuten und diese Sanktionen sind grundsätzlich für 3 Monate gültig, völlig losgelöst von einer dem "Betreuer" gegenüber gezeigten "Einsicht für sein Fehlverhalten".
Ich bin eigentlich nicht gehässig, aber ich wünsche jedem, der den vorgenannten blöden Spruch äußert, dass er selbst mal in die Situation kommt, sich mit einer ARGE und damit mit dieser behördlichen Tretmühle auseinandersetzen zu müssen. Der Spruch hatte in den 60er Jahren seine Berechtigung, als es Millionen freie Stellen gab, aber kaum Arbeitslose. Damals wurden auch noch Löhne gezahlt, von denen man leben konnte und ein Fensterputzer musste nicht den Nachweis über ein abgelegtes Abitur bringen, um einen Job zu finden (ich weiß, das ist ein wenig überspitzt gesagt).
Die staatliche Diskriminierung hat mit dem so genannten Betreuungsgeld einen weiteren Höhepunkt erreicht. Ich binde an dieser Stelle mal die Pressemeldung des Erwerbslosenforums ein:
Pressemitteilung Erwerbslosen Forum Deutschland vom 25.04.2012
Kein Betreuungsgeld bei Hartz IV: Kinder ein Resultat von Fehlanreizen?
Bonn - Das Erwerbslosen Forum Deutschland bezeichnet den sich in der Koalition abzeichnenden Kompromiss beim Betreuungsgeld als unerhörte Diskriminierung von Eltern mit Hartz IV-Bezügen. Es zeige sich wiederum, dass Ausgaben in den Bereichen Kinder und Soziales für den Mittelstand nur dann möglich sind, wenn als Nebeneffekt Hartz IV-Bezieher als fehlgeleitete Menschen mit falschen Anreizen stigmatisiert werden. Laut einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" sollen Hartz-IV-Bezieher nicht vom Betreuungsgeld profitieren. Nach dem Willen der schwarz-gelben Koalition soll ihnen die neue Leistung zwar ausgezahlt aber anschließend in voller Höhe vom Arbeitslosengeld II abgezogen werden. Eine entsprechende Regel soll in den Gesetzentwurf aufgenommen werden, den das Familienministerium erstellt. Praktisch bedeutet das, dass Arme beim Betreuungsgeld leer ausgehen.
Dazu Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland: "Eine völlig antiquiert geplante Herdprämie, die selbst in der Regierungskoalition auf Widerstand stößt, scheint nur dann möglich, wenn als Nebeneffekt Hartz IV-Bezieher öffentlich diskriminiert werden. Die durch das Betreuungsgeld vorgegaukelte heile Welt mit glücklichen Müttern und Kindern zu Hause soll bei armen Menschen auf keinen Fall gelten. Bei denen scheinen Kinder ein Resultat von Fehlanreizen zu sein. Es ist ein schier unglaubliches Lernmodell für unsere Gesellschaft, das für einen faulen Kompromiss herhalten muss.
Es fragt sich, welchen gefährlich gedanklichen Fehlanreizen die Regierungskoalitionäre unterliegen, wenn man arme Menschen so unerhört diskriminiert?"
Kontakt: Martin Behrsing (0160/99278357) --------------------------------------------
Erwerbslosen Forum Deutschland Martin Behrsing Schickgasse 3 53117 Bonn
Es gab mal eine Zeit, da kategorisierte die Politik Menschen und gliederte einige als "unwertes Leben" aus. Sind wir schon wieder auf dem Weg dorthin? Ich habe den Eindruck. ganzer Text/Quelle/links
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Hartz IV
Tuesday, April 24. 2012
Auszug von gegen-hartz Der Schwindel mit den Eingliederungsvereinbarungen bei Hartz IV
24.04.2012
Mit Hartz IV wurde auch das Instrument der „Eingliederungsvereinbarungen“ eingeführt. Grundlage dieser Regelung ist der § 2 sowie der § 15 des SGB II. Es lohnt sich diese beiden Paragraphen einmal genauer anzusehen: Im Paragraph 2 steht "Eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person muss aktiv an allen Maßnahmen zu ihrer Eingliederung in Arbeit mitwirken, insbesondere eine Eingliederungsvereinbarung abschließen" Während der Paragraph 15 davon spricht dass "Die Agentur für Arbeit im Einvernehmen mit dem kommunalen Träger mit jeder erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person die für ihre Eingliederung erforderlichen Leistungen vereinbaren soll".
Es stellt sich nun scheinbar die Frage ob eine Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen werden muss oder soll. Die Antwort auf diese Frage ergibt sich jedoch aus dem Wesen einer Vereinbarung. Grundlage jeder Vereinbarung ist immer die Freiwilligkeit. Eine Vereinbarung ist die übereinstimmende Willenserklärung zweier Parteien. Diese Freiwilligkeit macht die Vorgabe des SGB II eine Vereinbarung abschließen zu müssen, unmöglich. Richtig ist hingegen die Formulierung im § 15 des SGB II. Im Sinne einer optimalen Vermittlung erscheint es sinnvoll gemeinsam die dafür notwendigen Punkte bezogen auf die individuelle Situation des jeweils Betroffenen einvernehmlich zu gestalten. Dies setzt aber voraus, dass es über diese Punkte Einvernehmen zwischen den Beteiligten gibt. Gerade bei gut qualifizierten Arbeitsuchenden gehen die Vorstellungen über sinnvolle Maßnahmen zwischen dem Sachbearbeiter im Jobcenter und dem Arbeitssuchenden oft weit auseinander. Dies ist auch verständlich, da die Jobcenter natürlich vor allem an einer kostengünstigen schnellen Vermittlung interessiert sind.
Die Ziele des Arbeitssuchenden sind jedoch oft auch im Hinblick auf seine Lebensperspektive, besonders auch unter Berücksichtigung des Renteneinkommens völlig anders gelagert. Beide Perspektiven sind aus der jeweiligen Sicht verständlich, können aber kaum zu einer freiwilligen Einigung hinsichtlich der gemeinsamen Bemühungen zur Beendigung der Hilfsbedürftigkeit führen. In der Praxis der Behörde ist es auch keineswegs so, dass man sich individuell auf eine gemeinsame Strategie in Form einer Vereinbarung einigen will. Die Eingliederungsvereinbarungen bestehen viel mehr aus einzelnen Textbausteinen die dem Betroffenen fertig ausgedruckt zur Unterschrift vorgelegt werden.
Als Rechtsbeistand der Arbeitslosenhilfe RLP habe ich unzählige dieser Vereinbarungen aus Jobcentern in ganz Deutschland gesehen, die sich alle nur unwesentlich unterscheiden. Besonders auffallend: Während in fast allen Vereinbarungen der Arbeitssuchende sich auf eine festgelegte Anzahl von Bewerbungen pro Monat festlegen sollte, ist mir keine Vereinbarung bekannt, in der sich ein Jobcenter verpflichtet, eine festgelegte Anzahl von Stellenvorschlägen dem Bewerber pro Monat zu unterbreiten. Auch die meisten weiteren Vereinbarungen bedeuten in der Regel für den Betroffenen einen Verzicht auf Rechte die ihm normalerweise nach der Rechtslage zustehen würden. So ist z.B. oft vereinbart, dass Bewerbungsschreiben und deren Antwort dem Sachbearbeiter vorgelegt werden müssen.
Ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht sollte aber immer verhältnismäßig sein. Insofern ist eine solche Regelung nur dann in Betracht zu ziehen, wenn es erhebliche Zweifel an den Bewerbungsaktivitäten eines Arbeitssuchenden gibt. In Fällen wo die Jobcenter aber über Jahre dem Arbeitssuchenden nicht ein Stellenangebot unterbreiten, wäre eher zu prüfen, ob die Jobcenter ihren Verpflichtungen gegenüber den Arbeitssuchenden in ausreichendem Maße nachkommen. Hinzu kommen oftmals sehr schwammige Ausführungen in den Eingliederungsvereinbarungen. Hinzu kommt, dass die BA die Jobcenter auffordert die Eingliederungsvereinbarungen in einer Weise zu interpretieren, die sehr viel Raum für Hartz IV Sanktionen schafft.
Ein Beispiel, bezüglich der Interpretation des Begriffs Weigerung: Die Weigerung umfasst in diesem Zusammenhang neben der vorsätzlichen und ausdrücklichen auch die stillschweigende und in anderer Weise gegenüber dem Arbeitgeber bzw. Maßnahmeträger zum Ausdruck gebrachte fehlende Bereitschaft, sich entsprechend der gesetzmäßig getroffenen Regelungen zu verhalten. Sich weigern bedeutet auch die vorsätzliche Nichtaufnahme einer angebotenen Arbeit. Diese Weigerung kann auch in einem Verhalten während des Bewerbungs- oder Vorstellungsgespräches liegen, wenn bei dem Arbeitgeber bzw. dem Maßnahmeträger der Eindruck hinterlassen wird, dass der/die Bewerber Unwillens ist, die Arbeit aufzunehmen Zum einen setzt eine solche Definition die Missachtung des Datenschutzes voraus. Ein potentieller Arbeitgeber hat über Inhalt und Verlauf eines Bewerbungs- oder Vorstellungsgespräches gegenüber dritten, auch den Jobcentern, Stillschweigen zu bewahren. Die Jobcenter werden somit von Ihrer Dienstaufsicht angehalten und aufgefordert gegen den Datenschutz zu verstoßen. Dies führt dazu, dass etwa die Frage nach einem Betriebsrat oder die Nennung einer eigenen Gewerkschaftszugehörigkeit, ja selbst eine Gehaltsverhandlung bei einem Einstellungsgespräch als Weigerung zur Arbeitsaufnahme interpretiert werden kann.
Solche Vorgehensweise erinnert an die Methoden des inzwischen nicht mehr existierenden deutschen Staates. Alleine die Tatsache, dass diese Behörde mit solchen Mitteln arbeitet, verbunden mit der in jeder Einladung zu einem persönlichen Gespräch angekündigten Sanktion bei einem Nichterscheinen, lässt das für eine gemeinsame Vereinbarung notwendige Grundvertrauen als nicht vorhanden erscheinen. Insofern ist für durchaus verständlich, jede Zusammenarbeit mit der Behörde auf die gesetzlich vorgeschrieben Punkte zu begrenzen. Eine freiwillige Vereinbarung kann unter den gegebenen Umständen nicht erfolgen. Wohl auch aus diesen Gründen hat der Gesetzgeber zwischenzeitlich das Nichtzustandekommen einer Eingliederungsvereinbarung sanktionsfrei gestellt.
Die Jobcenter versuchen allerdings dann, die von ihnen gewünschten Punkte der gescheiterten Vereinbarung über einen sog. Verwaltungsakt zu erzwingen. Gegen diesen stehen jedoch rechtliche Mittel in Form des Widerspruchs, der Klage und, hier besonders wichtig, der einstweiligen Anordnung zur Verfügung. Die Gerichte sollten sich im Klaren darüber sein, dass mit dem Verwaltungsakt immer etwas erzwungen werden soll, was im SGB II nicht enthalten ist, weil es gegen andere Grundrechte des Betroffenen wie Datenschutz verstößt. Solche Verwaltungsakte sollten also nur dann rechtlich möglich sein, wenn deren Notwendigkeit offensichtlich ist. Die Sozialgerichte sollten sich eindeutig von den Jobcentern diese Notwendigkeit begründen lassen, und hier die Maßstäbe hoch anlegen, um eine Aushöhlung des Rechtsstaates zu vermeiden. Wenn der Gesetzgeber bestimmte Regelungen aus gutem Grund einer freiwilligen Vereinbarung überlassen hat, so haben die Sozialgerichte grundsätzlich auch die Freiwilligkeit zu berücksichtigen, und damit das Recht der Betroffenen diese Vereinbarung nicht abzuschließen. (Dietmar Brach, Arbeitslosenhilfe RLP) ganzer Text/Quelle/links
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Hartz IV
Friday, April 13. 2012
Auszug von nachdenkseiten Bundesagentur für Arbeit: „Rekord bei Hartz-IV-Sanktionen gegen Arbeitsunwillige“ von Wolfgang Lieb Wenn man in die Google-Suchfunktion diese Überschrift eingibt finden sich über 2.000 Einträge, die über diesen „Rekord“ berichten. Dass diese Meldung der Bundesagentur für die Bild-Zeitung die „Hartz-IV-Sauerei“ ist und fast die gesamte Seite zwei füllt gehört bei diesem Hetzblatt gegen Arbeitslose inzwischen zur traurigen Normalität, dass aber auch als seriös geltende Zeitungen wie die FAZ oder die immer noch als „links-liberal“ geltende Frankfurter Rundschau solche Schlagzeilen kritiklos übernehmen, ist ein klassisches Beispiel für die freiwillige „Gleichschaltung“ unserer Medienlandschaft. Rund 36 Milliarden hat der Bund 2010 für Hartz IV bereitstellen müssen [PDF - 132 KB], mit 100 Milliarden jährlich so schätzte der ehemalige Bundesfinanzminister Steinbrück werde der deutsche Staat jährlich durch Steuerhinterziehung betrogen. Doch die Legalisierung des Steuerbetrugs durch das Abkommen mit der Schweiz wird natürlich durch die Rekordmeldungen über Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger an den Rand gedrängt. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Unser Leser G.K. hat die Berichterstattung und die Kritik gesammelt. Wolfgang Lieb. Skandalmeldungen über die steigende Zahl von angeblichen Hartz IV-„Betrügern“ erscheinen in schöner Regelmäßigkeit. Auch diesmal wird der Eindruck erweckt, dass jeder Fünfte der rund 5 Millionen von Hartz IV Betroffenen sanktioniert werden müsse, weil sie die gesetzlichen Auflagen nicht erfüllen. Das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe hatte für die Jahre 2007 bis 2010 eine Statistik der Sanktionen aufgestellt [PDF - 171 KB]. Das Institut hat für die 800.000 Sanktions-Fälle im Jahre 2010 nachgewiesen, dass es sich dabei um eine Bewegungsstatistik, nämlich um wie viele neue Fälle unabhängig von der Mehrfachzählung oder der Bestandskraft einer Sanktion es sich handelt und keineswegs um eine Quote geht. Die Sanktionsquote hatte sich bei den letzten „Rekord“-Meldungen von 2,5 auf 2,8 Prozent erhöht. Selbst Ministerin von der Leyen hat im letzten Jahr die Hartz IV-Empfänger in Schutz genommen: “96 Prozent verhalten sich korrekt“. Man kann vielleicht von unseren Journalisten nicht verlangen, dass sie Statistiken lesen und interpretieren können, aber wenigstens sollten sie sich erinnern, was vor einem Jahr in ihren eigenen Zeitungen über die Klarstellung zu den „Rekordwerten“ zu lesen war. Aber wenn dem Journalismus die Sach- und Fachkenntnis fehlt und wenn noch Gedächtnisverlust dazu kommt, dann verkommt die Profession zu reinem Verlautbarungs-Journalismus. Das heißt man nimmt jede Presseerklärung einer Institution – wie hier der Bundesagentur für Arbeit – auf und erklärt sie zur Tatsachenmeldung mit Schlagzeilenwert. Und weil ja die Diskriminierung von Hartz IV-Empfängern inzwischen zum Allgemeingut geworden ist, kann man sich auch an deren Herabsetzung und Erniedrigung gefahrlos weiter beteiligen. Es ist nur eines der Beispiele dafür, wie die Empathie für die sozial Benachteiligten in unserer Gesellschaft immer mehr verloren geht. Es folgen die Hinweise und die Anmerkungen unseres Lesers G.K.: ganzer Text/Quelle/links
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Hartz IV
Monday, April 2. 2012
Auszug von gegen-hartz Hartz IV Regelsatz 511 Euro Hartz IV Regelsatz 511 Euro? Die Bundesregierung erinnert sich nicht ... aber Peter Hartz
Der Namensgeber der unsäglichen Arbeitsmarktreform Hartz IV, Peter Hartz hatte in eine ARD-Dokumentation mit dem Titel „Auf der Suche nach Peter Hartz“ gesagt, dass der ursprüngliche Vorschlag der damaligen „Hartz Kommission“ einen Eckregelsatz von 511 Euro andachte. Laut des verurteilten Ex-VW-Managers Peter Hartz habe über die Höhe des Arbeitslosengeld II Regelsatzes im Jahre 2002 ein „großes Einvernehmen“ geherrscht. Doch zehn Jahre nach dieser Berechnung sind die Regelleistungen nicht annähernd so hoch, wie damals angeblich berechnet wurde.
In einer kürzlich gestellten kleinen Anfrage an die Bundesregierung der Linken-Abgeordneten Katja Kipping, Matthias W. Birkwald und Klaus Ernst wurde angefragt, ob denn die Bundesregierung noch immer im Besitz der Unterlagen der damaligen Kommission sei und ob ein Nachweis darüber besteht, dass damals ein Regelsatz in Höhe von 511 Euro von der eingesetzten Kommission errechnet wurde. In der Antwort der Bundesregierung hieß es, in den Unterlagen würde ein derartiger Betrag angeblich nicht auftauchen. Zudem würde man sich an derartiges nicht erinnern.
Das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe hat sich auf die Suche gemacht und konnte die fehlende Berechnung ausfindig machen. Diese findet sich hier als PDF Dokument und dürfte einige neue Fragen aufwerfen. (sb) ganzer Text/Quelle/links
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Hartz IV
Friday, March 30. 2012
Auszug von nachdenkseiten Bilanz der jüngsten Hartz-IV-Neuregelung – Eine politische Mogelpackung und ein soziales Placebo
Eine Analyse von Christoph Butterwegge.
Am 9. Februar 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Regelsätze beim Arbeitslosengeld II und beim Sozialgeld für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt (Az. 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09) und die Bundesregierung verpflichtet, eine Neuberechnung/-regelung zu treffen, um Hilfebedürftigen ein „menschenwürdiges Existenzminimum“ zu sichern. Korrigiert werden musste nach dem BVerfG-Urteil, dass Kinder mit 60 Prozent des Erwachsenenregelsatzes (damals: 215 EUR) abgefunden wurden, wenn sie jünger als 6 Jahre waren, mit 70 Prozent (251 EUR), wenn sie 6 bis 13 Jahre alt waren, und mit 80 Prozent (287 EUR), wenn sie 14 Jahre und älter waren. Die Karlsruher Richter/innen erkannten im Unterschied zur Bundesregierung explizit an, dass Kinder keine Erwachsenen „im Miniformat“ sind, sondern spezifische Bedarfe haben. Kinder wachsen eben noch, weshalb sie häufiger Kleidung und neue Schuhe brauchen. All das war so lange unberücksichtigt geblieben, wie man vom Regelsatz für (alleinstehende) Erwachsene einfach bloß einen bestimmten Prozentsatz für Kinder und Jugendliche vorsah.
Anstatt die Regelsätze, wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert, bis zum 31. Dezember 2010 in einem transparenten Verfahren für alle nachvollziehbar mittels einer schlüssigen Methodik neu zu berechnen und per Gesetz festzulegen, ließ sich Ursula von der Leyen nicht bloß sehr viel Zeit, bis ihr Ministerium den Referentenentwurf vorlegte, sondern nutzte die durch das Urteil entstandene Lage auch, um – von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt – im Rahmen des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (EGRBEG) eine umfassende Novellierung des SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) und des SGB XII (Sozialhilfe) im Sinne der CDU/CSU/FDP-Koalition vorzunehmen. Dabei wurden die Regelsätze in „Regelbedarfe“ umbenannt, andere Schlüsselbegriffe im bisherigen Gesetzestext modernisiert – so heißen die früheren Hilfebedürftigen jetzt „Leistungsberechtigte“ – und durchgehend geschlechtersensible Bezeichnungen der betroffenen Personen eingeführt. Außer solchen eher kosmetischen bzw. semantischen Korrekturen, die überwiegend zu begrüßen waren, gab es zahlreiche inhaltliche Veränderungen. Diese betrafen neben sinnvollen Präzisierungen des Gesetzestextes und partiellen Verbesserungen für Hartz-IV-Bezieher/innen (z.B. Übernahme der Kosten für die Warmwasserbereitung sowie der Anschaffungs- und Reparaturkosten für orthopädische Schuhe, Ermöglichung einer großzügigeren Ausgestaltung der Residenzpflicht von Leistungsberechtigten und Teilschließung der temporären Zahlungslücke beim Übergang von Langzeitarbeitslosen zur Altersrente), die sich hauptsächlich der Urteilspraxis von Sozialgerichten verdankten, auch gravierende Verschärfungen der für sie geltenden Bestimmungen.
Musste der Grundsicherungsträger bisher vor einer Verhängung von Sanktionen die Hartz-IV-Bezieher/innen per Rechtsbehelfsbelehrung über damit für sie verbundene Konsequenzen aufklären, reicht nunmehr die Annahme, dass Betroffene die Folgen kennen. Darlehen sind grundsätzlich als Einkommen leistungsmindernd anzurechnen, sofern sie nicht explizit einem anderen Zweck als der Sicherung des Lebensunterhalts dienen. Bestimmte Leistungen, die bisher vom Grundantrag mit erfasst waren, wie z.B. die Erstausstattung der Wohnung oder Sonderbedarfe bei Schwangerschaft und Geburt, müssen nunmehr zusätzlich beantragt werden, was dazu führen soll, dass die staatlichen Ausgaben sinken. Geld für (Schul-)Ausflüge und eintägige Klassenfahrten gibt es genauso wie finanzielle Unterstützung für Lernförderung und Zuschüsse für die Mittagsverpflegung der Kinder bloß (noch) auf Antrag.
Wenig befriedigen konnte auch die Art und Weise, wie das Arbeits- und Sozialministerium die neu-alten Regelbedarfe ermittelt hatte. Maßstab für das „menschenwürdige Existenzminimum“ von Erwachsenen ist das Ausgabeverhalten der von bisher 20 auf 15 Prozent geschrumpften Referenzgruppe von der jüngsten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamtes erfasster Einpersonenhaushalte mit den geringsten Einkommen, die überwiegend aus Rentner(inne)n und anderen Nichterwerbstätigen besteht. Durch die Verkleinerung der Referenzgruppe, die Vernachlässigung des Problems der „Aufstocker/innen“ bzw. Zuverdiener/innen und der verdeckt Armen (Referenzhaushalte, deren Einkommen unter dem Sozialhilfeniveau liegen) – beide Personengruppen hätten nach dem Verfassungsgerichtsurteil eigentlich herausgerechnet werden müssen, um Zirkelschlüsse von den Konsumausgaben der Armen auf deren Bedarf zu vermeiden – sowie willkürliche Abschläge auf zahlreiche im Rahmen der EVS 2008 ermittelte Einzelposten wurde das Existenzminimum regelrecht nach unten manipuliert. Ein deutliches Indiz dafür, dass der Bundesregierung eine „statistische Punktlandung“ bei genau jener Rechengröße gelang, die ihr politisch opportun erschien, bildet die Tatsache, dass schon ihr „Existenzminimumbericht“ für das Jahr 2010, den sie im November 2008 dem Parlament vorgelegt hatte, ein Regelsatzniveau bei Alleinstehenden von 364 EUR prognostizierte.
Ursula von der Leyen hat es geschafft, entgegen dem Bundesverfassungsgerichtsurteil und dem Grundtenor der öffentlichen Meinung im Frühjahr 2010, dass die Regelsätze bei Hartz IV, vor allem jene der Kinder, als dessen Folge spürbar erhöht werden müssten, gesetzliche Regelungen zu treffen, die allen Erwartungen zuwiderliefen und sogar Verschlechterungen für die Betroffenen mit sich brachten. So war die zum 1. Januar 2011 rückwirkend beschlossene Erhöhung des sog. Eckregelsatzes für alleinstehende Erwachsene um 5 EUR (von 359 auf 364 EUR) pro Monat kaum mehr als ein Almosen und weniger als der berühmte Tropfen auf den heißen Stein. Folgerichtig sprachen Betroffene, die sie als eine weitere Demütigung und Erniedrigung empfanden, abschätzig von „Hartz IV plus 5“. Denn damit kann man in unserer Wohlstands- und Konsumgesellschaft weder menschenwürdig leben noch sich gesund ernähren, sich anständig kleiden sowie am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben teilhaben.
Die zentrale Forderung des Bundesverfassungsgerichts, den Hartz-IV-Bezieher(inne)n ein „menschenwürdiges Existenzminimum“ zu gewährleisten, wurde zwar in das SGB II hineingeschrieben, aber nicht erfüllt. Wieder entsprangen die von der Regierungskoalition getroffenen Entscheidungen reiner Willkür und waren vielleicht der Haushaltslage des Bundes angepasst, hatten aber mit der Lebenswirklichkeit der Erwerbslosen nicht das Geringste zu tun. So strich man den Hartz-IV-Empfänger(inne)n nicht bloß die Ausgaben für Haustiere, Schnittblumen und Zimmerpflanzen, den Besitz eines Handys sowie Versicherungen aller Art, enthielt ihnen vielmehr auch die bisher für Tabakwaren und alkoholische Getränke gewährten 19,19 EUR pro Monat mit der Begründung vor, diese Güter gehörten nicht zum Grundbedarf, und bewilligte ihnen als Ersatz 2,99 EUR für Mineralwasser. Hierdurch wuchs die Gefahr ihrer sozialen Ausgrenzung weiter, denn zu rauchen oder mit Freunden und Bekannten abends mal ein Bier zu trinken gehört nun einmal zur „Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen“ (Urteilstext) und zur Alltagsnormalität in unserer Gesellschaft. Da aber kein Langzeitarbeitsloser oder Geringverdiener wegen der Neuberechnung seines Bedarfs zum Nichtraucher wurde, mussten bzw. müssen die Betroffenen das Geld für Zigaretten an einer anderen Stelle einsparen.
Arbeits- und Sozialministerin Ursula von der Leyen, die bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe persönlich anwesend war, brachte unmittelbar danach statt einer notwendigen Erhöhung der Regelsätze für Kinder zusätzliche Sach- bzw. Dienstleistungen ins Gespräch. Gutscheine und eine Bildungs-Chipkarte nach dem Muster schwedischer Kommunen bestimmten denn auch monatelang die öffentliche Debatte darüber. Dahinter steckte die Unterstellung, dass eine Regelsatzerhöhung bei vielen Kindern aus Hartz-IV-Familien nicht ankomme, weil die Eltern das Geld für eigene Zwecke ausgeben würden. Es mag einzelne Väter geben, die sich den berühmt-berüchtigten Flachbildschirm oder häufiger einen Flachmann kaufen würden, statt ihren Kindern zusätzliche Sozialtransfers zugute kommen zu lassen. Untersuchungen zeigen jedoch, dass sich die meisten Eltern lieber das letzte Hemd ausziehen, als ihre Kinder spüren zu lassen, wie arm die Familie ist. Mit den seltenen Ausnahmefällen „vergnügungssüchtiger“ Familienväter zu begründen, dass keine Erhöhung der Kinderregelsätze stattfinden sollte, womit alle übrigen Eltern und Kinder völlig schuldlos benachteiligt wurden, war perfide.
Gemäß der Neuberechnung überhaupt nicht erhöht, vielmehr möglicherweise für mehrere Jahre eingefroren werden sollten die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Jugendliche, was im Grunde auf ihre reale Kürzung hinauslief. Ähnliches gilt auch für die Erwachsenen-Regelbedarfe, deren jährliche Anpassung künftig statt von der Rentenentwicklung zu 70 Prozent von der Preis- und zu 30 Prozent von der Nettolohnentwicklung abhängt, weil sie nicht mehr zum 1. Juli, sondern bereits zum 1. Januar erfolgt und 2010/11 ganz entfiel. Nur den Kindern, Jugendlichen und wenigen Heranwachsenden bzw. jungen Erwachsenen wurde ein „Bildungs- und Teilhabepaket“ im Wert von 250 EUR pro Jahr zugestanden. Hierin eingeschlossen waren aber 100 EUR des bisherigen „Schulbedarfspakets“, das nunmehr als „Schulbasispaket“ in zwei Raten (zu Beginn des Schuljahres am 1. August 70 EUR und zu Beginn des zweiten Halbjahres am 1. Februar noch einmal 30 EUR) ausgezahlt wird, sowie 30 EUR, die für eintägige Klassenfahrten und Ausflüge vorgesehen sind und früher im Regelsatz enthalten waren. Deshalb stellt das von der zuständigen Bundesministerin wochenlang gefeierte „Bildungs- und Teilhabepaket“ nicht bloß ein soziales Placebo, sondern auch eine politische Mogelpackung dar. Denn von den 250 EUR, die es real wert ist, waren nur 120 EUR pro Jahr tatsächlich neu, und was sind schon 10 EUR im Monat mehr für ein Kind? Lässt sich damit sein „Bedarf zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft“ (Gesetzestext) wirklich erfüllen? Gemeint sind „Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit“, der „Unterricht in künstlerischen Fächern (zum Beispiel Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung“ sowie die Teilnahme an Ferienfreizeiten. Man kann mit dem genannten Geldbetrag vielleicht Mitglied in einem Sportverein werden, sich von den im Regelbedarf enthaltenen dürftigen Mitteln aber kaum die dafür nötigen Ausrüstungsgegenstände (Trainingsanzug, Fußballschuhe, Trikot o.Ä.) kaufen.
Auch die Ausgabe von „personalisierten Gutscheinen“ für „Bildungs- und Teilhabebedarfe“, etwa künstlerischen oder Nachhilfeunterricht, ermöglichte keine Lösung der Probleme, sondern schuf höchstens weitere: Gutscheine diskriminieren Hartz-IV-Bezieher/innen bzw. deren Kinder nicht bloß, weil sie diese als solche bei jedem Kino-, Theater- oder Schwimmbadbesuch kenntlich machen, sondern disziplinieren die Betroffenen auch und diktieren ihnen, wofür sie ihre Transfers zu verwenden haben – wenn das nicht sogar der heimliche Kardinalzweck des besagten Gutscheinsystems für seine Hauptprotagonist(inn)en ist. Warum soll eine alleinerziehende Mutter im Hartz-IV-Bezug, die am 20. eines Monats kein warmes Essen mehr auf den Tisch bringt, weil das Geld für den Supermarkteinkauf nicht reicht oder ihr aufgrund unbezahlter Rechnungen der Strom bzw. das Gas abgestellt wurde, das ihren Kindern zugedachte Geld eigentlich nicht für Nahrungsmittel oder für die Begleichung ihrer Schulden bei den Stadtwerken ausgeben dürfen, sondern für Museumsbesuche oder die Musikschule ausgeben müssen? Wenigstens solche Entscheidungen selbst treffen zu können, macht doch ihre Menschenwürde aus und ist der Inbegriff von Eigenverantwortung!
Der sog. Parteienkompromiss als politischer Kuhhandel auf Kosten der Armen... ganzer Text/Quelle/links
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Hartz IV
Wednesday, February 22. 2012
Auszug von nachdenkseiten Kein Grund zum Feiern: 10 Jahre Hartz-Kommission von Wolfgang Lieb
Am 22. Februar 2002 richtete die rot-grüne Regierung eine Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ ein, die Peter Hartz, seinerzeit Personalvorstandsmitglied der Volkswagen AG, leitete und eigentlich nur Vorschläge zur Organisationsreform der Bundesanstalt für Arbeit (Umwandlung der Nürnberger Behörde in eine moderne Dienstleistungsagentur) machen sollte. Nachdem diese wegen gefälschter Vermittlungsbilanzen ins Kreuzfeuer der Kritik geraten war, nutzten die sozialdemokratischen und bündnisgrünen „Modernisierer“ den Skandal, um den von ihnen beklagten „Reformstau“ auf dem Arbeitsmarkt aufzulösen. Von Christoph Butterwegge.
Der vom damaligen Bundesarbeits- und Sozialminister Walter Riester im Einvernehmen mit Frank-Walter Steinmeier (seinerzeit Leiter des Kanzleramts) berufenen Kommission gehörten 15 Mitglieder an. Darunter befanden sich neben Hartz weitere Manager sowie mehrere Unternehmensberater, ein Kommunalpolitiker und zwei Wissenschaftler. Vor- und Zuarbeiten leistete die Bertelsmann Stiftung, deren Konzepte zur Liberalisierung des Arbeitsmarktes die Richtschnur des angestrebten Reformprozesses bildeten. Deutlich unterrepräsentiert waren die Gewerkschaften, ihr Dachverband, der DGB, ebenso wie Betriebsräte und Initiativen der Erwerbslosen als unmittelbar Betroffene gar nicht vertreten.
Peter Hartz, ein sympathisch wirkender, kumpelhaft auftretender und harmoniesüchtiger Technokrat, glaubte allen Ernstes, den Arbeitsmarkt, den Wohlfahrtsstaat und die ganze Gesellschaft nach dem Muster eines sozialpartnerschaftlich orientierten Automobilkonzerns (um)gestalten zu können. Daher weitete er den ursprünglich sehr eingeschränkten Aufgabenbereich der Kommission im Sinne seiner Auftraggeber mehr und mehr aus. Persönlich mit dem damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder befreundet und in Gewerkschaftskreisen wie im Unternehmerlager gut vernetzt, gelang es Hartz mit seiner offenen, umgänglichen und verbindlichen Art, Meinungsverschiedenheiten innerhalb der von ihm geleiteten Kommission auszutarieren sowie Einmütigkeit zwischen allen Mitgliedern herzustellen. Obwohl zwischenzeitlich ein Minderheitsvotum angekündigt worden war, gab es bei der einzigen Abstimmung (über den Bericht) keinen Widerspruch mehr. Ohne den geschickt als Moderator der Kommission und als öffentlicher Kommunikator ihrer Ergebnisse fungierenden Peter Hartz wäre dabei kein über fast alle Parteigrenzen hinweg als „Bibel der Arbeitsmarktreform“ gefeiertes Dokument herausgekommen.
Historischer Exkurs: Hartz in Weimar
Karl Marx zufolge wiederholt sich Geschichte bisweilen als Farce, wofür die Tatsache spricht, dass Peter Hartz einen Namensvetter hatte, der in der Weimarer Republik als Kritiker des Wohlfahrtsstaates hervortrat, die Leistungsfähigkeit des bestehenden Sozialsystems anzweifelte und mehr Privatinitiative forderte. Gustav Hartz war 1924 für ein paar Monate DNVP-Reichstagsabgeordneter. 1928 erschien sein Buch „Irrwege der deutschen Sozialpolitik und der Weg zur sozialen Freiheit“, in dem Gustav Hartz viele gegenwärtig aktuelle Fragen stellte, auch wenn er noch nicht dieselben Antworten (z.B. Einführung der Praxisgebühr) gab: „Geht man nicht bedenkenlos ein dutzendmal zum Arzt, wenn einmal genügte – nur weil es die Kasse bezahlt?“
Überall sah Gustav Hartz „Faulenzer und Drückeberger“ den Sozialstaat plündern, für die „kein denkender Arbeiter einen Pfennig Arbeitslosenbeiträge bezahlen“ wolle. Um „den Mißbrauch der ungerechten und unnötigen Inanspruchnahme“ unterbinden zu können bzw. „asoziale Elemente“ nicht mehr „auf allgemeine Unkosten reisen“ zu lassen, wollte Hartz die Hilfe auf tatsächlich Bedürftige konzentrieren, was er sozialdarwinistisch begründete: „Eine soziale Politik darf nicht mit der Sorge um die Kranken, Invaliden, Witwen, Waisen und Arbeitslosen die Förderung der Lebenstüchtigen, Leistungsfähigen und Arbeitenden vergessen.“ Wer würde da nicht an die Parole „Leistung muss sich wieder lohnen“ denken, die heutige Neoliberale im Munde führen?
Gustav Hartz klagte über „die Bleigewichte des Bürokratismus“ und forderte eine Abkehr von dem Glauben, „daß der Staat alles selber machen muß.“ Einer seiner Lieblingsbegriffe hieß damals schon „Reform“. Als möglicher Ausweg erschien Hartz der Aufbau individuell-familiärer Vorsorge, gekoppelt an die Pflicht zur „eigenverantwortlichen Selbsthilfe“. Von den Erwerbslosen sprach Gustav Hartz – in gewisser Weise entsprechende Überlegungen seines bekannteren Namensvetters vorwegnehmend – als „Kunden“ (noch in Anführungszeichen), die sich nach ihrer Entlassung „sofort bei der Arbeitsvermittlung zu melden“ hätten, damit diese sie kennen lerne und „die beste Kontrolle“ habe.
