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Hartz IV
Wednesday, March 17. 2010
Auszug von gegen-hartz Statt Hartz IV 5 Jahre Sozialnotversicherung?
Soziologieprofessor Dr. Dr. Gunnar Heinsohn fordert eine zeitliche Begrenzung von Sozialleistungen und untermalt seine Forderungen mit Demografischen Thesen
Es scheint salonfähig zu sein, sich in radikalen Hartz IV-Kürzungs-Forderungen überbieten zu wollen. So "normal", dass in der FAZ die Errungenschaften eines demokratischen Sozialstaates mit einer extremen Verwertungslogik grundsätzlich in Frage gestellt werden können. Soziologieprofessor Gunnar Heinsohn forderte in einem Gastbeitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) die Sozialleistungen wie Hartz IV auf fünf Jahre zu begrenzen. Zur Untermalung seiner Forderung nannte der Soziologieprofessor, viele Menschen würden sich dauerhaft in Hartz IV einrichten und Zuwanderer würden aus diesem Grund nach Deutschland kommen. Frauen in der Unterschicht würden ihre Kinder als "Kapital" sehen. So schrieb Heinsohn in der FAZ: "Solange die Regierung das Recht auf Kinder als Recht auf beliebig viel öffentlich zu finanzierenden Nachwuchs auslegt, werden Frauen der Unterschicht ihre Schwangerschaften als Kapital ansehen." Der einzige Weg sei "eine Reform hin zu einer Sozialnotversicherung mit einer Begrenzung der Auszahlungen auf fünf Jahre statt lebenslanger Alimentierung". Schließlich würde man in Amerika ebenfalls so verfahren.
Treffend hierzu der scharfe Kommentar von Rudolf Stumberger im Online Magazins "TelePolis": "Es ist hemmungslos, was Vertreter einer neuen Rassen- und Klassenhygiene sich trauen, in Deutschland öffentlich von sich zu geben. Hartz IV-Empfänger und ihre Familien spielen inzwischen die Rolle einer Bevölkerungsgruppe, auf die man mittlerweile anscheinend ungestraft verbal einschlagen und ihr die Lebensgrundlage absprechen kann." ganzer Text/Quelle/links
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Hartz IV
Wednesday, March 3. 2010
Auszug von karl weiss-journalismus Wie hoch muss der Regelsatz Hartz IV nach dem BVG-Urteil sein? Das Urteil ist nicht wasserdicht von Karl Weiss
Mit einer gezielten und von allen Medien getragenen Desorientierungskampagne versuchen Politiker und bürgerliche Medien den Eindruck zu erwecken, die Hartz-Sätze seinen vom Bundesverfassungsgericht (BVG) gar nicht für unzureichend erklärt worden. Nun hat dankenswerterweise Rüdiger Böker, Mitglied des deutschen Sozialgerichtstages, unter Berücksichtigung der Vorgaben im BVG-Urteil den Mindestsatz berechnet. Das Ergebnis ergibt für 2009 mindestens 631 Euro pro Monat und Person.
Politiker und Medien haben sich eines Tricks bedient, um in der Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken, das BVG habe den Regelsatz gar nicht für zu gering erklärt: Sie zitieren immer wieder einen Satz aus dem Urteil, in dem das BVG die schlichte Tatsache feststellt, dass natürlich nicht das BVG den Satz festlegen kann. Dies muss vielmehr der Gesetzgeber tun.
Gleichzeitig „vergisst“ man aber, die Sätze zu zitieren in denen die Abschläge, die verwendet wurden, als „willkürlich“, „nicht nachvollziehbar“ und „ungerechtfertigt“ bezeichnet werden und die Tatsache, dass keine Anpassung an die Inflation erfolgte, als „nicht hinnehmbar“. Nimmt man diese Abschläge weg und rechnet man die Inflationsanpassung hinein, so kommt man eben auf jene 631 Euro.
Zusätzlich hat allerdings das BVG auch noch die Teilnahme am sozialen Leben („sozio-kulturelles Existenzminimum“) und nicht nur den Wert, der für das reine Überleben reicht, als Gestaltungsmerkmal dieses Regelsatzes erklärt. Damit ist auch dieser Satz von 631 noch nicht ausreichend für die Ansprüche des BVG.
Allerdings hat das BVG dem Gesetzgeber ein Schlupfloch gelassen und man möchte fast wetten, die Politiker-Brut (viele von ihnen sind ja abgefeimte Juristen) wird dies schamlos ausnutzen: Das BVG hat offen gelassen, auf welcher Grundlage der Gesetzgeber das „soziokulturelle Existenzminimum“ festlegt. Die Bundesregierung hatte in der mündlichen Verhandlung dargelegt, dass man die im Abstand von 5 Jahren ermittelten „Einkommens- und Verbrauchs-Stichproben“ (EVS), durchgeführt vom Ministerium für Arbeit und Soziales, als Grundlage der Ermittlung des Bedarfs genommen hatte. So wurde denn auch der oben genannte Wert von 631 Euro auf der letzten veröffentlichten EVS basiert, hochgerechnet auf 2009.
Das BVG hat den Gesetzgeber aber nicht verpflichtet, weiterhin auf dieser Basis zu berechnen. Würde die Regierung und der zum Abnickkaspar verkommene Bundestag nun einfach irgendeine andere Erhebung zur Grundlage nehmen – und sei sie noch so ungeeignet für diesen Zweck -, bräuchte man alle Aussagen des BVG zu den Abschlägern usw. nicht mehr zu berücksichtigen. Das ganze „Spiel“ begänne von vorne.
Wenn es dann wieder sechs Jahre bräuchte, bis das BVG den dann neu festgelegten Satz überprüft, wäre bis dahin schon wieder ein grundgesetzwidriger Regelsatz gültig, weil sich ja das BVG darauf festgelegt hat, man wolle trotz der Verfassungswidrigkeit keinen nachträglichen Ausgleich verlangen (was allerdings auch höchst bedenklich ist). So könnte sich das Politiker-Pack von einem BVG-Urteil zum nächsten hangeln und auf Dauer in der Verfassungswidrigkeit verharren.
Leider hat die Hartz4-Plattform (www.hartz4-plattform.de), die sich sehr um dieses Urteil verdient gemacht hat, sich da zu schnell von der Feierstimmung mitreissen lassen und „heureka“ gerufen, ohne diesen Trick durchschaut zu haben.
Es bleibt dabei: Weg mit Hartz IV – das Volk sind wir! ganzer Text/Quelle/links
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Hartz IV
Tuesday, March 2. 2010
Auszug von nachdenkseiten Abweichende Meinung des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts zum Hartz IV-Urteil von Wolfgang Lieb Es ist schon ein äußerst ungewöhnlicher Vorgang, dass der Präsident des Bundesverfassungsgerichts und gleichzeitig der Vorsitzende des das Hartz-IV-Urteil fällende Ersten Senats, nachträglich in einem Interview mit der konservativen Welt seinen eigenen Richterspruch interpretiert. Die Meinung die Hans-Jürgen Papier in der Welt vertritt, stellt eine sehr einseitige Auslegung dieses Urteils dar, man könnte geradezu von einem nachträglichen abweichenden Minderheitsvotum sprechen. Christian Girschner hat für uns die einschlägigen Passagen des Interviews analysiert.
Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts über die Hartz IV-Regelsätze hatte ich den Eindruck gewonnen, dass sich die Bundesverfassungsrichter zwar formal-juristisch hinter das grundgesetzliche Sozialstaatsgebot gestellt haben, um es dann hinsichtlich des Umfangs dieses Gebots wieder auszuhöhlen. Letztendlich lautet meine Quintessenz des Urteils zugespitzt folgendermaßen: Der Gesetzgeber kann hinsichtlich der Hartz IV-Regelsätze weitgehend machen, was ihm beliebt, solange er deren Umfang nur transparent ermittelt und nachvollziehbar begründet. Diese pessimistische Bewertung des Urteils wurde nun durch die jüngsten Äußerungen des Verfassungsrichters Papier mehr als nur bestätigt. Denn er redet dem neuen „Autoritarismus“ (Dahrendorf) das Wort, wo der Sozialstaat in eine modernisierte Gestalt des überwachenden, kontrollierenden und bestrafenden Armenfürsorgestaates verwandelt wird.