Die „staatliche Zwangsversicherung“ wollte Gustav Hartz abschaffen und ein System der privaten Vorsorge errichten, das auf individuelles Zwangssparen hinauslief. Hiervon versprach er sich einen Mentalitätswandel, der die Beschäftigten mit dem bestehenden Wirtschaftssystem aussöhnen sollte: „Es erscheint mir fraglos, daß eine ganz andere Auffassung bei den Arbeitnehmern über den Wert des Kapitals und bezüglich der Verantwortung für seinen Verbrauch und seine Mehrung entstehen muß, wenn jeder das Wachsen seines Kapitals täglich bzw. wöchentlich vor Augen hat.“
An die Stelle der gesetzlichen Sozialversicherung wollte Gustav Hartz „soziale Gemeinschaften“ (Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Genossenschaften, Religionsgemeinschaften usw.) mit von ihnen betriebenen „Sozialsparkassen“ treten lassen. Arbeitgeberbeiträge, die zwar noch nicht als „Lohnnebenkosten“ und „Standortnachteil“ dämonisiert wurden, den etablierten Parteien aber schon damals ein Dorn im Auge waren, sollten dem Bruttolohn zugeschlagen und 15 Prozent davon als Sparbetrag abgeführt werden. Um ihrer Sparpflicht nachkommen und genügend Kapital im Rahmen der Sozialkassen ansparen zu können, sollten die Arbeitnehmer/innen täglich mindestens neun Stunden im Büro oder Betrieb verbringen: „Eine Stunde Mehrarbeit am Tage, als Sparstunde genützt, würde weit sozialer wirken, als der Achtstundentag je an sozialer Wirkung zeitigen kann.“
Betrachtet man den heutigen Demografiediskurs und die damit verbundenen Horrorszenarien eines vom Aussterben bedrohten Volkes wirkt Gustav Hartz ebenfalls modern. Kostensteigerungen und Krisenerscheinungen des Sozialversicherungssystems führte er auf die demografische Alterung zurück: „Diese ‚Vergreisung‘ unseres Volkes hat eine dauernd steigende Zahl der Rentner und eine fortgesetzt steigende Rentenzahlungsdauer und absinkenden Beitragseingang im Gefolge.“ Man erlebe gerade das Vorspiel einer Tragödie, meinte Gustav Hartz weiter: „In einer Reihe von Jahren sind nicht mehr genug junge beitragszahlende Menschen da, die in der Lage sind, die Summen aufzubringen, die zur Ernährung einer immer größer werdenden Zahl von Alten und Invaliden nötig werden.“ Entweder müssten die Beiträge um nahezu das Doppelte steigen oder die Renten um etwa die Hälfte sinken.
Außerdem hielt Gustav Hartz eine „Höherbesteuerung der Ledigen und Kinderlosen“ für sinnvoll, die zu fordern man nicht wage, weil „der Mut zu einer positiven Bevölkerungspolitik“ fehle. Heute gibt es Vorstöße wie jenen der „Jungen Gruppe“ von 18 CDU/CSU-Bundestagsabgeordneten, die unter dem Titel „Für eine solidarische Demografie-Rücklage!“ eine Sonderabgabe für Kinderlose ab 25 Jahren fordern. Gustav Hartz schrieb damals Sätze voller Pathos: „Mit aller Deutlichkeit muß jedem zum Bewußtsein gebracht werden, daß die Zukunft unseres Volkes und Reiches eine ausreichende und gesunde Kinderschar und daß der Mensch immer noch das wertvollste ‚Produkt‘ ist. Wer an der Zukunft unseres Volkes durch eigene Kinder keinen Anteil hat – oder haben kann –, der soll wenigstens die Gegenwart für die Kinderreichen materiell erträglich gestalten helfen.“
Die Vorschläge der Hartz-Kommission und ihre legislative Umsetzung
Zurück zu Peter Hartz und seiner Kommission: Diese setzte nicht, wie es nötig gewesen wäre, bei den Ursachen der Massenarbeitslosigkeit, sondern auf der Erscheinungsebene an. Statt die jüngsten Strukturveränderungen des Kapitalismus zu analysieren und daraus ein in sich schlüssiges Konzept der Krisenbewältigung mittels seiner Beeinflussung durch eine aktive Wirtschafts-, Struktur- und Beschäftigungspolitik abzuleiten, trat sie der Erwerbslosigkeit Problem hauptsächlich im staatlich-administrativen und im Vermittlungsbereich entgegen. So konnten höchstens Symptome, nicht aber die Ursachen des Problems bekämpft werden. Gleichzeitig verfestigte sich der Eindruck, dass es die Betroffenen letztlich selbst verschulden, weil sie keinen Arbeitswillen zeigen, zu wenig Eigeninitiative entfalten und nur deshalb nicht sofort nach ihrer Kündigung eine neue Stelle finden.
Der im Unternehmensberatersprech gehaltene, 344 Seiten umfassende Kommissionsbericht enthielt 13 „Innovationsmodule“, darunter die Einrichtung von „JobCentern“, die „Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe“, bei den in „Agenturen für Arbeit“ umgetauften Arbeitsämtern einzurichtende Personal-Service-Agenturen (PSA), die „Familien-AG“ bzw. „Ich-AG“ (Unwort des Jahres 2002), die steuerliche Abzugsfähigkeit von privaten Dienstleistungen (Schaffung von Mini-Jobs in Privathaushalten), der „JobFloater“ und nicht zuletzt ein „Masterplan“, mit dem die „Profis der Nation“ das Ende der Arbeitslosigkeit herbeiführen sollten.
Bei der feierlichen Präsentation des Abschlussberichts seiner Kommission am 16. August 2002 im Französischen Dom der Bundeshauptstadt hob Peter Hartz ausdrücklich hervor, die Zahl der registrierten Arbeitslosen lasse sich damit in drei Jahren („bis zum 16. August 2005“) um 2 Millionen verringern. Gerhard Schröder, Walter Riester und sein Nachfolger, Wirtschafts- und Arbeitsminister Wolfgang Clement (damals: SPD), wurden denn auch nicht müde zu versichern, die Bundesregierung wolle das Hartz-Gutachten „im Verhältnis 1:1“ umsetzen, was sich jedoch als unmöglich erwies.
Mit vier Gesetzen „für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ bemühte sich die bei der Bundestagswahl am 22. September 2002 knapp behauptete rot-grüne Koalition, einen Teil der Kommissionsvorschläge in Verwaltungshandeln umzusetzen. Da die Vorstellungen der liberal-konservativen Bundesratsmehrheit zur Deregulierung des Arbeitsmarktes weit über „Hartz“ hinausgingen, die beiden Regierungsparteien aber einen Konsens mit ihr anstrebten, wurde das Reformprojekt auch in seinen gar nicht zustimmungspflichtigen Teilen im Laufe eines langwierigen Vermittlungsverfahrens radikalisiert. Dies gilt für die Ausweitung des möglichen Einsatzbereichs und die „Entbürokratisierung“ der sog. Mini- bzw. Midi-Jobs ebenso wie für die Möglichkeit, Zeitarbeitnehmer/innen schlechter zu entlohnen als die Stammbelegschaften der entleihenden Firmen, und die Kürzung von Transferleistungen.
Bislang gab es eine Dreiteilung der Transferleistungen in Arbeitslosengeld (Alg), Arbeitslosenhilfe (Alhi) und Sozialhilfe. Schon lange vor Einrichtung der Hartz-Kommission beklagten Kritiker eine Politik der „Verschiebebahnhöfe“, weil manche Kommunen „ihre“ Sozialhilfebezieher/innen (meist für die Dauer eines Jahres) in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse brachten, um nach deren Beendigung nicht mehr für sie aufkommen zu müssen. Anschließend waren nämlich zuerst die Bundesanstalt für Arbeit (Zahlung von Arbeitslosengeld) und sodann der Bund (Zahlung von Arbeitslosenhilfe) für die ehemaligen Sozialhilfeempfänger/innen zuständig. Insofern war es plausibel, dass die Hartz-Kommission vorschlug, die Arbeitslosenhilfe durch ein „Arbeitslosengeld II“ zu ersetzen, dessen Bezug sie folgendermaßen regeln wollte: „Anspruch auf diese Fürsorgeleistung haben alle arbeitslosen und erwerbsfähigen Personen, die bedürftig sind, solange und soweit sie auf entsprechende Hilfen angewiesen sind, damit das Eingliederungsziel erreicht werden kann.“
Während sich die Hartz-Kommission in ihrem Bericht zur Höhe des Arbeitslosengeldes II nicht geäußert hatte, sagte Gerhard Schröder am 14. März 2003 in seiner Bundestagsrede, die unter dem Titel „Agenda 2010“ bekannt wurde, man müsse die Zuständigkeiten und Leistungen für Erwerbslose in einer Hand vereinigen, um die Chancen derjenigen zu erhöhen, die nicht nur arbeiten könnten, sondern auch wirklich wollten: „Das ist der Grund, warum wir die Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammenlegen werden, und zwar einheitlich auf einer Höhe – auch das gilt es auszusprechen –, die in der Regel dem Niveau der Sozialhilfe entsprechen wird.“ Hiermit schob der Bundeskanzler nicht nur den Erwerbslosen die Schuld an ihrem Schicksal zu, sondern bestätigte auch die Stammtischweisheit, wonach man nur die Arbeitslosenunterstützung auf das Existenzminimum senken muss, um die Betroffenen zur Annahme einer Stelle zu zwingen.
Was sich wegen des Zwittercharakters der Arbeitslosenhilfe – sie war einerseits durch Beitragszahlungen begründet und von der früheren Höhe des Arbeitsentgelts ihres Beziehers/ihrer Bezieherin abhängig, andererseits steuerfinanziert und bedürftigkeitsgeprüft – aufzudrängen schien, nämlich ihre „Verschmelzung“ mit der Sozialhilfe, führte in der Art, wie man dies mit Hartz IV tat, zu einer finanziellen Schlechterstellung vieler hunderttausend Menschen, die (eine höhere) Alhi erhalten hatten und nun auf das Sozialhilfeniveau herabgedrückt wurden oder ganz leer ausgingen. Traf die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe besonders ältere Arbeitnehmer, die sie bis zur Rente beziehen wollten, sind Familien, Kinder und Jugendliche die Hauptleidtragenden der relativ niedrigen Pauschalierung früher zusätzlich gewährter und nunmehr im Regelsatz aufgegangener Beihilfen, die als sog. wiederkehrende einmalige Leistungen etwa der Beschaffung von Winterkleidung, der Reparatur einer Waschmaschine oder dem Kauf von Schulbüchern für Kinder und Jugendliche dienten.
Das wie die Kommission nach deren Vorsitzendem benannte Gesetzespaket markiert eine historische Zäsur für die Entwicklung des Wohlfahrtsstaates, aber auch von Armut bzw. Unterversorgung in der Bundesrepublik. Die sog. Hartz-Gesetze, vor allem das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, waren der gravierendste Eingriff in das deutsche System der sozialen Sicherheit seit 1945. Während Hartz IV mit der Arbeitslosenhilfe zum ersten Mal nach dem Zweiten Weltkrieg eine für Millionen Menschen existenziell wichtige Sozialleistung abschaffte und die Repression gegenüber Erwerbslosen verstärkte, indem diese genötigt wurden, Beschäftigungsmöglichkeiten fast „zu jedem Preis“ oder „Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung“ (sog. 1-Euro-Jobs) anzunehmen, bildete das die Arbeitslosenhilfe ersetzende Arbeitslosengeld II, welches treffender „Sozialhilfe II“ hieße, eine Subvention für Unternehmer, die Lohndumping betrieben. Seine Höhe orientierte sich nicht mehr am früheren Nettoverdienst, sondern brach mit dem Prinzip der Lebensstandardsicherung und warf arbeitslose Facharbeiter und Ingenieure, die trotz jahrzehntelanger Berufstätigkeit nicht sofort eine neue Stelle fanden, nach einer kurzen Schonfrist auf das Sozialhilfeniveau von Personen zurück, die nie erwerbstätig gewesen waren.
Die rot-grünen Arbeitsmarktreformen errichteten eine Rutsche in die Armut, weil Erwerbslose nach einer Bezugszeit des Arbeitslosengeldes (I) von in der Regel höchstens 12 Monaten bloß noch ein Arbeitslosengeld II als reine Fürsorgeleistung bekommen. Armutspolitisch hatten die als „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ firmierenden Transferleistungen einen Doppeleffekt: Hartz IV machte zumindest einen Teil der vorher verdeckten Armut sichtbar, erzeugte aber zugleich weitere. Einerseits nehmen heute auch viele Geringverdiener/innen, sog. Freiberufler/innen und (Solo-)Selbstständige das Arbeitslosengeld II in Anspruch, die aus Gründen der Scham oder des persönlichen Stolzes nicht zum Sozialamt gegangen wären, um „Stütze“ zu beantragen, andererseits erhalten Millionen Langzeitarbeitslose, die früher Empfänger/innen von Arbeitslosenhilfe gewesen wären, seither weniger oder überhaupt kein Geld mehr, weil das Einkommen gut verdienender Ehemänner, Lebenspartner oder Mitbewohner im Rahmen des Konstrukts der „Bedarfsgemeinschaft“ bei Hartz IV sehr viel strikter auf den Leistungsanspruch der Antragsteller/innen (überwiegend Frauen) angerechnet wird.
In den Hochglanzbroschüren, die Hartz IV der Bevölkerung u.a. mit Hilfe des Werbeslogans „Fördern und Fordern“ nahe bringen sollten, wurde besonders hervorgehoben, dass erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger/innen nunmehr Alg II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) erhalten, renten-, kranken- und pflegeversichert werden sowie in den Genuss der BA-Maßnahmen zur Arbeitsförderung kommen. Verschwiegen wurde, dass man Letzteres auch hätte bewirken können, ohne die Arbeitslosenhilfe als eine auf höherem Niveau angesiedelte Leistungsart abzuschaffen. Fast alle Sozialhilfebezieher/innen wurden im Eigeninteresse der kommunalen Entscheidungsträger von diesen als erwerbsfähig eingestuft, wodurch eine andere Schnittstellenproblematik mitsamt einem neuen „Verschiebebahnhof“ entstand.
Weil das Alg II als ergänzende Sozialleistung zu einem sehr niedrigen Lohn konzipiert war, hebelte es die Mindestlohnfunktion der Sozialhilfe aus. Armut, in der Bundesrepublik lange Zeit eher ein Rand(gruppen)phänomen, drang durch Hartz IV zur gesellschaftlichen Mitte vor, weil dieses Artikelgesetz die Prekarisierung von Beschäftigungsverhältnissen förderte. Einerseits sollte die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe bzw. die Abschiebung der Langzeitarbeitslosen in die Wohlfahrt den stark defizitären Staatshaushalt entlasten, andererseits wollte man durch die Einschüchterung der Betroffenen mehr „Beschäftigungsanreize“ schaffen. Über das am 1. Januar 2005 in Kraft getretene Gesetzespaket erreichte die Angst vor dem sozialen Absturz die Mittelschicht. Angst erzeugt im politischen Raum häufig irrationale Reaktionen, während sie im persönlichen Bereich zu Apathie und Resignation führt.
Seit den Hartz-Gesetzen müssen Grundsicherungsbezieher/innen auch Stellen annehmen, die weder tarifgerecht noch ortsüblich entlohnt werden. Nicht nur der Berufs- und Qualifikationsschutz, sondern auch die Würde der Betroffenen blieben bei den neuen Zumutbarkeitsregelungen auf der Strecke. Da nur noch die Sittenwidrigkeit als Sperre gilt (Frauen wurden gleichwohl bisweilen auf Beschäftigungsmöglichkeiten im Rotlichtmilieu verwiesen), steht den persönlichen Betreuern („Fallmanagern“) der Hartz-IV-Betroffenen ein großes Drohpotenzial gegenüber ihren „Kund(inn)en“ zur Verfügung. Deutlicher ausgedrückt: Noch mehr als bisher war der Willkür gegenüber Erwerbslosen damit Tür und Tor geöffnet.
Drastische Leistungskürzungen und verschärfte Zumutbarkeitsklauseln zwingen Erwerbslose, ihre Arbeitskraft zu Dumpingpreisen zu verkaufen, wodurch das Lohnniveau in der Bundesrepublik sinkt. Nicht zuletzt dadurch haben die sog. Hartz-Gesetze den Wohlfahrtsstaat und die (sozial)politische Kultur unseres Landes in wenigen Jahren stärker verändert, als dies zuvor Regierungs- und Regimewechsel, ja vielleicht sogar beide Weltkriege vermocht hatten. Vor allem Hartz IV führte zur Verschärfung der sozialen Schieflage im Land, zur Ausweitung der (Kinder-)Armut bis in die Mitte der Gesellschaft hinein und zu einer Verbreiterung des Niedriglohnbereichs. Letzteres war gewollt, wie die Tatsache zeigt, dass Bundeskanzler Gerhard Schröder auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos am 28. Januar 2005 kein Hehl aus der Freude seiner Regierung darüber machte, „einen der besten Niedriglohnsektoren“ in Europa geschaffen zu haben: „Wir haben einen funktionierenden Niedriglohnsektor aufgebaut, und wir haben bei der Unterstützungszahlung Anreize dafür, Arbeit aufzunehmen, sehr stark in den Vordergrund gestellt.“
Die genannten Reformen tragen Züge einer sozialpolitischen Zeitenwende, wie es sie zuletzt am Ende der Weimarer Republik gab. Bedingt durch katastrophale Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise auf die öffentlichen Haushalte, durfte die (mit dem Arbeitslosengeld II vergleichbare) „Krisenfürsorge“ seit 1932 das Niveau der allgemeinen Fürsorgeleistungen nicht mehr übersteigen. Was damals als „Aussteuerung“ der Arbeitslosen bezeichnet wurde, die schrittweise Herabstufung und Bestrafung von ökonomisch nur noch schwer Verwertbaren durch staatlichen Leistungsentzug, wiederholte sich bei Hartz IV auf vergleichbare Art und hielt auch semantisch Einzug in die Regierungspraxis. Problematisch erschien der – später in „Eingliederungsbeitrag“ umbenannte – „Aussteuerungsbetrag“ (in Höhe von ca. 10.000 EUR), den die Bundesagentur für Arbeit seither für jeden Arbeitslosen an den Fiskus entrichten musste, der nicht mehr das beitragsfinanzierte Alg (I) von ihr, sondern das steuerfinanzierte Alg II vom Staat erhielt.
In einer Gesellschaft, die immer mehr Bereiche der ökonomischen Verwertungslogik unterwirft, überrascht es nicht, dass sogar die Vermittlung von Arbeitslosen zwischen dem Bund und seiner dafür zuständigen Agentur auf der Basis monetärer Steuerungsmechanismen geregelt wird. Fehlanreize entstanden dabei insofern, als sich die BA folgerichtig auf vorübergehend Arbeitslose konzentrierte, während die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen, also „schwierigeren Kunden“, nun auch finanziell weniger „lohnend“ erschien. Um die nötigen Summen zur Bezahlung der „Geldstrafe“ aufzubringen, kürzte man noch mehr als bisher im Arbeitsförderungsbereich, etwa bei Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung.
Aufgrund seiner Verwicklung in den sog. VW-Skandal um „Lustreisen“ für Manager wie Betriebsräte wurde Peter Hartz im Januar 2007, knapp fünf Jahre nach Einsetzung der Kommission, vom Landgericht Braunschweig zu einer Gefängnisstrafe auf Bewährung und einer hohen Geldstrafe verurteilt. Persönlich diskreditiert, hat sich Hartz seither aus der Öffentlichkeit weitgehend zurückgezogen. Wer allerdings glaubt, das von der Hartz-Kommission entwickelte Konzept zur Gesellschaftsentwicklung sei heute nicht mehr aktuell, irrt sich gewaltig. Den „überschuldeten“ Ländern im Euro-Raum wird es gerade als wirtschafts-, arbeitsmarkt- und sozialpolitisches Patentrezept empfohlen oder per Fiskalpakt aufoktroyiert. Ebenso wie die Absenkung des Rentenniveaus à la Riester (Teilprivatisierung der Altersvorsorge), Rürup (Einführung des „Nachhaltigkeitsfaktors“) und Müntefering (Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters) ist das Lohndumping à la Hartz zu einem Exportschlager der Regierung Merkel/Rösler geworden.
Gleichzeitig droht eine politische Legendenbildung: Deutschland, so heißt es allenthalben, werde mit der Finanz-, Wirtschafts- und Währungskrise deshalb besser fertig als andere Staaten und erlebe gerade ein „Beschäftigungswunder“, weil die Hartz-Reformen einen robusteren und flexibleren Arbeitsmarkt geschaffen hätten. Was ihren Beitrag zum Rückgang der Erwerbslosigkeit betrifft, hielten sich die Erfolge der Hartz-Gesetze freilich in engen Grenzen. Empirisch belegt ist, dass sich die durchschnittliche Dauer der Erwerbslosigkeit seit ihrem Inkrafttreten nicht verkürzt hat. Trotz des Wachstumsschubs im ersten Halbjahr 2011, vom damaligen Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle als „Aufschwung XXL“ gefeiert, ist die Zahl der Langzeitarbeitslosen kaum gesunken und hat die Zahl der Schwerbehinderten sogar zugenommen. Für den Anstieg der Beschäftigung, die häufig prekärer Art ist, sorgten die konjunkturell bedingte Zunahme der Arbeitsplatzangebote einerseits und die Aufspaltung früherer sozialversicherungspflichtiger Vollzeitstellen andererseits. Neben gezielten Maßnahmen der Bundesregierung zur Bereinigung der Arbeitslosenstatistik (Über-58-Jährige, die ein Jahr lang kein Arbeitsangebot bekommen haben, sind dadurch ebenso herausgefallen wie Menschen, die einen privaten Arbeitsvermittler haben) wirkten sich die kurzzeitig anziehende Weltkonjunktur und eine deutsche Exportoffensive aus, deren zweifelhafter Erfolg allerdings maßgeblich zu den ökonomischen Ungleichgewichten beitrug, die weniger leistungsstarke Länder wie Griechenland, Portugal und Spanien in eine Schuldenkrise trieben und heute den Euro destabilisieren.
Prof. Dr. Christoph Butterwegge lehrt Politikwissenschaft an der Universität zu Köln. Kürzlich sind seine Bücher „Armut in einem reichen Land“ sowie „Krise und Zukunft des Sozialstaates“, jeweils um die jüngsten Hartz-IV-Neuregelungen aktualisiert, bei Campus (Frankfurt am Main/New York 2012) bzw. im VS – Verlag für Sozialwissenschaften (Wiesbaden 2012) erschienen. ganzer Text/Quelle/links
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Hartz IV
Wednesday, February 8. 2012
Auszug von scharf-links Mehr Strafmaßnahmen gegen Werktätige im Hartz-IV-Vollzug von Reinhold Schramm Mehr Repression zur Aufnahme von Billigarbeit, Zeit- und Leiharbeit
Die “Saarbrücker Zeitung“ berichtet unter Berufung auf die “Bundesagentur für Arbeit“ (BA), es seien zwischen Januar und September 2011 von den “Jobcentern“ 667.499 Sanktionen verhängt worden. Das seien neun Prozent mehr Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger als im Vergleichszeitraum ein Jahr zuvor.
Es habe sich meist um “Pflichtverletzungen“ bei der Arbeitssuche, unter anderem Meldeversäumnisse gehandelt, weswegen den Hartz-IV-Empfängern die Bezüge gekürzt wurde.
Von den rund 4,5 Millionen erwachsenen Beziehern der Hartz-IV-Grundsicherung wurden allein im September 2011 knapp 146.000 Menschen mit einer Strafmaßnahme belegt, viele von ihnen auch mit mehreren Strafen.
Die Strafmaßnahmen bei den Beziehern von Arbeitslosengeld I waren dagegen rückläufig. “Sperrzeiten“, in denen der Bezug komplett entfällt, wurden im Jahr 2011 in 728.223 Fällen verhängt. Das waren rund 37.000 statistische Fälle für die staatliche Arbeitsbehörde weniger als 2010. Grund für die Sperrzeiten waren meist “Meldeversäumnisse“.
Die sogenannten “Pflichtverletzungen“ werden meist mit einer 30-prozentigen Kürzung des Regelsatzes geahndet. Diese ‘Erziehungsmaßnahme’ für arbeitslose Werktätige gilt zum Beispiel, wenn “zumutbare Arbeit abgelehnt“ [- einschließlich Unterbezahlung; so gibt es auch Angebote über die Arbeitsagentur bzw. “Jobcenter“ für weniger als 50 % vom Tariflohn -] oder “Eingliederungsmaßnahmen verweigert“ werden. Versäumt der “Leistungsberechtigte“ einen Termin bei der BA-Arbeitsagentur (für ALG I) oder dem “Jobcenter“ (für Hartz IV), führt dies zu einer 10-prozentigen Minderung der “Hartz-IV-Bezüge“. -
Es können mehrere Sanktionen von den staatlichen Arbeitskräfteverwaltern (Beamten) ausgesprochen werden und die Kürzungen können sich im “Wiederholungsfall“ auf bis zu 100 Prozent summieren. (Vgl.) [1]
Finanzierung von Lohnkosten über die Staatskasse - trotz Arbeit.
Nach Berechnungen des DGB muss der Bund rund zwei Milliarden Euro pro Jahr - über “Hartz IV“ jährlich - aufwenden, um Geringverdienern mit Vollzeitarbeit ein Existenzminimum zu garantieren. Der Staat subventioniert so auch Unternehmer, die werktätige Frauen und Männer zu Hungerlöhnen beschäftigen. -
Rechnet man auch jene Werktätigen mit einer sozialversicherten Teilzeitarbeit hinzu, so kommt man auf etwa 4 Milliarden Euro staatliche Ausgaben im “Hartz IV-System für Aufstocker“ mit sozialversicherter Erwerbsarbeit.
Mitte 2011 gab es 570.000 Erwerbstätige, die eine sozialversicherte Arbeit ausübten und Sozialbeiträge zahlten, aber von ihrer gering bezahlten Arbeit nicht leben konnten und auf “Hartz IV“ angewiesen waren. Von den sogenannten “Aufstockern“ mit sozialversicherter Arbeit gingen rund 330.000 einer Vollzeitarbeit nach und knapp 240.000 übten eine sozialversicherte Teilzeitarbeit aus. -
Neben den sogenannten “Aufstockern“ mit sozialversicherter Arbeit gehen viele “Hartz-IV-Empfänger“ aber auch einer geringfügigen Beschäftigung nach oder sind selbständig. Bezieht man diesen Personenkreis mit ein, so erhöht sich die Zahl der erwerbstätigen “Hartz-IV-Bezieher“ auf 1,36 Millionen. »Gegenüber 2007 hat sich die Zahl aller erwerbstätigen Hilfeempfänger um gut 100.000 erhöht. Dies entspricht einem Anteil von 29 Prozent aller Hartz IV-Empfänger im erwerbstätigen Alter von 15 bis 64 Jahren.« (Vgl. DGB:) [2]
Quelle: [1] dapd, bv, t-online.de am 07.02.2012. »Mehr Strafen für Hartz-IV-Empfänger« http://wirtschaft.t-online.de/mehr-strafen-fuer-hartz-iv-empfaenger/id_53816784/index [2] DGB, 12.01.2012: arbeitsmarktaktuell 1/2012: »Hartz IV: Billiglöhne kommen Staat teuer zu stehen« http://www.dgb.de/themen/++co++3f8b6148-3d0c-11e1-7eaf-oo188b4dc422 ganzer Text/Quelle/links
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Hartz IV
Friday, January 27. 2012
Auszug von egon-w-kreutzer
Die Kinderarmuts - Rückgangs - Lüge von Egon W. Kreutzer Jubelmeldungen allenthalben.
Die Gesellschaft für Konsumforschung meldet wieder einmal, die Kauflaune der Deutschen sei ungebrochen.
Eine Meldung, wie sie oft genug ein paar Monate später von den Zahlen des Statistischen Bundesamtes widerlegt wurde.
Es läge an der Zunahme der Beschäftigung - und an der nachlassenden Inflation, und daran, dass die Zinsen so niedrig seien, dass sich Sparen kaum noch lohne. Vor allem hätten die Konsumenten Immobilien, Autos und Möbel im Visier.
Woher der Run auf die Immobilien kommt, ist wohl hinlänglich klar - da ist die Angst vor dem Kaufkraftverlust des Euro bei den Gutbetuchten die treibende Kraft. Bei Autos und Möbeln mag das gleiche Motiv dahinterstehen, halt bei denen, die sich noch als Mittelschicht fühlen. Die GfK-Zahlen zum Konsumklima
Die Wirtschaftsforschungsinstitute sehen in ihren Glaskugeln die allerbesten Aussichten für die deutsche Wirtschaft.
Vor allem das ZEW überschlägt sich geradezu vor lauter Freude, die besten Aussichten aller Zeiten prognostizieren zu können. Die jüngste ZEW-Prognose
Die Krönung aber ist die frohe Kunde, dass die Kinderarmut so kräftig zurückgegangen ist.
Waren im September 2006 noch knapp 1,9 Millionen Kinder unter 15 Jahren auf Hartz IV angewiesen, so waren es fünf Jahre später, im September 2011 nur noch etwa 1,64 Millionen.
Dass die Medien aus der Differenz zwischen "knapp 1,9" und "rund 1,64" einen Rückgang um glatte 300.000 machen, statt von "rund 250.000" zu sprechen, was eine korrekte Aussage über die Differenz wäre, sei nur am Rande erwähnt.
Dass nicht nur Kinder, die von Hartz IV leben, aufgrund der Einkommens- und Lebensverhältnisse ihrer Eltern als "arm" gelten dürften, was ebenfalls keine Erwähnung findet, sei auch nur am Rande erwähnt.
Dass dann schnell noch nachgelegt wird, welches Bundesland im Wettstreit um die Senkung der Kinderarmut die Nase vorn hat, mit Bayern an der Spitze und Berlin als Schlusslicht, ist eher peinlich, weil es einfach vom Kern der Sache ablenkt, indem die statistische Aussage durch noch ein bisschen zusätzlicher Zahlenspielerei den Eindruck größerer Seriosität erhält.
Denn nur wenn die Zahlen größtmögliche Seriosität, Genauigkeit und Detaillierungsgrad aufweisen, wird den daraus gezogenen Schlüssen auch Glauben geschenkt - und die gezogenen Schlüsse sind nun mal wichtig, für die Stimmung im Lande, das dabei ist, sich mit Schuldenbremse und Haushaltsdisziplin im Gepäck, alternativlos in immer tiefere Schulden zu stürzen - um die Gläubiger der Euro-Zone bei Laune zu halten.
Also heißt es ohne Scheu vor dem Odeur des Eigenlobs:
"Weniger Kinder in Hartz IV bedeutet,
dass es den Jobcentern gelungen ist,
ihre Eltern in Beschäftigung zu integrieren.
Die Chance, eine Arbeit zu finden,
ist heute deutlich besser als vor drei oder vier Jahren.
Auch Langzeitarbeitslose oder Geringqualifizierte
profitieren verstärkt
von der Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes."
Und das sagt einer, der es besser wissen könnte, nämlich das Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, Heinrich Alt. Die Jubelmeldung
Wahr ist,
dass es 2006 einfach sehr viel mehr Kinder unter 15 Jahren gab als 2011.
In den Zahlen für 2006 sind die Geburtsjahrgänge von 1991 bis 2006 enthalten.
In den Zahlen für 2011 sind die Geburtsjahrgänge von 1996 bis 2011 enthalten.
Herausgefallen sind also die 5 Jahrgänge 1991 bis 1995 mit insgesamt rund 4,0 Millionen Neugeborenen.
Hinzugekommen sind die 5 Jahrgänge 2007 bis 2011 mit insgesamt rund 3,4 Millionen Neugeborenen. eine Grafik in der ZEIT
(weitere Infos - Jahre 2010 und 2011 - beim Statistischen Bundesamt)
Wahr ist,
Dass die Zahl der Kinder unter 15 Jahren von 2006 bis 2011 um rund 600.000 zurückgegangen ist.
Wahr ist auch,
Dass dieser Rückgang der Geburtenzahlen eine Folge der Wirtschafts- und Sozialpolitik ist, der immer mehr Menschen in Armut, Armutsrisiko und große Zukunftsangst gestürzt hat.
Wer nimmt da noch das "Armutsrisiko Kind" auf sich?
Wer will noch Kinder in die Welt setzen, wenn er fürchtet, sie müssten unter unwürdigen Bedingungen in Armut aufwachsen?
Wahr ist auch, dass trotz aller Beteuerungen, Kinder seien unsere Zukunft, immer weniger für die Kinder getan wird, stattdessen ein erbärmliches Ringen um 5 Euro pro Monat im Regelsatz aufgeführt wurde, und statt mehr Geld für die armen Kinder lieber Gutscheine für Sachleistungen in die Welt gesetzt wurden, die kaum angenommen werden, weil der Gutschein eben regelmäßig nicht reicht, um die Kosten für die Inanspruchnahme der Leistung zu decken.
Fühlen Sie sich jetzt veralbert, belogen, desinformiert?
Dann hat dieser Paukenschlag seinen kurzfristigen Zweck erfüllt.
Und wenn er längerfristig zum Selberdenken anregt,
dann auch seinen Endzweck.
Auszug von duckhome Ursula von der Leyen hat die Kinderarmut besiegt von Jochen Hoff
Was ist Deutschland doch für ein herrliches Land und wie weise und erfolgreich sind doch die Regierenden in diesem Land wo Milch und Honig fließen. Besonders erfolgreich ist Ursula von der Leyen die ganz alleine die Kinderarmut in Deutschland besiegt hat. Natürlich ist das wie alles was diese Regierung und diese Dame von sich geben, völliger Unsinn, aber es hört sich erst mal sehr gut an und man kann daraus ableiten, dass die Kinder die nun noch arm sind und ihre Eltern selbst schuld sind. Genau diese Art von Hetzpropaganda zu unterstützen war ja auch das Ziel der Übung.
Die erste Propagandameldung kam wie so oft von der Bundesagentur für Arbeit (BA). Als Cheflügner und Worteverdreher trat wieder einmal BA Vorstand Heinrich Alt auf, dem langsam der Titel Baron verliehen werden müsste, weil er immer mehr Baron Münchhausen ähnelt, aber im Gegensatz zu Münchhausen ist Alt nicht lustig sondern gemein:
In den fünf Jahren von September 2006 bis September 2011 sank demnach die Zahl der unter 15-Jährigen, die die staatliche Grundsicherung erhielten, von 1,9 Millionen um etwa 257.000 auf knapp 1,64 Millionen. Besonders deutlich war danach der Rückgang im vergangenen Jahr: Von September 2010 bis 2011 schrumpfte die Zahl der unter 15-Jährigen in Hartz-IV-Haushalten um fast 84.000. BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt wertete dies als Erfolg: "Weniger Kinder in Hartz IV bedeutet, dass es den Jobcentern gelungen ist, ihre Eltern in Beschäftigung zu integrieren."
Auf diese bestellte Steilvorlage kam dann sofort eine Stellungnahme der Ursula von der Leyen, die einmal mehr zeigt, für wie dumm, diese Bundesregierung die Menschen in Deutschland hält:
Von der Leyen wertet Rückgang der Kinderarmut als Erfolg der Politik
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) führt die sinkende Zahl von Hartz-IV-Kindern auf eine familienfreundlichere Personalpolitik der Wirtschaft zurück. „Die Bereitschaft der Unternehmen, Frauen mit Kindern einzustellen, ist deutlich gestiegen“, sagte die Ministerin am Donnerstag in Berlin. „Wir scheinen langsam aber sicher auch einen Durchbruch zu schaffen bei Familien mit Kindern unter drei Jahren.“ Die Jobcenter legten seit dem vorigen Jahr einen Schwerpunkt auf die Vermittlung von Frauen mit Kindern. In Regionen, wo dies besonders ernst genommen werde, gehe die Arbeitslosigkeit unter den Frauen stärker zurück als anderswo. Dies gelte besonders für die alten Bundesländer, so von der Leyen. Nach einer Auswertung der Bundesagentur für Arbeit ist die Zahl der jungen Hartz-IV-Empfänger in der vergangenen fünf Jahren deutlich zurückgegangen.