In einem solchen Staat sind die Erwerbslosen, die nun in Bedürftige transformiert wurden, keine Bürgerinnen und Bürger mehr, die einen Teil des demokratischen Souveräns bilden, sondern nur noch sanktionsbedrohte Objekte bzw. untertänige Hörige des Staates. Der Staat wacht nun, ob sie auch die richtige Gesinnung und das richtige Verhalten an den Tag legen, die er für richtig hält. Damit wird zugleich eine Art Sanktions- oder Strafrecht für ungebührliches, eigenwilliges Verhalten der Erwerbslosen in das soziale Sicherungssystem eingeführt: Denn wer auf Berufsfreiheit, Vertragsfreiheit, Freizügigkeit, Menschenwürde, Verbot der Zwangsarbeit etc. pocht, hat sich schon des marktwidrigen Verhaltens schuldig gemacht und muss deshalb sanktioniert werden, in dem man diesen Delinquenten die finanziellen Existenzmittel streicht bzw. kürzt. Schon der frühere deutsche Obrigkeitsstaat züchtete vor allem über die Einrichtung des Arbeitshauses so seine ihm gemäßen und erwünschten Untertanen heran. Diese wussten dann auch in politischen Fragen schon im Voraus, was von ihnen erwartet wurde. Dieser vom Obrigkeitsstaat erzeugte vorauseilende und politische Gehorsam bei seinen Untertanen ist jedoch mit einer liberal-demokratischen Verfassung und Gesellschaft nicht vereinbar. Hier ist nicht der Staat der Souverän, sondern seine Bürgerinnen und Bürger. Sie sind es, die im politischen Meinungsstreit und in Wahlen die Politik des Staates bestimmen und nicht umgekehrt. Letzteres schließt daher die strafende und disziplinierende Armenfürsorge grundsätzlich aus, die die erwerbslosen Bedürftigen unmittelbar und die Beschäftigten insgesamt zu Objekten des staatlichen Handelns degradiert. Oder mit den Worten von R. Dahrendorf gesprochen: „Das Recht auf Arbeit ist ein Missbrauch der Sprache, da es nicht erzwingbar ist; das Recht, nicht zu arbeiten, ist hingegen ein liberales Prinzip.“ Kurzum, dies ist der Preis für den Anspruch einer Gesellschaft, die nach dem Prinzip demokratischer wie individueller Selbstbestimmung leben will. Diese prinzipielle und liberal-demokratische Erkenntnis scheint nicht nur bei den Verfechtern des Hartz IV-Gesetzes, sondern inzwischen wohl auch bei einzelnen Bundesverfassungsrichtern abhanden gekommen zu sein. Denn wie anders lassen sich solche Äußerungen wie die nachstehenden noch erklären:
„Welt am Sonntag: Wenig hilfreich findet der ehemalige Wirtschaftsminister die Betonung des „Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums“ gleich im ersten Leitsatz des Urteils. Ist das in einem Land, das ein Drittel seiner Wertschöpfung in Soziales investiert, nicht eine leicht falsch zu verstehende Botschaft, im Sinne von: „Der Staat tut nicht genug“?
Papier: Wir haben ausdrücklich keinen Anspruch auf eine bestimmte Höhe von staatlichen Leistungen formuliert. Das angesprochene Grundrecht bringt zunächst nur zum Ausdruck, dass es eine Verpflichtung des Staates gibt, in Not geratenen Menschen zu helfen, die ihre Existenz aus eigener Kraft nicht sichern können. Das ist nichts Neues, sondern durchzieht unsere Rechsprechung seit Jahrzehnten. In der Hartz-IV-Entscheidung ist dieses Grundrecht nun mit konkreten Schlussfolgerungen präzisiert worden: Der Gesetzgeber muss dafür Sorge tragen, dass die Berechnung des Existenzminimums realitätsgerecht in einem transparenten Verfahren erfolgt. Aber noch mal: Ein bezifferbarer Anspruch ist dem Grundgesetz nicht zu entnehmen.“
Bedeutsam ist es schon, dass hier nur noch von einem Existenzminimum, aber nicht mehr von einem sozial-kulturellen Existenzminimum gesprochen wird, obwohl dies ein entscheidender wie gewichtiger Unterschied ist. Zudem wird, wie im Urteil des Bundesverfassungsgerichts schon zu lesen war, von Papier behauptet, man könne aus dem Grundgesetz keinen genauen „bezifferbaren Anspruch“ für das sozial-kulturelle Existenzminimum entnehmen. Dagegen erlaubt sich das Bundesverfassungsgericht den Widerspruch, dann plötzlich doch genau zu wissen, dass die bisherige Höhe des Arbeitslosengeldes II nicht „evident unzureichend“ sei. Woher kommt aber für diese Feststellung der Bewertungsmaßstab, wenn dieser angeblich nicht aus dem Grundgesetz ableitbar ist?
Da die Verfassungsrichter es in ihrem Urteil völlig unterlassen haben, und dies war gewiss kein Zufall, genau zu bestimmen, was das sozial-kulturelle Existenzminimum alles umfasst, so kann ihr Urteil über die behauptete Angemessenheit der Höhe der bestehenden Regelsätze nur auf einer rein subjektiv-willkürlichen und damit politischen Entscheidung beruhen. Entsprechend überlassen sie dann auch die Bestimmung und Berechnung des sozial-kulturellen Existenzminimums der Willkür und der Definitionsmacht des Gesetzgebers. Es gibt nur eine Vorgabe, es müsse „realitätsgerecht in einem transparenten Verfahren“ ermittelt werden. Was das sein soll, liegt dann allein „in der Gestaltungskompetenz des Gesetzgebers“ und in der „Politischen Arena“, wie Papier betont:
„Welt am Sonntag: Dennoch erwarten viele Hartz-IV-Empfänger jetzt höhere Regelsätze.
Papier: Ich habe dafür ein gewisses Verständnis, weil das Verfahren ja mit diesem Ziel angestrengt worden ist. Aber die Festlegung ist nicht Sache des Gerichts, sondern liegt in der Gestaltungskompetenz des Gesetzgebers. Der streitet darüber jetzt in der politischen Arena. Das ist auch in Ordnung, das ist seine Aufgabe.“
Wolfgang Lieb hoffte auf den NachDenkSeiten insgeheim, dass mit dem Urteil des Verfassungsgerichts eventuell auch die „geltenden Sanktionsmaßnahmen gegen Hartz IV-Empfänger“ nicht mit dem vom Gericht postulierten „menschwürdigen Existenzminimum“ vereinbar wären: „Leider geht der Urteilsspruch mit keinem Wort darauf ein (…). Es lohnte sich vielleicht, wenigstens in diesem Punkt nochmals Karlsruhe anzurufen.“ (Lieb) Dazu gibt nun Papier eine klare Antwort. Leistungskürzungen als Sanktion seien mit dem Grundgesetz selbstverständlich vereinbar. Aber nicht nur das. Staatlich angeordnete Zwangsarbeit, die freilich nicht so genannt werden darf, wird von Papier als „Obliegenheit“ umdefiniert, damit ein Erwerbsloser die staatliche finanzielle Unterstützung erhält. Dies alles hat für Papier nichts mit Zwang und Unterwerfung zu schaffen, ist also ganz und gar mit der Menschenwürde und dem Grundgesetz vereinbar:
„Welt am Sonntag: Wäre eine Arbeitspflicht für Hartz-IV-Empfänger verfassungsgemäß?
Papier: Juristisch handelt es sich genau genommen nicht um „Pflichten“, sondern um „Obliegenheiten“ zur Erlangung einer Leistung. Und die sind im geltenden Recht durchaus schon vorgesehen. Wer eine zumutbare Arbeit ohne triftige Gründe ablehnt, muss mit einer Leistungskürzung rechnen. Sozialleistungen des Staates sind prinzipiell subsidiärer Natur, sie sollen nur dann gezahlt werden, wenn jemand in einer Notlage ist, aus der er mit eigener Kraft nicht herauskommt.“
Außerdem bleibt für Papier die Gewährleistung eines sozial-kulturellen Existenzminimums für Erwerbslose einem Finanzierungsvorbehalt des Gesetzgebers unterworfen. Damit erfährt man nun doch noch das verheimlichte bzw. unerwähnte Kriterium der Verfassungsrichter, warum der geltende Regelsatz für Hartz IV-Empfänger nicht evident unzureichend sei:
„Welt am Sonntag: Sehen Sie die Gefahr, dass die Leistungsfähigkeit der Steuer- und Abgabenzahler überstrapaziert wird?
Papier: Das hoffe ich nicht. Es ist Aufgabe der Politik, auf der einen Seite für Solidarität mit denjenigen zu sorgen, die sich nicht selbst helfen können – vor allem auch den betroffenen Kindern. Auf der anderen Seite muss bedacht werden, dass die Mittel dafür vom Steuerzahler aufgebracht werden. Der Schutz der Freiheitsrechte und der Eigenverantwortung der Bürger setzt der Abgabenbelastung zwangsläufig Schranken.“
Die vom Verfassungsgericht eingeführte Härtefallregel gilt nach Papier als eine vom Gesetzgeber zu bestimmende Pauschale, die tatsächlichen Mehrkosten, die bei einem Betroffenen anfallen, hat hier nicht zu interessieren, er hat damit auszukommen. Basta! Nebenbei glaubt der Herr Verfassungsrichter wirklich, man könne eine Waschmaschine tatsächlich aus dem Regelsatz finanzieren, schließlich (wie konnte ich dies vergessen!) ist ja die Höhe des Regelsatzes nicht evident unzureichend:
„Welt am Sonntag: Das Urteil Ihres Senats fordert auch eine Härtefallregelung. Droht jetzt eine Prozessflut wegen jeder defekten Waschmaschine?
Papier: Überhaupt nicht. Eine Härtefallklausel wurde nur für solche Ausnahmefälle angemahnt, in denen ein atypischer, von der Regelleistung ersichtlich nicht erfasster Sonderbedarf besteht, und zwar nicht nur einmalig, sondern dauerhaft. Die kaputte Waschmaschine aber ist ein einmaliger Sonderbedarf, der von der Regelleistung abgedeckt wird – und kein Härtefall. Das Urteil stellt übrigens ausdrücklich fest, dass es im Regelfall nicht um eine Einzelfallprüfung gehen soll, der Gesetzgeber vielmehr Festbeträge bestimmen darf.“
Außerdem steht der Umwandlung des bundesdeutschen Sozialstaates in einen Suppenküchenstaat nichts entgegen. Dies scheint ebenfalls mit der Würde des Menschen und des Grundgesetzes vereinbar. Denn nach Papier steht es dem Gesetzgeber frei, in welcher Art und Weise er das Existenzminimum sichert. Geldleistungen können also durch Sachleistungen ersetzt werden (bzw. eine Kombination von beiden). Damit hat der Verfassungsrichter kein Problem. Man fragt sich, woher dieser Jurist dies aus dem Grundgesetz ableitet. Als es um Konkretisierung der Höhe der Regelsätze ging, wurde ja beteuert, diese kann nicht im Einzelnen aus dem Grundgesetz entnommen werden. Aber wie kann man auf der Grundlage dieser Feststellung nun plötzlich behaupten, dass Geldleistungen selbstverständlich durch Sachleistungen ersetzt werden können: Wo leitet er diese Behauptung aus dem Grundgesetz ab? Und dies soll mit der Menschenwürde, dem Sozialstaatsprinzip und den Grundrechten vereinbar sein? Soweit könnte der Gesetzgeber einen Teil der finanziellen Mittel für die Ernährung der Erwerbslosen, die derzeit nur eine Mangelernährung zu lässt, jederzeit auch noch durch Sachleistungen in Gestalt von Suppenküchen ersetzen lassen (d. h., wenn es, wie Papier betont, der Politik „zweckmäßig“ erscheint!):
„Welt am Sonntag: Das Gericht hat bemängelt, dass die notwendigen Aufwendungen für Kinder wie Schulbücher oder Taschenrechner von den Regelsätzen nicht berücksichtigt werden. Müssen die in Geld ausgezahlt werden oder täten es auch Sachleistungen?