So bekommt auch noch die Wirtschaft ein Lob für ihre tolle Einstellungspolitik, obwohl das Bundesamt für Lügen (fälschlicherweise oft auch als Bundesamt für Statistik bezeichnet) selbst feststellen musste, das das sogenannte deutsche Jobwunder (Bitte unbedingt dem Link folgen) zu 71 Prozent aus atypischer Beschäftigung besteht. Aus Furcht vor den Hartz IV Repressalien lassen sich die Menschen in Zeitverträge, Leiharbeit und "Solo-Selbständigkeit" zwingen.
Tatsächlich vermitteln die Jobcenter und Argen fast nur noch in Zeitarbeit und nicht mehr in reale und anständige Beschäftigungsverhältnisse wie Panorama meldet. Aber Herrn Alt und seinen Mittätern sowie seinen politischen Auftraggebern geht es ja auch nicht darum die Menschen in anständige und vor allem anständig bezahlte Arbeit zu bringen, sondern die Statistik zu bereinigen und Scheinerfolge zu melden.
Ein solcher Scheinerfolg oder eher ein offener Betrug ist auch die Meldung von der sinkenden Kinderarbeitslosigkeit. Wie die wahren Tatsachen aussehen macht den Betrügern von BA und Regierung der deutsche Kinderschutzbund e.V. auf die schnelle und harte Art klar:
Berlin (ots) - Die heute veröffentlichten Zahlen, nach denen es immer weniger Kinder in Armut gibt, sieht der Deutsche Kinderschutzbund kritisch. Zwar sinkt die Zahl der Kinder unter 15 Jahren, die Sozialgeld (Hartz IV) beziehen, von 2006 bis 2011 um annähernd 250.000, aber wichtige Aspekte werden nicht beachtet. So ist die Anzahl der Kinder in Deutschland stark rückläufig. Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes: "Seit dem Jahr 2006 gibt es fast 750.000 Kinder unter 15 Jahren weniger in unserem Land. Wenn es also immer weniger Kinder gibt, so ist es keine Überraschung, dass in absoluten Zahlen betrachtet auch immer weniger Kinder von Sozialleistungen leben."
Bei insgesamt 750.000 Kindern unter 15 Jahren weniger in Deutschland ist es kein Wunder, dass die Zahlen der Kinder in Hartz IV um 250.000 gefallen sind. Das ist einfach nur logisch und keineswegs ein Erfolg der Politik. Anstatt des von den Regierungslügner propagierten Rückgangs von 13,5 Prozent, sieht der Kinderschutzbund nur einen Rückgang von 1,5 Prozent. Aber selbst diesen Rückgang gibt es nicht.
Wer jemals versucht hat in Zeitarbeit weiterhin eine Aufstockung auf Hartz IV zu bekommen und dabei auch noch ständig wechselnde monatliche Einkünfte hat, der weiß, was harte Arbeit ist. Die Argen und Jobcenter tun alles um es diesen Leuten schwer zu machen. Ständig sind neue Formulare, Anträge und Widersprüche erforderlich. Dazu kommen Besuche in den Argen und Jobcentern die gerne auch mal in die Arbeitszeit verlegt werden, damit Urlaubstage verbrannt werden müssen. Wer die Schikane aushält, bekommt zähneknirschend etwas Geld, aber auch erst nach Monaten. Die "Solo-Selbstständigen" haben es noch viel schwerer und völlig unmöglich wird es, wenn ein Selbständiger Angestellte hat, aber trotzdem nicht genug verdient.
Herr Alt von der BA ist ja bereits auf einem harten Feldzug gegen diese vermeintlichen Abzocker und wird sie sicherlich bald komplett aus der Grundsicherung drücken. Tatsächlich ist eine Selbstständigkeit die nicht zum Leben reicht immer noch besser als Arbeitslosigkeit, auch wenn sie totale Selbstausbeutung bedeutet. Aber das kann jemand wie Herr Alt oder Frau von der Leyen die ohne eigene Arbeit ständig nur von der Allgemeinheit erhalten werden müssen natürlich nicht begreifen.
Tatsächlich dürften viele Selbstständige und Zeitarbeiter auch wenn sie eigentlich Hartz IV Zuzahlungen erhalten müssten, auf diese verzichten um die eigene Gesundheit zu schonen und sich nicht dem ständigen Kleinkrieg mit Herrn Alts Menschenverachtern in den Argen und Jobcentern auszusetzen. Dazu kommt, dass der Armutsbegriff in Deutschland natürlich völlig willkürlich gesetzt ist. Wer mit weniger als 60% des mittleren Einkommens (Median) der Bevölkerung, hier dem mittleren Einkommen in Deutschland, auskommen muss, gilt als armutgefährdet.
2010 lag diese Schwelle nach Angaben des paritätischen Wohlfahrtverbandes" für einen Single-Haushalt bei 826 Euro, für Familien mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahren lag sie bei 1.735 Euro." Wer die Mietunterschiede in Deutschland kennt, der wird schnell feststellen, dass man in München mit 1.735 Euro im Monat gerade mal die Wohnung bezahlen kann und dass auf dem flachen Land die Verkehrskosten viel höher sind als im Ballungsgebiet. Aber die komplizierte Berechungsformel und das unsinnige Ergebnis sind natürlich Absicht. Es soll den Armen in ihrer ganzen Breite nicht klar werden, dass sie arm sind. Denn das könnte zu Aufständen führen.
Tatsächlich aber pinkeln sich die Volkswirtschaftler gerne selbst ans Bein, selbst wenn sie nur die Botschaft "Den Selbständigen geht es besser!" verbreiten wollen um den Sozialneid auf die Selbstständigen zu schüren und den Selbständigen eine Abgrenzung gegenüber den Erwerbstätigen zu geben. Selbst dabei können sie die Wahrheit nicht verheimlichen:
So fanden die Forscher des Berliner Instituts laut dem Zeitungsbericht heraus, dass bei den abhängig Beschäftigten mehr als jeder Dritte (34 Prozent) weniger als 1.100 Euro netto verdient. Bei den Selbständigen liegt der Anteil bei knapp 27 Prozent.
27 Prozent der Selbstständigen verdienen unter 1.100 Euro. Schöne Selbstständigkeit. Tatsächlich muss die Mehrheit der Selbstständigen sehr bald begreifen, dass sie genau wie die Erwerbstätigen nur Verfügungsmasse des Großkapitals sind. Sie sind Arbeitnehmer die für ihre Steuererklärung auch noch einen Steuerberater bezahlen müssen, der dann aber auch nicht verantwortlich ist. Sie sind genauso arme ausgebeutete Schweine wie die übrigen Arbeitnehmer.
Wofür aber diese Regierung und insbesondere die CDU /CSU steht wird klar, wenn man sich anschaut, wen diese Leute wirklich verteidigen. Seit Jahren war bekannt, dass Tarifverträge mit sogenannten Briefkastengewerkschaften wie den Christlichen Gewerkschaften nicht gültig sind, was vor einem Jahr auch vom Bundesarbeitsgericht bestätigt wurde. Diese Tarifverträge wurden abgeschlossen um die Arbeitnehmer um ihren Lohn zu betrügen und die Sklavenhändler der Zeitarbeit reich zu machen.
Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes müssen die Abzocker nun ehrlichere Löhne zahlen und auch die unterschlagenen Sozialbeiträge dafür abführen. Wie Panorama berichtet will der Wirtschaftsflügel der CDU / CSU nun mit aller Macht diese Zahlungen verhindern. Sie plant in einem Sondergesetz eine Amnestie für die Abzocker und das wird von Herrn Joachim Pfeiffer, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Wirtschaft und Technologie der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag dann auch noch damit begründet, dass man den abzockenden Unternehmen doch einen Vertrauensschutz gewähren müsse.
Pfeiffer meint, das die Ausbeuter, die gehofft hatten durch Tarifverträge mit Pseudogewerkschaften die Arbeitnehmer und die Sozialkassen leichter betrügen zu können, doch bitte schön, für das Vertrauen, dass sie in die Haltbarkeit ihrer Betrügereien hatten doch belohnt werden sollen. Wahrscheinlich wird der gleiche Pfeiffer demnächst Straffreiheit für Bankräuber fordern, da die ja auch gehofft hatten nicht erwischt zu werden. Man muss gar nicht diskutieren ob dieser Pfeiffer nur naturdoof oder einfach gekauft ist. Es ist unerheblich. Wer sich mit solchen Aussagen vor eine Kamera stellt muss entweder sehr doof oder sehr gut gekauft sein. Es spielt einfach keine Rolle. Eine Partei die solche Leute duldet disqualifiziert sich entweder selbst oder sie zeigt ihr wahres Gesicht.
Und das ist es. Die hässliche Fratze die Herr Pfeiffer zeigt, ist das wahre Gesicht der CDU / CSU. Sie ist eine Partei der schamlosen Ausbeuter und sie hilft den Ausbeutern selbst gegen geltendes Recht. Gegen solche Parteien helfen keine Wahlen mehr. Dagegen hilft nur ein anständiger Aufstand. Den Namen Pfeiffer wird man sich allerdings auch merken müssen. Es sind ja nicht immer nur die großen Betrüger wie Alt, Merkel und von der Leyen die ein anständiges Leben unmöglich machen. Es ist an der Zeit Pfeiffers Finanzen zu überprüfen und ihn dann gegebenenfalls zu bestrafen.
Übrigens die Leute im Rems-Murr Kreis Wahlkreis 264: Waiblingen, die Pfeiffer direkt gewählt haben sollten sich was schämen. So jemanden wählt man nicht. Selbst dann nicht wenn man reich ist. Für den gelten keine Gesetze und Urteile, solange sie seinen Freunden schaden. ganzer Text/Quelle/links Siehe auch: Zeitarbeit: CDU will Lohnnachzahlung verhindern
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Hartz IV
Tuesday, January 24. 2012
Auszug von scharf-links Bundesregierung definiert Freiwilligkeit neu von Werner Schulten
Leistungsbeziehende, die sich gegen eine psychologische Untersuchung entscheiden, werden mit Leistungsentzug bestraft, obwohl die Teilnahme freiwillig ist.
Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Nachfrage der Bundestagsfraktion der LINKEN hervor.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales betreibt in seiner Antwort weiterhin Vernebelungstaktik. Es hatte bereits vorher eine Anfrage gegeben, deren Antwort diese Nachfrage notwendig machte.
Zur Frage der Freiwilligkeit für die Teilnahme an einer psychologischen Begutachtung für Leistungsbeziehende nach dem Zweiten und Dritten Sozialgesetzbuch erklärt die Bundesregierung zum Einen, eine solche könne von den Betroffenen bereits im Beratungsgespräch abgelehnt werden. In diesem Fall würde kein Gutachten veranlasst und auch keine Einladung versandt.
In der weiteren Ausführung wird jedoch erklärt, dass die leistungsberechtigte Person erst dann wieder Geldleistungen erhalten kann, wenn sie ihre Mitwirkung zur notwendigen Begutachtung nachgeholt hat. Welch perfide Definition von Freiwilligkeit durch die Bundesregierung?
Die erste Erklärung erfolgt im Bestreben, nicht offen gegen das zentrale grundgesetzlich garantierte Menschenrecht der Selbstbestimmung zu verstoßen. Nimmt ein Betroffener die freie Wahl jedoch ernst und entscheidet sich gegen eine psychologische Begutachtung, so wird ihm automatisch das Existenzrecht entzogen. Dieser Umstand hebt faktisch die Freiwilligkeit wieder auf.
Auf Nachfrage bei der Bundesagentur für Arbeit wurde die gleiche Taktik bei der Beantwortung angewandt. Hier heißt es sogar: ‚Selbstverständlich kann eine Kürzung des Arbeitslosengeldes II nicht eintreten, wenn aufgrund der Erklärung der Ablehnung im Beratungsgespräch kein Gutachten veranlasst wird und auch keine Einladung erfolgt; in diesem Fall werden ja auch keine Pflichten verletzt.’
So weit, so gut. Doch weiter erklärt die BA: ‚Klärung der Ablehnung bedeutet in diesem Zusammenhang allerdings, dass eine einvernehmliche Entscheidung getroffen wird. Hält die Vermittlungsfachkraft allerdings eine ärztliche Untersuchung für erforderlich, wird für den Leistungsberechtigten ein Untersuchungstermin bei dem Ärztlichen Dienst auch vereinbart.’
Natürlich mit der Folge des Leistungsentzugs. Welch ein Zynismus: Eine freiwillige Entscheidung wird zu einvernehmlicher Entscheidung umdefiniert und die Hoheit über diese Entscheidung obliegt der Vermittlungsfachkraft.
Analog würde diese Definition von Freiwilligkeit in einem anderen Fall bedeuten: Die Beteiligung an einem Kriegseinsatz ist freiwillig. Wer sich gegen den Einsatz entscheidet, wird mit Freiheitsentzug wegen Fahnenflucht bestraft.
Antwort der Bundesregierung: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/079/1707924.pdf Werner SchultenMitglied Parteivorstand DIE LINKEzuständig für Sozialpolitik Bundessprecher der BAG Hartz IV ganzer Text/Quelle/links
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Hartz IV
Tuesday, January 17. 2012
Auszug von duckhome BA-Chef Heinrich Alt hält Hartz-IV-Recht für zu kompliziert von Andreas (Aufgelesen und kommentiert 2012-01-16)
"Die durchschnittliche Akte eines Hartz-IV-Haushalts beläuft sich auf ungefähr 650 Seiten", stöhnt er in die Zeitung. Nun ja, das kommt eben davon, wenn die Regierung den Regelsatz bis unter die verfassungsrechtliche Menschenwürde absenken will und noch jeden Furz zusätzlich als "Einkommen" abzuziehen hat. Obendrauf die sogenannte Sanktionsquote, welche vorgegeben wird, damit man ein paar Kröten im Staatshaushalt "sparen" kann - ganz egal, ob die Leute überhaupt etwas falsch gemacht haben, oder nicht. Das mehr als die Hälfte aller Klagen gegen Hartz4-Sanktionen vor Gericht Erfolg haben, dokumentiert dies ziemlich deutlich.
Kein Wort darüber verliert jedoch der BA-Chef im Bericht. Seine Vereinfachungsvorschläge zielen einzig darauf ab, die Verlierer des Kapitalismus ruhig noch tiefer in die Armut zu drücken. Beispielsweise über eine Bagatellgrenze, bei dessen Unterschreitung der Pöbel faktisch das Recht verliert, vor Gericht Klage einreichen zu können. Wenn wir einmal annehmen, dass diese Bagatellgrenze bei 50 Euro festgelegt wird, wären schlagartig alle Jobcenter dazu in der Lage, flächendeckend 49-Euro-Kürzungen vorzunehmen - um sich anschliessend lachend zurückzulehnen. Das wäre ein absoluter Freibrief, um den Regelsatz mal eben pauschal um 49 Euro zu senken.
Sowas nennt der Chef der Bundesagentur für Arbeit einen "Vereinfachungsvorschlag". Ich persönlich würde für derartige Ideen allerdings ganz andere Wörter verwenden.
Lacher am Rande: Heinrich Alt warnt im Bericht übrigens auch noch vor mehr Kontrollen. Und er plappert dabei sogar unvorsichtigerweise die wahre Arbeitslosenzahl heraus. Zitat: "Wer will ernsthaft 6,5 Millionen Menschen in ihrem täglichen Verhalten kontrollieren? Das ist schlicht unmöglich." Ja aber hoppla, weit über 6 Millionen Menschen jeden Monat im Jobcenter? Dabei haben sich Merkel und Komplizen doch gerade erst kollektiv für ihre auf unter 3 Millionen geprügelte Arbeitslosen-Statistik abfeiern lassen. Na sowas. ganzer Text/Quelle/links
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Hartz IV
Thursday, November 10. 2011
Auszug von gegen-hartz FDP: Kein Betreuungsgeld bei Hartz IV von Sebastian Bertram 09.11.2011
FDP will Betreuungsgeld für Hartz IV Bezieher verhindern Zwar hat sich die schwarz-gelbe Bundesregierung auf die Einrichtung eines sogenannten Betreuungsgeldes geeinigt, jedoch verlangen nun weite CDU und FDP Kreise, dass Hartz IV Bezieher vom Betreuungsgeld ausgeschlossen werden. Bereits das Elterngeld wurde für Bezieher des Arbeitslosengelds II faktisch gestrichen. Nun soll auch diese staatliche Sozialleistung für Einkommensschwache Haushalte nicht gelten.
Kein Betreuungsgeld für Hartz IV Familien Eine weitere Ungleichbehandlung bahnt sich im Hause der schwarz-gelben Koalition an. Zwar wurde nach langem Ringen das Betreuungsgeld im Koalitionsausschuss beschlossen, allerdings wollen nun führende FDP und CDU Politiker, dass Hartz IV Bezieher davon ausgeschlossen werden. Das Betreuungsgeld soll dann in Kraft treten,wenn Familien ihre Kinder zu Hause betreuen, wenn sie keinen staatlichen Kindertagesstättenplatz in Anspruch nehmen (können). So sagte der FDP-Generalsekretär Christian Lindner gegenüber dem Boulevardblatt „Bild“ (Mittwochsausgabe): „Das Betreuungsgeld muss mit Hartz IV-Bezügen verrechnet werden“. Gegen diese Forderung wandte sich der familienpolitische Sprecher der CSU, Norbert Geis: „Wer sein Kind nicht in die Kita gibt, bekommt Betreuungsgeld – ohne Anrechnung.“ Jedoch sprachen auch mehrere Spitzenvertreter von CDU und CSU sich während der Fraktionssitzung am Dienstag ebenfalls gegen ein Betreuungsgeld für Bezieher des ALG II /Sozialgeld aus.
Gesetzestext noch nicht vorliegend Ein vollständiger Gesetzestext als solches liegt bislang nicht vor. Das Bundesfamilienministerium unter der Leitung der Ministerin Kristina Schröder (CDU) hat entsprechende Änderungen beim Betreuungsgeld nicht bestätigt. Aus dem Hause war zu vernehmen, dass „die Details noch geklärt werden müssen“. In der ursprünglichen (geplanten) Fassung sollen Eltern das Betreuungsgeld erhalten, die ihre Kinder auch nach der Elternzeit ab dem zweiten Lebensjahr von zuhause aus betreuen. Zunächst sollen Eltern pro Monat 100 Euro je Kind beziehen. Ab 2014 soll das Betreuungsgeld noch einmal um weitere 150 Euro steigen und auf Kinder im Alter von 2 und 3 Jahren ausgeweitet werden. Nach dem Willen der FDP sollen zwar auch Hartz IV Empfänger antragsberechtigt sein, allerdings soll dann das Betreuungsgeld als „Einkommen“ verrechnet werden. Im Ergebnis würden Familien im Hartz-IV-Bezug also leer ausgehen.
Zustimmung aus Bayern Auch aus den Reihen der CSU stößt der FDP Vorschlag auf Zustimmung. So forderte die bayerische Sozialministerin Christine Haderthauer (CSU) eine entsprechende Anrechnung an die Hartz IV Bezüge obwohl ihre Partei das Betreuungsgeld im ursprünglichen Vorschlag Hartz IV Bezieher mit einschloss. Denn in der Kostenrechnung war auch die Auszahlung an Bezieher des Arbeitslosengeldes II vorgesehen. Nun aber könne Haderthauer „nachvollziehen“ wenn sich die Koalition für eine Anrechnung entscheiden würde. Während also Einkommensstarke Familien die Betreuungsform frei wählen können, bleibt Hartz IV Beziehern diese Möglichkeit nicht. Das ist , unabhängig wie man zu der vielfach kritisierten „Herdprämie“ politisch steht, eine weitere soziale Ungleichbehandlung.
FDP grundsätzlich gegen das Betreuungsgeld Die FDP machte noch einmal deutlich, dass sie im Grundsatz das Betreuungsgeld ablehnen. So sagte die Vorsitzende des Familienausschusses im Deutschen Bundestag, Sibylle Laurischk (FDP): „Die FDP wollte das Betreuungsgeld nicht und wir halten es für fragwürdig.“ Schließlich sei es auch aus der rechtlichen Sicht ein Problem, wenn jemand staatliche Leistungen bezieht, weil er eine andere Leistung nicht in Anspruch nimmt. (sb) ganzer Text/Quelle/links
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Hartz IV
Tuesday, September 6. 2011
Auszug von karl-weiss-journalismus Hartz-IV-Satz verfassungsfeindlich von Karl Weiss
Böckler-Stiftung hat nachgerechnet: Rasiert und über den Löffel balbiert
Das Gewerkschaftsinstitut Böckler-Stiftung hat die jüngste Gesetzgebung zum Hartz-IV-Regelsatz auf seine Verfassungsmässigkeit geprüft und grundlegende Fehler festgestellt.
Wie schon in früheren Artikeln in diesem Blog haben wir erneut darauf aufmerksam zu machen, welches dreckige Spiel die reaktionären Politiker mit den Bürgern und dem Verfassungsgericht spielen:
Die verfassungsmässigen Auflagen werden nicht eingehalten, doch es vergehen Jahre, bis das Gericht dies entscheidet (HartzIV: 2004, Urteil: 2010), dann wird ein neues Gesetz gemacht, das wiederum nicht verfassungsmässig ist und wiederum werden Jahre vergehen, bis das Gericht dies entscheidet, dann wird ein neues Gesetz gemacht, das wiederum …. usw. usf.
Was die Böckler-Stiftung bemängelt, sind 7 schwerwiegende Punkte:
1. Die Basis der Berechnung des neuen Regelsatzes ist bereits falsch, denn die Vergleichsgruppe, deren Konsum-Aufwand zur Grundlage genommen wurde, ist nicht korrekt abgegrenzt. Jene Haushalte, die ein Einkommen unter dem Existenzminimum haben (z.B. solche, die kein Hartz IV beantragen und von Almosen leben), hätten herausgerechnet werden müssen, denn es ist ausdrücklich vom Verfassungsgericht gesagt worden, das Existenzminimum ist die absolute Untergrenze (,die sogar noch nicht einmal ausreicht). Statistische Verfahren für dieses „Herausrechnen“ stehen zur Verfügung, sagen dazu die beiden Autoren der Studie, Johannes Münder und Irene Becker. Man hat dies nicht getan, weil man nicht wollte und kommt damit natürlich auf einen Satz unterhalb des Existenzminimums.
2. Es gibt einen monatlichen Satz von 73 Euros, der „Aufwandsentschädigung“ genannt wird und jedem Erwerbstätigen als „unantastbar“ zugestanden wird, denn dieser Wert gilt nicht als Einkommen, sondern als Kompensation für Aufwendungen. Auch den Hartz-IV-Geschädigten hätte dieser Satz zugestanden werden müssen. Verletzt sind da gemäss den Autoren die Gebote der Systemklarheit, der Folgerichtigkeit und der Normenklarheit.
3. Die Regelung über Gebrauchsgüter, wie Fahrrad, Kühlschrank oder Fernseher, ist nicht sachgemäss. Dies wird mit einem Pauschbetrag abgedeckt, der offensichtlich nicht ausreichend ist. Es hätte eine Regelung gefunden werden müssen, die solche seltenen Anschaffungen direkt kompensiert, wenn sie anfallen.
4. Man hat einzelne Konsumartikel, wie z.B. chemische Reinigung, Hundefutter, alkoholische Getränke und vieles andere einfach aus dem ermittelten Mittelwert herausgenommen. In der Summe machen alle diese Abzüge fast ein Drittel des Gesamtwertes aus. Das verwendete Statistik-Modell geht aber von durchschnittlichen Ausgaben aus, nicht vom individuellen Ausgabeverhalten. Wollte man das früher bei der Sozialhilfe verwendete Warenkorb-Modell anwenden, wäre der Grundbetrag schon deutlich höher gewesen und auch mit diesen Abzügen wäre am Ende ein höheren Regelsatz herausgekommen. Wenn man sich aber für dieses Statistik-Modell entschieden hat, kann man dort nicht noch etwas abziehen.
5. Die Berechnung des Mobilitätsbedarfs ist willkürlich. Man hat die Anteile von Kosten für Benzin herausgenommen, aber dann dafür nicht die erhöhten Kosten für öffentliche Verkehrsmittel hinzugezählt. Damit wird wissentlich die Mobilität der HartzIV-Geschädigten eingeschränkt.
6. Das grösste Desaster von allen aber ist die kulturelle Teilhabe für Minderjährige. Man hat diesen Wert einfach nicht berücksichtigt und stattdessen 10 Euro pro Monat ausgewiesen, die beantragt werden können und deren Verwendung nachgewiesen werden muss. Verwendet werden kann das Geld für Musikstunden, Sportvereinsmitgliedschaft oder Freizeiten. Damit werden alle anderen Bildungs- und Freizeitmöglichkeiten für Minderjährige ausgeschlossen – ganz zu schweigen, dass dieser Betrag nicht einmal für Trinkgeld reicht.
7. Schliesslich kommt als siebter wesentlicher Fehler noch die mangelnde Inflationsanpassung hinzu. Die Preissteigerungen des ersten Halbjahres 2010, die bereits vorlagen, wurden ohne Begründung nicht in den neuen Regelsatz einbezogen.
Dazu muss man auch noch berücksichtigen, dass das BVG eben nicht vom Existenzminimum ausging, sondern ausdrücklich zusätzlich die Möglichkeit der gleichberechtigten Teilnahme am kulturellen und sozialen Leben im Regelsatz verankert haben wollte, was eben nicht geschehen ist.
Es war klar, was da gemacht wurde: Frau Merkel und die von und auf und zu und unter der Leyen hatten eine Erhöhung um 5 Euro beschlossen und die Statistiker des Ministeriums haben die Daten so lange nach allen Seiten gedreht, gewendet und überall gestrichen, bis es genau auf diese 5 Euro hinauslief.
Das Verfassungsgericht geht Frau Merkel und der unter aller Leyen am A….. vorbei, wie man so schön und treffend sagt.
Da weiss man, wo die Verfassungsfeinde sitzen.
Und nur, damit niemand meint, dies sei eine CDU-Angelegenheit: Hartz IV und der damals schon verfassungsfeindliche Regelsatz wurden geschaffen, als SPD und Grüne an der Regierung waren. Das nächste BVG-Urteil wird wohl gefällt werden, wenn schon wieder Rot-Grün dran ist. So balbiert man uns abwechselnd über den Löffel. ganzer Text/Quelle/links
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Saturday, August 6. 2011
Auszug von radio utopieHartz IV-Bildungspaket: “Ungeheuerliche Drohung” in Jobcenternvon Erwerbslosen Forum Deutschland | 5.August 2011 Bonn/Berlin: Vielen Eltern, die für ihre Kinder rückwirkend für die Zeit vom 1. Januar bis 31. März Leistungen aus dem Bildungspaket beantragten, drohen die Jobcenter mit der kompletten Einstellung der Hartz IV-Leistungen. Insbesondere Eltern, die für ihre Kinder das gemeinsame Schulmittagessen oder die Fahrkarte zur Schule bezahlt haben, sehen sich nun damit konfrontiert, dass sie Nachweise erbringen müssen, von denen sie in den genannten Zeitraum überhaupt nichts wissen konnten, weil sie ein Ergebnis des Vermittlungsausschusses waren. Das Erwerbslosen Forum Deutschland und die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS) werfen Jobcentern “ungeheuerliche Drohungen” vor, die bei betroffenen Angst und Entsetzen auslösen. Die Bundesagentur für Arbeit wird aufgefordert umgehend Weisungen an die Jobcenter zu erlassen, dass derartige Textbausteine nicht mehr verwendet werden dürfen. “Sollten Jobcenter tatsächlich die kompletten Leistungen einstellen, werden wir die Betroffenen juristisch unterstützen”, so Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland. “Hier wird stur nach Schema F ein unzutreffender Textbaustein eingesetzt, der Antragsteller verunsichert und abschreckt”, ergänzt Martin Künkler von der KOS. Die KOS und das Erwerbslosen Forum Deutschland hatten Anfang April betroffene Eltern aufgefordert einen Antrag auf Bildung und Teilhabe zu stellen und dabei gleichzeitig das gemeinsame Schulmittagessen für die ersten drei Monate mit zu beantragen, falls dies in der Schule angeboten wird. Während ab 1. April Nachweise für Schulmittagessen erbracht werden müssen und kulturelle Teilhabe mit den Trägern direkt abgerechnet werden, galt dies für die Vergangenheit nicht. Das entsprechende Gesetz schreibt vor, dass pro Monat pauschal 26 Euro für das Mittagessen ausgezahlt werden und monatlich 10 Euro für Teilhabe erbracht werden. Dennoch werden Eltern aufgefordert bis zu einem bestimmten Termin Nachweise zu vorzulegen, die gar nicht vorlegen können oder davon auch nichts wissen können. Die Schreiben sind mit einer entsprechenden Drohung versehen: “Haben Sie zum genannten Termin nicht reagiert oder die erforderlichen Unterlagen nicht eingereicht, können die Geldleistungen ganz versagt werden, bis Sie die Mitwirkung nachholen. Dies bedeutet, dass Sie und die mit Ihnen in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen keine Leistungen erhalten. In der Zeit, in der Sie keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes erhalten, sind Sie nicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert.” (1) Natürlich hat so eine Androhung vor Gericht keinen Bestand, aber sie verunsichert viele Eltern und hält sie wahrscheinlich in Zukunft davon ab, überhaupt noch etwas für ihre Kinder zu beantragen. In diesem Zusammenhang weisen beide Initiativen darauf hin, dass in vielen Kommunen das Bildungspaket immer noch nicht funktioniert und Eltern mit Geduld vertröstet werden. (1) Beispielhaftes Schreiben eines Berliner Jobcenters Martin Behrsing (Erwerbslosen Forum Deutschland) Tel.: 0160/99278357 Martin Künkler (KOS) Tel.: 0176/244065503) ganzer Text/Quelle/links
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Hartz IV
Monday, August 1. 2011
Auszug von nachdenkseiten Zumutbare Arbeit und Sanktionspraxis – Zu den Neuregelungen im SGB II von Wolfgang Lieb
Letztlich sind inzwischen die letzten Bezüge zur Arbeitslosenhilfe – der befristete Zuschlag und die Rentenversicherungspflicht – ganz abgeschafft. Das Versprechen von der „Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe“ entpuppt sich ganz offen als das, was von Anfang an geplant war: die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe in Deutschland. Aber die Ethik und das Niveau der Sozialhilfe sind ebenfalls nicht erhalten geblieben, sondern werden durch immer schärfere Pauschalisierung und neuerdings erweiterte Aufrechnungsmöglichkeiten unterlaufen. Das Ganze geschieht nicht nur zum Selbstzweck, – und noch nicht einmal um nennenswert zu Sparen -, sondern soll bewirken, dass auch immer niedrigere Löhne, Renten etc. akzeptiert werden und möglichst wenig aufgestockt werden müssen. Von Helga Spindler
Einleitung
Bei den Sanktionen hat sich mit der letzten SGB II–Reform, wenn man von der Neustrukturierung der Vorschriften absieht, eher wenig verändert. Das war auch nicht nötig, weil die Vorschriften sowieso schon umfassend genug sind. Man sollte jedoch nicht übersehen, dass die ganze Rechtsentwicklung für die betroffenen Bürger immer auf zwei Ebenen abläuft: es geht einmal um die Senkung des Existenzminimums für Arbeitslose, Behinderte und Alte in den beiden Sozialgesetzbüchern SGB II und SGB XII , um die von außen gut getarnte, aber stetig vorangetriebene Senkung der Regelsätze seit 2003 (für den Regelsatz 2004: Spindler Helga: Sechs Jahre Ringen um das Existenzminimum – und kein Ende. Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9.Februar.2010 in: info also 2/2010, S. 51-55) und die nun nicht nur mit der Satzungsmöglichkeit geplante Senkung der Unterkunftskosten (so können z.B. auch gezielt eigene Mietspiegel für Elendsquartiere erstellt werden, die dann für alle gelten). Das war in den letzten Monaten heftig in der Diskussion und bleibt es hoffentlich auch noch. Letztlich sind inzwischen die letzten Bezüge zur Arbeitslosenhilfe- der befristete Zuschlag und die Rentenversicherungspflicht- ganz abgeschafft. Das Versprechen von der „Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe“ entpuppt sich ganz offen als das, was von Anfang an geplant war: die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe in Deutschland. Aber die Ethik und das Niveau der Sozialhilfe sind ebenfalls nicht erhalten geblieben, sondern werden durch immer schärfere Pauschalisierung und neuerdings erweiterte Aufrechnungsmöglichkeiten unterlaufen.
Das Ganze geschieht nicht nur zum Selbstzweck, – und noch nicht einmal um nennenswert zu sparen-, sondern soll bewirken, dass auch immer niedrigere Löhne, Renten etc. akzeptiert werden und möglichst wenig aufgestockt werden müssen.
Das führte zur Mindestlohndebatte, die wir so vor der rot-grünen Regierungszeit nicht benötigten. Die Mindestlohnforderung macht aber nur Sinn, wenn sie auf den „existenzsichernden“ Mindestlohn ausgerichtet wird und da muss man ähnlich ermitteln, wie bei den Regelsätzen. Heute sind bei den gegenwärtigen Lebenshaltungskosten 7.50 Euro pro Stunde oder auch Tariflöhne unter 8 Euro, wie etwa in der Leiharbeit eigentlich indiskutabel, (Spindler Helga: Niveau sozialrechtlicher Existenzsicherung und Mindestlohn in Deutschland, in: WSI Mitteilungen 2007, Heft 6, S. 328 – 334), aber selbst solche Hungerlöhne sind immer noch nicht flächendeckend sichergestellt.
Auf der zweiten Ebene geht es immer gleichzeitig um die Entrechtung der Erwerbslosen. (Spindler Helga: Entrechtung auf verschiedenen Ebenen zum Zwecke der Aktivierung. Referat beim Symposium: Armut und gesellschaftliche Ausgrenzung im Aufschwung am 29.11.2008 Universität Oldenburg, Manuskript im Netz). Am besten sollen die Arbeitslosen auch während ihrer Arbeitslosigkeit engmaschig kontrolliert werden und in unattraktive Arbeit oder – wenn schon nicht in unattraktive Arbeit – dann doch so umfangreich wie möglich in Maßnahmen aller Art von Bewerbungstrainings bis hin zu Ein-Euro-Jobs und nicht leistungsgerecht entlohnter Ersatzbeschäftigung wie Bürgerarbeit gezwungen werden. Während das normale Arbeitsrecht noch von einer gewissen Verhandlungsmacht und Vertragsfreiheit ausgeht, wird dies für den Arbeitslosen zur reinen Fiktion.
Aktuelle und frühere Rechtslage bei Sanktionen
Um den Grad der Entrechtung einschätzen zu können muss man sich juristisch mit den Themen Zumutbarkeit (§ 10 SGB II) und Sanktionen (§ 31 f. SGB II) beschäftigen. Denn hier wird das Druckpotential aufgebaut, das Erwerbslose jegliche Verhandlungsmacht über Arbeit oder notwendige Maßnahmen nimmt.
Aber hier gehen die Meinungen gesellschaftlich weit auseinander: Viele meinen Sanktionen seien sozusagen die Grundlage für die Akzeptanz des Sozialstaates. Die Bürgergesellschaft würde nicht akzeptieren, wenn Mitwirkungspflichten für Erwerbslose nicht mit einem massiven Druckmittel, der Kürzung oder dem gesamten Entzug der sowieso schon niedrig angesetzten Existenzmittel durchgesetzt werden könnten. Bei unter 25- Jährigen soll das ganz schnell gehen, weil die sonst angeblich nicht reagieren würden. Da hat man dann auch keine Skrupel bei einer Schwangeren das ungeborene Kind mit leiden zu lassen (Vergl. Pressemitteilung Erwerbslosen Forum Deutschland 12.1.2011: Hartz IV Gesundheitsschäden für Schwangere und Ungeborene werden in Kauf genommen).
Das Ministerium hat dazu einen klaren Standpunkt, der schriftlich übermittelt wurde: „Der Verzicht auf die Anwendung der Sanktionsregeln wäre gleichbedeutend mit der Aufgabe des Grundsatzes von Fordern und Fördern. Die gesellschaftliche Akzeptanz eines von der Allgemeinheit getragenen Fürsorgesystems wäre in Frage gestellt.“
Auf der andern Seite sehen radikale Kritiker/innen dieses Systems die Beeinträchtigung der Menschenwürde durch die Sanktionen sehr scharf und wollen das Existenzminimum insofern bedingungslos machen, d.h. alle Sanktionen abschaffen. Die Forderung nach völliger Abschaffung klingt zwar radikal humanitär und elegant – aber dafür ist eine gesellschaftliche Mehrheit auch jenseits des Ministeriums bisher nicht in Sicht. So ist zwar die Sensibilität und die Aufmerksamkeit in einigen Fällen gestiegen, aber am konkreten Druck im Verwaltungsalltag ändert das nichts.
Das Sanktionsmoratorium geht einen Mittelweg und versucht erst einmal die verschiedensten Strömungen zusammenzubringen, die hier Verbesserungen wollen. Deshalb wird mit der Forderung nach einem Moratorium zunächst die vorübergehende Einstellung propagiert und es werden auch Teilschritte befürwortet (z.B. die Änderungen der Zumutbarkeit, Lockerungen bei den Kürzungsschritten und bei den Fördermaßnahmen oder bei den U-25ern), die dieses Zwangspotential mindern, aber nicht ganz aufheben. Selbst dafür ist es schwierig, genug Unterstützer zu finden, obwohl die Gründe für ein Moratorium sehr vielfältig und gut ausgearbeitet sind.
Diese unterschiedlichen Auffassungen spiegelten sich auch teilweise in der Anhörung und den Stellungnahmen beim Ausschuss für Arbeit und Soziales am 6.6. 2011 wider (BT Ausschuss Drucksache 17(11) 538), wo z.B eine schon erstaunlich übergreifende Einigkeit in der Frage festzustellen war, dass die besonders scharfen Sanktionen für U-25er keine rationale Begründung haben und in den Auswirkungen katastrophal sind.
Zu den Sanktionen möchte ich zunächst etwas allgemeiner darstellen, welche Funktion sie haben und dann auch auf die konkreten Neuerungen zu sprechen kommen:
Wir haben es scheinbar mit einer schon immer bestehenden Rechtslage zu tun. Immer wenn bisher im deutschen Sozialstaat „Existenz“ gesichert wird, verlangt der Staat dafür gewisse Vorbedingungen, Vorleistungen und Mitwirkungshandlungen. Und es hat in Deutschland schon immer die rechtliche Möglichkeit gegeben, in bestimmten Fällen die Leistung zu versagen, d.h. sozialrechtliche Sanktionen zu verhängen.
Das gilt nicht nur bei Fürsorgeleistungen, sondern selbst in der Sozialversicherung: So wird z.B. in der Arbeitslosenversicherung bereits die „Arbeitslosigkeit“ eng definiert und wer subjektiv nicht sucht oder nicht verfügbar ist erhält keine Leistungen. Wem ein Fehlverhalten vorgeworfen wird, der erhält eine Sperrzeit – eine befristete Totalsanktion im SGB III – und im Wiederholungsfall erlischt der Anspruch ganz (§ 147 Abs.1 Ziff.2 SGB III).
Als Beispiel dafür, dass es das auch schon in der Zeit „vor Hartz“ gegeben hat, verweise ich vor allem auf § 25 BSHG in der Fassungen bis 2004. Auch diese Vorschrift sah Kürzungen und Einstellung der Leistung vor. Die Sozialhilfe gab zwar das Recht auf menschenwürdiges Leben zur Sicherung der Existenz, aber sie war immer auch Hilfe zur Selbsthilfe und keine rentengleiche Dauerleistung.
Dass im „aktivierenden“ Staat noch deutlicher auf Mitwirkung bestanden wird, ist deshalb nicht ganz neu und eine Sanktion wegen fehlender Mitwirkung widerspricht im Grunde nicht dem Rechtsanspruch auf Existenzsicherung, weil der Betreffende es ja in der Hand hat, sich entsprechend zu verhalten. Außerdem kann man Sanktionen durch unabhängige Gerichte überprüfen lassen, wenn man mit der Begründung nicht einverstanden ist. Diese Kontrolle ist in Deutschland bisher noch relativ gut entwickelt. In den europäischen Nachbarländern gibt es da weniger Möglichkeiten. (Bei dem Kongress: „Workfare- ein Standortfaktor für Europa“ am 19.9.2008 in Dortmund hat z.B. Erling Frederiksen von der dänischen Erwerbslosenbewegung deutlich gemacht, dass in Dänemark überhaupt keine verwaltungsgerichtliche Kontrolle existiert. Da wird nicht über Sanktionen gestritten, die Leistungen werden einfach eingestellt. In den Niederlanden oder Großbritannien existiert ebenfalls kein vergleichbarer Rechtsschutz. Es ist nachvollziehbar, dass man unter derartigen Umständen über Ombudsleute diskutiert, in Deutschland ist da ein vergleichbarer Rechtschutz mit dem Widerspruchsverfahren und der Klage für alle Bürger viel umfassender vorhanden.)
Sanktionen sind so gesehen Steuerungsinstrumente
Es geht den Akteuren des „aktivierenden Sozialstaats“ um das sog. „Moral Hazard“-Verhalten. Gemeint ist das Risiko, dass zu viele Erwerbslose das System ausnutzen könnten, um mehr Freizeit und Lebensqualität zu erhalten (Die Vertreter dieser Ansicht lassen damit indirekt darauf schließen, welche Lebensqualität sie sich für arbeitende Menschen vorstellen) und dass damit das System nicht mehr finanzierbar bleibt. Sanktionen – das muss immer wieder betont werden – sind keine Reaktion auf Missbrauch. Schwarzarbeit, falsche Angaben zu Einkommen, Vermögen und Lebenspartnern, das ist Sozialleistungsbetrug und strafbar und führt zu Rückforderungen.
Auswirkung von Sanktionen beim Fordern
Trotz der ständigen Rechtslage hat sich durch die neue politische Zielsetzung aber doch etwas Geändert – das Fordern ist zu einem Übervorteilen geworden, d.h. man wird in Arbeitsverhältnisse gezwungen, die früher keiner gewagt hätte, bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung überhaupt anzubieten. Und das Fördern ist zu einem Kontrollieren und Überwachen geworden, zum klammheimlichen Durchsetzen von Workfare–Modellen (Spindler Helga: Arbeiten für die Grundsicherung- schleichende Einführung von Workfare in Deutschland ,Soziale Sicherheit, 11/2008, S.365 – 372), dem es auf die Nachhaltigkeit, Qualifizierung oder die erfolgreiche Einmündung in eine sinnvolle und dauerhafte Arbeitsstelle nicht mehr ankommt. Ich unterscheide deshalb in der Wirkung der Sanktionen beim Fordern und beim Fördern.
Am weitesten verbreitet in der Bevölkerung ist sicherlich die Auffassung, dass die, die reguläre Arbeit ablehnen, zu faul und unangepasst sind und deshalb Sanktionen benötigten, um sich anständig zu verhalten.
Statistisch gesehen sind das Wenige – etwa 10 % der dokumentierten Sanktionen entfallen auf diese Begründung. Die schädliche Wirkung dieser Sanktionsdrohung liegt aber in den hundert Tausenden von Fällen, in denen es aus Angst um die Existenz nicht zu Sanktion kommt und ausbeuterische Arbeit angenommen wird. Viele der ausgesprochenen Sanktionen sind auch noch rechtswidrig – falls jemand den Weg zum Gericht findet. Die Drohung wirkt auf die Vielen, die ebenfalls gute Gründe hätten, die aufgezwungenen Arbeitsbedingungen abzulehnen. Welche Angst da erzeugt wird, zeigen inzwischen viele Untersuchungen, z.B. der Hartz IV- Kampagne in Berlin, von Anne Ames, von Nikolas Grießmeier in München, von der Diakonie in Baden Württemberg oder dem Sozialpfarramt in Gelsenkirchen. (Vergl. Materialien auf der Seite www.sanktionsmoratorium.de)
Die Forderung, zumutbare Arbeit aufzunehmen, gab es wie gesagt schon immer – aber es sieht heute anders aus als früher. Welche Arbeitsstellen werden heute angeboten?
Anfang der 90er Jahre konnte niemand gegen seinen Willen gezwungen werden, die für Arbeitnehmer oft unattraktive und perspektivlose Leiharbeit anzunehmen. Heute rücken in Modellversuchen die Leiharbeitsfirmen bereits in die Ämter ein als willkommene Abnehmer von Arbeitslosen (Vergl. Wie kommt die Bundesagentur für Arbeit zu den gemeldeten Stellen? – NachDenkSeiten vom 5.7.2011 oder Romberg Thomas, Was heißt hier frei? Zeit online vom 25.2.2011). Die gewerbliche Leiharbeit ist extrem schlecht bezahlt, die Arbeitseinsätze sind unkalkulierbar und statt der behaupteten Aufwertung beruflicher Fähigkeiten klagen auffallend viele über Isolation, fehlende Entfaltungsmöglichkeiten und über Unterforderung.
Die sprunghafte Ausweitung dieses Geschäftsbereichs kommt nicht durch attraktive Arbeitsbedingungen, sondern alleine durch das staatliche „Fordern“ zustande, dem sich Arbeitslose nicht entziehen können. Die Löhne sinken derweil in den Keller. (Nachweise bei Spindler Helga: Fordern und Fördern – zur Eingliederung arbeitsuchender Arbeitsloser in den Arbeitsmarkt Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit, 1/2008 S. 70 f., auch bei www.nachdenkseiten.de). Strategisch übernimmt die Leiharbeit in Ländern, die die öffentliche Arbeitsvermittlung bereits weitgehend abgeschafft haben (wie z.B. die Niederlande) als privatwirtschaftlicher Akteur die Arbeitsvermittlung der noch etwas arbeitsmarknäheren Arbeitslosen.
Der Arbeitslose wird in seiner Marktmacht geschwächt – wird Arbeitgebern ausgeliefert, die früher nicht gewagt hätten, derartige Arbeitsangebote überhaupt bei der Behörde zu melden.
Als ein Beispiel nur der Fall aus Bochum:
Die Firma Kik macht ein Angebot für 4.50 Euro pro Stunde. Sowohl die Betreuerinnen in der Beschäftigungsfirma als auch das Jobcenter versuchen, die Arbeitslosen zu zwingen das Angebot anzunehmen. Die Betroffenen habe keine Rechte. Dabei wird sogar die Sittenwidrigkeitsgrenze aus dem Arbeitsrecht nicht beachtet. (Dokumentiert bei: SG Dortmund , Urteil vom 2.2.2009, info also 2009 S.121 f.) So etwas wäre früher nicht denkbar gewesen, Fachleute wissen, dass die Sittenwidrigkeitsrechtsprechung nicht ausreicht und dass die meisten die Grenzen von sittenwidrigen Löhnen nicht kennen und bestimmen können (ein guter Überblick über Mindest- und Vergleichslöhne ist auf der Seite: www.tarifregister.nrw.de) – trotzdem wird der Bevölkerung vorgegaukelt, hier gäbe es eine verlässliche Sperre gegen Lohndumping.
Vor diesem Hintergrund wird heute mehrheitlich das gefordert, was man früher keinem zugemutet hat und was die Verdrängung vollwertiger Arbeitsplätze eher noch beschleunigt hat. Ob Günther Wallraff in fragwürdigen Call-Centern mit inakzeptablen Arbeitsbedingungen recherchiert oder ver.di in Hamburg Putzfrauen entdeckt, die für 2.- € pro Stunden Hotelzimmer in Luxushotels reinigen müssen oder das Fernsehmagazin Panorama bei der Firma Ryanair massive Verstöße gegen deutsches Arbeitsrecht ermittelt, überall sind die Kräfte von der Arbeitsagentur „gefordert“ worden, sich bei diesen Firmen zu melden. In Hamburg bekam die Firma sogar Arbeitgeberhilfen, für Ryanair wurde ein eigener Rekrutierungstag organisiert. Ich kenne bisher nur ein einziges Beispiel wo eine ArGe gegen Lohndumping aktiv vorgeht, nämlich in Stralsund. Dort verklagen sie Firmen, die Taxifahrer für 2 Euro, Putzfrauen für 26 Cent oder Kellner für 1.41 Euro beschäftigen. Aber die größten Erfolge, die sie bisher mit ungeheurem Aufwand erreicht haben, sind, dass die Löhne nachträglich auf etwa 3 Euro aufgestockt werden. Mehr gibt die Sittenwidrigkeitsrechtsprechung als Schutz nicht her. (sogar eher entmutigend das Urteil des ArbG Stralsund vom 26.1.2010 4 CA 166/09 info also 3/ 2010 S. 128 f.)
Dieses Fordern konzentriert sich nicht nur aufs SGB II. Auch in der Arbeitslosenversicherung, im SGB III haben wir Sperrzeitentscheidungen, die so früher nicht provoziert worden wären.
Ein Beispiel:
Jemand hat große Befürchtungen wegen eines Vertrags, den er bei einer Leiharbeitsfirma unterzeichnen soll und erbittet nur eine kurze Bedenkzeit, um sich den Vertrag erklären und übersetzen zu lassen: schon wird die erste Sperrzeit für das Arbeitslosengeld wegen angeblicher Verweigerung der Arbeitsaufnahme verhängt (die allerdings jetzt aufgehoben worden ist, vergl. LSG Hessen, Urt. v. 20.7.2009- L 7 AL 46/07, info also 2/2010 S. 78 f.) Noch schlimmer der Fall des überforderten und in jeder Hinsicht ausgenutzten Berufskraftfahrers, der von Arbeitsagentur wegen Berufsaufgabe zunächst gnadenlos sanktioniert worden war (aufgehoben durch Entscheidung des LSG Hessen Urt. v. 18.6.2009 –L 9 Al 129/08 ,1/ 2010, S.11 f.).
Der Schutz der Arbeitnehmer ist nicht mehr gewährleistet, deshalb muss diese zerstörerische Dynamik aufgehalten werden.
Es muss sich ändern, dass Arbeitslose Angst vor dem finanziellen Absturz haben müssen, wenn sie über ihren Lohn verhandeln oder eine Maßnahme ablehnen wollen, die für sie keinen Nutzen bringt. Sie müssen ohne existenzielle Gefahr für sich und ihre Familie über einen angemessenen Lohn verhandeln können, damit sie nicht wie gegenwärtig von vielen Firmen ausgenutzt werden. Erschwerend kommt hinzu, dass ihnen bereits nach einem Jahr Arbeitslosigkeit Arbeiten aller Art zugemutet werden, während vergleichbare Kollegen (leider nur hauptsächlich aus der Metallindustrie) ihre bisherigen Arbeitsplätze bis zu zwei Jahre behalten, indem sie als Kurzarbeiter öffentlich gefördert werden.
Es kommt darauf an, auf dem Arbeitsmarkt nicht zu rechtlosen Objekten und dauerhaft in prekäre Arbeitsverhältnisse abgedrängt zu werden, nur weil man einmal Arbeitslosengeld II bezogen hat.
Man kann sich sehr darüber streiten, ob wir im Moment schon einen Aufschwung haben. Aber er wird mit Sicherheit nicht bei den Arbeitslosen ankommen, wenn sie nicht aktiv verhandeln dürfen, sondern durch Sanktionsdrohungen gezwungen werden, alles anzunehmen.
Wie weitgehend hier bereits die Verhandlungsposition im ersten Arbeitsmarkt eingeschränkt wird, zeigt eine Entscheidung aus Baden Württemberg. Dem Sozialgericht Freiburg (SG Freiburg Urt. v. 28.10.2009- S 3 AS 61/08, rechtkräftig; mitgeteilt von RA Roland Rosenow, Freiburg) reichte die Äußerung „Der Lohn ist aber zu niedrig, das ist ja weniger als mein Arbeitslosengeld II“, sogar ohne dass das Arbeitsangebot abgelehnt wurde, für eine Sanktion aus, weil das Gericht vermutete, der Arbeitgeber wäre durch diese offenen Worte abgeschreckt. Da müssen die Gewerkschaften aufmerken. Hier wird nicht nur die Privatautonomie sondern auch noch die Meinungsfreiheit beschnitten.
Beraten, Gestalten und dokumentieren
Was kann man gegen solche Praktiken noch machen?
Erstens: Die Erpressungssituation öffentlich machen, die Arbeitgeber bekannt machen, sich austauschen über die entsprechenden Bedingungen. Vor Ort ein Archiv anlegen, damit die nächsten Arbeitslosen sich darauf einrichten und vor allem längerfristig Gegenstrategien entwickelt werden können.
Aber kann man angesichts der gesetzlich vorgesehenen Rechtlosigkeit wirklich etwas gestalten?
So wie die Zumutbarkeit bisher formuliert ist, ist der Spielraum gering. Aber ein Instrument ist immer noch vorhanden, um „auf Augenhöhe“ „gemeinsam“ eine „passgenaue“ Eingliederung zu erreichen. Und das ist die Eingliederungsvereinbarung (EGV). Ein merkwürdiges Konstrukt, bei dem sich die Juristen immer noch streiten, ob das überhaupt eine Vereinbarung ist oder ein verkapptes Diktat der Behörden, ohne Rücksicht auf den Arbeitsuchenden.
Wer sich weigerte eine solche Vereinbarung abzuschließen, der konnte nach der verqueren Logik des Gesetzes sanktioniert werden. Das führte zu vorformulierten Eingliederungsvereinbarungen, in denen seitenlang über Pflichten und Sanktionen belehrt, aber keine Unterstützung vereinbart wurde.
Diese Zeiten sind jetzt mit der letzten Gesetzesänderung vorbei und das ist die erste Neuerung. Die Weigerung eine Vereinbarung abzuschließen wird nicht mehr sanktioniert, was bei vielen Behörden die Lust an dieser Vereinbarung schwinden lässt. Aber diese Möglichkeit ist ja noch da und man kann sie umgekehrt nutzen, eine Vereinbarung oder gar Unterstützung einfordern. Nicht per Rechtsanspruch, aber mit so guten Gründen, dass die Ablehnung zum Risiko für den fehlerhaft handelnden Behördenmitarbeiter wird.
Im Hinblick auf das Urteil des BSG (vom 22.9.2009 – B 4 AS 13/09 R) ist beim Umgang mit der EGV folgendes zu beachten: Das BSG hat in dieser Entscheidung zwar im Rahmen einer Feststellungsklage betont, dass der Betroffene keinen abstrakten Anspruch auf Abschluss einer individuellen EGV oder das Verhandeln der Beklagten mit ihm über seine Eingliederung hat. Diese für Arbeitslose sehr ungünstige Entscheidung, in der eine autoritäre Vorstellung über den Umgang der Behörde mit Arbeitslosen zum Ausdruck kommt, bedeutet jedoch nicht, dass man keine Verhandlung versuchen und keine Vorstellungen einbringen und darauf dringen darf, dass diese dokumentiert werden.
Denn, auch wenn man kein Recht auf Abschluss hat, so ist doch die Entscheidung der Behörde über die Ablehnung der Vorschläge und der ersetzende Verwaltungsakt, was für die Eingliederung besser sei, eine Ermessensentscheidung, bei der es immer auf die Begründungen ankommt. Wird gegen den ersetzenden Verwaltungsakt dann Widerspruch eingelegt, geht es nicht mehr um die Frage, ob ein Recht auf Abschluss einer EGV besteht, sondern ob die Behörde bei ihrer Entscheidung und Begründung und der Ablehnung der Vorschläge des Arbeitslosen einen Ermessensfehler gemacht hat. Das kann immer überprüft werden und hier bestehen bei schlecht begründeten Ermessensentscheidungen (vor allem etwa einem Nichterkennen des Ermessensspielraums) auch nach wie vor Erfolgsaussichten. Darauf bezog sich die genannte BSG – Entscheidung nicht. Außerdem ist die Entscheidung vor der letzten Gesetzesänderung ergangen, wo die Weigerung eine EGV abzuschließen noch mit Sanktionen belegt werden konnte. Das gilt heute nicht mehr und ist auch ein Grund, das Nichteintreten in Verhandlungen heute neu zu bewerten.
Die Entscheidung legt überdies nahe, dass man, wenn man den Sachbearbeiter wegen Befangenheit ablehnen will (§ 17 Abs.1 Satz 1 SGB X), dies im Verwaltungsverfahren dokumentieren muss und dies ebenfalls nicht anschließend zum Gegenstand einer Feststellungsklage machen kann.
Jürgen Brand, der ehemalige Präsident des LSG NRW, hat in seinem Leitfaden der Verbraucherzentrale dazu bestätigt, dass man bei Abschluss einer solchen Vereinbarung genauso wie im SGB III eine Vertrauensperson, einen Beistand, hinzuziehen kann, wie das nach § 13 SGB X im gesamten Verwaltungsverfahren möglich ist. Er empfiehlt bei Streit über die vorzusehenden Maßnahmen den Vorgesetzten des Sachbearbeiters einzuschalten (Jürgen Brandt: Hartz IV – Mein Recht auf Arbeitslosengeld II, Verbraucherzentrale NRW Ratgeber Recht, 4.Aufl. 2008, S.99 ff.). Er fährt fort: „Achten Sie darauf, dass keine Eingliederungsvereinbarung nach Vordruck abgeschlossen wird. Wenn Sie bestimmte Wünsche haben…, sprechen Sie dies… ausdrücklich an und verlangen Sie, dass das Ergebnis in die Vereinbarung aufgenommen wird“( a.a.O. S.101). Man hat wie gesagt keinen durchsetzbaren Anspruch auf eine ganz bestimmte Maßnahme, aber der Sachbearbeiter muss bei einem Vorschlag begründen, warum er ihn nicht aufnehmen will. „Geben Sie nur Versprechen ab, die sie auch glauben, halten zu können. Wenn Sie glauben, dass eine Arbeitssuche im großen Umfang absolut sinnlos ist, weisen Sie den Ansprechpartner daraufhin. Diskutieren Sie ihre Ansichten!“ (S. 101) Das gleiche gilt für Mobilitätsbeihilfen und andere Unterstützung. Auch einige Tage Bedenkzeit darf man sich erbitten, um die Sache mit Berufsberatern, im Arbeitslosenzentrum, mit Kollegen etc. zu besprechen. Er warnt allerdings auch davor unsinnige Forderungen zu stellen und übertriebene Erwartungen zu formulieren.
Das hessische LSG hat schon 2006 einen Fall zugunsten einer arbeitslosen Journalistin entschieden, die selbst einen Gegenentwurf einer Eingliederungsvereinbarung eingereicht hatte. Die Behörde sah darin eine Weigerung, ohne auch nur mit ihr zu verhandeln. Das hat das LSG anders beurteilt und die Sanktion aufgehoben. (LSG Hessen, Beschl. v. 5.9.2006 L 7 AS 107/06 ER, info also 1/2007,S. 31 f.)
Was kann man nun alles einbringen: Man kann vereinbaren, dass man das Recht hat, über die Arbeitsbedingungen zu verhandeln, dass man einen Lohn anstreben darf, der einem unabhängig von weiteren Sozialleistungen macht, wenn das in der Branche realistisch ist. Zumindest dann, wenn die Behörde sich nicht verpflichtet, Arbeitsangebote konkret zu benennen und die tariflichen oder ortsüblichen Löhne zu ermitteln, damit man einen Vergleich hat. Sonst lässt sich die Sittenwidrigkeit nicht beurteilen, oder man benötigt die Möglichkeit, sich vor Abschluss beraten zu lassen. So wäre die rechtswidrige Zumutung in Bochum überhaupt nicht zustande gekommen. Oder gerade hat in Berlin das dortige Sozialgericht seine Rechtsprechung fortgesetzt und entschieden, dass eine Vollzeitstelle, in der man unter 1035 Euro netto verdient angesichts der Berliner Unterkunftskosten nicht zumutbar sei. (SG Berlin, Beschl. v. 1.9.2010- S 55 AS 24521/ 10 ER) Man kann verlangen, dass persönliche Belastungen in der Familie berücksichtigt werden, so wie in der gleichen Berliner Entscheidung, in der eine demente Mutter im Haushalt zu versorgen war. Die Anerkennung einer bestimmten Pflegestufe ist keine Voraussetzung für die Berücksichtigung, es kommt auf die konkrete Belastung an. Wenn Kinder in der Schule Schwierigkeiten haben und man selbst nach Bescheinigung vom Lehrer die Betreuung und Nachhilfe übernehmen will, – wer könnte das in einer Zeit, in der ein Anspruch auf Nachhilfe festgeschrieben ist, eigentlich verweigern. Man kann vereinbaren, dass man, wenn es nicht erfolgversprechend ist, keine sinnlose Anzahl von Bewerbungen verschicken sondern nur gezielt individuelle Bewerbungen in geringerer Zahl verschickt und den damit verbundenen Aufwand ersetzt bekommt. Das kann davon abhängen, wie viele Angebote aus den Bereichen dem Jobcenter bekannt sind. Man kann sich bestätigen lassen, dass die Leiharbeitsfirma nicht vom unzulässigen Tarifvertrag der christlichen Gewerkschaft Gebrauch gemacht hat oder inzwischen verlässlich Beiträge und Löhne nachgezahlt hat und man nicht mit Insolvenzen rechnen muss, oder auch, dass man über ungünstige Arbeitszeitvereinbarungen verhandeln kann. In der Leiharbeit wird z.B. häufig nur ein 30- Stunden Vertrag angeboten, obwohl man bei den Stellen länger arbeiten muss. Durch die erzwungene Teilzeit wälzt der Arbeitgeber sein Risiko in verleihfreien Zeiten einseitig auf den Arbeitnehmer ab. Man sollte sich ausbedingen, dass man solche Stellen nur annehmen muss, wenn tatsächlich nicht länger gearbeitet wird. Und natürlich kann man auf seriöser Berufsberatung, Weiterbildung …usw. bestehen. Zusammen mit einem örtliche Archiv, in dem mit der Zeit die „schwarzen Schafe“ registriert sind, auf die die Behörde immer wieder zurückgreift, falls sie Arbeitsstellen anbietet, könnte man da eine neue Dynamik in Gang setzen. Wenn einem umgekehrt eine Vereinbarung aufgezwungnen werden soll, man müsse Arbeit aller Art annehmen etc. muss man das ja nicht unterschreiben, sondern kann damit an die Öffentlichkeit gehen oder den Verlauf der Verhandlungen in der Begründung gegen den Verwaltungsakt verwenden.
Ich sage hier in dem Kreis nicht viel Neues: Die „Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen“ (KOS) hat schon früh ein Flugblatt: „Fördern und Fordern Sie das Amt! – Checkliste zur Eingliederungsvereinbarung herausgebracht, was gerade jetzt wieder an Bedeutung gewinnt. Ergänzend ist auf die Ausführungen des IAB hinzuweisen: “Entscheidend ist dagegen der Prozess, wie die EGV zustande kommt. Die von uns häufig beobachtete Tendenz, dass das Profiling nicht mit einer Phase der gemeinsamen Zielbestimmung verknüpft wird und dementsprechend die EGV einseitig Verpflichtungen der Arbeitsuchenden festlegt, ist im Sinne des oben erwähnten Verständnisses von Aktivierung nicht akzeptabel.
Anstelle einer Zeitschiene ist daher die Anforderung einer gemeinsamen Zielfindung unter Einbeziehung der Betroffenen – wie es der Gesetzgeber intendiert hat – bindend vorzuschreiben. Die EGV wäre dann abzuschließen, wenn man zu einem gemeinsamen Ergebnis gekommen ist.“ (BT Ausschuss Drucksache 17(11) 538 S. 9, Stellungnahme IAB vom 26.5.2011) Und auf S.8: „Die Forschung zur Fallbearbeitung legt jedoch eine Dominanz der Fachkräfte im Beratungsprozess nahe, sowie häufig eine fehlende Berücksichtigung der Kundenperspektive; darüber hinaus werden häufig Problemlagen nicht erkennt, die den Einsatz vermittlungsunterstützender Leistungen erfordern würden.“
Rechtsfolgenkenntnis
Im Rahmen der Neuregelung ist hier auch auf eine verfahrensmäßige Verschlechterung bei der Vorbereitung von Sanktionen einzugehen. Nach § 31 ist nach wie vor eine Belehrung über die Rechtsfolgen vor der Sanktion notwendig – und neu: sogar ausdrücklich eine schriftliche Rechtsfolgenbelehrung. Aber: alternativ soll aber auch eine Kenntnis der Rechtsfolgen ausreichen. Diese bloße Kenntnis haben im Vorfeld die juristischen Sachverständigen als unpraktikabel abgelehnt und es ist schon bemerkenswert, wie sich die Regierung unbeeindruckt über diese Bedenken hinwegsetzt.
Leider halten sie die meisten diese Regel nicht für verfassungswidrig, wofür es nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts schon Gründe gäbe. Wenn das Existenzminimum gekürzt werden soll, dann sollte das schon auf eindeutig erkennbarer Grundlage erfolgen. Die meisten wollen hier eher verfassungsgemäß auslegen: Nicht ausreichend soll auf alle Fälle ein „Kennenmüssen“ sein oder eine allgemeine Belehrung durch Vordrucke und Merkblätter. Wegen des Gleichrangs von schriftlicher Belehrung und Kenntnis reicht nur die positive, einzelfallbezogene Kenntnis. (Berlit, Uwe.: Änderungen zum Sanktionsrecht des SGB II zum 1.April 2011, info also 2/2011 S.55)
Das verbleibende Problem ist, ob eine einzelfallbezogene mündliche Belehrung zu einer Kenntnis führen kann. Die muss die Behörde beweisen (Berlit, a.a.O. S. 56), wozu sie aber die Mitarbeiter als Zeugen einspannen kann. So lange Zweifel am Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Ablehnung bestehen oder die Behörde ihren Unterstützungspflichten nicht nachkommt, also wichtige Fragen offen bleiben, ist nach meiner Meinung eine sichere Kenntnis nicht anzunehmen.
In der Anhörung hat sich der Vertreter BA, Herr Schmitz, dazu wie folgt geäußert: “Durch die Änderung der Sanktionsvorschriften wird die Sanktionsfeststellung nicht erleichtert. Im Gegenteil, es ist festgelegt, dass die Rechtsfolgenbelehrung nunmehr schriftlich zu erfolgen hat.
Das Gesetz ermöglicht zwar auch die Feststellung einer Leistungsminderung bei Kenntnis der Rechtfolgen; diese wird aber grundsätzlich durch das Jobcenter zu beweisen sein. Die BA hat daher in allen offiziellen Vorlagen (EGV, Vermittlungsangebot, Maßnahmezuweisung u.ä) die schriftliche Rechtsfolgenbelehrung… vorgesehen. (BT Ausschuss Drucksache 17(11) 538 S. 29, Stellungnahme Dr. Markus Schmitz vom 30.5.2011).
Neben dieser einigermaßen eindeutigen Ankündigung bleibt allerdings die unsichere Lage bei den Optionskommunen.
Interessant dazu ist die Entscheidung des SG Detmold (Urt. v. 10.2.2010- S 18(22) AS 21/09): Als schriftliche Belehrung reicht nicht die an einen Vermittlungsvorschlag und an eine EGV angeheftete Rechtsfolgenbelehrung über eine DIN A4 Seite mit insgesamt 12 Ziffern über verschiedene denkbare Pflichtverletzungen aller Art. Die Belehrung muss konkret, verständlich, richtig und vollständig sein. Erforderlich ist, dass eine konkrete Umsetzung auf den jeweiligen Einzelfall erfolgt. Eine allgemeine Übersicht, vergleichbar einem Informationsblatt reicht nicht. Es fehlt dabei an einer konkreten Zuordnung auf den Einzelfall.
Auswirkungen von Sanktionen beim Fördern
In meine Augen viel problematischer ist aber die nach wie vor bestehende Ausdehnung der Sanktionsdrohung auf die Fördermaßnahmen, die doch eigentlich als Hilfe versprochen wurden und zur Eingliederung und Teilhabe führen sollen.
In der Anfangszeit der Gesetzgebung wurde in Großanzeigen behauptet, die Sackgasse Sozialhilfe sei beendet worden. Sozialhilfebezieher hätten „erstmals“ Zugang zu Arbeitsvermittlung und Qualifikation. „Ein wichtiger Schritt raus aus der Sackgasse Sozialhilfe hin zur Chance auf Arbeit und zu einem selbstbestimmten Leben.“ Das war das Versprechen und das ist nicht eingehalten.
Aus dem Fördern ist für mich ein Überwachen und Kontrollieren geworden. Fast 30 % der erfassten Sanktionen beziehen sich inzwischen nicht mehr auf echte Arbeitsangebote, sondern auf (Förder-) Maßnahmen aller Art, die der Betroffene nicht beeinflussen kann (vom wiederholten Bewerbungstraining über Praktika ohne Anstellungsperspektive bis hin zur Arbeitsgelegenheit, die aber nicht entsprechend bezahlt wird und reguläre Arbeitsplätze verdrängt). Hier werden auf preiswerte Art Sanktionen provoziert, die, wenn die Erwerbsverpflichtung nur an die Arbeitsaufnahme geknüpft wäre, gar nicht entstehen könnten, weil keine Arbeitsangebote da sind. Gerade wer es mit dem Fördern ernst meint, muss es von den Sanktionen entkoppeln. Auch das wäre eine Teilforderung, die vieles entschärfen würde.
Die Kombination hat außerdem dazu geführt, dass attraktive Fördermaßnahmen, die von den Betroffenen gerne freiwillig angenommen wurden, wie Ich-AG, ABM, geförderte Beschäftigung mit echtem Arbeitsvertrag und anerkannte Weiterbildung zurückgefahren wurden und dass die meisten Eingliederungsvereinbarungen, die ja auch die Grundlage für individuelle Förderung bilden sollten, allenfalls noch vage Hinweise auf Arbeitsgelegenheiten enthalten. Auch hier ist das ursprüngliche Reformversprechen, alle Instrumente der Arbeitsförderung allen Arbeitslosen und insbesondere den Sozialhilfeempfängern gleichermaßen zu öffnen, inzwischen als Täuschung erkennbar. (Praktisch sind vor allem umgekehrt unattraktive Instrumente der Sozialhilfe, wie die Mehraufwandsbeschäftigung ,für die ehemaligen Arbeitslosenhilfebezieher geöffnet worden.)
Auch die Einstellung viele Sachbearbeiter zum Helfen und Fördern hat sich geändert. Olaf Behrend berichtet von einer Untersuchung und Befragung von Behördenmitarbeitern (Aktivieren als Form sozialer Kontrolle, in: Aus Politik und Zeitgeschichte 40/41/2008 S.16-21): Ein Großteil der Mitarbeiter war der Meinung, es sei nicht mehr ihre Aufgabe, Arbeit zu vermitteln, sondern eine richtige Haltung beim Kunden zu erzeugen, Arbeit selbst zu finden. Und die Überprüfung der richtigen Haltung der Kunden erfolgt dann vor allem anhand von Maßnahmen…, die damit auch nicht mehr in erster Linie als soziale Dienstleistungsangebote verstanden werden, sondern als Kontrollinstrumente. („Intelligenter Freizeitentzug“, wie es BA Vorstand Alt einmal ausdrückte). Behrend berichtet weiter, nur eine Minderheit von „sozialstaatskonservativen“ Arbeitsvermittlern akzeptiere, dass viele Leute eben objektiv wegen der Marktlage nichts finden könnten.
Es geht hier schon erkennbar nicht mehr um Teilhabe, sondern um Kontrolle und Disziplinierung.