Papier: Der Gesetzgeber hat nicht nur bezüglich der Höhe der Leistung einen Spielraum, sondern auch bezüglich der Art. Es ist ihm überlassen, seiner Verpflichtung zur Gewährleistung des existenzsichernden Minimums durch Geld, Sachleistungen oder einer Kombination nachzukommen. Was da zweckmäßig ist, muss die Politik entscheiden. Sie muss ihre Leistungen nur eben auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren begründen. Schätzungen ins Blaue hinein sind nicht realitätsgerecht.“
Dass der Verfassungsrichter mit diesen Sätzen die schon seit geraumer Zeit praktizierte mediale und neoliberale Stigmatisierung der Erwerbslosen und vor allem erwerbsloser Eltern stützt, ist offensichtlich. Damit hat er keine Probleme, obwohl er an anderer Stelle und in einem anderen Zusammenhang in diesem Interview hervorhebt:
„Sie sprechen damit eine Frage an, die im Augenblick Gegenstand der politischen Diskussion ist, an der ich mich nicht beteiligen möchte.“
In den zitierten Äußerungen von Herrn Papier kann man deutlich erkennen, wie weit sich das politische Kräfteverhältnis in diesem Land weg von solidarischen und im übrigens auch von liberalen Prinzipien hin zu libertärem Denken verschoben hat und damit der Verbindlichkeitsgrad der im Grundgesetz verankerten Würde des Menschen und vor allem des Sozialstaatsgebots gravierend geschwächt wurde. Man wird dabei an eine sehr alte Erkenntnis über den Stellenwert einer Verfassung in der bürgerlichen Gesellschaft erinnert:
„Was auf das Blatt Papier geschrieben wird, ist ganz gleichgültig, wenn es der realen Lage der Dinge, den tatsächlichen Machtverhältnissen widerspricht. (…) Verfassungsfragen sind ursprünglich nicht Rechtsfragen, sondern Machtfragen; die wirkliche Verfassung eines Landes existiert nur in den reellen tatsächlichen Machtverhältnissen, die in einem Lande bestehen; geschriebene Verfassungen sind nur dann von Wert und Dauer, wenn sie der genaue Ausdruck der wirklichen in der Gesellschaft bestehenden Machtverhältnisse sind“ (Ferdinand Lassalle: Über Verfassungswesen, Rede am 16. April 1862; Hervorhebungen im Original). ganzer Text/Quelle/links
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Hartz IV
Monday, February 22. 2010
Auszug von nachdenkseiten Gehirnwäsche von Wolfgang Lieb
Wir sind geradezu umzingelt von interessengeleiteten Think-Tanks, die reflexartig ihre Geschützrohre in Stellung bringen, wenn sie ihre sozialstaatsfeindlichen Positionen gefährdet sehen. Das umso mehr, wenn diese Gefahr vom höchsten Gericht ausgeht. Als Denkfabriken getarnte Propaganda-Agenturen versuchen sofort, mit allen Mitteln die Stimmung im Lande in ihrem Sinne zu beeinflussen und sie drehen selbst den Karlsruher Richtern ihren Spruch im Munde herum. Wenn es nicht gelingt, diese massive Manipulation der Öffentlichen Meinung zu durchschauen und damit auch zu durchbrechen, dann bleibt die Mehrheit der Bevölkerung Freiwild dieser Propagandaapparatur, die mit viel Geld und publizistischer Macht ausgestattet ist. Westerwelle ist dabei nur der Bauchredner und die spendengehätschelte Marionette derjenigen, die auch hinter den PR-Agenturen stehen. Wolfgang Lieb
„Exklusiv“ berichtete am 20. Februar die „Wirtschaftswoche“ – um es besonders spannend zu machen – natürlich über eine noch „unveröffentlichte“ ZEW-Studie unter der Überschrift „Kürzung von Hartz IV motiviert zur Jobsuche“. Fazit der Studie: Je härter Arbeitsagenturen mit unkooperativen Hartz-IV-Empfängern verfahre, desto höher sei die Wahrscheinlichkeit, dass diese wieder einer geregelten Arbeit nachgingen… Bei Hartz-IV-Empfängern, die einem sanktionsfreudigen Jobcenter zugeteilt seien, sei die Wahrscheinlichkeit eines sozialversicherungspflichtigen Jobs nach der Sanktion „signifikant höher als im Falle ohne Leistungskürzung aufgrund einer milden Sanktionsstrategie“… Nach acht Monaten betrage „der Anstieg der Beschäftigungswahrscheinlichkeit der Sanktionierten bereits mehr als 50 Prozentpunkte.“ (Wie groß die Menge in absoluten Zahlen ist, die in einen sozialversicherungspflichtigen Job erreicht haben, wird nicht gesagt.)
Dieser Bericht über eine so genannte Studie ist ein typisches Beispiel, wie in Deutschland seit Jahren Meinung gemacht wird.
Vor wenigen Tagen hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Hartz IV-Gesetze „mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsgebot des Art. 20 Abs. 1 GG unvereinbar“ ist. Das Urteil begründet einen „absoluten“ und „unverfügbaren Anspruch“ sowohl auf die „physische Existenz des Menschen“ als auch auf „die Sicherung der Möglichkeit…zu einem Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben“(Rdnr. 135 des Urteils). Damit sind logischerweise auch die in § 31SGB II vorgesehenen Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger in Frage gestellt. Denn wenn die Regelsätze nach Hartz IV das „menschwürdige Existenz-Minimum“ sichern, so darf dieser kleinste Wert eigentlich nicht unterschritten werden.
Diese Gefahr für die Sanktionsregelungen sehen natürlich auch die Sozialstaatsgegner und prompt wird eine Studie des „Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung“ (ZEW) in die Welt gesetzt, die belegen soll, dass je mehr Druck mittels Sanktionen auf die Arbeitslosen ausgeübt wird, desto höher sei eine Beschäftigungswahrscheinlichkeit. Sanktionen also unbeschadet von der Tatsache, ob mit den Kürzungen ein „menschenwürdiges Existenzminimum“ unterschritten würde.
Nun könnte man einwenden die normative verfassungsrechtliche Grenze, die das oberste Gericht setzt, sei das eine, die Wirklichkeit spreche halt eine andere Wahrheit aus. Aber es handelt sich bei dieser Studie nicht um eine empirische Erhebung, sondern um eine „Modellrechnung“. Und für alle Modellrechnungen gilt, dass die Annahmen entscheidend für das Ergebnis sind. Es gilt dabei der alte Satz „garbage in, garbage out“ oder wo man Müll hineinsteckt, kommt auch Müll heraus.
Nun ist das ZEW für seine Annahmen bekannt; es setzt die neoklassische Dogmatik, wonach der Arbeitsmarkt geräumt würde, wenn nur die Löhne niedrig genug sind, als undiskutierbar voraus. Der Leiter des Instituts, der Vorsitzende des Sachverständigenrats, Wolfgang Franz, und „sein“ ZEW vertreten in ihrer wirtschaftspolitischen Ausrichtung eine eindeutige ökonomische Denkschule. Er ist Verfasser eines der ganz wenigen deutschen Lehrbücher zur „Arbeitsmarktökonomie“ und kommt auch dort immer wieder zu dem Ergebnis, dass ausschließlich die Verbesserung der Investitionsbedingungen und die Senkung der Löhne die Heilswege zur Senkung der Arbeitslosigkeit sind.
Man kann sicher nicht bestreiten, dass das ZEW als ein „renommiertes“ Forschungsinstitut gilt, bestreiten darf man allerdings mit Fug und Recht, dass es ein „unabhängiges“ Institut ist. Jedenfalls darf man einer Vielzahl seiner Auftraggeber aus der Wirtschaft einen eindeutigen Interessensbezug unterstellen, wenn sie ihre Forschungsmittel an dieses Institut vergeben.
Das Forschungszentrum ist vom Land Baden-Württemberg, von der Universität Mannheim und der Wirtschaft des Landes gegründet worden. Über 40 Prozent der Finanzmittel entstammen aus drittmittelfinanzierten Forschungsprojekten und über 20 Prozent stammen von Unternehmen und Verbänden (Quelle: ZEW). Ideelle und finanzielle Unterstützung erfährt das ZEW auch durch den 1993 gegründeten Förderkreis Wissenschaft und Praxis am ZEW e.V. In dem gemeinnützigen Verein haben sich Vertreter der Wirtschaft insbesondere aus der Metropolregion und Baden-Württemberg zusammengeschlossen, um die Arbeit des ZEW mit Rat und Tat zu begleiten. Seine Mitglieder sind namhafte regionale und überregionale Unternehmen sowie Persönlichkeiten aus Wirtschaft und Gesellschaft und eine große Zahl von Unternehmen. (Es lohnt sich, die Liste einmal durchzugehen.)