Doch auch hier gibt es Entwicklungen. Durch Einsparmaßnahmen wie die Instrumentenreform werden viele Maßnahmen deutlich zurückgefahren. Das kann man mit einem lachenden und einem weinenden Auge sehen. So kann auch weniger Unsinn finanziert werden. Allerdings diejenigen, die wirklich intensivere Unterstützung benötigen, gehen leer aus. (Vergl. Sell Stefan: Gerechte Teilhabe an Arbeit- Was ist davon zu halten? Remagener Beiträge zur Sozialpolitik 12-2011 [PDF]) Und es werden Billigangebote bevorzugt, die nur noch eine Arbeitslosen“industrie“ am Leben halten, die sich schon lange daran gewöhnt hat, sich die Klientel zwangsweise zuführen zu lassen.
Hier ist bezüglich der aktuellen Instrumentenreform festzuhalten, dass die Diskussion stark von den beauftragten und kommunalen Beschäftigungsgesellschaften geprägt ist. Ich stehe dazu, dass ich es nicht für einen Schaden halte, wenn nunmehr auch unattraktive Maßnahmen wie Trainings oder Ein- Euro- Jobs und die Prämien dafür weniger werden.
Die Ein- Euro -Jobs sind inzwischen so stark in der Kritik, dass selbst Herr Alt und Herr Weise öffentlich für Freiwilligkeit der Annahme plädieren. (In einem vielbeachteten Interview in der WAZ vom 7.11.2010 hatte Herr Alt geäußert: „Ein Euro Jobs sind wichtig für Menschen, die dringend eine Aufgabe brauchen. Wer zum Beispiel gerade einen Entzug hinter sich hat, muss sofort in eine Beschäftigung gehen, sonst wird er rückfällig. Man könnte mit mir aber darüber reden, aus Ein Euro Jobs eine freiwillige Sache zu machen. Sie sollten als Mittel zum Zweck und nicht als Zwangsmassnahme verstanden werden und immer mit einer guten Idee für den Betroffenen verbunden sein.“ Allerdings möchte er nach niederländischem Vorbild stattdessen eine tägliche Anwesenheit in sog. „Trainingszentren“ erzwingen (Stefan v.Borstel, Trainingszentren statt Ein-Euro Jobs für Arbeitslose, Welt online,28.12.2010 ) – das ist dann wirklich offener Strafvollzug, wie Herr Werner das einmal richtig genannt hat.
Bei Welt online 14.5.2011, Herr Weise im Interview, heißt es: „Die Idee der Ein–Euro-Jobs war, Menschen nach langer Arbeitslosigkeit wieder an das Arbeitsleben heranzuführen, ohne dass dabei reguläre Beschäftigung verdrängt wird… Aber es gab dann schlaue Kommunen, die haben die haben die Hälfte ihres Arbeitsmarktbudgets für Ein-Euro-Jobber ausgegeben. Wenn man genau hingeguckt hat, dann wurden diese Leute in kommunalen Beschäftigungsgesellschaften oder im Werkhof der Gemeinde eingesetzt. Das ist eine Fehlentwicklung…“)
Die Regierung will stattdessen ihr Bürgergeldkonzept setzen, das die gleichen Zwangs- und Workfarelemente enthält wie der Ein-Euro-Job und genauso perspektivlos bleiben wird, was die Zukunft im Arbeitsleben angeht. (Spindler Helga, Laborversuche der Bundesagentur, vom 7.8. 2007) Das führt dazu, dass die mit Europamitteln geförderte Bürgerarbeit vermehrt eingesetzt wird, bei der es tariflich hart zu bleiben gilt.
Die Leute müssen bei diesem neuen Experiment über ihre ergänzenden Hilfeansprüche aufgeklärt werden bzw. über ihren Tariflohnanspruch, den die Kommunen nicht zahlen oder mit Leiharbeitskonstruktionen umgehen wollen.
Wichtig ist insofern die bisherige Rechtsprechung, zuletzt sehr anschaulich beim Sozialgericht Bayreuth: Die Maßnahmen müssen mehr noch als bei regulärer Arbeit genau umschrieben werden, was Art der Tätigkeit, zeitlichen Umfang und die Höhe der Entlohnung angeht. Was nicht bestimmt genug benannt wird, kann nicht beurteilt werden und ist damit unzulässig. Der allgemeine Verweis an einen Beschäftigungsträger genügt nicht (SG Bayreuth, Beschl. v.11.3.2011 –S 14 AS 161/11 ER)
Auch hier gilt: Dokumentieren und gestalten.
Wer Erfahrungen mit den Maßnahmen hat, muss sie über ein Archiv an andere weitergeben, zumal die Gruppe der Träger überschaubar ist. Dann haben die andern Erwerbslosen für die hier noch notwendigere Eingliederungsvereinbarung Argumente, warum dies für sie passend oder jenes für sie weniger passend ist. Konzepte und Trägerverhalten müssen nachvollziehbar sein, schlechte und gute Beispiel weitergegeben werden. Auch hier ist die Eingliederungsvereinbarung, in der man nicht nur an seine Pflichten erinnert wird, sondern in der auch Bedingungen, Sinn und Ziel der Maßnahme aufgenommen sind, ein wichtiges Instrument und selbstverständlich kann man gerade über das Fördern aktiv verhandeln, wenngleich auch einmal mehr keine Rechtsansprüche anmelden. Und gerade bei Maßnahmen aller Art sollte selbstverständlich werden, dass man zunächst das Recht hat, den Träger, seine Angebote und Konzeption kennen zu lernen, um sich danach entscheiden zu können, ob man das annimmt und eine Vereinbarung darüber schließt.
Alles in allem keine rosigen Aussichten – aber Aktivierung kann man auch anders verstehen und wenn es gelingt, sich zu organisieren und über diese wichtigen Fragen auszutauschen, dann kann man langsam eine Gegenmacht aufbauen.
Vorzuziehen wäre natürlich eine gesetzliche Änderung!
Dieser Beitrag von Prof. Dr. Helga Spindler beruht auf einem Vortrag auf einer Tagung der „Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen“ (KOS) vom 15. bis 17.6.2011 in Lage. Helga Spindler hat uns diesen Text freundlicherweise zur Verfügung gestellt. ganzer Text/Quelle/links
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Hartz IV
Tuesday, July 19. 2011
Auszug von radio utopie Ergebnis von SPD und Hartz IV-Gesetzen: Niedriglöhne in zehn Jahren um ein Fünftel gesunken von Daniel Neun | 19.Juli 2011
Was die Verrätermaschine SPD in elf Jahren Regierungsbeteiligung hinbekommen hat, wird heute durch die Vorabveröffentlichung einer Studie des “Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung” (DIW) in der “Berliner Zeitung” deutlich. Der Bock DIW sieht sich ernüchtert im Garten Deutschland um und sagt, “Ja, was ist denn das…?”.
“Beschäftigte in den unteren Einkommensgruppen hatten im vorigen Jahr 16 bis 22 Prozent weniger in der Tasche als im Jahr 2000. Auch Menschen mit mittlerem Gehalt mussten deutliche Einbußen hinnehmen.”
Wieviel genau die extrem verblödete Mittelschicht nicht nur an Intelligenz, sondern auch am Einzigen eingebüßt hat was ihr Geld wert ist, besagt der Artikel nicht. Stattdessen schiesst man sich heute im Ablenkungs-Boulevard auf die “Geringverdiener” ein, weil, die haben es ja bekanntlich nicht anders verdient. Logisch. Unterschicht eben.
Woran das nun liegt, daß auch die Mittelmäßigen weniger von ihrem Mittelmaß haben, das fällt im üblichen Zitatenkarussel der Informationsindustrie ebenfalls unter den Mitteltisch. In der Original-Quelle hieß es dazu:
“Die Politik hat die Ausweitung des Niedriglohnsektors mit den Hartz-Reformen massiv unterstützt: Leiharbeit wurde erleichtert und Minijobs gefördert. Begründung: Dadurch könnten mehr Arbeitslose einen Job finden.”
Das die “Einkommen” der Oberschicht (über deren verifizierbare Tätigkeit außer Dummschwätzen noch zu reden wäre) von 2000 bis 2010 gestiegen sind, versteht sich nach elf Jahren SPD-Regierungsbeteiligung (1998-2009) nun wirklich wie von selbst.
Fazit: Die selben alten Verräter, die gestern die Deutschen geplündert haben, machen heute mit Europa weiter, erzählen dazu die selben alten Märchen und warten auf ein paar Geistesgestörte, die ihnen dafür Beifall und Wählerstimmen geben.
Sie werden sie ohne Zweifel finden. Aber nicht hier. ganzer Text/Quelle/links
Auszug von wsws.org Niedriglöhne in Deutschland sind drastisch gesunken von Dietmar Henning 20. Juli 2011
Die Schere zwischen Arm und Reich in Deutschland nimmt stetig zu. Die Frankfurter Rundschau berichtete am Dienstag, dass insbesondere die Einkommen der Geringverdiener drastisch gesunken sind.
Verteilungsforscher Markus Grabka vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hatte für die Zeitung neue Umfrageergebnisse des Sozio-oekonomischen Panels (Soep) über die realen Nettoeinkommen in Deutschland ausgewertet. Das Soep ist eine seit 1984 jährlich durchgeführte repräsentative Wiederholungsbefragung von über 12.000 Privathaushalten in Deutschland. Grabka kommt in seiner Auswertung zum Schluss, dass Beschäftigte in den unteren Einkommensgruppen starke Einbußen hatten: Ihre Realeinkommen, also die preisbereinigten Nettogehälter, sanken in den letzten zehn Jahren um 16 bis 22 Prozent.
Wer als Minijobber im Jahr 2000 noch über ein reales Nettoeinkommen von 270 Euro verfügte, erhielt im letzten Jahr nur noch 211 Euro, das sind fast 22 Prozent weniger. Wer vor elf Jahren noch 835 Euro netto verdiente – Verkäufer, Helfer im Handwerk, Angestellte in Callcentern und bei Sicherheitsdiensten –, hatte 2010 nur noch 705 Euro oder 16 Prozent weniger.
Laut Grabka ist diese so genannte untere Mittelschicht von der negativen Entwicklung am stärksten betroffen. „Das liegt vor allem an der wachsenden Zahl atypischer Beschäftigungsverhältnisse.“ Damit sind Leiharbeit, befristete und geringfügige Stellen sowie Teilzeitjobs mit einer Arbeitszeit unter 20 Wochenstunden gemeint. Ihre Zahl stieg 2010 in Deutschland auf 7,84 Millionen. Die Mehrzahl der 2010 geschaffenen Arbeitsplätze, 187.000 von 322.000, waren Leiharbeiter-Stellen. Die Zahl der Leiharbeiter stieg nach einem Einbruch 2009 wieder auf insgesamt 742.000 und erreichte damit einen neuen Höchstwert.
Ein weiterer Grund für das Sinken der Reallöhne ist laut Grabka, dass immer mehr Frauen beschäftigt sind, die meist unterdurchschnittlich bezahlt werden. Und auch „junge Menschen beginnen ihr Berufsleben heute mit deutlich niedrigeren Einkommen als noch vor zehn Jahren“, so der DIW-Forscher. Das gilt gleichermaßen für Akademiker wie für alle anderen. Hohe Qualifikationen und stringente Lebensläufe seien mittlerweile keine Versicherung mehr gegen schmale Einstiegsgehälter.
Beschäftigte in der höchsten Einkommensgruppe konnten hingegen von 2000 bis 2010 ein leichtes Plus von knapp einem Prozent bei ihren Realeinkommen verbuchen. Da nur die regelmäßigen Arbeitseinkommen in die Befragung eingegangen sind und keine Boni, Prämien sowie Einkünfte aus Vermögen, dürften die gesamten Einkünfte der Wohlhabenden deutlich stärker gestiegen sein, betont Grabka.
Im Durchschnitt sind die realen Nettolöhne laut DIW innerhalb eines Jahrzehnts um 2,5 Prozent gesunken. Betrug das reale Durchschnittseinkommen im Jahr 2000 noch 1.429 Euro so fiel es innerhalb von zehn Jahren auf 1.394 Euro. Die Bruttoeinkommen sind im Schnitt sogar noch stärker gesunken. Dies zeige, kommentiert Eva Roth in der Frankfurter Rundschau (FR), dass nicht die Sozialversicherungsbeiträge für die Reallohnsenkung verantwortlich sind, sondern vor allem die immer niedrigeren Bruttotariflöhne. Unternehmen unterstellen ersteres sehr gerne, um ihre Forderung nach einer Senkung der Sozialversicherungsbeiträge, die sie knapp zur Hälfte mitfinanzieren, zu unterstreichen.
„Das Problem liegt woanders“, schreibt Roth. Unternehmen könnten oft extrem niedrige Gehälter durchsetzen, „weil sich die Machtverhältnisse zuungunsten der Arbeitnehmer verschoben haben“. Richtig weist sie auf die „Angst vor Hartz IV“ hin, die dafür sorge, dass Arbeiter wie Arbeitslose Lohneinbußen akzeptieren und notfalls auch extrem schlecht bezahlte Minijobs mit maximal 400 Euro Monatseinkommen oder Leiharbeiter-Stellen annehmen.
„Die Politik hat die Reformschraube überdreht“, meint DIW-Verteilungsforscher Markus Grabka. „Wenn von 40 Millionen Erwerbstätigen sieben Millionen Minijobber sind, dann ist etwas aus dem Ruder gelaufen.“ Er empfiehlt, die Förderung der geringfügigen Beschäftigung zu überdenken und Leiharbeiter ebenso zu entlohnen wie Festangestellte.
Und noch einen Kronzeugen führt die FR ins Feld. Der Wirtschaftsweise Peter Bofinger kritisiere ebenfalls diese Entwicklung. „Es gibt Möglichkeiten, die Löhne zu stabilisieren. Doch die Politik interessiert sich nicht dafür.“ Bofinger schlägt vor, den Ausstieg aus der paritätischen Finanzierung in der Krankenversicherung rückgängig zu machen. Derzeit zahlen Beschäftigte 8,2 Prozent ihres Einkommens in die Kassen, Unternehmen nur 7,3 Prozent. Wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber wieder jeweils die Hälfte der Kosten übernähmen, würde „eine solche Rückkehr zur Parität den Staat keinen Cent kosten“, betont Bofinger.
„Die meisten Menschen haben das Gefühl, dass die wirtschaftliche Entwicklung an ihnen vorbei geht – und sie haben recht“, meint der Professor an der Uni Würzburg. Die Unzufriedenheit richte sich vor allem gegen Staat und Politik.
Die Politik müsse daher „umsteuern“, fordert FR-Wirtschaftsredakteurin Roth. Die Politik habe bei der Liberalisierung des Arbeitsmarkts überzogen. Die rot-grüne Bundesregierung habe im Zuge der Hartz-Reformen den Druck auf Arbeitslose erhöht, irgendeinen Job anzunehmen, und sei er noch so schlecht bezahlt. Zudem seien Leiharbeit erleichtert und Minijobs gefördert worden. „Ziel war es, dass mehr Arbeitslose eine Stelle finden.“
Das ist falsch. Als die rot-grüne Bundesregierung unter Gerhard Schröder (SPD) und Joschka Fischer (Grüne) 1998 an die Macht kam, verfolgte sie genau das Ziel, das nun die Zahlen des DIW belegen: Eine Senkung der Löhne und die massenhafte Einführung von Niedriglohnarbeit. Die Hartz-Reformen waren Teil der Agenda 2010, mit der die Schröder-Regierung eine soziale Umverteilung eingeleitet hat, wie sie Deutschland seit dem Zweiten Weltkrieg nicht erlebt hat. Sie hat die Unternehmenssteuern gesenkt und die Leistungen der Sozialversicherungen gekappt. Das betrifft die Renten genauso wie die von Bofinger angesprochene Abschaffung der paritätischen Finanzierung der Krankenversicherung 2005.
Die Gewerkschaften haben diese Entwicklung tatkräftig unterstützt. Sie saßen mit ihren Vertretern nicht nur in der Kommission unter Leitung des VW-Personalchefs Peter Hartz (SPD- und IG-Metall-Mitglied), die die Kürzungen ausgearbeitet hat. Sie haben auch die massiven Proteste gegen die Hartz-IV-Reform boykottiert, die sich 2004 entwickelten.
Es ist daher auch falsch, wenn Grabka sagt, die Gewerkschaften sollten „ermutigt werden“, bei Lohnverhandlungen den Verteilungsspielraum aus Preisanstieg (2010: 1,1 %) und Produktivitätsfortschritt (2010: 1 %) stärker auszuschöpfen. Die Gewerkschaften sind Teil der Verschwörung gegen die Beschäftigten. Mit ihren Tarifabschlüssen sorgen sie für sinkende Brutto- und Netto-Reallöhne. Die Gewerkschaften sind nicht Opfer der Verschiebung der „Machtverhältnisse zuungunsten der Arbeitnehmer“ (Roth), sondern deren Organisatoren.
Eine Aufstellung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der gewerkschaftseigenen Hans-Böckler-Stiftung zeigt, wie selbst noch aus umjubelten Tariferhöhungen Reallohnsenkungen werden. 2010 lag die durchschnittliche Abschlussrate bei den Lohntarifen bei plus 2,3 Prozent, zuzüglich der vereinbarten Steigerungen in kommenden Jahren sogar bei 3,2 Prozent. Doch die langen Laufzeiten der Tarifverträge – 2010 durchschnittlich 24,3 Monate – sorgen für eine Senkung der durchschnittlichen Lohnzuwächse. Nimmt man die in Vorjahren ausgehandelten Erhöhungen für 2010 mit in die Berechnung hinein, sinkt die Abschlussrate von 2,3 Prozent bzw. 3,2 Prozent auf nur noch 1,8 Prozent.
Während die Bruttoverdienste 2010 je Beschäftigten gegenüber dem Vorjahr insgesamt um 2,2 Prozent (nach Abzug der Preissteigerung um 1,1 Prozent) gestiegen sind, sind sie je Stunde um 0,2 Prozent, real sogar um 1,3 Prozent gesunken. Das heißt nichts anderes, als dass die vereinbarten Lohnerhöhungen mit einer Erhöhung der Arbeitszeiten erkauft wurden.
Es sind die Gewerkschaften, die die Senkung der Realeinkommen ausarbeiten, Arbeitskämpfe im Keim ersticken und Streiks, wenn sie diese nicht von vornherein verhindern können, nur widerwillig führen und schließlich ausverkaufen. Die Bundesagentur für Arbeit zählte in den Jahren zwischen 2004 und 2008 durchschnittlich nur 5 ausgefallene Arbeitstage pro 1.000 Beschäftigte. Nur in der Schweiz und Österreich gab es noch weniger Streiks. Selbst wenn man die vom WSI angegebenen durchschnittlich 18 Streiktage pro 1.000 Beschäftigten zugrundelegt, ändert dies nichts an der grundlegenden Tatsache: Die Gewerkschaften stehen auf der anderen Seite der Barrikade, auf Seiten der Konzerne.
Während durch die Politik der letzten Bundesregierungen seit 1998 im Verbund mit den Gewerkschaften der Großteil der arbeitenden Bevölkerung in Armut und einen täglichen Überlebenskampf gestürzt wurde, stiegen die Gewinne der Unternehmen und die Vermögen der Reichen ständig an. Die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise unterbrach dies nur kurz. Im letzten Jahr verzeichneten die im Deutschen Aktienindex Dax vertretenen Konzerne wieder einen Anstieg der Gewinne vor Zinsen und Steuern von durchschnittlich 66 Prozent. Der Gesamtgewinn der Dax-Konzerne fiel dabei nicht nur deutlich höher aus als im Jahr 2009. Er übertraf auch den des Jahres 2008, in dem sich die Finanzkrise noch kaum in den Bilanzen niedergeschlagen hatte, um 22 Prozent.
Während die Unternehmen 2009 Tausende von Arbeitsplätzen – insbesondere in der Leiharbeit – abbauten, ziehen die wieder sprudelnden Gewinne nicht eine Erhöhung der Beschäftigtenzahl nach sich. Die Beschäftigung stagniert nahezu mit einem Plus von nur 1 Prozent. Selbst dieser leichte Anstieg ist zudem nur auf Übernahmen zurückzuführen. Die Deutsche Bank kaufte etwa die Postbank und das Bankhaus Sal. Oppenheim auf, der Pharma- und Chemiekonzern Merck den US-Konzern Millipore. Zwölf der 30 im Dax gelisteten Großkonzerne haben sogar weiter Arbeitsplätze abgebaut.
Die Unternehmensgewinne landen in den Taschen der Manager und Reichen. Im letzten Jahr zählte die Studie „World Wealth Report“ in Deutschland 924.000 Millionäre. Das sind 7,2 Prozent oder 62.000 mehr als noch 2009. ganzer Text/Quelle/links
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Hartz IV
Sunday, July 3. 2011
Auszug von karl-weiss-journalismus Hartz IV: Niedriglohnland Deutschland ... und dazu noch Beziehungskiller von KarlWeiss
Als Hartz IV in Deutschland unter der Schröder-Fischer-Regierung eingeführt wurde, wurde das Gesetz als eine Sparmassnahme verkauft. Es gehe einfach nicht mehr an, den Arbeitslosen „so viel Geld“ zu zahlen. Tatsache ist: Hartz IV kommt den deutschen Staat weit teurer als die vorherige Regelung mit 2 bis 3 Jahren Arbeitslosengeld und danach Arbeitslosenhilfe.
In diesem Blog wurde dies schon kurz nach der Einführung von Hartz IV nachgewiesen. Der erste Artikel dazu war dieser: „ 5Millionen Arbeitslose einstellen“ ( http://karlweiss.twoday.net/stories/2354474/ ).
Der zweite wesentliche Artikel dazu war: „Grundversorgung von 1600 Euro für 6 Millionen käme billiger als heute“ ( http://karlweiss.twoday.net/stories/2856281/ )
Nachweis: Das wird teurer als vorher
In diesem beden Artikeln wurde nachgewiesen: Die Bundesrepublik hat mit Hartz IV nicht etwa Einsparungen eingeführt, sondern im Gegenteil Mehrausgaben im Zig-Milliarden-Bereich!
Hierzu ein kurzer Auszug aus den Artikeln:
„Zusammen ergibt sich also ein Kostenpaket von - niedrig geschätzt - 120 bis 140 Milliarden Euro.
Und nun rechnen Sie einmal mit uns nach, was das jährlich ergäbe, wenn der Staat die [damals] 5 Millionen Arbeitslosen mit durchschnittlich 1 800 Euro im Monat (einschlieslich des Arbeitgeberanteils der Sozialversicherungen) einstellen würde: 5.000 000 x 1.800 Euro x 12 = 108 Milliarden Euro.
Das wären also Einsparungen in der Größenordnung von zwischen 12 und 32 Milliarden Euro für die öffentlichen Haushalte, wahrscheinlich mehr.“
„Selbst wenn wir einen Teil der Kosten der Agenturen nicht einberechnen, weil ja die Arbeitsvermittlung weitergeführt werden muss, bleiben immer noch 130 Milliarden Euro als jährliche Kosten der Arbeitslosigkeit, den unsere Politikerkaste zu zahlen bereit ist, ohne mit der Wimper zu zucken - man hats ja!.
Und nun rechnen Sie einmal mit uns nach, was das jährlich ergäbe, wenn der Staat den [zu jenem Zeitpunkt] etwa 6 Millionen Arbeitslosen (bzw. Marginalverdienern), die Anspruch auf ALG II haben, mit durchschnittlich 1 600 Euro im Monat (einschliesslich des Arbeitgeberanteils der Sozialversicherungen) eine Grundversorgung zahlen würde: 6.000.000 x 1.600 Euro x 12 (Umrechnung auf jährlich) = 115,2 Milliarden Euro.
Das wären also Einsparungen in der Größenordnung von etwa 14,8 Milliarden Euro für die öffentlichen Haushalte. Auch wenn vielleicht nicht ganz die oben genannten Sozialversicherungsbeiträge und Steuern eingehen würden, sagen wir 2 Milliarden weniger, sind es immer noch Einsparungen von jährlich 12,8 Milliarden Euro.“
Die Wirklichkeit war noch kostenintensiver
Diese Kostenanalysen von damals haben sich in Wirklichkeit nicht halten lassen. Es wurde noch weit teurer. Das hängt mit der völlig unzureichenden Schulung der Mitarbeiter der ARGEn und ‚Job-Center‘ zusammen, die mehr falsche als richtige Bescheide herausgeben und damit Hunderttausende von Arbeitslosen zwingen, dagegen vor Gericht zu ziehen.
Auch sind Teile des Hartz-IV-Gesetzes absichtlich unvollständig und andere Teile unklar, um genau diesen Effekt zu bewirken: Niemand weiss, was genau vorgeschrieben ist und daraus wachsen eine Menge Ungereimtheiten und vor allem immer wieder Klagen gegen Bescheide.
Diese Klagen wurden bewusst einkalkuliert, um dann später mit Hinweis auf die „Klagenflut“ die Rechte der Hartz-IV-Geschädigten noch weiter einschränken zu können.
Die Mehrausgaben durch Hartz IV - gegenüber der früheren Regelung - einschliesslich der Gerichtskosten werden heute auf über 40 Mrd. Euro geschätzt. Es war also niemals geplant, Hartz IV wegen der Kosten einzuführen.
Neue Unterschicht schaffen
Es ging darum, eine Unterschicht in Deutschland zu schaffen, die ständig am Existenzminimum schrammen und dann jegliche Niedriglohnarbeit annehmen würden – die 3 Euro pro Stunde lassen grüssen.
Es ging darum, den sowieso schon im Geld schwimmenden Grosskonzernen und Banken noch mehr Profit zuzuschanzen durch das Niedriglohnland Deutschland!
Eine ganz spezielle Rolle in diesem Handstreich des Kapitals gegen das deutsche Volk spielt die Schaffung der „Bedarfsgemeinschaft“.
Auch hierzu wurde hier schon ausführlich berichtet, zum Beispiel in diesem Artikel: "Hartz IV – Absurd, absurder, am absurdesten – Das Chaos war geplant!"
Obwohl bereits die juristische Institution der eheähnlichen Gemeinschaft existierte und hätte verwendet werden können, wollte man der zu schaffenden Unterschicht noch mehr Druck und Kopfschmerzen verordnen, indem man die bis heute nicht klar definierte „Bedarfsgemeinschaft“ schuf. (Einzelheiten im genannten Artikel)
Ausrede dafür war: Wenn Hartz-IV-„Empfänger“ mit verdienenden Partnern zusammenleben, so ist es ihnen zuzumuten, von diesen unterstützt zu werden, sodass sich ein geringerer Hartz-IV-Betrag monatlich für sie ergibt. Hört sich auf den ersten Blick nach einer Ersparnis für den Staat an, nicht? Ist es aber nicht! Im Gegenteil, auch hier: Zusätzliche Ausgaben! Nun, dachten die Politiker als Handlanger der Konzerne und Banken, wir hams ja, nicht?
Sehen Sie sich nur dies Beispiel an, das tagesaktuell und in aller Unfassbarkeit von der „Frankfurter Rundschau“(FR) berichtet wird, hier: http://www.fr-online.de/panorama/der-beziehungskiller-hartz-iv/-/1472782/8601216/-/index.html
Das konkrete Beispiel
Ea wird von Katherina und Michael berichtet (Namen natürlich geändert), die zusammenleben und beide Hartz IV beziehen. Dabei hat Katarina einen Job, der ihr ein Auskommen garantiert. Wenn alles mit richtigen Dingen zuginge, bekäme also nun nur Michael HartzIV. Aber nein, es gibt die Bedarfsgemeinschaft.
Was da nun passiert, beschreibt die FR so:
„Mitgehangen, mitgefangen. So jedenfalls fühlt sich Katharina, die kein Hartz IV bezieht, aber wie eine Hartz IV-Empfängerin behandelt wird. Sie gilt als „fiktiv hilfebedürftig“, wie ihr Zustand amtsdeutsch heißt. Was sie nervt, wogegen sie aber partout nichts tun kann. Die ständig eintrudelnden Briefe könnte sie allesamt „in die Tonne werfen“, wenn die anfangen, „um weiterhin Leistung von uns beziehen können, sind Sie verpflichtet, zu diesen Gesprächen zu kommen“. Sie schreibt immer zurück, „ich beziehe keine Leistungen von Ihnen.“ Prompt bekommt sie als Antwort: „aber Sie wirtschaften gemeinsam mit Ihrem Partner.“ Daraufhin entgegnet Katharina: „stimmt gar nicht, jeder hat sein eigenes Konto“. Die Arge überweist auch die Unterstützung für Michael stets auf sein Konto und schreibt dann an Katharina: „Sie beziehen ja Leistungen von uns“.
(...)
Mit der 'Bedarfsgemeinschaft' hat der Staat sich etwas ausgedacht, was für die Beteiligten [einschliesslich der Staatskasse] eigentlich nur Nachteile hat. Michael zum Beispiel hat keinerlei Rechtsanspruch auf das Geld, das Katharina laut Arge-Berechnung von ihrem Verdienst zu seiner Versorgung abzweigen soll. „Wenn jemand verheiratet ist, dann ist man verantwortlich füreinander vor dem Gesetz. Dann erbt man auch. Und hat steuerlichen Vorteil. Den hat Katharina nicht. Sie wird so versteuert, als wenn sie nur für sich selbst sorgen würde“, ärgert sich Michael. „Das ist eine Lücke“, erklärt [eine] Juristin ... . „Neuerdings haben beide Partner keine Alterssicherung. Das ist eine Bombe, die tickt.“ (...)
Beide bekommen etwa 70 Euro im Monat mehr, als wenn die Arge Michael alleine die ihm zustehende Hartz IV-Summe bezahlen würde und Katharina hierzu ihren Eigenverdienst rechnete. In ihrem Fall aber werden beide Einkommen zusammengezählt, Miete und Strom abgezogen, der Rest durch zwei geteilt „und dann“, erklärt Michael die komplizierte Berechnung, „wird das aufgestockt. Das ist das Paradoxe an der Sache. Der Staat ist so dämlich, dass er auf die Art und Weise sogar mehr Geld ausgibt.““
So müssen sich alle immer überlegen, ob sie wirklich zusammenziehen. Hartz IV ist auch Beziehungskiller. Und danach beschwere sich niemand mehr über niedrige Geburtsraten in Deutschland.
Umverteilen an Konzerne und Banken
Nein, Michael, der Staat ist nicht dämlich, er tut das offenen Auges. Es ging nämlich nie um Einsparungen es ging immer nur um das Umverteilen der deutschen Lohnsumme an die Konzerne und Banken, nie um etwas anderes. Wer das mit der Lohnsumme noch einmal genau nachlesen will, darüber wurde kürzlich berichtet:
„Fachkräftemangel? Pustekuchen!Unterbezahlung!“( http://karlweiss.twoday.net/stories/31618788/ ) ganzer Text/Quelle/links
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Hartz IV
Wednesday, June 22. 2011
Auszug von karl-weiss-journalismus Hartz IV: Den Leidensdruck erhöhen Die Nachhilfe-Falle von Karl Weiss Die Bundesregierung rühmt sich der grossartigen Idee, den Hartz-IV-Geschädigten mit Kindern ein Nachhilfe- und Bildungs-Paket anzubieten (auch wenn von diesem Geld niemand einen solchen Unterricht bezahlen kann). Doch dahinter steckt schon wieder eine neue Schickane, die dazu dient, „den Leidensdruck zu erhöhen“, wie uns ein Abgeordneter freundlicherweise wissen liess. Nun wissen wir also, Hartz IV ist ein Leidensdruck-Gesetz. Wie das diesmal funktioniert? Nun, zuerst muss der Hartz-IV-Geschädigte sich das zusätzliche Geld von den Lippen absparen, um tatsächlich einen Nachhilfeunterricht für den Filius oder das Töchterlein zu bekommen, denn für 10 Euro im Monat läuft ja nichts. Hat er das getan, so ist das Problem nicht etwa erledigt, sondern es fängt erst an. In Frankfurt hatten Hartz-IV-Eltern ihrem Sohn eine Nachhilfe in Mathematik und Physik ermöglicht, aber seine Noten besserten sich nicht. Daraufhin forderte die ARGE das Geld zurück – eine ergfolglose Nachhilfe werde nicht bezahlt. Das Sozialgericht Frankfurt hat dies nun für rechtmässig erklärt. Damit sind alle Eltern, die jenes Paket in Anspruch nehemn, nun ständig von dem Rückzahlungs-Befehl bedroht, denn sie müssen entweder den Erfolg nachweisen oder zurückzahlen (Geld, das längst ausgegeben ist). Da geht es an den Rand des Hungers. Die ‚telepolis‘-Kommentaristin Hammer schreibt dazu: (hier: http://www.heise.de/tp/blogs/5/149993 ) „Da bei einer Nachhilfe aber nie eine Erfolgsgarantie gegeben werden kann (...) Nachhilfe kann durch viele Effekte scheitern - der Nachhilfelehrer ist nicht fähig, den Lehrstoff zu vermitteln, er kann die Defizite des Nachhilfesuchenden nicht erfassen oder geht nicht darauf ein, er nimmt sich zu wenig Zeit usw. usf. Selbstverständlich kann auch der Nachhilfesuchende am Scheitern (mit)schuldig sein, (...) sich durch die Nachhilfe tatsächlich ein Erfolg einstellt und wann dies beurteilt werden soll.“ Ja, muss nach zwei Monaten schon ein Erfolg eingetreten sein? Vor allem ist natürlich zu fragen, WIE dies beurteilt werden soll. Eine Verbesserung um zwei Zehntel Noten ist ein Erfolg? Oder erst ab zwei Noten? Wo sind Unterlagen über den Erfolg von Nachhilfe? Wer hat Statistiken? So kann man denn noch hundert weitere Fragen stellen, die sich die Richter des Sozialgerichts offensichtlich nicht gestellt haben. Sollten diese Richter vielleicht einmal Nachhilfe bekommen? Und was würden diese Richter entscheiden, wenn diese Eltern nun den Nachhilfelehrer auf Rückzahlung des Geldes verklagen, weil die Nachhilfe ja nichts gebracht hat? Wenn die Eltern dann lieber gleich das Paket nicht in Anspruch nehmen, dann werden sie von freundlicher ‚Unter-allen-Leyen‘ als Eltern eingestuft, die sich um ihre Kindern nicht kümmern, wenn sie es doch in Anspruch nehem, droht die Keule der Rückzahlung. Das ist die Wahl zwischen Pest und Cholera. Das ist schon die zweite diese Woche. Es scheint, Europa wird nun mehr und mehr Pest-oder-Chlolera-Land. ganzer Text/Quelle/links
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Hartz IV
Friday, May 27. 2011
Auszug von karl-weiss-journalismsus Hartz IV: Die Schikane als Prinzip Schikanieren mit verteilten Rollen von Karl Weiss
Ein geradezu klassischer Fall von Dreckschwein-Schikane mit verteilten Rollen zwischen der adeligen Leyen-Ministerin und dem „Jobcenter“ ereignete sich in Magdeburg. Der Vater hat rechtzeitig das Bildungs- und Teilhabepaket für seine Kinder beantragt und als Antwort kommt ein Drohbrief!
Während Frau von der Leyen in „Focus“ schwadroniert, Hartz-IV-Eltern „würden sich nicht automatisch um die Bildung ihrer Kinder kümmern“, lässt sie das Magdeburger Jobcenter als Antwort auf die korrekte Antragstellung androhen, alle Leistungen für die Familie einzustellen.
Angeblich hätte der Familienvater Nachweise zu erbringen, was er in den Monaten Januar bis März mit den 10 Euros gemacht hat. Das ist natürlich Quatsch, denn für diese drei Monate wird wegen der Verspätung der Hartz-Reform selbstverständlich pauschal und ohne Nachweis gewährt, eine Verspätung, für die Frau ‚auf den Leyen‘ (oder war es ‚hinter den Leyen‘?) verantwortlich ist, aber bestimmt nicht ein Vater in Magdeburg.
Es war ja auch nur das Verfassungsgericht, das den Termin 1. Januar gefordert hatte. Das konnte 'unter allen Leyen' natürlich nicht hinnehmen und musste den Richtern zeigen, wo der Bartel den Most holt.
Damit brüstet sich die Leyen (sei es auch ‚vor der Leyen‘) , sobald sie darauf angesprochen wird, aber das Spiel in Zusammenarbeit mit dem „Jobcenter Magdeburg“ läuft anders.
Denn der Magdeburger Vater hat sie am Fernsehen gesehen, wo sie so telegen die „phantastische Leistung“ des Bildungspaket präsentierte und hat Antrag gestellt. Das war aber nicht vorgesehen, denn Frau Leyen (oder ‚ausser der Leyen‘?) hatte natürlich dafür gesorgt, dass überhaupt noch keine Antragsformulare zur Verfügung standen, während sie am Fernsehen telegen erklärte, die Hartz-IV-Familien seien eben zu blöd, um sie auszufüllen.
Nur hatte Frau ‚unter der Leyen‘ nicht damit gerechnet, eine Hilfsorganisation für Hartz-Familien mit dem Namen „Erwerbslosen-Center“ hatte selbst Formulare hergestellt.
Das konnte natürlich nicht hingenommen werden. Wo kämen wir denn da hin, wenn nun schon nicht-staatliche Stellen Formulare für staatliche Leistungen herstellen??
Da musste hart und unerbittlich eingegriffen werden, um die Rechte des 'über allen Leyen'-Staates zu verteidigen. Wer sich anmasst, nicht autorisierte Formulare zu verwenden, muss es zu spüren bekommen.
Das war also das Doppel-Spiel: Während Frau Leyen (‚neben der Leyen‘?) im Fernsehen äusserst telegen beklagt, die Hartz-IV-Familien würden das Bildungspaket nicht beantragen, wird verhindert, dass Formulare für eben diesen Antrag auftauchen.
Und wenn es doch einer wagt, einen solchen Antrag zu stellen, dann werden wir das abstellen, haben Sie gehört???
So kam es also dazu, dass jener Magdeburger Familien-Vater statt der Leistungen einen Brief bekam, der sich gewaschen hatte. Alle Leistungen für die Familie würden eingestellt, wenn er keine Nachweise für die drei ersten Monate bezüglich des Bildungspakets beibrächte.
Um dem ganzen noch einen bessonderen Pfiff zu geben, hat sich auch gleich der FDP-Spitzenkandidat Meyer im Sinne 'von der Leyen' geäussert:
„Wenn sich nachweislich Eltern nicht darum kümmern, dass ihre Kinder z. B. dringend notwendige Nachhilfe erhalten, müssen sie da sanktioniert werden, wo es ihnen am meisten wehtut. Dann müssen ihnen die Regelsätze gekürzt werden.“
Die 'Berliner Zeitung' schreibt zu diesen Plänen:
”Die Abzüge sollten sich nach Ansicht des FDP-Politikers an Sanktionen orientieren, wie sie heute für Hilfeempfänger möglich sind, die sich weigern, einen Job anzunehmen. Das wären in einer ersten Stufe 30 Prozent weniger vom Regelsatz (364 Euro), also rund 120 Euro.“
Und weil auch das noch nicht ausreicht, griff auch der CDU-Bundestagssitzer Frank Steffel zur gleichen Kritik an den unwilligen Eltern von Hartz-IV-Kindern, die einfach keine Drohbrife bekommen wollen.
Das „System Hartz“ hat wieder zugeschlagen. Reaktionäre Politiker und Politikerinnen wollen sich auf Kosten der Hartz-IV-Geschädigten profilieren, haben aber nicht die geringste Ahnung, dass noch gar keine Formulare ausgegeben worden waren, was wiederum 'leyenmässig' zu verantworten hat.
Hartz IV ist der exakte Ausdruck dessen, was unsere Politiker darstellen:
Niedrig, niedriger, am niedrigsten! ganzer Text/Quelle/links
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Hartz IV
Wednesday, May 18. 2011
Auszug von duckhome Die neue Marquise de Sade - Christine Haderthauer (CSU)? von Jochen Hoff
Es gibt Nachtfalter die die Tränen von anderen Tieren, ja sogar von Vögeln trinken. Aber das ist ein unschuldiges Vergehen, wird ihren Opfern doch kein Leid zugefügt. Da hält Christine Haderthauer von der CSU es doch wohl lieber mit dem Marquis de Sade. Sie möchte bei den Hartz IV Opfern mehr Leidensdruck erzeugen und fordert dazu noch weitergehende Sanktionen.
Natürlich weiß sie genau wie sehr die verächtliche Behandlung der Hartz IV Opfer in den Argen und Jobcentern schmerzt, wie schrecklich es ist, das sowieso schon nicht ausreichende Hartz IV Geld noch gekürzt zu bekommen und regelmäßig schon am 20. eines Monats nicht mehr mit dem Geld auszukommen. Sie genießt es, dass Kinder, Eltern und alte Leute hungrig ins Bett gehen. Und sie möchte noch mehr Schmerz bereiten.
Die Haderthauer stellt sich in ihren freudigen Stunden vor, wie sie die Menschen in Zwangsarbeit stecken, kann die sie Bürgerarbeit nennt, die aber nur den Abzockern nutzt. Vermutlich bekommt sie eine Orgasmus, wenn sie sich vorstellt wieviel sie den Menschen noch antun kann. Es gibt eben Menschen wie sie, die den Schmerz der Anderen brauchen um sich wohl zu fühlen. Natürlich wendet sie ihre Macht nur gegen die Schwächsten an, wie es ja auch der Marquis de Sade tat. Er quälte nur die armen Frauen. Bei den reichen Weibern war er zu ängstlich seinen Gelüsten freien Lauf zu lassen.
Natürlich weiß die Haderthauer dass sich die Hartz IV Opfer nicht wehren können und für sie und ihre Freunde aus Politik und Großkapital nur eine Revolution wirklich gefährlich werden kann. Sie weiß übrigens auch, das es eben keine Arbeit für die Langzeitarbeitslosen gibt und das ein Großteil der angeblich offenen Stellen nichts anderes als Werbung oder Lüge ist. Aber sie hat soviel Spaß am Leid der anderen, da geht es ihr nicht um die Realität. Schließlich kann sie ja nur so ihre gemeinen Träume ausleben.
Wenn Menschen mit ihren Veranlagungen Arbeitsminister sind, dann ist es klar, dass sich nichts bewegen kann. Das zeigen schon die drastisch steigenden Zahlen der Hartz IV Aufstocker, jener Menschen die so mies bezahlt werden, dass sie trotz Vollzeitarbeit weniger als Hartz IV erhalten, oder die in Minijobs ausgebeutet werden.
Die Zahl der Berufstätigen, die zusätzlich Hartz IV bekommen, ist weiter gestiegen.
Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Das berichtet die "Bild-Zeitung" (Freitagausgabe) unter Berufung auf Berechnungen der Bundesagentur für Arbeit (BA). Demnach lag die Gesamtzahl der "Aufstocker" im vergangenen Jahr bei durchschnittlich 1,383 Millionen. Das seien 4,4 Prozent mehr als im Vorjahr und ein Plus von 13 Prozent gegenüber dem Vergleichsjahr 2007. Die Gründe für die Entwicklung seien unterschiedlich.
Nach Einschätzung von Arbeitsmarktexperten der BA könne es sich sowohl um Fälle handeln, in denen Unternehmen bewusst in Kauf nehmen, dass gering entlohnte Mitarbeiter auf staatliche Zusatzleistungen angewiesen seien.
Frau Haderthauer weiß auch, dass Lebensmittel in Deutschland mit rasanter Geschwindigkeit immer teurer werden, winkt aber grausam lächelnd ab und verweist auf die Lügen die Bundesamtes für Statistik die nur minimale Preiserhöhungen aufweisen:
Grundlage der umfangreichen Untersuchung waren die Preise eines typischen Warenkorbs mit 49 verschiedenen Produkten beim Einkauf in Discount-Supermärkten. Demnach haben sich einzelne Produkte seit Mai 2010 um bis 43 Prozent verteuert. Gerade wurde von der Systempresse ja mal wieder die angestiegenen Sanktionen bei den Hartz IV Opfern durch die Dörfer getrieben um mehr Hass auf diese Menschen zu erzeugen. Real betrugen die Sanktionen im Jahr 2009 72 Millionen Euro, während die Steuerhinterzieher sich laut OECD 100 Milliarden Euro griffen. In der Relation betrachtet kommen also auf einen Euro angeblichen Sozialmissbrauchs 1.400 Euro an Steuerhinterziehung.
Selbstverständlich wird die Steuerhinterziehung nicht in den Medien thematisiert, denn Steuerhinterziehung ist ein Verbrechen der Reichen und die werden auch von Frau Haderthauer nicht verfolgt, weil die sich ja wehren könnten. Dazu ist sie nicht mutig genug. Natürlich fehlt ihr auch der Mut, von den Reichen Steuern zu fordern, wie es mittlerweile sogar der DIW will, der eine Vermögenssteuer und höhere Steuersätze fordert.
Aber Frau Haderthauer will ja nicht die Reichen ärgern sondern lieber die Armen bis aufs Blut quälen. Deshalb will sie auch nicht kapieren, dass Hartz IV bereits jetzt endgültig gescheitert ist:
Hartz IV ist völlig gescheitert. Hartz IV war ja ein Versprechen. Hartz IV hieß: Wir kürzen euch die Sozialleistungen, die Zuwendungen, die ihr bekommt. Wir fordern euch richtig. .. Und wir fördern. Wir versprechen euch, dass wir euch vermitteln, dass wir euch wieder in den ersten Arbeitsmarkt rein integrieren, dass wir richtig was für euch tun. Das Fordern ist gekommen in allen Bereichen. Mit dem Fördern hat's gehapert. Es war nichts zu vermitteln.
Man weiß bei deutschen Politikern ja nie ob es ihr Sadismus oder ihre Dummheit ist, die sie die Tatsachen nicht sehen lässt, oder ob sie gekauft wurden. Oft ist es auch eine Mischung aus allen drei Ursachen. Frau Haderthauer sei in ihr Stammbuch geschrieben, dass die Bayern nach dem Krieg nur überleben und sich entwickeln konnten, weil die Schwerstarbeiter in NRW sie finanziert haben und sie das Glück hatten durch die vielen Flüchtlinge einen Grundstock an arbeitsamen und klugen Menschen zu bekommen.
Das großkotzige Bayern, das sich heute für den Nabel der Welt hält und Menschen wie die Haderthauer auf andere Menschen loslässt konnte nur entstehen weil andere, Nichtbayern, dafür gearbeitet und ihr Geld gegeben haben. Ohne diese Aufbauhilfe wäre Bayern heute so etwas wie ein Dritte Welt Land. Aber Demut ist nicht die Sache der Bayern und Ehrlichkeit sowieso nicht. Frau Haderthauer ist da ein gutes, schlechtes Beispiel. Möge sie ihren Sadismus ausleben, Vernunft ist von ihr nicht zu erwarten. So steigert sie aber wenigstens die Wut der Menschen gegen das System das sie vertritt und fördert den Geist der Revolution. ganzer Text/Quelle/links
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Hartz IV
Friday, May 6. 2011
Auszug von gegen hartz Hartz IV: Sanktionsfreude bei Sachbearbeitern? Hartz IV: Besondere Freude über Sanktionen?
Mittlerweile dürfte es sich herum gesprochen haben, dass Mitarbeiter der Jobcenter Vorgaben erhalten, die unter anderem eine „Sanktionsqoute“ vorgeben. Viele Mitarbeiter in den Hartz IV Behörden betonen, sie würden solche Anweisungen im Arbeitsalltag beachten, andere wiederum macht es anscheinend regelrecht Spaß, für ihren vorgesetzten Dienstherrn Gelder einzusparen. Genanntes Beispiel des Runden Tisches gegen Erwerbslosigkeit und soziale Ausgrenzung in Berlin ist zwar rein fiktiv, könnte sich aber nach Erzählungen einiger ehemaligen Behördenmitarbeiter genauso täglich abspielen.
„Frau Müllermeier und Herr Schulzschmidt sind Mitarbeiter_innen im JobCenter Friedrichshain-Kreuzberg. Eines Mittags treten sie zeitgleich aus ihren schlauchartigen Arbeitszimmern heraus. Herr Schmidtschulz ruft aufgeregt mit roten Backen: “Bingo Frau Müllermeier! Ich hab wieder einen aus dem Bezug katapultiert! Der letzte Kunde war unsicher, ob er die Arbeit nimmt, die ich anbot. Das war das 3. Mal. Frau Müllermeier gratuliert dem Kollegen überschwänglich: Mensch – toll! Sie haben schon Acht. Wetten, dass Sie die restlichen Zwei diesen Monat auch noch schaffen? Dann kriegen Sie den Bonus für die Sanktionsquote!“
Fallmanager in den Jobcentern sind objektiv zur Einsparung von Mitteln angehalten. Und die sind im Gesetz verankert. Pleiten, Pech und Pannen sind im Hartz IV-System selbst angelegt. Gleich im § 1 Abs. 1 Sätze 1,4 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 SGB II heißt es:
(1) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. 4Die Leistungen der Grundsicherung sind insbesondere darauf auszurichten, dass 1.durch eine Erwerbstätigkeit Hilfebedürftigkeit vermieden oder beseitigt, die Dauer der Hilfebedürftigkeit verkürzt oder der Umfang der Hilfebedürftigkeit verringert wird, (2) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst Leistungen zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in Arbeit.
Weiterhin bestimmt die Bundesregierung jährlich in den Haushaltsberatungen, wie viel Geld der Bund (hier: die Bundesagentur für Arbeit (BA)) für die Grundsicherung für Arbeit erhält. So besagt § 46 Abs. 1 Sätze 1,4 SGB II u.a.: “Der Bund trägt die Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende einschließlich der Verwaltungskosten, soweit die Leistungen von der BA erbracht werden. Eine Pauschalierung von Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten ist zulässig.” Ebenda besagt Absatz 4, dass die BA vierteljährlich einen Eingliederungsbeitrag zur Vermeidung von Liquiditätshilfen an den Bund abführen soll. In § 46 Abs. 5 SGB II ist die jährliche Entlastung des Bundes von Kosten der Unterkunft und Heizung (KDU) um 2,5 Mrd. € bestimmt. Der Absatz 8 beinhaltet, dass die Höhe der Leistungen des Bundes an den KDU jährlich festgelegt wird.
Entsprechend interner Regelungen haben die Mitarbeiter verschiedene Vorgaben, um Ausgaben der BA einzusparen. Deshalb ging es bisher offensichtlich weniger um die Vergabe von Maßnahmen zur aussichtsreichen, individuellen Eingliederung in Arbeit als um so mehr um das Einsparen von Regelleistungen und Mehrbedarfen, Zuschlägen und Kosten der Unterkunft.
Um diesen Gesetzesanliegen nachzukommen, sind kreative und flexible Mitarbeiter_innen gefragt. Augenscheinliche Missverständnisse, vorsätzliche Unterstellungen und grundlegendes Misstrauen gegenüber den "Kunden" erscheinen als gesetzeskonformes Verhalten. Das erscheint im Verschwinden von Unterlagen, in unverständlichen Bescheiden, ewiger Bearbeitungsdauer von Anträgen/ Widersprüchen, in Falschberechnungen, dem häufigen Vergessen, dass da im Antrag noch Kinder angegeben sind, in unbegründeten Teilbetragsauszahlungen, in der Missachtung gesetzlicher Regelungen wie der Beistandsregelung, im Vorenthalten von wichtigen Infos, dem rechtswidrig schnellen Gebrauch von Hausverboten oder Sanktionen. Und mit den Sanktionen wird eben ganz schnell mal Alg II-Beziehenden die Existenzgrundlage entzogen.
Bundesweit werden ca. 2,5 Prozent aller Alg II Beziehenden mit durchschnittlichen Kürzungen von 125,- Euro je Monat sanktioniert. Dies ist eine beachtliche Einbuße ihrer Minieinkommen und bringt schwerwiegende Probleme mit sich. Am stärksten betroffen sind diejenigen, denen die komplette Stütze gestrichen wird. Dies waren 2009 126.946 Personen und 2010 131.441 Personen. Im ersten Quartal 2010 wurden ca. 180.000 Sanktionen und Kürzungen der Hartz-IV-Bezüge verhängt – so viel wie nie zuvor.1 Über die Hälfte aller Sanktionen werden zumindest teilweise rechtswidrig erhoben. Letztendlich erweisen sich die Sanktionen als Verschiebebahnhöfe. Es werden zunächst Mittel gespart, und dann darauf gehofft, dass die Gestraften sich nicht wehren. Hat jemensch Glück beim Gericht, werden die Leistungen später erbracht. Außerdem kann die BA mit den auf Null Sanktionierten ihre Arbeitslosenstatistik schönen, falls die Leute keine Gutscheine erhalten bzw. beantragen.
Das stellt die Berliner Kampagne gegen Hartz IV in ihrer gleichnamigen Broschüre fest. Ereignisse wie die Nicht-Ausführung der “Pflichten” in der Eingliederungsvereinbarung, die Ablehnung einer “zumutbaren” Arbeit, die Unterstellung, jemensch hätte Anlass für den Abbruch einer Eingliederungsmaßnahme oder eben einer Arbeitsgelegenheit gegeben, banale Meldeversäumnisse oder z.B. das Nichterscheinen zur medizinischen Untersuchung beim ärztlichen Dienst der Arbeitsagentur können drei Monate lang zu 30- bzw. 10-prozentigen Kürzungen der Regelleistungen führen. Wir fordern eine Streichung des Paragrafen 31 SGB II, weil er die Lebensgrundlagen und die Gesundheit der Bedürftigen zerstört.
Seit 1.01.2011 gilt eine Verschärfung der Sanktionsregelungen für erwerbsfähige Hilfebedürftige. Die Regierenden meinen, dass für Hartz IV immer noch zu viel Geld aus dem Bundeshaushalt ausgegeben wird. Die Rettungsschirme für die Banken bezahlen nun die Ärmsten mit gravierenden Strafen.
Wenn es offenbar so schwer ist, den Regierenden Einhalt zu gebieten, dann müssen wir uns selbst schützen: mit Zahltagen, Weitergabe von Infos, Begleitschutz, Beistand, Bandaufnahme, gegenseitiger Aufklärung, Selbsthilfeberatung, Gesprächsnotiz, Hausverbotsabwehr, spontanen Straßenversammlungen vor dem Amt, Teilnahme an SGB II-Seminaren o.ä.. Die Organisation von Selbstschutz vor der Willkür von Fallmanagern ist nur eine Variante.
Neben den Parteigenossen von schwarz. hellblau, gelb, rosa und grün gibt es allerdings auch diejenigen, die die Sanktionsquoten verhängen. Wer sind die begeisterten Spieler? Wo sitzen die willigen Vollstrecker? Wie heißen die hörigen Untertanen? Was sind ihre Motive? Was würden sie sagen, wenn man ihnen den Lohn kürzt oder gar nicht erst zahlt? Schauen wir den JobCenter-Beschäftigten genauer auf die Finger. Machen wir die Mitarbeiter_innen namhaft, die unmenschliches Verhalten zeigen, in dem sie Sanktionen gegenüber “Kund/innen” verhängen. Berichten wir in Öffentlichkeit, in Organisationen, im Internet und in Zeitungen darüber. Sagen wir es weiter, bei welchem der Mitarbeiter/innen, was passiert.
Tun sich Leistungskürzer beim Sanktionieren besonders hervor, bitten wir Euch, dies uns an folgende E-Mail-Adresse: "schischimo7@gmx.de" mitzuteilen, uns eingescannte Unterlagen zuzusenden und Eure Erlebnisse zu schildern. Ziel ist eine an Beispielen belegte Dokumentation. (Runder Tisch gegen Erwerbslosigkeit und soziale Ausgrenzung, c/o K. Blume, Heidelbeerweg 5, 12526 Berlin) ganzer Text/Quelle/links
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Hartz IV
Tuesday, April 26. 2011
Auszug von nachdenkseitem Die Lüge mit Hartz IV-Sanktionen-Statistik soll den Flop des „Bildungspakets“ verdecken von Wolfgang Lieb
828.708 Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger, eine Steigerung um 14 Prozent, so lauteten die Schlagzeilen. Damit wird der Eindruck erweckt, dass nahezu jeder Sechste der etwa 5 Millionen von Hartz IV Betroffenen sanktioniert würde, weil er die gesetzlichen Auflagen nicht erfüllt. Tatsächlich sind aber nur höchstens 4 Prozent Hartz-IV-Empfänger mit Sanktionen belegt worden. Bezogen auf den Bestand der Hartz IV-Empfänger, die sanktioniert wurden, hat sich die Quote der Betroffenen gerade einmal von 2,5 auf 2,8 Prozent erhöht. Selbst Arbeitsministerin von der Leyen muss einräumen: „96 Prozent verhalten sich korrekt“. Die in diskriminierender Absicht in die Welt gesetzte Horrorzahl von über 800.000 ausgesprochenen Sanktionen („Trauriger Rekord“) erklärt sich, dass nur die im angenommenen Zeitraum Anzahl der Sanktionen im Verlauf, also etwa auch mehrfache Sanktionen, erfasst werden, aber nicht die Zahl der Personen, die von einer Sanktion betroffen wurden. Wolfgang Lieb
Kaum stellte sich heraus, dass das Bürokratiemonster namens „Bildungspaket“ floppt, da gab es – so ganz zufällig – wieder einmal Feuerschutz von der von der Leyens Bundesarbeitsministerium unterstellten Bundesagentur für Arbeit. Zunächst exklusiv in der Bild-Zeitung:
„Hartz-IV-Schande! Noch nie mussten so viele Stütze-Empfänger bestraft werden Sie weigern sich, einen Job anzunehmen, gehen einfach nicht zu Terminen bei der Arbeitsberatung oder verprassen ihr Erspartes, um mehr Hartz IV zu bekommen. Immer häufiger müssen die Arbeitsagenturen Hartz-IV-Empfänger bestrafen, weil sie ihren Pflichten nicht nachgekommen sind. 2010 wurden insgesamt 828 708-mal Sanktionen gegen Stütze-Empfänger verhängt – 14 % mehr als im Jahr zuvor. Trauriger Rekord! Im Schnitt wurde jedem Betroffenen die Stütze um 114,31 Euro im Monat gekürzt – zehn Euro mehr als 2009. Ebenfalls Rekord!“ Quelle: BILD.de
Und die meisten „Qualitätsmedien“ vom Handelsblatt bis hin zur Frankfurter Rundschau plapperten diese Meldung ohne weitere Erläuterung, Einordnung und Recherche einfach nach.
So blieb nahezu überall z.B. unerwähnt, dass in den über 800.000 Sanktionen Mehrfachzählungen enthalten sind. Eine Statistik der Sanktionen 2007-2010 hat das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe zusammengestellt [PDF - 180 KB], die eine zutreffende Beurteilung erlaubt. Bei den über 800.000 Fällen handelt es sich um eine Bewegungsstatistik (wie viele neue Fälle, unabhängig von der Frage der Mehrfachzählung oder der Bestandskraft einer Sanktion) und nicht um eine Quote.
Bei einer Quotenbetrachtung relativiert sich die Horrorzahl 800.000: 2009 – Sanktionsquote erwerbsfähige Hilfeberechtigte = 2,5 %, 2010 = 2,8 %, demnach die Steigerung von 2,5 auf 2,8 %.
Interessant ist übrigens auch die dort aufgeführte Tabelle der Sanktionsgründe. Sie reichen vom Meldeversäumnis (über 20 % aller ausgesprochenen Sanktionen) bis zur „Fortsetzung unwirtschaftlichen Verhaltens“ (was darunter auch immer zu verstehen ist). ganzer Text/Quelle/links
Auszug von gegen-hartz Hartz-IV-Schande: Was die BILD verschweigt. Am Osterwochenende veröffentlichte die Zeitung mit den vier großen Buchstaben einen Artikel mit der Überschrift: "Hartz-IV-Schande: So dreist sind Stütze-Empfänger" und stellte fünf vermeintliche Hartz IV Bezieher vor, die durch das Jobcenter angeblich sanktioniert wurden. Wir haben uns die Darstellungen der Zeitung genauer angeschaut und zeigen auf, dass vermutlich alle dargelegten Fälle erlogen sind, um Arbeitslosengeld II Beziehende zu diskriminieren.
Zitat: Der arbeitslose Georg M. (22) aus Hamburg-Lurup wird zum Gespräch ins Jobcenter beordert, bleibt aber ohne Entschuldigung fern. Ihm wird Hartz IV für drei Monate komplett gestrichen.
Was die BILD verschweigt: Lt. § 31 SGB II beträgt eine Sanktion wegen Nichtmeldung lediglich 10%, es gibt keine Rechtsgrundlage für eine Komplettsanktion, auch nicht bei mehrmaliger Verletzung der Meldepflicht. Entweder lügt die BILD, oder die Sanktion war rechtswidrig.
Zitat: Gerd H. (27), Hartz-IV-Empfänger aus Kassel zieht aus seiner Wohnung zunächst zu einem Freund, dann in eine andere Stadt, ohne die Behörden vom Umzug zu informieren. Folge: Mietzahlungen und Hartz-IV-Regelsatz werden rückwirkend vom Amt zurückgefordert, weil der Mann seiner Auskunftspflicht nicht nachkam.
Was die BILD verschweigt: Hierbei handelt es sich klar erkennbar um keine Sanktion, sondern die Rückforderung einer Überzahlung wegen Wechsel der Zuständigkeit durch den Umzug. Hier lügt die BILD offensichtlich.
Zitat: Aaron B. (23) aus Berlin bekommt Arbeitslosengeld II. Die Arbeitsagentur vermittelt ihm einen 1,50-Euro-Job als Möbelpacker, doch Aaron bricht ab. Strafe: 30 Prozent weniger Stütze, bis er wieder arbeitswillig ist.
Was die BILD verschweigt: Ein 1,50-Euro-Job als Möbelpacker verstößt klar erkennbar gegen die gesetzlichen Vorschriften für 1€ Jobs, wonach ein 1€-Job keinesfalls auf dem 1. Arbeitsmarkt angesiedelt sein darf. Ein Job als Möbelpacker ist klar erkennbar unzweifelhaft eine Beschäftigung auf dem 1. Arbeitsmarkt, die gegen Arbeitslohn als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt wird. Dieser 1,50-Euro-Job als Möbelpacker war also klar rechtswidrig, es hätte diesen 1,50-Euro-Job gar nicht geben dürfen. Damit war der Abbruch der Maßnahme rechtlich gerechtfertigt und die Sanktion ist rechtswidrig. Außerdem steht Aaron für die Zeit, in der er als Möbelpacker gearbeitet hat, sogar eine Bezahlung nach Tariflohn zu, wie das BSG vor wenigen Tagen urteilte (B 14 AS 98/10). Aaron war also keinesfalls arbeitsunwillig, sondern hat nur einen rechtswidrigen 1,50-Euro-Job als Möbelpacker verweigert. Hier lügt die BILD also.
Zitat: Nina J. (48), arbeitslose Sekretärin aus Hamburg, lehnt eine Arbeit als Putzfrau ab. Ihr wird Hartz IV für drei Monate um 30 Prozent gekürzt. Danach nimmt sie den Job an. Sonst wären ihr weitere 30 Prozent gekürzt worden. Was die BILD verschweigt: Wegen der Weigerung der Annahme eines konkreten Jobs kann man nur einmal (pro Job) sanktioniert werden. Hier lügt die BILD, denn eine zweite Sanktion für ein und das selbe Jobangebot ist unzulässig und wäre absolut rechtswidrig.
Zitat: Friedrich S. (41) aus Herford ist arbeitsloser Journalist und Hartz-IV-Empfänger. Stellenangebote des Jobcenters „vergisst“ er regelmäßig. Folge: Das Amt kürzt dem Alleinerziehenden für drei Monate den Regelsatz um 312 Euro. Was die BILD verschweigt: Eine Sanktion in Höhe von 312€ aufgrund der genannten Pflichtverletzungen ist rechnerisch und rechtlich unmöglich. Die erste Sanktionsstufe beträgt bei solchen Pflichtverletzungen 30% (hier = 108€, seit 01.04.2011: 109€), die zweite 60% (hier = 216€, seit 01.04.2011: 218€). Bei der dritten Sanktionsstufe entfällt das ALG II (Regelsatz und Unterkunftskosten) komplett. Hier lügt die BILD, oder die Sanktion war rechtswidrig.
Fazit: Von den angeblichen 5 Sanktionen ist eine tatsächlich gar keine und mindestens 3 von den 4 Sanktionen sind unzulässig oder erlogen. Die einzige Schande, die hier vorliegt, ist die vermutlich absichtliche und vorsätzliche sowie hemmungslose Falschinformation der BILD-Leser und die damit bezweckte Hetze gegen ALG II-Empfänger. Denn lediglich eine Einzige der genannten Sanktionen (Nr. 4 der obigen Aufzählung) ist nach den von der BILD dazu genannten Fakten rechtlich zulässig gewesen. (fm) ganzer Text/Quelle/links
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Hartz IV
Monday, April 25. 2011
Auszug von flegel-g Bildungspaket von Gert Flegelskamp
Der Spiegel schreibt zum Thema "Bildungspaket" in der Überschrift: "Von der Leyen schenkt armen Familien zwei Monate". Ist das nun bewusste Verhöhnung von ALG beziehenden Eltern oder einfach nur die Unüberlegtheit eines Presseschreibers?
Länger als 1 Jahr hat diese Mammutbehörde gebraucht, dieses so genannte "Bildungspaket" aufgrund des Urteils des BVerfG auf die Beine zu stellen. Den Eltern hat man dann weniger als einen Monat Zeit gelassen, einen Antrag zu stellen. Allerdings stellt sich die Frage, ob die Eltern überhaupt einen Antrag stellen konnten, denn in vielen Argen und Optionskommunen gab es keine Anträge, weil die gesetzlichen Vorbedingung noch nicht abschließend geklärt waren (Zuständigkeit, gesetzliche Grundlage, ob der Zuschuss in voller Höhe gezahlt wird, wenn bereits Schulspeisung geleistet wird und weitere Hemmnisse). Als zweite Frage steht im Raum, wo Eltern die Gutscheine einlösen könnten. Wie viele Einrichtungen gibt es denn schon, die bereit wären, den bürokratischen Aufwand zu betreiben, Gutscheine für Leistungen an Kinder von Hartz IV-Familien einzulösen?
Also sind die in der Überschrift des Spiegel "geschenkten 2 Monate" doch kein Geschenk, sondern ein weiterer Aufschub für die Politik und die Arbeitsbehörden, das Thema überhaupt mal richtig auf die Reihe zu bringen.
Frau von der Leyen hat da etwas entworfen, das 2 Fragen aufwirft. Na, ich glaube, hier muss ich mich korrigieren. Sie hat den Auftrag für einen Entwurf gegeben und dieser Auftrag enthielt sicherlich die grob formulierten Grundzüge, welche unsozialen und diskriminierenden Bestimmungen in diesem Vertragswerk in jedem Fall enthalten sein müssen. Denn die Bezeichnung Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist schlichtweg nicht angebracht. Man muss das Wörtchen "für" gegen das Wort "gegen" austauschen, dann ist es die ehrliche und wahrheitsgetreue Bezeichnung dieses Ministeriums. Bezeichnend für die SPD sei an dieser Stelle erwähnt, dass sie zwar mit werbewirksamen Gegenargumenten in der Presse zu diesem unsozialen und nicht dem Urteil des BVerfG entsprechenden Gesetz agiert hat, aber ihm letztendlich die Zustimmung nicht verweigerte. Das allerdings sollte nicht verwundern, schließlich ist Hartz IV auf dem Mist der SPD gewachsen und die drei Vorgänger der Ursula von der Leyen waren ebenso unsoziale Gesellen, wie die derzeitige Ministerin. Clement, Müntefering und Scholz haben zu keiner Zeit versucht, diese Grundlage zu entschärfen und die inhaltliche Stigmatisierung der Betroffenen aufzuheben, sondern sie im Gegenteil weiter verschärft.
Aber die Fragen an Frau von der Leyen bleiben, unabhängig davon, wer dieses Unrecht nun tatsächlich in Gesetzestexte umgewandelt hat.
Warum konnte der bestehende Anspruch für die ersten 3 Monate nicht einfach an die Bedürftigen ohne Formulare ausgegeben werden, ob nun in bar oder in Form von Gutscheinen? Den ARGEn und Optionskommunen ist doch bekannt, wer entsprechende Ansprüche geltend machen kann?
Warum muss eine groß angelegte Werbekampagne gestartet werden, um die Betroffenen zu informieren, dass Sie ihren Anspruch per Antrag geltend machen müssen? Liegt hier nicht eine Informationspflicht der ARGEn und Optionskommunen vor?
Zu Frage 1 kann sehe ich nur die Möglichkeit, dass Frau von der Leyen erst gar nicht auf die Idee gekommen ist, hier die Bürokratie auszuschalten, um dem Urteil des BVerfG Geltung zu verschaffen. Natürlich kann auch Absicht dahinter stecken, kein Antrag, kein Anspruch und damit Einsparungen in exorbitanter Höhe, also bewusste Hindernisse, um die Schuldzuweisung in üblicher Form durch Stigmatisierung auf die Opfer abzuwälzen.
Zu Frage 2: Frau von der Leyen hat schon mehrfach eine große Affinität zur Werbung gezeigt, meist jedoch zur Unterstützung ihrer Selbstdarstellung. Aber theoretisch könnte damit auch eine nicht offen zutage tretende Beteiligung an einem Werbeunternehmen die Ursache sein. Das könnte auch die Erklärung sein, warum sie so bereitwillig Millionenbeträge für nutzlose Werbung ausgibt.
Egal, welche Antwort auf die Fragen gegeben wird, das Resultat ist, dass Frau von der Leyen entweder zu inkompetent ist, diesem Ministerium vorzustehen, oder im anderen Fall zu korrupt. Da ich rein gefühlsmäßig eher zu Letzterem tendiere, wollte ich natürlich auch ein wenig über die familiäre Vergangenheit wissen. Im Klartext gesagt, wie haben sich ihre Vorfahren unter den Nazis verhalten. Ja, das mag gehässig erscheinen, aber diese Dame diffamiert Millionen Menschen, da wäre ein wenig Gegenwind sicherlich nicht unangebracht. Natürlich weiß ich, dass Ihr Vater Ernst Albrecht, der Vorgänger von Schröder als MP von Niedersachsen war. Aber der wurde erst 1930 geboren, kann es also bei den Nazis allenfalls zum Hitlerjungen gebracht haben. Aber was ist mit dem Großvater? Und hier wird es komisch. Man kann suchen und auch erfahren, dass Ursula von der Leyen die Ur-Ur-Enkelin von Baron Ludwig Knoop ist und ihr Onkel der 1935 geborene Dirigent George Alexander Albrecht ist, aber wer der Vater von Ernst und George Alexander Albrecht ist, ist nicht zu erfahren. In den Biographien von Beiden steht lapidar, dass Sie als Sohn einer Arztfamilie in Leuchtenburg an der Landesgrenze zu Bremen geboren wurden. Vom Vater weder ein Name, noch was er in der Nazizeit gemacht hat. Auch kein Hinweis jedweder Art auf den Großvater. Das macht mich stutzig, denn allgemein ist es auch bei Wikipedia üblich, dass dort steht; wurde als Sohn des Arztes xxx und seiner Ehefrau yyy, geb. zzz am nn.nn.nnnn geboren. Das lässt zumindest den rudimentären Verdacht aufkommen, dass man sich des Vaters (Großvaters) schämen muss. Und das, wo ich das Schamgefühl der Frau Dr. von der Leyen angesichts ihrer Entscheidungen eher für unterentwickelt halte. Aber zumindest ist meine Neugierde geweckt und ich werde wohl noch ein wenig wühlen in nächster Zeit.