Wolfgang Franz publiziert u.a. auch beim wirtschaftsliberalen „Kronberger Kreis“ [PDF - 147KB]. Dieser Kreis wird wiederum von der marktradikalen „Stiftung Marktwirtschaft“ gefördert wird und deren Publikationen werden gerne von der „Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft“ empfohlen. Ganz interessant ist, dass Franz auch wiederum dem Mannheimer Forschungsinstitut Ökonomie und demographischer Wandel (MEA) und dessen Leiter Börsch-Supan verbunden ist, ein Institut das vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft mitfinanziert und einer der aktivsten Think Tanks für die Einführung der privaten Altersvorsorge ist.
Fast durchgängig gelangt das ZEW bei seinen Studien zum Ergebnis, die Löhne sind zu hoch, die Steuern sind zu hoch oder die Hartz-Reformen dürfen nicht aufgeweicht werden. Noch vor wenigen Tagen forderte der Instituts-Chef Wolfgang Franz in der konservativen Welt, den Hartz IV-Regelsatz von 359 auf 251 Euro zu senken. Insofern passt die (angeblich) neue Studie voll und ganz in die ideologische Linie dieses Instituts.
Man könnte den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Studie so kurz nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts noch als zufällig abtun, aber kaum hatten die Karlsruher Richter gesprochen, da gingen schon nahezu alle neoliberale oder wirtschaftsabhängige „Think Tanks“ in Stellung und fahren seither eine regelrechte Kampagne gegen diesen für den Gesetzgeber verbindlichen Spruch aus Karlsruhe.
Kieler „Institut für Weltwirtschaft“ Schon einen Tag nach dem Urteil warnt das Kieler „Institut für Weltwirtschaft“ (IfW) vor einer teilweise zwingend geforderten Anhebung der Regelsätze.
Wer dieses Institut für ein unabhängiges wirtschaftswissenschaftliches Forschungsinstitut hält, sollte sich nur einmal dessen „Wirtschafts“-Beirat ansehen. Dort beraten Martin Blessing (Commerzbank), Stefan Dräger (Drägerwerke), Dr. John Feldmann (BASF), Robert Friedmann (Würth Gruppe), Dr. Reinhard Göhner (BDA), Thorsten Grenz (Veolia), Dr. Kurt-Ludwig Gutberlet (BSH Bosch und Siemens Hausgeräte), Dr. Tessen von Heydebreck (Deutsche Bank), Frau Liz Mohn (Bertelsmann), Dr. Klaus Murmann (Sauer-Danfoss), Steffen Naumann (Axel Springer), Professor Dr. Bernd Rohwer (IHK Schleswig-HoIstein), Dr. Johannes Teyssen (E.ON), Frau OB Angelika Volquartz (Landeshauptstadt Kiel) und Reinier Zwitserloot (Wintershall) (Quelle: Institut für Weltwirtschaft – Kiel). Der Präsident des IfW, Dennis Snower, ist unlängst mit dem Vorschlag hervorgetreten, dass durch die Abschaffung der Arbeitslosenversicherung die Arbeitslosigkeit halbiert werden könne.
„Institut zur Zukunft der Arbeit“ Auch das „Institut zur Zukunft der Arbeit“ (IZA) reagiert prompt und kramt eine alte Studie aus dem Jahre 2007 hervor, aus der sich ergibt, dass die Furcht der Durchschnittsverdiener vor einem Absturz in die Langzeitarbeitslosigkeit unbegründet sei und warnt vor einer Aufweichung von Hartz IV.
Auch dieses Institut ist alles andere als unabhängig: Präsident ist immer noch Klaus Zumwinkel, bis zu seiner Verurteilung als Steuerhinterzieher Vorstandsvorsitzender der Deutsche Post World Net. Vor allem die Deutsche Post AG hält das IZA aus. Direktor ist Professor Zimmerman gleichzeitig Chef des DIW. Zimmermann posiert gerne in Anzeigen für die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft. Er hat für die neoliberale Gleichschaltung des DIW gesorgt. „Policy Fellow“ ist u.a. der geschasste Bundesagentur-Chef Florian Gerster und heutige Headhunter und Vorsitzender des Investitionsbeirats des Private-Equity-Unternehmens Fortress, Präsident des selbst ernannten Arbeitgeberverbandes Neue Brief- und Zustellerdienste (AGV-NBZ) und Unterstützer der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft. Auch Thilo Sarrazin oder der der berüchtigte Bezirksbürgermeister Neuköllns Heinz Buschkowsky dürfen als „Fellows“ nicht fehlen. (Auch da lohnt sich ein Blick in die Liste.)
Raffelhüschen Und selbstverständlich darf auch Professor Raffelhüschen, Direktor des Instituts für Finanzwissenschaft an der Universität Freiburg, in diesem Chor nicht fehlen. Ausgerechnet noch in der Bild-Zeitung verkündet er „Sieben bittere Wahrheiten über Hartz IV“ und behauptet – im völligen Widerspruch zum Bundesverfassungsgericht – dass Hartz IV eben nicht ein menschenwürdiges Existenzminimum sichern muss, sondern nur „als Zusatzleistung für Menschen gedacht ist, die mit ihrem regulären Einkommen nicht genug verdienen“ und dass „viele Arbeitslose mit Hartz IV mehr Geld, als in einem regulären Job verdienen würden“. Und das obwohl er wissen müsste, dass regulär Arbeitende in jedem Fall, sei es durch „Aufstocken“, Wohngeldansprüche oder Freibeträge in jedem Falle mehr haben als Langzeitarbeitslose. Hartz IV ist in jedem Falle das Minimum (Siehe dazu Wie sich alle mit Hartz IV verrechnen.)
Über Raffelhüschens Interessenbezüge haben wir auf den NachDenkSeiten schon vielfach berichtet. Monitor hat ihn schon vor laufender Kamera ertappt. Er ist nicht nur bekannt als wissenschaftliches Sprachrohr für die Privatisierung der Sozialversicherungen und gefragter Interviewpartner in Talkshows, sondern auch so genannter Botschafter der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft. Außerdem ist er wissenschaftlicher Berater des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und der Victoria Versicherung AG. Raffelhüschen ist auch im Aufsichtsrat der ERGO Versicherungsgruppe, zu deren Gesellschaften Victoria, Hamburg-Mannheimer, DKV Deutsche Krankenversicherung, D.A.S. und die KarstadtQuelle Versicherungen gehören. Zudem war er Dauergast auf Werbeveranstaltungen des Finanzdienstleisters MLP.
Karl-Bräuer-Institut Das Karl-Bräuer-Institut stellte rasch Berechnungen vor, wonach sich für viele Beschäftigte ihre Arbeit nicht lohne. Diese Tabelle wurde natürlich sofort von der „seriösen“ FAZ und als Nachzieher prompt auch von der Bild-Zeitung veröffentlicht. Auf kritische Nachfragen musste sich selbst das Karl-Breuer-Institut von den Ergebnissen der FAZ distanzieren.
Auch das Karl-Breuer-Institut ist nur ein angeblich wissenschaftliches Aushängeschild des Bundes der Steuerzahler. Der sog. „Bund der Steuerzahler“, dessen Mitglieder zu 60 bis 70 Prozent aus Unternehmen und dem gewerblichen Mittelstand kommen, ist nichts anderes als eine Lobbyorganisation, die gegen Steuern und Sozialabgaben zu Felde zieht.
Institut der deutschen Wirschaft Nicht weiter erstaunlich ist es, dass sich auch der in allen Medien präsente Direktor des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), Michael Hüther im Handelsblatt zu Wort meldet und im Verfassungsgerichtsurteil „keinerlei Aufforderung zu einer Anhebung der Regelsätze nach Hartz IV“ sieht und unter dem Deckmantel von „Respekt“ und „individueller Autonomie“ die Zuschüsse für Miet- und Heizkosten kritisiert [PDF - 131KB].
Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft Die arbeitgeberfinanzierte Propagandaagentur „Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft“ (INSM) schickt seine Botschafter, wie Arnulf Baring ins Feld oder propagiert „Neidtheoretiker“ wie Norbert Bolz die den „sozial gezähmten (!) Sozialstaat“ (ein Widerspruch in sich) fordern.
Es wären noch eine ganze Reihe dieser sozialstaatsfeindlichen Sprachrohre zu nennen und zu zitieren, die mit „Täuschungsmanövern“ das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nachträglich als Gebot für einen weiteren Sozialabbau uminterpretieren wollen.
Der Mechanismus den diese Propagandaagenturen dabei nutzen ist immer der Gleiche: sie zaubern eine angeblich „wissenschaftliche“ Studie aus dem Hut oder spielen sich als wissenschaftliche „Experten“ auf und können darauf bauen, dass von der Bild-Zeitung, über die FAZ, die Wirtschaftsmagazine bis hin zur „liberalen“ Süddeutschen Zeitung die Medien als Resonanzboden dienen.
Durch diesen Theaterdonner dringen keine nachdenklichen Stimmen mehr durch und nach einem wochenlangen Dauerfeuer ist die Stimmung in der Bevölkerung wieder auf die passende Linie gebracht. Und wenn man den Umfragen der Bild-Zeitung Glauben schenken würde, dann hat es dieses Propaganda-Netzwerk schon in wenigen Tagen geschafft eine Mehrheit zu gewinnen.