Wie immer bei solchen Artikeln tauchen im Forum scharenweise die Primitiven auf, die in gehässiger Form alle möglichen Arten der Stigmatisierung glauben beitragen zu müssen. Sie entblößen sich nicht, Millionen Menschen einer bestimmten Gruppe als Alkoholiker, Kettenraucher und Egoisten zu diffamieren. Ein alter Spruch sagt, man sucht niemanden hinter der Hecke, wenn man nicht selbst schon dahinter war. Und natürlich sind es ihre Steuergelder, die an die Hartz IVler verschwendet werden. Es sind die Leute, die nicht begreifen, dass die steuerlichen Aufwendungen bei Hartz IV weitaus geringer als ausgewiesen sind, weil die Einnahmen der Hartz-Geschädigten sofort in den Konsum fließen, was wiederum Steuereinnahmen in Form von Umsatzsteuer und indirekten Steuern bedeutet, nicht gerechnet die Einkommenssteuern der Betriebe wie Aldi, Lidl usw. die vom zwangsweisen Billigkonsum Umsätze generieren.
Den Hetzern sei gesagt, dass es unter ihnen vermutlich einen höheren Prozentsatz an Unredlichen gibt, als unter den Empfängern von Hartz IV, Das beweist schon die offen zutage tretende Charakterschwäche. Und sie sollten sich den Forumsbeitrg 173 anschauen, in dem der Autor unter dem Pseudonym "Schmalhans" die Wirklichkeit auf den Punkt bringt. ganzer Text/Quelle/links
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Hartz IV
Monday, April 18. 2011
Auszug von nachdenkseiten Was zu erwarten war: Das Bürokratiemonster Bildungspaket floppt von Wolfgang Lieb
Rund 2,5 Millionen Kinder sollten über das Bildungspaket Kindern Nachhilfe, Musikschule, Sport Schulmittagessen oder Klassenausflüge angeboten werden. Nach einer Spiegel-Meldung sollen aber erst zwei Prozent der Berechtigten bei den Jobcentern Anträge auf eine Förderung durch das Bildungspaket gestellt haben. Bis Ende April sollten die Eltern die Anträge einreichen, wenn sie die Leistungen rückwirkend zum 1. Januar beanspruchen wollten. Was jeder, mit einigermaßen gesundem Menschenverstand ausgestattete, vorhersehen konnte, ist nun eingetreten: Das mit dem Bildungspaket in die Welt gesetzte Bürokratiemonster frisst die Kinder, die es fördern sollte. Wolfgang Lieb
Was mit Hartz IV eingeleitet wurde, ist mit von der Leyens Bildungspaket konsequent fortgesetzt worden: Die Abkehr vom Sozialstaat zum Staat für bettelnde Almosenempfänger. Der Versuch, Bildung und Teilhabe wie die Schildbürger das Licht mit Eimern in das dunkle Gebäude von Hartz IV zu tragen (Stefan Sell [PDF - 394 KB]) kann – selbst wenn die Antragsquote steigt – keinen Erfolg haben.
Es war doch klar, dass arme Kinder und vor allem deren Eltern mit dem bürokratischen Antragsverfahren überfordert sein würden. Es war doch für jeden Einsichtigen erkennbar, dass die schon jetzt mit der Betreuung von Arbeitslosen und Hartz IV-Empfängern überforderten Jobcenter und Optionskommunen nicht die organisatorischen Voraussetzungen bieten können, um dieses Bürokratiemonster zu bewältigen. Geschweige denn, dass sie eine akzeptable Anlaufstelle für die Betroffenen sein würden. Haben die Hartz IV-Empfänger bisher mit ihren „Fallmanagern“ schon ihre bitteren Erfahrungen sammeln müssen und vielfach eher Schikanen erfahren, als eine Arbeit ergattert, so sollen sie jetzt dort auch noch wegen ihrer Kinder „betteln“ gehen.
Wer würde sich denn schon freiwillig der Schikane aussetzen für 10 Euro im Monat für Sport Kultur oder Freizeit einen Antrag bei der Behörde zu stellen, um dann anschließend beim Sportverein oder in der Musikschule ein von vorneherein als Hartz IV-stigmatisiertes Kind anzumelden? Warum müssen arme Kinder einen Zuschuss für eine warme Mahlzeit in der (nur selten vorhandenen) Schulkantine, im Hort oder in der Kindertageseinrichtung beantragen, um dann anschließend immer noch den als bürokratische Hürde eingebauten Eigenanteil von einem Euro leisten zu müssen? Wer würde sich denn schon gerne erst dem peinlichen Gang zu einem Lehrer unterziehen, womöglich gar den schulpsychologischen Dienst einschalten, um seinem Kind dann bescheinigen zu lassen, dass es das Lernziel nicht erreicht oder die Versetzung gefährdet ist? Wer sollte denn das Risiko eingehen, dass der Nachhilfeunterricht womöglich nicht dem ortsüblichen Preis für eine Lernförderung entspricht? Wer versteht schon einen Antrag auf Kostenübernahme für die Schülerbeförderung, bei der allerdings die Kosten für andere Fahrten nur bezuschusst werden? Oder: wo bekommt man eigentlich, die tatsächlich anfallenden Kosten für die Tagesausflüge in Schule oder Kita bestätigt? Wie rechnet man den Zuschuss für den Schulbedarf ab?
Frau von der Leyen hat tausendmal in die Mikrofone gesäuselt, dass mit ihrem Bildungspaket, die „Hilfen direkt bei den Kindern ankommen“. Das war glatt gelogen. Sie kommen nämlich nur dann bei den Kindern an, wenn die Eltern der betroffenen Kinder dem bürokratischen Monster, das von der Leyen in die Welt gesetzt hat, trotzen und sich in einen kafkaesken, angstbesetzten und diskriminierenden Verwaltungsdschungel vorzudringen wagen.
Den Weg durch dieses Labyrinth findet auch ein jetzt als Alibi schnell einberufener „Runder Tisch“ nicht.
Ich kann eigentlich nur wiederholen, was ich schon vor einem Jahr geschrieben habe:
Wäre es nicht viel einfacher, effizienter und zielgenauer, wenn man in den Kitas und in Ganztagsschulen ein warmes Mittagessen anböte (und, wenn es denn sein muss, pauschal bei den Eltern abrechnete, die es sich leisten könnten)? Wäre es nicht viel treffgenauer, wenn an den Schulen (nachhelfender) Förderunterricht in den relevanten Fächern für schwächere Schüler eingerichtet würde (und, wenn es sein muss, die Lehrer Nachhilfeunterricht bei wem auch immer empfehlen, dessen Kosten Hartz-Familien beim Jobcenter abrechnen könnten). Könnte man nicht für Sportvereine „Anreize“ schaffen und solchen Kindern einen „Sportgutschein“ ausstellen, den sie bei den Vereinen einlösen könnten. (Bei den privaten Arbeitsvermittlern geht das doch auch.)
Wo bleibt eigentlich in der christlich-liberalen Koalition das urliberale Denken, dass die individuellen Familien noch am besten Wissen, wie sie ihr Geld zielgenau einsetzen können? Aber nein, stattdessen muss ein Bürokratiemonster ins Leben gerufen werden, das ähnlich wie bei Hartz endlose Debatten auslöst und unendliche politische und administrative Energien bindet, die nur davon ablenken, das grundlegende Problem anzugehen, nämlich Strukturen zu schaffen, die Armut möglichst vermeiden.
Warum gibt es nicht mehr Förderunterricht für Leistungsschwache (und Leistungsstarke) oder Hausaufgabenbetreuung? Warum gibt es nicht mehr Musik- und Sport oder gar Freizeitangebote an den Schulen durchaus in Kooperation mit Musikschulen, Sportvereinen oder anderen Jugendfreizeiteinrichtungen? Warum wird nicht die Stellenausstattung von Schulen – wie in der Schweiz – an sozialen Indizes orientiert?
Mit solchen „bildungspolitischen“ Maßnahmen wäre allen Kindern und Jugendlichen geholfen, statt über die „Sozialpolitik“ allgemeine Bildungsdefizite für eine gesetzlich erfasste Gruppe von Transferempfängern notdürftig und über komplizierte Umwege – von denen niemand weiß, ob sie begehbar sind oder begangen werden – zu kompensieren.
Hinter dem „Bildungspaket für Kinder und Jugendliche“ verbirgt sich letztlich eine bildungspolitische Kapitulationserklärung: Nämlich das Eingeständnis, dass diese Regierung den Rechtsanspruch auf individuelle Bildungsförderung gegenüber den allgemeinen staatlichen Bildungseinrichtungen nicht mehr erfüllt sieht und auf absehbare Zeit auch nicht erfüllbar betrachtet. Statt über allgemeine Steuereinnahmen das Bildungswesen von den Kitas bis zu den Hochschulen auf einen internationalen Standard zu bringen, versucht man nun soziale Bypässe zu legen, um den Patienten am Leben zu halten. Und das wird dann noch als „effizient eingesetztes Steuergeld“ verkauft.
Der Verdacht ist wohl berechtigt, dass mit den bürokratischen Hürden für das Bildungspaket wie bei der minimalen Anhebung der Hartz IV-Regelsätze kein anderes Ziel verfolgt wird, als die Armen weiter zu diskriminieren, um Steuermittel zu sparen. Jedenfalls der Finanzminister wird sich freuen, wenn das Bildungspaket floppt. So wird selbst das Bildungspaket zum Sparpaket mit nicht mehr kalkulierbaren sozialen Kosten. ganzer Text/Quelle/links
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Hartz IV
Monday, April 11. 2011
Auszug von erwerbslosenforum Nur diesen Monat: Ansprüche für Kinder aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sichern – 108 € pro Kind von Erwerbslosen Forum Deutschland Da weder die Bundesregierung, noch die ausführenden Behörden dafür sorgen, dass alle Eltern für ihre Kinder nur in diesem Monat den Antrag für Bildung und Teilhabe stellen können, um rückwirkend für Ihre Kinder 108 Euro zubekommen, weisen wir Euch mit heutigen Newsletter darauf hin. Deshalb stellt bitte bis spätestens 30. April den Antrag auf Bildung und Teilhabe. Später gestellte Anträge finden dann leider keine Berücksichtigung mehr. Der Betrag 108 Euro setzt sich aus 78 Euro für Mittagsverpflegung (26 Euro pro Monat) und 30 Euro (10 Euro Teilhabe) zusammen. Die Nachzahlung muss in diesem Fall ohne Nachweise erfolgen (§ 77 Abs. 11 SGB II). Einen entsprechenden Musterantrag haben die Kolleginnen und Kollegen der Koordinierungsstelle gewerkschaftlich organisierte Erwerbslose (KOS e.V.) entwickelt. Dieser als Download http://www.erwerbslos.de/rechtshilfen/alg-2-regelleistungen-und-co/516-jetzt-handeln-kein-geld-verschenken.html abrufbar. Dort findet Ihr auch weitere nützliche Informationen. Die Anträge können bei den folgenden Behörden gestellt werden: a) bei Hartz IV-Bezug – die Jobcenter b) Kindergeldzuschlag – Arbeitsagentur – Kindergeldkasse c) Wohngeld – Wohngeldstelle d) Sozialhilfe – Sozialamt e) Leistungen für Asylbewerber – Sozialamt Auch Asylbewerber sollten für Kinder den Antrag stellen. Der Berliner Senat hatte am 5. April 2011 beschlossen, dass die Leistungen des neuen Hartz IV-Bildungspakets ohne Einschränkung auch für alle Asylbewerberkinder gewährt werden ( http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/asylblg/Senatsbeschuss_Bildungspaket_05042011.doc) Einen entsprechenden Antrag stellt der Berliner Flüchtlingsrat zu Verfügung. er Berliner Flüchtlingsrat empfiehlt für alle Asylbewerberkinder das Bildungspaket unter Hinweis auf § 6 AsylbLG (oder ggf § 2 AsylbLG iVm § 34 SGB XII) mit den auch für Hartz IV Kinder vorgesehen Formularen zu beantragen. Mit dem Antrag kann zugleich auch der Protest gegen das diskriminierende AsylbLG zum Ausdruck gebracht werden. Im Ablehnungsfall dürften vor Gericht gute Chancen bestehen. Musterantrag vom Flüchtlingsrat: http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/asylblgAntrag_Kita_Schulbeihilfe.doc Leider mussten wir in den vergangenen Tagen feststellen, dass einige Behörden die Antragsannahme verweigern. Sollte Euch das auch passieren, dann gebt den Antrag an einer anderen Stelle (Bürgermeisteramt, gesetzliche Krankenkassen und notfalls auch Polizei) ab. Diese Stellen müssen die Anträge an die entsprechenden Behörden weiterleiten (§ 16 Abs. 2 SGB I). Es gibt auch Behörden, die anscheinend noch nicht wissen (wollen), dass das Gesetz für das Bildung- und Teilhabegesetz in Kraft getreten ist. So wurden in Gelsenkirchen entsprechende Anträge abgelehnt, da angeblich das Gesetz nicht zustande gekommen ist. Ein Bericht dazu findet Ihr hier: http://www.elo-forum.net/topstory/2011040815509.html . Inzwischen haben wir erfahren, dass das auch anderen Antragstellern passiert ist, so dass man vermuten kann, dass hier bewusst Leistungen vorenthalten werden sollen. Zum Schluss möchten wir Euch auch auf die leider schlimmen Verschärfungen bei Hartz IV hinweisen. Diese gelten seit 1. April: http://www.erwerbslosenforum.de/nachrichten/9_092011090309_430_1.htm Soviel für heute. Das Erwerbslosen Forum Deutschland i. A. Martin Behrsin ganzer Text/Quelle/links
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Hartz IV
Friday, February 25. 2011
Auszug von wsws.org Hartz IV-Reform: Vereint gegen Langzeitarbeitslose von Dietmar Henning 25. Februar 2011
Die Bundesregierung und die SPD haben sich in der Nacht zum Montag nach fast neunwöchigen Verhandlungen auf eine Reform der Hartz-IV-Gesetze geeinigt, die eine zweistufige Erhöhung der monatlichen Regelsätze um insgesamt acht Euro beinhaltet. Schaut man genau auf die Einigung und rechnet die schon längst beschlossenen Kürzungen bei den Langzeitarbeitslosen dagegen, ist der so genannte Kompromiss ein weiterer sozialer Einschnitt für die Betroffenen.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband nannte das Geschacher „die erbärmlichste Farce, die die deutsche Sozialpolitik je erlebt hat“. Die Empörung, die daraus spricht, ist mehr als verständlich. Aber der Kompromiss ist weit mehr als eine Farce. SPD und Bundesregierung haben unmissverständlich klar gemacht, dass sie gewillt sind, die Milliardenkosten der Finanz- und Wirtschaftskrise auf die Arbeiterklasse und deren schwächsten Teil abzuwälzen, die fast fünf Millionen Hartz-IV-Empfänger und ihre etwa zwei Millionen Kinder.
Regierung und SPD haben sich darauf verständigt, dass der monatliche Regelsatz für Erwachsene rückwirkend zum 1. Januar 2011 um fünf Euro auf 364 Euro steigt. Zu Beginn des kommenden Jahres soll es dann weitere drei Euro geben. Die Regelsätze für Kinder bleiben unverändert bei 215 Euro (unter 6 Jahre), 251 Euro (6 bis 13 Jahre) und 287 Euro (14 bis 18 Jahre). Auch die beschlossene Regelsatz-Kürzung für schwerbehinderte Menschen, die gemeinsam mit anderen Familienmitgliedern in einer Bedarfsgemeinschaft leben, von 359 auf 287 Euro, wird nicht widerrufen sondern lediglich „geprüft“.
Das Bundesverfassungsgericht hatte vor über einem Jahr durch sein Urteil vom Gesetzgeber eine Neuregelung der Sätze bis Ende 2010 verlangt. Die willkürliche Festsetzung der Regelsätze für Erwachsene und insbesondere für Kinder, die bislang als prozentualer Anteil vom Regelsatz der Erwachsenen errechnet wurde, sei verfassungswidrig und müsse einer transparenten und nachvollziehbaren Berechnung weichen. SPD und Bundesregierung haben sich nun drauf geeinigt, genau das nicht zu tun.
Der jetzt gefundene „Kompromiss“ ist nicht das Ergebnis einer fundierten und realen Ermittlung des Existenzminimums, sondern des ausdrücklichen Willens aller Parteien, die Sozialleistungen für die Ärmsten zusammenzustreichen. Die Berechnungsgrundlage der jetzigen Regelsätze ist nicht weniger willkürlich als die der vorherigen.
Neben vielen anderen Tricksereien hat die Bundesregierung etwa das Existenzminimum nicht mehr wie zuvor an den Konsumausgaben der ärmsten 20 Prozent der Haushalte bemessen, sondern der untersten 15 Prozent. Allein dies bewirkt eine Absenkung des Regelsatzniveaus um mehr als 17 Euro gegenüber dem vorherigen Verfahren. Die Begründung der Regierung: Die Berechnung auf der Grundlage von 20 Prozent sei zu teuer.
Die SPD hatte in den Verhandlungen auf eine Mindestlohn-Regelung gedrungen. Ab Mai soll es nun in der Zeit- und Leiharbeitsbranche einen neuen, gesetzlich festgeschriebenen Mindestlohn geben, zudem sollen auch Mindestlöhne im Wach- und Sicherheitsgewerbe sowie in der Weiterbildungsbranche verbindlich werden. Eine merkliche Verbesserung für die 900.000 Leiharbeiter und die rund 300.000 Beschäftigten in den beiden anderen Bereichen wird dies aber kaum bedeuten. Eine gleiche Entlohnung von Leih- und Stammbeschäftigten wurde nämlich ausdrücklich nicht vereinbart.
Die Wirtschaftswoche kommentierte diesen Teil des Kompromisses so: „Die Zeitarbeitsunternehmen können aufatmen.“ Zukünftig sollen deren Beschäftigte in Westdeutschland mindestens 7,60 Euro pro Stunde erhalten, im Osten 6,65 Euro. Diese Mindestlöhne sind noch niedriger als die von Unternehmen und Gewerkschaften im Mindestlohntarifvertrag festgeschriebenen. Arbeitgeberverband und Gewerkschaften hatten sich darauf verständigt, am 1. Mai 2011 einen Mindestlohn von 7,79 Euro im Westen und 6,89 Euro im Osten einzuführen.
Der gesetzlich festgeschriebene Mindestlohn erfüllt dafür die Forderungen der Unternehmerverbände. Der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) Dieter Hundt hatte die Bundesregierung schon letztes Jahr aufgefordert, den tariflichen Mindestlohn in der Leiharbeitsbranche gesetzlich für verbindlich zu erklären. Hundt sagte damals: „Wir [brauchen] den Gesetzgeber, um den Mindestlohn auch auf ausländische Anbieter von Zeitarbeitskräften auszudehnen.“ Denn im Mai wird der deutsche Arbeitsmarkt für die osteuropäischen EU-Staaten geöffnet. Die Branche befürchtet daher, mit ihren eigenen Waffen – Billiglöhnen – geschlagen zu werden.
Werner Stolze, Hauptgeschäftsführer des Zeitarbeit-Arbeitgeberverbandes IGZ, begrüßte daher den Kompromiss: „Mit der Einigung auf eine Lohnuntergrenze hat die Politik ein ganz wichtiges Signal auf dem Weg zu fairem Wettbewerb in der Zeitarbeitsbranche gesetzt.“
Ein weiterer Aspekt der Einigung betrifft die Kommunen. Sie erhalten künftig 1,6 Milliarden Euro pro Jahr vom Bund für Mehrausgaben im Zuge des Bildungspakets. Darin sind auch 400 Millionen Euro enthalten, um Schul-, Hort- und Kita-Mittagessen zu bezuschussen oder um mehr Schulsozialarbeiter einzustellen. Ab 2014 werden die Zuschüsse auf 1,5 Milliarden Euro im Jahr gekürzt.
Ebenso übernimmt der Bund bis 2014 die Ausgaben der Kommunen zur Grundsicherung im Alter, derzeit jährlich 3,5 Milliarden Euro. Diese Milliarden holt sich die Bundesregierung jedoch wieder von den Arbeitslosen zurück, da sie dem Haushalt der Bundesagentur für Arbeit (BA) entnommen werden. Diese erwartet dadurch ein Defizit von 9 Milliarden Euro bis 2014. Es ist abzusehen, dass dieses Loch durch weitere Kürzungen gestopft wird. Schon jetzt kürzt die Bundesregierung im Haushalt 2011 deutlich über zwei Milliarden Euro allein durch die Streichung von Rentenversicherungsbeiträgen, Elterngeld und Übergangszuschlägen für Langzeitarbeitslose.
Der Einigung in der Nacht zum Montag war ein wochenlanges abstoßendes Schauspiel vorangegangen. Die Unterhändlerinnen der Regierung und der SPD, Arbeitsministerin von der Leyen (CDU) und die mecklenburg-vorpommerische Sozialministerin und stellvertretende SPD-Vorsitzende Manuela Schwesig, kamen zu keiner Einigung. In Meinungsumfragen, Interviews und Leserbriefen an Medien drückten viele ihren wachsenden Unmut über die sich hinziehenden Hartz-IV-Verhandlungen aus.
Kurz vor den Senatswahlen in Hamburg übernahmen dann die Ministerpräsidenten Kurt Beck (SPD, Rheinland-Pfalz), Wolfgang Böhmer (CDU, Sachsen-Anhalt) und Horst Seehofer (CSU, Bayern) die Verhandlungen und drangen in ihren Parteien darauf, doch noch zu einer raschen Einigung zu kommen. Gegenüber der Süddeutschen Zeitung mahnte Böhmer, wenn keine Lösung gefunden werde, „schadet das der Gesamtheit der Politik“. Zudem drängten Vertreter der Kommunen die Ministerpräsidenten, um das Angebot des Bundes annehmen zu können, die Grundsicherung im Alter zu übernehmen.
Die drei Ministerpräsidenten verabredeten dann die so genannte Stufenlösung, wonach der Regelsatz um acht, statt nur um fünf Euro, dafür in zwei Margen erhöht wird. Das war zuvor von Unionsfraktion und FDP gleichermaßen heftig abgelehnt worden.
Die gewaltige Niederlage der CDU in Hamburg, wo die Regierungspartei fast die Hälfte der Stimmen verlor und ihr schlechtestes Ergebnis in der Geschichte einfuhr, hat schließlich zur Einigung in der Wahlnacht beigetragen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zeigte sich über das Ergebnis ebenso zufrieden wie SPD-Chef Sigmar Gabriel.
Die Grünen verließen im letzten Moment die Verhandlungen mit der Begründung, dass auch der neue Regelsatz aller Voraussicht nach nicht verfassungskonform sei. Die Grünen hatten einen Regelsatz in Höhe von 370 Euro gefordert.
Die Kritik der Linkspartei war und ist völlig hohl. Wie die Grünen, die bei der Einführung von Hartz-IV eine Schlüsselrolle spielten, richtet sich die Kritik der Linken dagegen, dass der jetzige Regelsatz einer neuerlichen Prüfung vor dem Verfassungsgericht nicht standhalte.
Zwar kritisiert die Linkspartei das wochenlange Gezerre um eine Erhöhung des Regelsatzes um insgesamt 8 Euro, während die gleichen Parteien nur eine Woche gebraucht hätten, um mit 480 Milliarden Euro die Banken zu retten. Doch sie verheimlicht, dass gerade die Linke eine wichtige Rolle spielte, um die Milliarden zur Rettung der Banken und Spekulanten im Eilverfahren durchs Parlament zu peitschen.
Denn wenn auch nur eine Fraktion damals gegen das Eilverfahren gestimmt hätte, wäre es geplatzt. Die damaligen Fraktionsvorsitzenden Gregor Gysi und Oskar Lafontaine hatten der Bundeskanzlerin ihre Zustimmung zum Eilverfahren im persönlichen Gespräch zugesichert.
So wie sich damals alle Bundestagsparteien einig waren, das milliardenschwere Bankenrettungspaket durchs Parlament zu peitschen, so stimmen nun alle überein, dass die Arbeiterklasse dafür zahlen soll. Die Linkspartei sieht dabei ihre Aufgabe darin, diese Politik von links abzudecken und „soziale Unruhen“ zu verhindern.
Denn dass die Kürzungen im Zuge der Hartz-IV-Reform nicht die letzten waren, darauf wies die Süddeutsche Zeitung nochmals unmissverständlich in einem Kommentar hin. Unter der Überschrift „Enttäuschung muss sein“ vergießt Autor Marc Beise ein paar Krokodilstränen über das „unverschuldet harte Leben vieler Hartz-IV-Empfänger“, kommt dann aber schnell zum Kernthema: „Verbesserungen sind nicht mehr drin.“ Der Sozialstaat sei längst an seine Grenzen gekommen. „Wer soziale Wohltaten sehen wollte, ist enttäuscht, natürlich. Leider wird er noch oft enttäuscht werden in den kommenden Jahren.“
Am heutigen Freitag kommt der Bundesrat zu einer Sondersitzung zusammen, um die neuen Hartz-IV-Gesetze zu verabschieden. ganzer Text/Quelle/links
Auszug von scharf-links Hartz IV-Koalition kürzt bei Behinderten 24.02.11
„Im Windschatten des Bund-Länder-Geschachers über die Hartz IV-Reform wurden weitere Gemeinheiten beschlossen, die bislang ungenannt geblieben sind. Dazu gehört, dass die Hartz IV-Parteien, CDU/CSU, SPD und FDP bedürftigen erwachsenen Behinderten ein Fünftel des Regelsatzes streichen wollen“, erklärt Katja Kipping. Die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:
„Die von Schwarz-Gelb neu eingeführte Regelbedarfsstufe 3 sieht vor, dass erwachsene Hilfebedürftige, die mit anderen Erwachsenen zusammenleben, auch dann nicht den vollen Regelsatz bekommen, wenn sie mit diesen keine Bedarfsgemeinschaft bilden. Konkret betroffen von der Regelung sind Menschen, die womöglich gerade aufgrund ihrer Behinderung bei ihren Eltern oder in einer Wohngemeinschaft leben. Sie bekommen nicht den vollen Regelsatz, sondern nur noch 80 Prozent. Das sind 68 Euro weniger als bisher.
Im Vermittlungsausschuss hat man sich zwar auf eine wohlklingende Protokollnotiz verständigt: ‚Der Regelsatz für die Regelbedarfsstufe 3 wird mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen ab dem 25. Lebensjahr den vollen Regelsatz zu ermöglichen, überprüft.‘ Diese Erklärung ist jedoch nichts wert, da es keinerlei Terminfestlegung dafür gibt. Inzwischen deutet sich an, dass die Überprüfung erst mit der nächsten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe erfolgen soll, also erst in mehreren Jahren. Im Klartext bedeutet diese Notiz: Schwarz-Gelb und die SPD verzichten bewusst darauf, die Verschlechterung im Gesetz zu streichen. Damit bekommen bedürftige Behinderte ein Fünftel gestrichen.
Dass der gesamte Hartz IV-Kompromiss eine Farce ist, die vor dem Bundesverfassungsgericht keine Chance haben wird, zeigen im Übrigen schon Medienberichte über Berechnungen des Stromvergleichsportals check24.de, nach denen die realen Stromkosten auch nach der Regelsatzerhöhung um bis zu 35 Prozent über dem dafür vorgesehenen Satz liegen werden. Die Betroffenen werden dadurch gezwungen sein, Geld für die Begleichung ihrer Stromrechnung auszugeben, dass ihnen dann anderer Stelle schmerzlich fehlen wird. Ihre Stromkosten senken können sie nicht, weil sie sich eine stromsparende Waschmaschine oder einen stromsparenden Kühlschrank einfach nicht leisten können.“ ganzer Text/Quelle/links
Auszug von duckhome Der Hartz IV Wahnsinn und die SPD von Jochen Hoff Freitag, 25. Februar 2011
Zunächst sah es ja so aus, als ob die SPD die Union und die FDP in Sachen Hartz IV im Bundesrat voll vor die Wand fahren lassen würde und viele freuten sich schon über eine schwere Niederlage der Hornissenkoalition. Aber daraus wurde nichts. Die sprechende Hecke aus Mainz, Kurt Beck mischte sich ein und zusammen mit dem Auslaufmodell Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (CDU) gab es einen Kompromiss.
Die von Böhmer und Beck zunächst vorgeschlagene Erhöhung um 8 Euro wurde auf zwei Jahre verteilt, so dass es 2011 bei den 5 Euro bleiben würde und für 2012 großzügige weitere 3 Euro folgen sollten. Jedem Beobachter war es unverständlich warum sich die SPD auf diesen Kompromiss einließ, denn bereits am 24. September 2010 hatte die SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles in der Rheinischen Pest gesagt:
Nach unseren Berechnungen muss der Hartz-IV-Regelsatz über 400 Euro liegen. Alles andere ist künstlich heruntergerechnet. Das ist Geschacher auf dem Rücken der Schwächsten. Andrea Nahles ist nicht nur Generalsekretärin sondern auch Mitglied im Parteivorstand und im Präsidium der SPD. Sie spricht also im Namen der SPD und damit von den Berechnungen der SPD, die aussagen, dass der Hartz IV Regelsatz deutlich über 400 Euro liegen müsste und alles andere künstlich heruntergerechnter Betrug an den Schwächsten ist. Aber genau diesen Betrug feiert die SPD lauthals:
Es waren zähe Verhandlungsrunden, doch der Vermittlungsausschuss hat noch zu einem Kompromiss im Streit um die Neuregelung der Hartz-IV-Sätze gefunden. „Wenn man so viele Menschen mit den Verbesserungen erreicht, dann haben sich die langen Verhandlungen gelohnt“, so SPD-Verhandlungsführerin Manuela Schwesig. Zweifel bleiben, ob die schwarz-gelbe Regelsatzberechnung verfassungsfest ist.
Es ist ein Kompromiss, der bei den Hartz-IV-Verhandlungen in der vergangenen Nacht gefunden wurde, doch er könne sich sehen lassen, verteidigt die SPD-Vize Manuela Schwesig das nun geschnürte Paket wenige Stunden später im ZDF-Morgenmagazin. „Die Einigung hat gebracht, dass die Bundesregierung sehen musste, dass wir hart bleiben bei unseren Vorstellungen, uns in drei Feldern durchzusetzen: im Bereich Bildung, Mindestlohn und Regelsatz.“ Wie bitte. Es bleiben Zweifel beim Regelsatz oder eigentlich nur an der Regelsatzberechnung. Es kann doch gar keine Zweifel geben, wenn die SPD schon im September 2010 eigene Berechnungen vorliegen hatte, nach denen der Regelsatz deutlich über 400 Euro liegen müsste. Nun liegt er deutlich unter 400 Euro und die SPD jubelt. Was soll dieser Zirkus. Man hat gar nichts erreicht, es gibt ein Versprechen auf einen Mindestlohn für wenige und dessen Höhe mit 7,60 Euro (West) oder 6,65 Euro (Ost) genauso lächerlich ausfällt wie die Hartz IV Erhöhung.
Es gibt ein Bildungspaket für Kinder, das nur ein paar privaten Bildungsabzockern nutzen wird, die mit den Jobcentern und Argen kungeln und deren Nachhilfeangebote dann gnädig genehmigt werden wenn sich die Familie brav allen anderen Forderungen unterwirft. Das gleiche Spiel wie es bei den Seminaren für Hartz IV Empfänger getrieben wurde. Sinnlose Abzockerei ohne Wert. Aber sicher wird Bertesmanns Arvato da gerne mitspielen... ganzer Text/Quelle/links
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Hartz IV
Wednesday, February 9. 2011
Auszug von egon-w-kreutzer Zahnloser Tiger - Ungeteilte Gewalt von Egon W. Kreutzer Wofür braucht eine Demokratie ein Parlament, wenn die Parteigänger der Regierung dem Fraktionszwang folgen und die Argumente der Opposition schon verworfen sind, bevor sie ausgesprochen werden?
Nun, ohne Parlament sähe die Republik ja gleich aus, wie eine Diktatur.
Wofür braucht eine Republik ein Verfassungsgericht, wenn das entscheiden kann, was es will, ohne dass sich die per Parlamentsmehrheit gesetzgebende Regierung daran halten muss, wenn sie keine Lust dazu hat?
Nun, ohne die klassische Gewaltenteilung sähe die Republik schließlich gleich aus, wie eine Diktatur.
Unser Bundesverfassungsgericht hat den Deutschen Bundestag und den zustimmungspflichtigen Bundesrat - heute vor auf den Tag einem Jahr - dazu verurteilt, die Berechnungsgrundlage für die Hartz-IV-Sätze verfassungsgerecht neu festzulegen. Und zwar bis zum Jahreswechsel 2010/2011.
So liest sich das im Text des Urteils vom 9. Februar 2010:
II. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Vorschriften des SGB II, die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG erfüllen.
Die Vorschriften bleiben bis zur Neuregelung, die der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2010 zu treffen hat, weiter anwendbar. Der Gesetzgeber hat bei der Neuregelung auch einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung eines unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarfs für die nach § 7 SGB II Leistungsberechtigten vorzusehen, der bisher nicht von den Leistungen nach §§ 20 ff. SGB II erfasst wird, zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums jedoch zwingend zu decken ist.
Bis zur Neuregelung durch den Gesetzgeber wird angeordnet, dass dieser Anspruch nach Maßgabe der Urteilsgründe unmittelbar aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG zu Lasten des Bundes geltend gemacht werden kann.
Nun haben wir Mitte Februar, "der Gesetzgeber"
-- wer war das gleich noch mal in Deutschland? Die EU-Kommission oder die große Koalition oder der Bundesrat oder Frau von der Leyen oder die Frau im Amt des Bundeskanzlers höchstpersönlich, oder doch die Länderfürsten ...? Wer nimmt das hierzulande schon noch so genau?
-- die "politische Klasse" macht zwar seit ein paar Wochen großes Getönse, ist sich ansonsten aber vollkommen sicher, dass ihre Unterlassungen vollkommen folgenlos bleiben, obwohl sie - trotz aller theatralischen Gesten - nicht wirklich daran gearbeitet haben, das nicht verfassungskonforme Gesetz bis zum im Urteil gesetzten Termin, oder wenigstens bis zum Jahrestag der Urteilsverkündung in eine verfassungskonforme Form zu bringen.
(Nur zur Erinnerung: Hunderte Milliarden für die Banken- und/oder Euro-Rettung waren in wenigen Tagen beschlossen, sage also niemand, man habe keine Zeit gehabt!)
Verfassungsgerichtsurteile bleiben gegen diejenigen, die als Verfassungsorgane gegen die Verfassung und danach gegen Verfassungsgerichtsurteile verstoßen, ohne jede Folge.
Man ist ja nicht verfassungsfeindlich. Das gäbe Ärger. Das überlässt man denen, die man vom Verfassungsschutz observieren (abservieren?) lässt.
Man ignoriert die Verfassung bei Bedarf einfach. Das ist ungefährlich und verschafft Zeit, erst einmal bis das Verfassungsgericht sich dazu geäußert hat. Und wenn die Karlsruher Richter einmal anders gesprochen haben als erhofft, dann ignoriert man auch das. Das verschafft wieder Zeit, was soll schon passieren?
Nichts. Ist der Ruf erst mal ruiniert, lebt sich's völlig ungeniert.
Es geht nicht darum, wer Schuld hat. Ob die Regierung sich nicht bewegt, oder ob die Opposition zu viel fordert.
Was wir hier erleben, ist nicht einfach nur Parteiengezänk auf Kosten der Ärmsten, es ist die eklatante Missachtung der Grundlagen unserer Demokratie.
Oder was sonst? ganzer Text/Quelle/links
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Hartz IV
Saturday, January 15. 2011
Auszug von wsws.org Hartz IV-Reform: Ein abstoßendes Schauspiel von Dietmar Henning 14. Januar 2011
In der Debatte um die Hartz-IV-Reformen geht es zwischen den Bundestagsparteien offensichtlich nur noch um Details. Im Grunde sind sich alle einig: Die Reform soll den Auftrag des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom Februar 2010 erfüllen und gleichzeitig sollen die Kosten so gering wie möglich gehalten werden.
Ausgetragen werden die Auseinandersetzungen auf dem Rücken derjenigen, um die es geht, die fast fünf Millionen Hartz-IV-Empfänger und ihre etwa zwei Millionen Kinder.