(Wobei man allerdings getrost unterstellen kann, dass auch diese Umfrage getürkt ist. Angeblich 72 Prozent finden danach die Sozialstaatsdebatte gut. Warum sollten eigentlich nicht drei Viertel der Befragten nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil eine Debatte darüber nicht gut finden? Die entscheidenden Fragen, nämlich ob das Urteil richtig ist und die Befragten die derzeitigen Regelsätze für ausreichend halten, wurden offenbar nicht gestellt.)
Ich bin bei dieser Aufzählung bewusst nicht auf die Äußerungen von Guido Westerwelle eingegangen. Er spielte mit seinen bewusst provozierenden Sprüchen nur den medialen Türöffner für diese Kampagne.
Um was geht es letztlich bei dieser Meinungsmache?
Sie können es bei jedem Blick in die Medien selbst beobachten: Die Finanzkrise, die Wirtschaftskrise, eine aktive Wirtschaftspolitik zur Linderung der Arbeitslosigkeit, alle diese zentralen politischen Themen kommen nicht mehr vor. Man hat die öffentliche Debatte von der zunehmenden Armut und vor allem von der Umverteilung von unten nach oben abgelenkt und auf einen Verteilungskonflikt zwischen Niedrigverdienenden und Arbeitslosen gelenkt. Es war schon immer der Trick der Herrschenden, den Zorn der Beherrschten auf den Klassenkampf im Armenhaus zu lenken.
p.s.: Entgeltliche Nebeneinkünfte von Guido Westerwelle 16. Legislaturperiode Vorträge und Seminare: Agentur Schenck: ü 7.000 Euro Aspecta HDI Gerling Lebensversicherung AG:ü 7.000 Euro AXA Krankenversicherung AG: ü 7.000 Euro Close Brothers Seydler AG: ü 7.000 Euro Congress Hotel Seepark, Thun/Schweiz: ü 7.000 Euro CSA Celebrity Speakers GmbH: ü 7.000 Euro DS Marketing GmbH: ü 7.000 Euro econ Referenten-Agentur: ü 7.000 Euro EDEKA Handelsgesellschaft: ü 7.000 Euro UTOP Speaker Agency GmbH: ü 7.000 Euro Fertighaus WEISS GmbH: ü 7.000 Euro Flossbach & von Storch Vermögensmanagement AG: ü 7.000 Euro Gemini Executive Search: über 7.000 Euro Genossenschaftsverband Frankfurt: ü 7.000 Euro Hannover Leasing GmbH & Co. KG: ü 7.000 Euro Lazard Asset Management Deutschland GmbH: ü 7.000 Euro LGT Bank AG, Zürich/Schweiz: ü 7.000 Euro Lupus Alpha Asset Management GmbH: ü 7.000 Euro Lupus Alpha Asset Mangement GmbH: ü 7.000 Euro MACCS GmbH, Berlin: ü 7.000 Euro Maritim Hotelgesellschaft mbH: ü 7.000 Euro Movendi GmbH, Lohmar-Honrath: ü 7.000 Euro Rednerdienst & Persönlichkeitsmanagement Matthias Erhard, München: ü 7.000 Euro Serviceplan Agenturgruppe für innovative Kommunikation GmbH & Co. KG: ü 7.000 Euro Solarhybrid AG, Brilon: ü 7.000 Euro Team Event Marketing GmbH: ü 7.000 Euro Vincero Holding GmbH & Co. KG: ü 7.000 Euro Wolfsberg – The Platform for Executive & Business Development, Ermatingen/Schweiz: ü 7.000 Euro Funktionen in Unternehmen (jeweils ü 7000 Euro) ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG, Aufsichtsrat Hamburg-Mannheimer Versicherungs-AG, Beirat, bis 31. Dezember 2008 TellSell Consulting GmbH, Beirat, 2006 ganzer Text/Quelle/links
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Hartz IV
Saturday, February 13. 2010
Auszug von karl-weiss-journalismus Hartz IV: Gezielte Desinformation zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts Was ist denn nun wahr? von Karl Weiss
Kaum zu glauben, wie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVG) zu Hartz-IV in der Öffentlichkeit bis zur Unkenntlichkeit verbogen wird. In Wirklichkeit hat das BVG den deutschen Politikern eine Ohrfeige von der Grösse Deutschlands verpasst. Der Kern von Hartz IV wurde für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Kurz: Verfassungsfeinde!
Hätte man nun glauben können, die würden nun kleinere Brötchen backen, weit gefehlt. Innenminister de Maizière verkündet frechdreist, das Urteil zeige „problematische Tendenzen“. Tatsächlich gibt es problematische Tendenzen, aber die liegen bei den Politikern, die Hartz IV verbrochen haben. Der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU in der Bundestagsfraktion, Peter Weiss, wurde noch unverschämter: Die Sätze müssten gesenkt werden, verkündete er. Und das ist der Vorsitzende der Arbeitnehmer. Man stelle sich vor, was dann der von Arbeitgebergruppe ("Mittelstandsvereinigung") sagt.
Nun, die Aussagen des BVG im Urteil sind eindeutig:
1. Das ganze Hartz-IV-Gesetz mit dem Kern der Regelsätze ist ohne Basis im Grundgesetz, denn es beruhte von Anfang an auf Annahmen, die unmöglich das soziale Existenzminimum absichern konnten. Dabei geht es nicht einfach um eine Sicherung des Überlebens, sondern auch um eine Teilnahme am sozialen Leben. Dies geht nach Ansicht des BVG (und nicht nur seiner) aus dem Gebot des Respekts vor der Würde des Menschen in der Präambel und aus dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes hervor. Man hatte, basiert auf einer Einkommens- und Verbrauchs-Umfrage von 1998, das untere Fünftel der Einkommensskala in Deutschland genommen und dann weiter Abschläge angesetzt – und zusätzlich die seitdem eingetretene Inflation ignoriert. Dabei hatte man aber auch viele Sozialhilfeempfänger erfasst, hatte also indirekt aus einer willkürlichen Festlegung (des Sozialhilfesatzes) eine andere willkürliche Festlegung abgeleitet. Nun hatte man aber noch Abschläge für angebliche Luxusgüter in dieser Erhebung vorgenommen, obwohl klar ist, dass jenes untere Fünftel diese Luxusgüter überhaupt nicht hat. Das BVG hat also eindeutig ausgesagt, dass der Hartz-IV-Regelsatz zu niedrig ist und „nicht für das soziale Existenzminimum ausreicht“. Wenn nun interpretiert wird, man könne nun noch mehr streichen, ist das schlicht empörend. Die gleichen Leute, denen gerade ihre Gesetze um die Ohren geschlagen wurden, werden schon wieder frech.
2. Einige wichtige Aussagen, die eine besonders harte Sprache benutzen, stehen im Urteil zu den Abschlägen für Kinder. Das BVG moniert völlig zu Recht, dass diese Abschläge „willkürlich festgelegt“ und aus der Luft gegriffen wurden. Es wird betont, dass die Ausgaben zur Erziehung und Ausbildung schlicht „vergessen“ wurden und dass nicht berücksichtigt wurde, dass Kinder wegen des Wachstums einen erhöhten Bekleidungsbedarf haben. Gleichzeitig bezieht sich die Kritik des BVG aber auch auf die eigentlichen Hartz-Regelsätze für Erwachsene. Die an verschiedenen Stellen in den Medien erhobenen Behauptungen, das BVG habe lediglich die Kindersätze für verfassungswidrig erklärt und nicht die Erwachsenensätze, sind falsch.
3. Ganz speziell wurde der Gesetzgeber aber vom BVG gerügt, weil er „vergessen“ hatte, Härtefallregelungen ins Hartz-IV-Gesetz aufzunehmen, wie es vorher bei der Sozialhilfe galt. Besondere, unvorhergesehene Ausgaben müssen zusätzlich übernommen werden (oder man müsste alternativ bereits einen ausreichenden zusätzlichen Satz vorhersehen, der das Ansparen für solche Ausgaben erlaubt).
Tatsache ist, das BVG kann nicht dem Gesetzgeber vorschreiben, wie genau er die Werte der Regelsätze definiert und berechnet. Es hat aber festgelegt, die Sätze müssen nachvollziehbar eben das schon erwähnte soziale Existenzminimum gewährleisten.
Natürlich könnte der Gesetzgeber nun auch andere Massnahmen als eine Erhöhung der Regelsätze ergreifen, um dieses Ziel zu erreichen. Man könnte zum Beispiel die fast überall bereits abgeschaffte völlige Lehrmittelfreiheit wieder einführen. Man könnte auch allen Kindern ohne Ausnahme kostenlose Krippen-, Kindergarten- und Schulplätze garantieren. Warum war das in der DDR möglich, ist es aber nicht in der BRD? Man könnte das gesamte deutsche Schulsystem auf Ganztagsschulen umstellen und jedem Kind ein ausgewogenes Mittagessen garantieren. Man könnte das Kindergeld so erhöhen, dass dies die hohen Kindergartenbeiträge der ach wie so christlichen Kirchen mit einschlösse usw. usw.
Was ganz sicher nicht ausreicht, sind die 100 Euro pro Jahr (100 pro Jahr!), mit denen die Ausbildungs- und Betreuungskosten abgegolten sein sollten. Dieser Betrag sagt mehr über unsere Politiker aus, als ihnen lieb sein kann.
Wir kennen allerdings unsere Politiker und haben ja auch schon gehört, wie sie arrogant-frech auf die Ohrfeige reagiert haben. Man kann also bereits voraussagen, man wird den gesamten Kern von Hartz IV zu retten versuchen, nur mit neuen Begründungen und bestenfalls die Sätze für Kinder ein wenig erhöhen. Ob die Politikerbrut auch die Frechheit haben wird, die vom BVG eindeutig eingeforderte Härtefallregelung zu verneinen, wird man sehen.
Wahrscheinlich wird auch die dann neue Regelung nach weiteren vier bis fünf Jahren wieder beim Verfassungsgericht landen und so hangelt sich der schlaue Politiker von Ohrfeige zu Ohrfeige. ganzer Text/Quelle/links Siehe auch: Das Urteil des BVerfG zu den Hartz IV Regelsätzen
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Hartz IV
Wednesday, February 10. 2010
Auszug von flegel-g Das Urteil des BVerfG zu den Hartz IV Regelsätzen von Gert Flegelskamp
Mit Spannung hatte man den heutigen Tag erwartet. Gut 5 Jahre nach Inkrafttreten von Hartz IV hat sich das BVerfG endlich mit den Regelsätzen dieses Unrechtssystems befasst. Aber der große Durchbruch war es aus meiner Sicht nicht. So, wie ich die Presseerklärung des BverfG verstanden habe, ist die Regelsatzermittlung zwar nicht verfassungskonform, aber in seiner Höhe nicht zwangsweise zu niedrig.
Aufgefallen ist mir, dass die EVS als Grundlage für die Ermittlung der Höhe der Regelsätze nicht beanstandet wird, sondern lediglich die, wie das BVerfG meint, nicht "empirisch belegten" Abschläge. Auch die Abschläge können nach Ansicht des Gerichts ihre Berechtigung haben, wenn der Gesetzgeber belegt, dass die Abschläge für Motorjachten, Flugzeuge, Pelze etc. auch im unteren Quintil der EVS eine Entsprechung finden. Hier wird die Regierung in jedem Fall nachbessern müssen, aber, wie ich meine, sicherlich andere Dinge finden, die solche Abschläge aus politischer Sicht rechtfertigen.
Das die EVS als Maßstab für die Berechnung der Regelsätze als nicht gerechtfertigt anzusehen ist, weil die Datenermittlung für ein am Minimum liegendes Einkommen wegen der fehlenden Zeitnähe ungeeignet ist, scheint den Richtern entgangen zu sein. Es dauert in der Regel mehr als 2 Jahre, bis aus einer EVS die Daten für die Regelsatzbemessung durch das Arbeitsministerium angepasst werden können. Die derzeitige Angleichung der Regelsätze nach der Rentenanpassung hat das BVerfG allerdings ebenfalls verworfen. Auch hier muss sich die Regierung etwas Neues einfallen lassen. Wenn das BVerfG die EVS und davon das untere Quintil (die unteren 20%) als angemessenes Instrument ansieht, beweist das aus meiner Sicht, dass sich das BVerfG nicht weiter damit befasst hat, welche Personen im unteren Quintil vertreten sind. Dort findet sich ein hoher Prozentsatz von Rentnern, die, aus welchen Gründen auch immer (Scham, Unwissenheit etc.) bereits mit ihrem Einkommen unter dem Existenzminimum liegen. Alte Leute, die den größten Teil ihrer Zeit in der Wohnung verbringen, weniger essen als die Jüngeren, sich kaum noch Kleidung kaufen müssen und auch in anderen Dingen viel geringere Ansprüche stellen, sind wohl kaum eine adäquate Vergleichsgruppe für Menschen im Alter zwischen 18 und 65 Jahren, die, wie ja gefordert, jederzeit in der Lage sein müssen, einen Job anzunehmen, was körperlich Fitness voraussetzt.
Auch bei den Regelsätzen für Kinder verlangt das BVerfG lediglich empirische Nachweise, dass diese Sätze ausreichend sind. Das gibt Anlass zu der Befürchtung, dass diese Nachweise in ähnlicher Form geführt werden, wie sie von dem ehemaligen Finanzsenator Berlins, Thilo Sarrazin oder den Herren Professoren Friedrich Thießen und Christian Fischer publiziert wurden. Dabei muss klar sein, dass die Änderungen, die die Regierung vornehmen muss, nicht etwa dem BVerfG vorgelegt werden, damit dieses begutachtet, ob seine Anforderungen erfüllt wurden. Nein, die neue Gesetzeslage dient dann den Gerichten wieder als Grundlage und bleibt es solange, wie kein Richter diese vorgenommenen Änderungen als unzureichend ansieht. Und das, vermute ich, wird wieder Jahre dauern, wenn es denn überhaupt passiert.
Das BVerfG hat auch die Regelung, dass keine Sonderbedarfe bewilligt werden, gerügt und diese Regelung sogar mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Das wird, so vermute ich, nun zu einem Ansturm führen, der von inkompetenten Mitarbeitern der ARGEn abgewiesen wird und somit zu einer neuen Klageflut führt. Man darf gespannt sein, was sich die Regierung einfallen lässt, um diesen Forderungen des Gerichts auszuweichen.
Es ist richtig, das BVerfG hat die Regierung gerügt. Aber aus meiner Sicht eigentlich nur für die schlampige Arbeit. Es hat sie lediglich aufgefordert, mit weniger anfälligen Begründungen zu arbeiten, aber keinesfalls hat es gefordert, die Regelsatzbemessung an die echten Erfordernisse anzupassen. Und so, denke ich, wird sich einiges an der Formulierung, nicht aber an den Inhalten ändern. Ich lasse mich allerdings gerne vom Gegenteil überraschen. ganzer Text/Quelle/links Siehe auch: BILD sucht die Exitstrategie von Jens Berger/Spiegelfechter
Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts beschäftigt ganz Deutschland. Auch im Springer-Verlag qualmen offensichtlich die Köpfe der gutdotierten Journalismus-Profis. Ein solcher Profi ist Nikolaus Blome, seines Zeichens Hauptstadtbüroleiter der BILD-Zeitung. Blome ist nicht irgendwer – der vielfach ausgezeichnete Journalist war bereits stellvertretender Chefredakteur der WELT und Leiter diverser Ressorts und Büros im Auftrag des Springer-Verlags. Die Entscheidung der Verfassungsrichter hat Blome offensichtlich schwer aus der Spur geworfen. Doch der BILD-Profi wäre kein BILD-Profi, wenn er das Urteil nicht flugs als Steilvorlage für eine Exitstrategie aus der leidlichen Diskussion um Steuersenkungen instrumentalisieren würde. Das geht nicht? Doch, Blome zeigt in der BILD, wie das geht:.... ganzer Text/Quelle/links Siehe auch: Bundesverfassungsgericht: Eine schallende Ohrfeige, die nicht besonders weh tut von Wolfgang Lieb/nachdenkseiten Armut abgeschafft - ein Leben in Luxus droht von Roberto J. De Lapuente/ad sinistram Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Regelsätzen von Wolfgang Lieb/nachdenkseiten
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berechnung der Regelsätze bei Hartz IV (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt und die Bundesregierung verpflichtet, bis zum 1. Januar 2011 eine Neuberechnung vorzunehmen und bis dahin nötigenfalls einmalige Beihilfen zu gewähren, um Hilfebedürftigen durch Deckung ihrer Sonderbedarfe eine menschenwürdige Existenzsicherung zu gewährleisten. Von Christoph Butterwegge Bewertung des Urteils...
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Hartz IV
Sunday, January 31. 2010
Auszug von duckhome Nur nicht Hartz IV erhöhen von Jochen Hoff
Hartz IV stellt in Deutschland praktisch den Mindestlohn dar. Nachdem der Postmindestlohn gefallen ist, werden auch die anderen Mindestlöhne fallen und im Endeffekt alle Bürger jede Arbeit annehmen müssen. Im Zweifelsfall wird eben auf Kosten des Steuerzahlers auf Hartz IV aufgestockt. Das heißt im Klartext, dass die Gewinne des Kapitals steigen, weil die Löhne sinken und zusätzlich subventioniert werden.
Um dies zu erreichen hatte sich ja schon Gerhard Schröder bei den Bossen eingereiht und die Hornissenkoalition um Angela Merkel und Guido Westerwelle zieht nun den den endgültigen Schlussstrich. Es geht darum aus Deutschland ein Billiglohnland zu machen, um im Export massive Gewinne abschöpfen zu können, die dann allerdings in irgendwelchen Spekulationen verprasst werden.
Grundlage für all diesen Irrsinn, ist der Marktradikalismus auch vornehm mit Neoliberalismus umschrieben, der einfach nicht anderes als ein reiner Raubtierkapitalismus mit staatlicher Subvention ist. Beim reinen Raubtierkapitalismus würde die Anzahl und der Futterwert der Beutetiere automatisch auch das Leben und Wohlergehen der Raubtiere beeinflussen. Diesen Einfluss haben Bankster wie Josef Ackermann und andere weltweit abgeschafft.
Wenn die Raubtiere ihre Beutetiere vernichtet haben, werden sie einfach für eine Weile vom Staat ernährt und müssen dieses Geld auch nicht zurückzahlen. Sie leben wie Ackermann und seine Deutsche Bank einfach von der Subvention der Bürger. Dies mag sogar ein, oder zweimal funktionieren. Aber irgendwann bricht die Population der Ausgebeuteten einfach zusammen und alle Raubtiere verschwinden.
Damit dies nicht geschieht und auch damit verzweifelte Beutetiere nicht den Kommunismus ausrufen oder gar Ackermann, Merkel und Co. an Laternen hängen, damit diese ein klareres Licht geben, wurde mit der ursprünglichen sozialen Marktwirtschaft ein Ausgleich geschaffen. Dieser Ausgleich ist von Leuten wie Kannegiesser und der INSM in sein Gegenteil verkehrt worden.