Das Bundesverfassungsgericht verpflichtete vor etwa einem Jahr in seinem Urteil die Bundesregierung dazu, die Regelsätze bis zum Jahresende „transparent“ und „realitätsgerecht“ zu gestalten. Insbesondere der Regelsatz für Kinder, der bislang als prozentualer Anteil vom Regelsatz der Erwachsenen errechnet wird, widersprach diesen Vorgaben.
Die Reform, mit einer zu Beginn des Jahres geplanten Erhöhung des Regelsatzes für Erwachsene um fünf auf 364 Euro und einem Bildungspaket für Kinder, war dann Mitte Dezember im Bundesrat gescheitert. Eine Einigung streben die Bundestagsparteien bis zum 11. Februar an, wenn der Bundesrat wieder tagt. Bis dahin tagt ein Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag.
Drei Themen standen in den letzten Verhandlungen des Vermittlungsausschusses am 7. Januar im Zentrum der Diskussion: Die geringe Anhebung des Arbeitslosengeldes II um monatlich fünf Euro, der von SPD und Grünen verlangte gesetzliche Mindestlohn und das so genannte Bildungspaket für Kinder. Das nächste Treffen des Vermittlungsausschusses ist für den 19. Januar anberaumt. Bis dahin sollen in drei Unterarbeitsgruppen Kompromisse vorbereitet werden.
Gegen die Erhöhung der Regelsätze des Arbeitslosengelds II, bekannt als Hartz IV, auf 364 Euro für Erwachsene spricht sich niemand aus. SPD und Grüne verlangen nur eine Berechnung, die erneuten Klagen vor dem Bundesverfassungsschutzgericht standhält. Die Linkspartei, die ihre Teilnahme erzwungen hatte, fordert inzwischen nur noch einen Regelsatz von 420 Euro im Monat (früher waren es einmal 500 Euro) und einen Mindestlohn von brutto 8,50 Euro pro Stunde (früher 10 Euro). Die Linkspartei möchte vor allem dabei sein und wird nichts an den zu erwartenden Kompromissen ändern.
Der gesetzliche Mindestlohn wird wohl einzig und allein für die Leih- und Zeitarbeitsbranche vereinbart und auch hier nicht von Anfang an. Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Ursula von der Leyen (CDU) schlug vor, dass Leiharbeiter erst nach zwölf Monaten Anspruch auf die gleiche Bezahlung wie Stammbeschäftigte haben. So lang arbeiten nur die wenigsten Leiharbeiter in einem Job. Dass SPD-Verhandlungsführerin Manuela Schwesig diesen Vorschlag ablehnt und behauptet, man müsse den „Missbrauch der Leiharbeit und ihre weitere Ausweitung verhindern“, ist zynisch. Es war ihre Partei, die der Leiharbeit und ihrem Missbrauch Tür und Tor öffnete.
Beim Bildungspaket seien die Parteien einem Kompromiss sehr nahe gekommen, heißt es in Medienberichten. Die geplante Maßnahme umfasst 250 Euro pro Kind und Jahr. Dieser Betrag beinhaltet Schulessen, Nachhilfeunterricht oder Beiträge für Sportvereine und Musikschulen am Nachmittag.
Die Gelder für das Bildungspaket sollen nicht an die Familien überwiesen werden, sondern direkt mit den „Leistungserbringern“ wie Schulen, Bildungsträgern und Vereinen oder per Gutschein-Verfahren abgerechnet werden.
Das bedeutet nicht nur einen erheblichen bürokratischen Aufwand – 1.300 zusätzliche Stellen sind eingeplant – sondern auch die weitere Stigmatisierung und Diskriminierung armer Kinder.
Für das Mittagessen sollen beispielsweise mit den Betreibern von Schulkantinen und Mensen direkt Verträge abgeschlossen werden. Aber wie erkennt die oder der Beschäftigte an der Essensausgabe das Kind von Hartz-IV-Empfängern? Gibt es eine farbige Karte ab, einen Gutschein oder hat es einen Hartz-IV-Ausweis?
Viele Jobcenter haben zudem angekündigt, im Gegenzug auch den Regelsatz für Kinder um einen Eigenanteil zu kürzen, meist ein Euro pro Mittagessen. „Bei der Mittagsverpflegung wird’s einen kleinen Eigenanteil geben, weil dafür ja dann zu Hause etwas weniger gebraucht wird“, beschrieb dies der Oberhausener Jobcenter-Sprecher Josef Vogt.
Bei der Bewilligung von Nachhilfe muss der Lehrer oder die Lehrerin den Bedarf des Kindes bestätigen. Bedarf besteht nur bei einer Gefährdung der Versetzung. Erst dann können sich die Eltern auf die Suche nach günstiger Nachhilfe machen. Denn die für Nachhilfe wie Musikschule zugestandenen 10 Euro im Monat reichen wohl durchschnittlich für 20 bis 40 Minuten im Monat. Josef Vogt hatte einen praktischen Tip für die Armen: „Das Geld lässt sich allerdings auch ansparen, etwa um nach einem halben Jahr einen etwas teureren Kurs oder Ferienspiele zu finanzieren.“
Da die Jobcenter auch diese Leistungen direkt mit den Instituten oder Vereinen abrechnen, müssen auch hier die Kinder oder Eltern einen bewilligten Antrag oder einen Gutschein vorlegen.
Das gesamte Bewilligungsverfahren der Leistungen des Bildungspakets ist bewusst und gezielt so gewählt und dient dazu die Diskriminierungen und Stigmatisierungen zur Kostensenkung einzusetzen. Wie viele Hartz-IV-Empfänger und deren Kinder werden aus Scham nicht die Leistungen beantragen?
„Mir ist wichtig, dass das Bildungspaket zuverlässig bei den bedürftigen Kindern ankommt“, begründete Ministerin von der Leyen dieses Verfahren. Umgekehrt heißt dies, das Geld würde bei einer Überweisung an die Eltern nicht den Kindern zugutekommen.
Das ist eine bösartige Unterstellung. Studien haben nachgewiesen, dass arme Eltern zu Gunsten ihrer Kinder auf vieles verzichten und sich im wahrsten Sinne des Wortes das Geld vom Munde absparen.
Die komplizierten Bewilligungsmechanismen und ausgeklügelten Verfahrensweisen sind darauf ausgerichtet, weitere Kürzungen durchzusetzen. Als 2005 die rot-grüne Bundesregierung unter Gerhard Schröder (SPD) die Hartz-IV-Gesetze einführte, wurden bis auf wenige Ausnahmen alle außergewöhnlichen Leistungen gestrichen und dafür der Regelsatz willkürlich um 16 Prozent angehoben, was im Gesamtvolumen einer Kürzung gleich kam.
Offiziell wurde diese Kürzung mit der Behauptung verschleiert, dies solle die Eigenverantwortung der Empfänger erhöhen. Nun ist es genau umgekehrt. Die Eigenverantwortung der Eltern, ihren Kindern zusätzliche Bildungs- und Sportkurse zu ermöglichen, indem sie einen erhöhten Regelsatz für ihre Kinder erhalten, wird nicht gewährt.
Durch andere Kürzungen, wie der Streichung des Elterngeldes und der Rentenbeitragszahlungen für Hartz-IV-Empfänger im Rahmen des Sparpakets der Bundesregierung, als auch Leistungskürzungen für Behinderte durch die jetzige Hartz-IV-Reform, werden gerade die Ärmsten getroffen. Allein durch die Streichung bei den Rentenbeitragszahlungen spart der Staat jährlich 2 Milliarden Euro.
Dieselben Parteien, die darüber feilschen wie die Gelder für Arbeitslose, Bedürftige und Arme am wirkungsvollsten gekürzt werden, geben bereitwillig Milliardenbeträge aus, wenn es um die Interessen der Reichen und Superreichen geht. Seit Einführung der Hartz-Gesetze auf der einen Seite und Senkung der Vermögenssteuer auf der anderen, wird die soziale Umverteilung von unten nach oben beschleunigt. Die soziale Spaltung der Gesellschaft nimmt immer bedrohlichere Formen an.
Die Einsparungen bei den Ärmsten der Gesellschaft werden direkt auf die Sparkonten und Aktiendepots der Reichen transferiert. Nach einer Schätzung des Vermögensverwalters Allianz Global Investors steigerte sich das Bruttogeldvermögen auch im vergangenen Jahr um knapp 220 Milliarden Euro auf einen neuen Höchststand von nun 4,88 Billionen Euro (4.880.000.000.000). Demnach käme durchschnittlich jeder Einwohner Deutschlands vom Baby bis zum Greis auf 60.000 Euro Sparguthaben.
Doch immer mehr Menschen – gegenwärtig etwa zwei Drittel – haben nur sehr wenig, überhaupt nichts oder Schulden. Die vermögendsten zehn Prozent besitzen hingegen einen Anteil am Gesamtvermögen von mehr als 60 Prozent. Das oberste ein Prozent (ca. 800.000 Personen) besitzt knapp ein Viertel des gesamten Vermögens (ca. 1,2 Billionen Euro). Unter ihnen beträgt das durchschnittliche Vermögen also über 1,5 Millionen Euro. Angesichts dieser Konzentration des Reichtums ist das Schauspiel der Bundestagsparteien um die Hartz-IV-Regelsätze abstoßend. ganzer Text/Quelle/links
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Hartz IV
Wednesday, January 5. 2011
Auszug von wsws.org Hartz-IV-Reform: Durchschaubares Manöver von SPD und Grünen von Dietmar Henning 5. Januar 2011
Am Freitag kommen die Vertreter des Vermittlungsausschusses von Bundesrat und Bundestag zusammen, um über die Hartz-Reform der Bundesregierung nachzuverhandeln. Das Verfahren ist ein durchsichtiges Manöver von SPD und Grünen, bei dem es nicht um die Millionen Armen geht, die auf Hartz-IV-Gelder angewiesen sind, sondern um das Prestige der Parteien.
Der Bundesrat hatte Mitte Dezember den Gesetzentwurf der Bundesregierung abgelehnt. Nach Wahlniederlagen im letzten Jahr verfügen die Regierungsparteien CDU/CSU und FDP über keine eigene Mehrheit mehr in der Länderkammer. Den Ausschlag für das vorläufige Scheitern des Gesetzes gaben die Grünen im Saarland, die das kleine Bundesland gemeinsam mit CDU und FDP regieren.
Die Reform der Hartz-Gesetzgebung war aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts notwendig geworden. Das oberste deutsche Gericht hatte die Bundesregierung im Februar 2010 dazu verpflichtet, die Regelsätze bis zum Jahresende transparent zu gestalten. Insbesondere der Regelsatz für Kinder sollte vom tatsächlichen Lebensbedarf abgeleitet und nicht einfach als prozentualer Anteil vom Regelsatz der Erwachsenen errechnet werden.
Die Bundesregierung ist dem jetzt teilweise nachgekommen. Die Berechnung ist nun transparenter. Aber sie ist immer noch völlig willkürlich und ein Affront gegen die gesamte arbeitende Bevölkerung. Viele hatten gehofft, dass mit der Neuberechnung auch eine merkliche Erhöhung der Regelsätze kommen werde – obwohl das Bundesverfassungsgericht dies ausdrücklich nicht so festgelegt hatte.
Nun hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bei der Neuberechnung solange getrickst und gekürzt, bis ein Satz von monatlich 364 Euro für Erwachsene herauskam. Für rund 5 Millionen Erwachsene im Bezug von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bedeutet dies eine Erhöhung von monatlich fünf Euro. Der Satz für Kinder wird gar nicht erhöht und verharrt auf dem bisherigen Stand von altersabhängig 215 bis 287 Euro.
Um eine deutliche Erhöhung zu vermeiden, verkleinerte die Bundesregierung bei der Berechnung zuerst einfach die Vergleichsgruppe. Dienten 2005 die 20 Prozent einkommensschwächsten Haushalte (ohne Arbeitslosenhaushalte) als Grundlage, sind es jetzt nur noch die schwächsten 16 Prozent. Diese Haushalte sind außerdem seit 1998 aufgrund der Politik der rot-grünen Bundesregierung von Gerhard Schröder (SPD) und Joschka Fischer (Grüne) nicht zuletzt durch die Hartz-Gesetzgebung stark verarmt.
In dieser Zeit ist ein riesiger Niedriglohnsektor entstanden. Jeder fünfte Arbeiter in Deutschland arbeitet inzwischen in einem Billiglohnjob. Viele von ihnen beziehen zusätzliche Hartz-IV-Leistungen, weil sie sonst sich und ihre Familien nicht ernähren könnten. Im Juli 2010 gab es über 1,4 Millionen solche Aufstocker (neuere Daten sind nicht vorhanden), fast 400.000 von ihnen gingen einer Vollzeitbeschäftigung nach.
Wenn die SPD nun in den Verhandlungen über die aktuelle Hartz-Reform die Einführung von Mindestlöhnen fordert, ist das Augenwischerei. Sie ist für die Niedriglöhne verantwortlich und wird diese Forderung bereitwillig einem faulen Kompromiss opfern.
Das von SPD und Grünen geschaffene niedrige Einkommenssegment dient nun als Berechnungsgrundlage, um die Hartz-IV-Sätze möglichst tief anzusetzen. Da aber selbst auf dieser Grundlage größere Erhöhungen erforderlich gewesen wären, hat die Bundesregierung willkürlich Ausgabenbereiche gestrichen, die bisher berücksichtigt worden waren. So sind monatlich 14 Euro für Tabak und Alkohol im neu errechneten Satz nicht mehr enthalten. Als Ersatz gibt es 2,99 Euro monatlich für Mineralwasser. Da in der Sichtweise des Bundesministeriums auch Kleidung und Schuhe nicht unmittelbar der „eigenen Existenzsicherung dienen“, wird der Bedarfssatz dafür gekürzt.
Ein anderer Rechentrick besteht in der Berücksichtigung der durchschnittlichen Ausgaben. So zählt der Internetzugang im 21. Jahrhundert zu den grundlegenden Bedürfnissen. Er geht nun erstmals in den Regelsatz ein, aber nur mit monatlich 2,28 Euro. Damit kann kein Internetanschluss finanziert werden. Das Statistische Bundesamt hat für Geringverdienerhaushalte monatliche Ausgaben von 14 Euro für den Internetzugang errechnet. Da aber wegen Geldmangels nur wenige das Internet nutzen, ergeben sich im Durchschnitt aller Geringverdienerhaushalte Ausgaben von 2,28 Euro. Auch die Praxisgebühr (mindestens 10 Euro pro Quartal) geht auf diese Weise erstmals in den Regelsatz ein – mit 2,64 Euro im Monat.
Die Sätze für mehr als 1,7 Millionen Kindern von Hartz-IV-Empfängern hätten nach dieser Rechentrickserei sogar gesenkt werden müssen. Sie wurden nun kurzerhand wieder auf dem alten Niveau festgelegt. Kinder sollen außerdem zusätzlich noch Gelder für Bildung und gesellschaftliche bzw. kulturelle Teilhabe erhalten. Zu diesem sogenannten Bildungspaket gehören Schulessen, Nachhilfeunterricht oder Beiträge für Sportvereine und Musikschulen am Nachmittag. Für Letzteres stehen pro Kind etwa zehn Euro monatlich zur Verfügung, was für eine halbe Musikstunde reicht.
Diese Gelder sollen nicht an die Eltern gehen, sondern „einzelfallgeprüft“ direkt oder per Gutscheinverfahren an die Vereine und Dienstleister überwiesen werden. Während die gemessen an den tatsächlichen Bedürfnissen der Kinder nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein sind, verursachen sie einen gewaltigen Verwaltungsaufwand. Die Arbeitslosenbehörden benötigen rund 1.300 zusätzliche Beschäftigte allein für die praktische Regelung des Bildungspakets vor Ort.
SPD und Grüne haben keine grundsätzlichen Einwände gegen die Hartz-Reform der Bundesregierung. Über die minimale Erhöhung der Regelsätze – die seit Einführung des Hartz-IV-Gesetzes 2005 nicht einmal die Preissteigerungen ausgleicht – herrscht Übereinstimmung. „Die fünf Euro, gegen die gibt es gar keinen Streit“, sagte der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel.
Doch auch bei den anderen Fragen kann man schwerlich von Streit reden. SPD und Grüne fürchten vor allem, dass die willkürliche Berechnungsgrundlage sofort wieder Klagen nach sich ziehen wird und erneut am Bundesverfassungsgericht scheitert. Die Bundestagsfraktionen und Ländervertreter von SPD und Grünen haben deshalb einen umfangreichen Fragen- und Prüfkatalog vorgelegt, der die Berechnungsgrundlage juristisch unanfechtbar machen soll.
Inhaltlich verlangen SPD und Grüne höchstens ein paar kosmetische Korrekturen. Gleichzeitig wollen sie sicher gehen, dass „das Geld nicht verplempert“ wird, wie sich Gabriel ausdrückte. Statt Geigenunterricht zu finanzieren, müssten dringend Sozialarbeiter an den Schulen eingestellt werden, verlangte der oberste Sozialdemokrat. Wenn dies gewährleistet sei, könne man schnell zu einer Einigung kommen. „Wir sind ganz schnell bereit, fertig zu werden“, erklärte Gabriel. Die Bundesregierung „soll zustimmen, dass wir wenigstens Sozialarbeiter an die Schulen bringen. Und schon sind wir fertig mit den Verhandlungen.“
Die drastischen Kürzungen, die in der Hartz-Reform enthalten sind, stören weder die SPD noch die Grünen. So hat niemand dagegen Protest erhoben, dass das Elterngeld für Hartz-IV-Empfänger ersatzlos gestrichen wird. Bisher hatten alle Eltern im ersten Lebensjahr ihrer Kinder Elterngeld erhalten – Hartz-IV-Empfänger monatlich 300 Euro, Besserverdienende bis zu 1.800 Euro monatlich.
Auch dass die Arbeitsagenturen für Hartz-IV-Empfänger keine Beiträge mehr zur Rentenversicherung entrichten, findet die Unterstützung von SPD und Grünen. Der Staat spart so rund zwei Milliarden Euro jährlich und verschärft damit die steigende Altersarmut.
Auch für Behinderte wird es Kürzungen geben. Sie sollen, wenn sie keinen eigenen Haushalt führen, statt wie bisher den vollen Regelsatz nur noch 80 Prozent erhalten. Behinderte erhielten so 68 Euro weniger anstatt 5 Euro mehr als bisher.
Mit der Blockade der Hartz-Reform im Bundesrat versucht sich die SPD von den extremsten Auswirkungen ihrer eigenen Politik zu distanzieren. „Ich bin der Überzeugung, dass die Leute wissen, dass das Thema soziale Gerechtigkeit bei der SPD besser aufgehoben ist als bei Schwarz-Gelb“, sagte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Hubertus Heil, in einem Interview mit tageszeitung (taz).
Begründet ist dies vor allem wahltaktisch. In diesem Jahr finden sieben Landtagswahlen und zwei Kommunalwahlen statt. Die Bevölkerung hat allerdings ein besseres Gedächtnis, als Heil es ihr unterstellt, wie die anhaltend niedrigen Umfragewerte der SPD belegen. Diese stimmt – ebenso wie die Grünen – in allen wesentlichen Fragen mit der Bundesregierung überein. Das betrifft den Sparhaushalt zulasten der Armen, das Bankenrettungsprogramm, den Krieg in Afghanistan und selbst die Grundzüge der jetzigen Hartz-Reform.
Die Linkspartei hat sich darüber empört, dass sie als einzige Bundestags- und Bundesratspartei nicht in der Hartz IV-Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses sitzt. Der Bundestagsfraktionsvorsitzende Gregor Gysi sprach von einer „schweren Demokratieverletzung“ und der „Außerkraftsetzung“ von „demokratischen Gepflogenheiten“.
Doch könnte die Linkspartei im Vermittlungsausschuss mitreden, würde das am Ergebnis wenig ändern. Als vor zwei Jahren unter Umgehung „demokratischer Gepflogenheiten“ innerhalb einer Woche das Bankenrettungspaket verabschiedet wurde und die Banken Zugriff auf eine halbe Billion Euro öffentlicher Gelder erhielten, war die Linkspartei stolz, dass die Außerkraftsetzung des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens nicht an ihr gescheitert ist.
Gysi geht es vor allem darum, der SPD und den Grünen die Verlässlichkeit der Linkspartei zu beweisen. Er betonte, dass ohne Linkspartei nichts „Verfassungskonformes“ aus den Beratungen des Vermittlungsausschusses herauskommen werde. Erklärtes Ziel der Linken ist es, der SPD und den Grünen zurück an die Macht zu verhelfen. In Berlin und Brandenburg, wo sie an der Seite der SPD regiert, steht die Linke an vorderster Stelle beim Abbau von Arbeitsplätzen im öffentlichen Dienst und Einsparungen im Haushalt. Sie sieht ihre wichtigste Aufgabe darin, die Entwicklung einer unabhängigen Oppositionsbewegung zu verhindern, die mit der SPD und den Gewerkschaften bricht und die Rechte aller Arbeiter und Arbeitslosen kompromisslos verteidigt. ganzer Text/Quelle/links
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Hartz IV
Tuesday, December 14. 2010
Auszug von scharf-links Alternative Neuberechnungen zum Hartz-IV-Beschluss des Deutschen Bundestages von Ronald Blaschke und Herbert Wilkens, Netzwerk Grundeinkommen
Es liegt auf der Hand, dass die Höhe der Regelleistungen nach dem SGB II – bekannter als „Hartz-IV-Eckregelsatz“ – von großer Bedeutung für die Diskussion um das bedingungslose Grundeinkommen ist. Jede politische Erörterung geht zunächst von dem aktuellen Mindestanspruch jedes Menschen aus, und wenn es um die mögliche Höhe des Grundeinkommens geht, heißt es oft, es könne erst einmal nur über einen Betrag diskutiert werden, der dem aktuellen Hartz-IV-Anspruch entspricht.
Deshalb auch die Empörung der Grundeinkommensbefürworter über die von der Bundesregierung und vom Bundestag mit der Mehrheit von CDU/CSU und FDP beschlossene Erhöhung des Betrags um nur 5 Euro. Allen ist klar, dass die jetzt beschlossenen 364 Euro (plus Kosten der Unterkunft und Heizung) für die Sicherung der bloßen Existenz und eines Mindestmaßes an gesellschaftlicher Teilhabe nicht ausreichen.
Jetzt liegen zu dieser Frage eigenständige Berechnungen gemäß dem Statistikmodell auf der Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vor. Sie sollen den wirklichen Bedarf klären. Zugrunde gelegt wurden dabei die Ausgaben der untersten 20 Prozent in der Einkommenshierarchie in Deutschland (ohne Grundsicherungsbeziehende), deren durchschnittliche Einkommen weit unter der Armutsrisikogrenze nach EU-Standard liegen. Die alternativen Berechnungen sind bisher vorläufig, weil wichtige Einzelinformationen noch ausstehen. Sie sind beim Statistischen Bundesamt angefordert worden und werden die Ergebnisse tendenziell weiter in Richtung auf höhere Regelsätze treiben.
Dies sind die bisher vorliegenden Studien:
1. Die Partei DIE LINKE hat nach Beratung mit Experten u. a. von Sozialverbänden, Erwerbsloseninitiativen und Gewerkschaften in einer Pressekonferenz am 29. November 2010 (Youtube-Video, 7 Minuten) einen detaillierten Bericht (PDF, 131 kb) vorgelegt. Die Berechnungen ohne die von der Regierung angewendeten Tricks und ohne vollkommen willkürliche Abschläge kommen auf einen Regelsatz von 465 Euro. Wenn darüber hinaus einige grundsätzlich nicht gerechtfertigte Abschläge zurückgenommen würden, würde der Eckregelsatz für Alleinstehende nicht unter 514 Euro fallen. Grundsätzlich kritisiert die LINKE aber das EVS-Statistikmodell , da es die Ausgaben der Einkommensärmsten zur Grundlage der Regelsatzbestimmung nimmt und nicht den tatsächlichen Bedarf für ein menschenwürdiges Leben bestimmt. Ein solches Verfahren ist ein Zirkelschluss, denn das Einkommen vieler Menschen in dieser Gruppe reicht nicht für ein Leben in Würde.
Um dem wenigstens teilweise abzuhelfen, fordert die LINKE ein Bedarfs-TÜV in den Güterabteilungen Ernährung, Mobilität und Bildung. Dieser ergibt, dass der Regelsatz über 600 Euro betragen müsste.
2. Der Frankfurter Arbeitskreis Armutsforschung, eine Gruppe namhafter Wissenschaftler in Frankfurt am Main und Umgebung (unter anderen Irene Becker, Roland Eisen, Richard Hauser, Friedhelm Hengsbach, Franz Segbers und Wolfgang Strengmann-Kuhn) hat eine grundlegende Analyse vorgelegt: „Menschenwürde, Teilhabe und die scheinbare Objektivität von Zahlen“. Es wird im Einzelnen dargelegt, warum die neue Regelsatzbestimmung, die jüngst im Bundestag beschlossen wurde, nicht dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gerecht wird, also als grundgesetzwidrig einzuschätzen ist. Die vorläufige Berechnung Irene Beckers führt zu einem Regelsatz von 478 Euro. Selbst wenn ein gewisser Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers anerkannt würde, dürfte der Regelsatz nicht unter 431 Euro gedrückt werden. Bei diesen Angaben muss berücksichtigt werden, dass die Gruppe der „verdeckt Armen“ noch gar nicht aus der überprüften Ausgabenpersonengruppe herausgerechnet worden ist. Es handelt sich um fast 6 Mill. Menschen, die Anspruch auf Grundsicherung hätten, jedoch aus unterschiedlichen Gründen diesen Anspruch nicht durchsetzen (können). Das heißt, die Regelsätze würden sich nach dieser Neuberechnung noch erhöhen.
3. Die Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe hat ebenfalls die Berechnung von Irene Becker zugrunde gelegt und kommt faktisch zu dem gleichen Ergebnis von 480 Euro bzw. 433 Euro. Allerdings wird von den auftraggebenden Landesverbänden der Diakonie eingeräumt, dass mit der Angabe 433 Euro normative Setzungen aus dem Entwurf des „Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen“ in Teilen übernommen werden, sehr wohl wissend, dass damit Positionen der Diakonie zu einem methodisch vertretbaren Berechnungsverfahren zurückgestellt werden. Deutlich wird dabei, dass die von der Bundesregierung vorgenommenen Abzüge bei der Ermittlung des Regelbedarfs nicht nur methodisch fragwürdig sind, sondern die Grenze des ethisch Vertretbaren berühren oder überschreiten.
4. Rüdiger Böker, Mitglied des Deutschen Sozialgerichtstags und Gutachter beim Verfahren des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Regelsätzen hat zur öffentlichen Ausschussanhörung vor Beschlussfassung des Gesetzes zu den Regelbedarfen eine eigene Berechnung veröffentlicht. Seinen Berechnungen zufolge müsste der Regelsatz bei 565 Euro liegen. Auch hier sind allerdings noch nicht die verdeckt Armen aus der Ausgabenpersonengruppe herausgerechnet, was zu einem zu niedrigen Regelsatz führt. Rüdiger Böker kritisiert wie o. g. Autorinnen und Autoren alternativer Berechnungen die Intransparenz sowie die fehlende Sachgerechtheit der aktuellen Regelsatzbestimmung und folgert daraus, dass das Verfahren verfassungswidrig ist.
Grundsätzliche Kritik an der verfassungsrechtlich äußerst bedenklichen Regelsatzbestimmung findet sich in einem Rechtsgutachten von Johannes Münder, Professor für Sozial- und Zivilrecht an der TU Berlin.
Fazit
Die alternativen Berechnungen mussten auf der Grundlage noch nicht vollständiger Informationen angestellt werden. Dennoch belegen die vorläufigen Ergebnisse klar, dass eine beträchtliche Erhöhung des Regelsatzes unausweichlich ist, wenn die Regeln des Grundgesetzes und des Bundesverfassungsgerichts eingehalten werden sollen.
Um die Gesamtheit des Existenz- und Teilhabeminimums zu betrachten, also den Betrag, den ein Grundeinkommen bereitstellen müsste, sind noch die Kosten der Unterkunft und Heizung dazuzurechnen. Die Summe ist dann ein Nettobetrag, enthält also nicht die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung.
In Deutschland lagen im Jahr 2009 die von den Sozialbehörden als angemessen anerkannten Kosten für Unterkunft und Heizung im Durchschnitt bei 290 Euro für eine alleinstehende Person. Diese Höhe wird allerdings von vielen Sachkennern als viel zu gering eingeschätzt. In Berlin zum Beispiel betragen die als angemessen anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung derzeit 378 Euro. In München sind die Mietkosten bekanntlich noch deutlich höher.
Neben der notwendigen Debatte über das Existenz- und Teilhabeminimum (vgl. z. B. Blaschke 2010 ) bedarf es auch der grundsätzlichen Kritik an Hartz IV, so wie sie z. B. in der Stellungnahme des Netzwerkes Grundeinkommen vorgetragen wurde. ganzer Text/Quelle/links
Auszug von nachdenkseiten Das Schweigen der Medien über alternative Regelsatzberechnungen von Albrecht Müller
Die NachDenkSeiten hatten bereits über die alternative Regelsatzberechnung berichtet, die die Diakonie vorgelegt hatte. Die großen Leitmedien wie SZ, FAZ, etc. haben darüber nicht berichtet! Ein Frankfurter Arbeitskreis hat jetzt ebenfalls eine Berechnung des Regelsatzes vorgelegt [PDF - 210 KB]. Auch hierüber haben wichtige Medien bisher nicht berichtet. Wir weisen deshalb auf das Papier hin. Dem Arbeitskreis gehören nahezu alle bedeutenden Armutsforscher an: so u.a. Dr. Irene Becker, Prof. Dr. Walter Hanesch, Prof. Dr. Richard Hauser, Prof. Dr. Friedhelm Hengsbach, Prof. Dr. Anne Lenze, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn. Albrecht Müller
Die Armutsforscher weisen methodisch nach, dass die Bundesregierung abermals den Auflagen des Bundesverfassungsgerichts nicht nachgekommen ist.
Hier das Resümee:
“Wie aus einer Tabelle auf Seite 5 des Papiers des Arbeitskreises ersichtlich ist, ergeben sich bei methodisch konsequenter Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 wesentlich höhere Beträge als nach den vom BMAS konzipierten Berechnungen. Um die Funktionsweise des Statistikmodells nicht auszuhebeln, wurde der Ermessensspielraum des Gesetzgebers als begrenzt angesehen; dementsprechend summieren sich die in der restriktiven Variante, also bei eingeschränkter Umsetzung des Statistikmodells, vorgenommenen Kürzungen auf nur etwa 10% der Ausgaben der Referenzgruppe. Zwar wäre selbst dies eine merkliche Minderung des Lebensstandards der Grundsicherungsbeziehenden gegenüber dem unteren Einkommensbereich. Die Differenz bewegt sich aber in einem Rahmen, der als Kompromiss zwischen den Strukturprinzipien des Statistikmodells einerseits und dem gesetzgeberischen Gestaltungsspielraum andererseits angesehen werden kann, dementsprechend kann angenommen werden, dass der Hilfebedürftige sein Verbrauchsverhalten so gestalten kann, dass er mit dem Festbetrag auskommt (BVerfG; Rn. 205, s. a. Rn. 172).”
epd ist auf den Vorgang eingegangen. Siehe hier [PDF - 2.3 MB].
Zur Ehre der FR ist der Hinweis auf einen Kommentar von Stephan Hebel zum Vorgehen der Bundesregierung angezeigt:
Leitartikel zur Hartz-IV-Reform Eine Form von Ausgrenzung Gäbe es diese unangenehmen Inhalte nicht, man müsste Ursula von der Leyen loben. Mal kalkuliert verbindlich, mal kalkuliert aggressiv, so stand sie gestern im Bundestag. So souverän stand sie da, so treffsicher schoss sie ihr Feuerwerk der Selbstbelobigungen ab, dass man fast hätte vergessen können, wofür sie stand und steht. War das die Frau, die fünf Euro mehr im Monat für die richtige Antwort auf das vernichtende Hartz-IV-Urteil des Verfassungsgerichts hält? War das die Frau, die – zum Beispiel – hilfsbedürftigen Behinderten, wenn sie bei ihren Eltern leben, den Lebensunterhalt um ein Fünftel kürzt? Klar, sie war es, und dies vergessen zu lassen, war genau der Zweck der Rolle, die sie so perfekt spielte. Oder glaubt sie am Ende selbst an die Sonnenschein-Sätzchen, mit denen sie ihre Hartz-IV-„Reform“ verteidigt? Das wäre fast noch schlimmer. (…) Quelle: FR ganzer Text/Quelle/links
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Hartz IV
Monday, November 8. 2010
Auszug von gegen-hartz Behinderte: Nur noch 80 Prozent vom Hartz IV Satz
Behinderte Menschen sollen nach den Plänen der Bundesregierung nur noch 80 Prozent vom regulären Hartz-IV Regelsatz bekommen. Das sind nur noch 291 Euro, also 68 Euro weniger, als bislang.
Die soziale Kälte der schwarz-gelben Bundesregierung schlägt um sich. Als Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) noch für das Familienministeramt zuständig war, sagte sie: „Menschen, die wie Rentner und Behinderte an ihrer Lebenssituation nichts ändern können, brauchen unseren Schutz am dringendsten“. Wie dieser Schutz in der Realität aussieht, zeigt sich nun an der massiven Kürzung der Bezüge für Behinderte. Behinderte Menschen ab 2011 statt den vollen Regelleistungen nur noch 80 Prozent erhalten, wenn sie keinen eigenen Haushalt führen. Statt fünf Euro mehr als bisher wie andere Erwachsene im ALG II Bezug erhalten Behinderte dem Gesetzentwurf zufolge ganze 68 Euro weniger im Monat. Der momentane ALG II Regelsatz für einen Alleinstehenden liegt bei 359 Euro im Monat, die Bundesregierung will diesen zum ersten Januar 2011 auf 364 Euro anheben. Dafür werden zahlreiche weitere Leistungen wie z.B. der befristete Übergangszuschlag von ALG I zu ALG II gestrichen.
Bundesarbeitsministerium bestätigt Kürzungen der Regelbedarfsstufe III Das Bundesarbeitsministerium bestätigte inzwischen darauf hindeutende Medienberichte. Eine Sprecherin sagte, dass es sich dabei um die neue Regelbedarfsstufe III handelt. Betroffen seien vor allem Behinderte, die bei ihren Eltern wohnen würden. Die Regelleistungen würden deshalb gekürzt werden, da man der Ansicht sei, die Betroffenen würden sich „in der Regel“ nicht an den Kosten für den Haushalt beteiligen. Verschwiegen wird allerdings, dass hiervon auch behinderte Menschen betroffen sind, die beispielsweise in Wohngemeinschaften (WG) leben. In der Neufassung des Gesetzestextes steht: Mit der Stufe III seien "erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen Haushalt führen, weil sie im Haushalt anderer Personen leben" gemeint. Hier stehe nur noch eine Regelleistung von 291 Euro monatlich zur Verfügung. Ausgeschlossen sollen diejenigen sein, die in einer Ehe oder Ehe ähnlichen Gemeinschaft leben. Hier jedoch wird auch nicht der volle Satz bezahlt, sondern der Regelsatz in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft: 328 Euro.
Es gibt keine Begründung für die Kürzung bei behinderten Menschen Heftige Kritik äußerte inzwischen der Deutsche Anwaltsverein. So sagte Wolfgang Conradis, Sozialrechtsexperte des Anwältevereins: Der gekürzte Satz sei „ins Blaue hinein“ festgelegt worden. „Es gibt dafür keine Begründung.“ Auch die Festlegung der Regelleistungen bei Hartz IV sei nach Ansicht des Vereins Zweifelhaft. Hier habe man anders als vom Bundesverfassungsgericht angemahnt, an vielen Stellen „völlig willkürlich“ gerechnet. Die Neuberechnung mache nicht den Anschein der Transparenz. (sb, 07.11.2010) ganzer Text/Quelle/links
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