Heute bedeutet soziale Marktwirtschaft nichts anderes als Ausbeutung bis auf die Organe. Ja selbst "freiwillige" Organspenden werden von den Verbrechern der INSM verlangt, wenn Leute zu arm sind um sich selbst und ihre Familien zu ernähren. Mit Hartz IV wurde ein Auffangbecken geschaffen, indem die Menschen nur am Existenzminimum gehalten werden und keinerlei Teilnahme mehr am Leben haben können und sollen. Selbst ihre Bewegungsmöglichkeit wird auf den striktesten Wohnort eingeschränkt.
Gleichzeitig wurde über die Systemmedien ein Feindbild aufgebaut, in dem der böse Hartz IV Schmarotzer, die armen Leistungsträger ausbeutet. Als Leistungsträger wurden die Leute dargestellt, die wie Politiker jederzeit käuflich aber zu faul zum arbeiten sind, oder Manager die keine Ahnung von ihrem Job haben, aber lachend Zehntausende von Stellen vernichten. Selbstverständlich sind auch die Bankster, die das Geld in riesigen Spekulationsblasen verbrannten, Leistungsträger.
Allerdings begreifen heute immer mehr Arbeitnehmer, also diejenigen die, die wirkliche Leistung in diesem System erbringen, dass sie maximal 12 Monate von Hartz IV entfernt sind. Dazu begreifen diese Leute, dass alles getan wird um ihre Löhne zu kürzen. Selbst die, auf den Verbrechen der Bankster und des Großkapitals beruhende Weltwirtschaftskrise, wird dazu benutzt um Löhne zu senken.
Arbeitgeberverbände aber auch Gewerkschaften arbeiten Hand in Hand um die Menschen mit immer weniger Lohn abzuspeisen. Die Gewerkschaften reden sich damit heraus, dass sie Arbeitsplätze erhalten wollen, wobei schon lange feststeht, dass Lohnverzicht nur die Reallöhne senkt und keinen, aber auch wirklich keinen einzigen Arbeitsplatz rettet. Allerdings retten diese Gewerkschaftler immer ihren eigenen Arbeitsplatz.
Die Arbeitgeberverbände sind nichts anderes als verantwortungslose Vertreter des Großkapitals. Die Situation und das Leben in Deutschland ist ihnen egal. Im Zweifelsfall ziehen sie einfach in Schweiz oder hoffen darauf, dass die Polizei sie verteidigen wird. Egal was sie den Menschen antun.
So baut sich langsam ein Konflikt auf. Jeder der denken kann, stellt fest, dass immer weniger Menschen für die anfallende Arbeit gebraucht werden. Gleichzeitig bekommen die Leute die noch Arbeit haben immer weniger Geld für diese Arbeit. Es muss also zwingend eine Lösung für die Leute geschaffen werden, die keine Arbeit mehr finden. Hartz IV sollte eine solche Lösung sein, auch wenn man es nicht zugeben wollte.
Natürlich kam man sofort in die altbekannte Klemme. Niedrige Löhne für die Arbeitenden und ein menschenwürdiges Grundeinkommen unter Hartz IV schließen sich gegenseitig aus. Dabei nutzte es auch nichts, Hartz IV schon im Bereich des unzulässigen, auf jeden Fall aber menschenunwürdigen anzusiedeln. Der Kapitalismus folgte mit seinen Lohndrückereien bis in diese Regionen.
Natürlich hätte man eine Grenze aufstellen können. Ein Mindestlohn von 8,50 mit der damaligen Einführung von Hartz IV hätte solch eine Grenze gesetzt. Heute müsste solch ein Mindestlohn bei 10,50 Euro sitzen, da sich, wenn sich das Bundesverfassungsgericht unter Herrn Papier nicht von der Medienwelle einschüchern lässt, Hartz IV auf einen realistischen Wert hochzusetzen ist.
Momentan sind die Systemmedien in voller Stärke damit beschäftigt, einen Popanz an Kosten aufzubauen, die eine Hartz IV Erhöhung auf 420 Euro für Erwachsene und eine Erhöhung auf 300 Euro für Kinder bedeuten wurde. In dem jämmerlichen Propagandablättchen des Großkapitals, der FAZ, kotzte sich am 21. Januar der angebliche Journalist Sven Astheimer auftragsgemäß aus und zitierte das Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), welches eigentlich nur gute Begründungen für miese Regierungsarbeit liefern soll.
Dieses Institut dessen Unabhängigkeit in keiner Weise gegeben ist, dessen Aussagen also wissenschaftliche einfach nur als Propaganda zu betrachten sind, greint über 20 Milliarden Mehrkosten die eine Hartz IV Erhöhung angeblich kosten würde. Die Zahlen die das Institut liefert, kann man beruhigt außer Acht lassen, da sie von der Realität noch übertroffen werden. Immer mehr Firmen drücken die Löhne schon unter das heutige Hartz IV, was bedeutet, dass es immer mehr Auftstocker gibt.
Aufstocker sind Menschen die hart arbeiten, und anders als Manager wirklich Leistung erbringen und trotzdem zu wenig verdienen um davon existieren zu können. Also Menschen denen ein Herr Kauder und eine Zensursula von der Lüge, auch als Ursula von der Leyern bekannt noch Beine machen wollen. Kauder und die von der Leyern haben in ihrem Leben noch nie gearbeitet, sondern sich immer von der Bevölkerung alimentieren lassen mussten.
Selbstverständlich wird die Anzahl der Aufstocker steigen. Egal ob Hartz IV erhöht wird oder nicht. Immer mehr Löhne werden in diesen Bereich gedrückt. Natürlich muss Hartz IV erhöht werden. Eigentlich sogar auf 495 Euro für Erwachsene und 360 Euro für Kinder. Selbstverständlich führt jede Erhöhung von Hartz IV zu einer drastisch erhöhten Anzahl von Aufstockern. Dies liegt aber nicht an den Empfängern, sondern daran, dass viel zu viele Menschen in diesem Land für ihre ehrliche Arbeit, keinen anständigen Lohn bekommen, während Bankster und Manager im Geld geradezu ertränkt werden, ohne auch nur eine minimale Leistung zu erbringen.
Natürlich greint ein angeblicher Journalist wie Sven Astheimer, dass sich die Arbeit ja nicht mehr lohnt, wenn Hartz IV erhöht wird. Selber würde dieser Typ für eine Entlohnung in diesem Bereich, vermutlich nicht einmal gegen Mittag den Hintern aus dem Bett quälen. Aber als guter Demagoge dreht er sich die Sachen so hin, wie seine Auftraggeber sie brauchen. Nicht die zu niedrigen Löhne sind das Problem, sondern der Hartz IV Satz. Kein Wunder, dass die deutschen Printmedien in Richtung Pleite rutschen. Selbst ein FAZ Leser begreift, dass diese Argumentation völliger Unfug ist.
Dass sich die Kommunen gegen eine Hartz IV Aufstockung wehren, ist verständlich, weil die Kommunen auf den Kosten sitzen bleiben und der Bund nur Geld für Bankster und Banken hat und die Kommunen verkommen lässt. Wer das ändern will, muss die gesamte Steuererhebung umstellen. Zunächst einmal müssen die Kommunen den Anteil bekommen den sie brauchen. Was dann noch übrig ist, kann auf Bund und wenn es denn unbedingt sein muss auf die Länder verteilt werden.
Wenn man wirklich einsparen will, schafft man die Länder ab, verpflichtet alle sich gleichermaßen an den Kosten für die solidarischen Versicherungssysteme zu beteiligen und alle gleichermaßen Steuern zu bezahlen. Dazu ein kräftiger, ruhig auch leicht übertriebener Mindestlohn und es geht allen besser. Dann lässt sich auch Hartz IV mit einem Lachen bezahlen. ganzer Text/Quelle/links
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Hartz IV
Wednesday, January 27. 2010
Auszug von nachdenkseiten Ziel der Einführung von Hartz I-IV etc. ist der Aufbau des größten Niedriglohnsektors in der EU von Albrecht Müller Wenn die Befürworter der Hartz-Gesetze und dabei insbesondere die mitverantwortlichen Sozialdemokraten diese zerstörerischen Reformen verteidigen, dann verweisen sie routinemäßig auf das angeblich notwendige Ziel der Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenunterstützung. Ziel war jedoch etwas ganz anderes. Ein Freund der NDS hat dies in einer Analyse niedergeschrieben, die einen guten Überblick verschafft. Albrecht Müller.
Vorweg zwei Bemerkungen zum Text des NachDenkSeiten-Freundes:
Erstens: Unser Autor zitiert aus der Rede des früheren Bundeskanzlers Gerhard Schröder vor dem Word Economic Forum in Davos vom 28.1.2005. In dieser Rede nennt Schröder das Ziel seiner Agenda: den Aufbau eines Niedriglohnsektors. Er sagt auch sonst noch einiges, was im Rückblick die Rolle dieses Bundeskanzlers und auch die abgeklatschte Dürftigkeit seiner Argumente sichtbar macht. Er beruft sich auf die gängigen Glaubensmuster, wonach Globalisierung und demographische Wandel uns zu seinen Reformen quasi gezwungen hätten. Und Schröder bekennt sich eindeutig zur Teilprivatisierung der Altersvorsorge und der Gesundheitsvorsorge. Was daraus geworden ist, haben wir am Fall der Riester-Rente vielfältig beschrieben und erleben wir beim Thema Krankenkassenbeiträge.
Zweitens: Gegen Ende des Textes wird sichtbar, dass unser Autor große Hoffnungen in das kommende Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu Hartz IV setzt. Wolfgang Lieb und ich sind da sehr viel skeptischer. Am 9. Februar, dem Tag der Urteilsverkündung, könnte sich die Tendenz des Verfassungsgerichtspräsidenten Papier durchsetzen. Er betreibt - nach meiner Erinnerung mindestens seit Februar 2003 - eine Lockerung der Verbindlichkeit des Sozialstaatsversprechens. Wir wollen in dieser Sache keinesfalls Recht behalten.
Hier der Text des Freundes der NachDenkSeiten:
Warum wurde der Arbeitsmarkt in D. mit den Hartzreformen (Hartz I-IV) und den jetzigen Rahmenbedingungen der Leiharbeit liberalisiert?
Ging es dem Gesetzgeber bei der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe darum, das Sozialhilfeempfänger durch die BA besser vermittelt werden sollten?
Nein, das Ziel der Einführung von Hartz I-IV und der jetzigen Rahmenbedingungen der Leiharbeit ist der Aufbau des größten Niedriglohnsektors in der EU!
Unser Alt-Bundeskanzler Schröder bestätigt das am 28. Januar 2005 auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos [PDF - 23.1 KB]:
…Wir müssen und wir haben unseren Arbeitsmarkt liberalisiert. Wir haben einen der besten Niedriglohnsektoren aufgebaut, den es in Europa gibt. ….
Wir haben einen funktionierenden Niedriglohnsektor aufgebaut, und wir haben bei der Unterstützungszahlung Anreize dafür, Arbeit aufzunehmen, sehr stark in den Vordergrund gestellt. Es hat erhebliche Auseinandersetzungen mit starken Interessengruppen in unserer Gesellschaft gegeben. Aber wir haben diese Auseinandersetzungen durchgestanden. Und wir sind sicher, dass das veränderte System am Arbeitsmarkt erfolgreich sein wird. …
Warum soll es in D. den größten Niedriglohnsektor in der EU geben?
Da D. die größte Volkswirtschaft in der EU ist, wird damit nach meiner Auffassung die Lissabon-Strategie (EU soll weltweit der beste Wirtschaftsstandort sein) über das Schröder-Blair-Papier und die Agenda 2010 umgesetzt.
D. ist damit nach meiner Auffassung ein Testgelände für diese Art der Arbeitsmarktliberalisierung in ganz Europa.
Wie kann man Menschen dazu drängen in einem Niedriglohnsektor zu arbeiten?
Indem man Menschen so wenig Geld lässt, das sie davon zwar überleben, aber nicht leben können. Herr Müntefering sagte dazu: “Wer nicht arbeitet, muss auch nicht essen.” oder so ähnlich.
Dazu haben SPD, Grüne, Union und FDP zum 01.01.2005 das SGB II eingeführt, womit die alte Arbeitslosenhilfe auf das Sozialhilfeniveau vom 01.07.2003 gekürzt wurde.
Zitat aus dem SGBII-Gesetzentwurf vom 25.07.2003 (Seite 23 des Dokumentes) zum
§ 20, Abs. 2 SGB II:
(2) Die monatliche Regelleistung beträgt für Personen, die alleinstehend oder alleinerziehend sind, in den alten Bundesländern einschließlich Berlin (Ost) 297 Euro, in den neuen Bundesländern 285 Euro.
Zitat aus der Begründung zum SGBII-Gesetzentwurf vom 25.07.2003 (§ 20, Abs. 2 SGB II, Seite 33, B. Besonderer Teil):
Die monatliche Regelleistung zur Sicherung des laufenden Lebensunterhalts orientiert sich hinsichtlich ihrer Höhe an dem jeweils maximalen monatlichen Regelsatz (hier: Stand 1. Juli 2003), der im Rahmen der Sozialhilfe für die alten Bundesländer einschließlich Berlin (Ost) bzw. in den neuen Bundesländern gezahlt wird…
In SGBII-Gesetzentwurf vom 13.08.2003 wurden dazu noch die durchschnittlichen einmaligen Leistungen hinzugerechnet, die offensichtlich im Gesetzentwurf vom 25.07.2003 nicht eingerechnet wurden:
285 Euro/Monat + 46 Euro/Monat = 331 Euro/Monat (Ost)
297 Euro/Monat + 48 Euro/Monat = 345 Euro/Monat (West)
Zitat aus dem vom Bundeskabinett beschlossener Gesetzentwurf vom 13.08.2003 (Seite 25 des Dokumentes) zum § 20 Abs. 2 SGB II:
(2) Die monatliche Regelleistung beträgt für Personen, die allein stehend oder allein erziehend sind, in den alten Bundesländern einschließlich Berlin (Ost) 345 Euro, in den neuen Bundesländern 331 Euro.
Diese pauschalierten einmaligen Leistungen, die ehemalige Sozialhilfeempfänger damals auf Antrag bekommen haben, sind für einmalige Ausgaben gedacht (z.B. für einen kaputten Kühlschrank) und sollen von den Arbeitslosen monatlich angespart werden, was natürlich auf Grund der geringen Leistungen nicht möglich ist. Ist ein Kühlschrank kaputt, bekommen Arbeitslose dafür heute keinen einzigen Cent und müssen sehen, wie sie damit klar kommen.
Zur Schaffung des größten Niedriglohnsektors in der EU wurde das SGB II als Kombilohn-Modell konzipiert (§§ 10, 11 und 30 SGB II), wobei die Zumutbarkeit im § 10 SGB II allein auf sittenwidrige Löhne gesenkt wurde (sprich Löhne die unterhalb von mehr als 30 % unter Tariflöhnen von z.B. 4,82 Euro/Std. liegen). Bruttolöhne von unter 6 oder 5 Euro/Std. wurden damit als “zumutbar” deklariert, obwohl davon niemand allein leben kann, was politisch auch nicht gewollt war und ist!
Im Politiker-Jargon heißt das “Mindesteinkommen”, sprich ein Armutslohn (trotz Vollzeittätigkeit) und steuerfinanzierte ergänzende Sozialleistungen zur Gewinnmaximierung von Unternehmen!
Zitat der TAZ vom 19.12.2003 unter dem Titel: “Regierung verteidigt Lohndumping”:
…Das Wirtschaftsministerium wiederum versteht die Kritik nicht: Die Debatte rund um die Zumutbarkeit sei “völlig überzogen”. Eigentlich würde sich kaum etwas ändern; die geltende Zumutbarkeitsregelung sei schon “sehr scharf”. Bereits jetzt seien Arbeitslose nach sechs Monaten verpflichtet, Jobs anzunehmen, die nicht mehr einbringen als Arbeitslosengeld oder -hilfe.
In konkreten Zahlen: Das Arbeitslosengeld liegt durchschnittlich bei 767 Euro, die
Arbeitslosenhilfe bei 510 Euro monatlich. Also hat das Wirtschaftsministerium errechnet, dass sich Empfänger von Arbeitslosenhilfe nicht beklagen sollten, wenn sie künftig für 5 Euro pro Stunde schuften. “Dann haben sie 800 Euro bei einem Vollzeitjob!”, hieß es gestern triumphierend…
Quelle: TAZ
Eigentlich sollte auch das SGB II das unterste soziale Netz in D. sein, mit dem ein leben in Würde möglich sein sollte (Art.1 GG), jedoch kann auf Grund des § 31 SGB II dieses (heruntergerechnete) Existenzminimum noch bis zu 100 % gekürzt werden (§ 31 Abs. 5 SGB II), wenn Menschen nicht dazu bereit sind, trotz Vollzeittätigkeit in Armut zu leben (mit späterer Altersarmut) und sich dann noch den Behörden bei Terminen Vorhaltungen anhören zu müssen, warum sie denn nicht mehr Lohn bekommen, um unabhängig von Sozialleistungen zu leben!
Für diese ca. 1,3 Mio. sogenannten “Aufstocker” zahlen Steuerzahler 8-9 Mrd. Euro/a an indirekten Subventionen für höhere Unternehmensgewinne!
Die SPD hat mit dieser neoliberalen Politik seit 1998 die Hälfte aller Mitglieder und 10 Mio. Wähler verloren, was nach meiner Auffassung auch berechtigt ist, denn ohne die Zustimmung der SPD, Grünen und Gewerkschaften hätte es diese neoliberale Politik in D. nie gegeben.
Zum Glück gibt jedoch am 09.02.2010 das Urteil des BVerfG zu Hartz IV, in dem das BVerfG erstmalig in unserer Geschichte das bisher schwammige Sozialstaatsgebot (Art. 20 GG) i.V.m. der Menschenwürde (Art.1 GG) inhaltlich definieren wird.
Die Richter des BVerfG werden damit erstmalig ein “Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums” bestimmen, das dann eigentlich nicht mehr durch Regierungen gekürzt werden kann, da es ansonsten verfassungswidrig wäre. Quelle: Spiegel Online
Was hat dieses Urteil des BVerfG mit dem Niedriglohnsektor in D. zu tun?
Bisher wurde das Sozialhilfeniveau so berechnet:
Unterste 20 % der Einkommen - Lohnabstandsgebot = Sozialhilfeniveau, was jedoch schon heute mit Löhnen von unter 6 oder 5 Euro/Std. unterlaufen wird, wie die ca. 1,3 Mio. “Aufstocker” zeigen.
In Zukunft wird es aber dann ein Mindestlohngesetz geben müssen, das sich wie folgt berechnet:
Sozialhilfeniveau nach Vorgabe des Art. 1 und 20 GG (BVerfG) + Lohnabstandsgebot von z.B. 20 % = gesetzlicher Mindestlohn
Kommt dieser gesetzliche Mindestlohn nicht (den die SPD zuletzt am 14.06.2007 im Bundestag abgelehnt hat, obwohl sie vorher Unterschriften dafür gesammelt hat!), dann könnten sich heutige 8-9 Mio. Niedriglohnempfänger die Frage stellen, warum sie denn überhaupt noch arbeiten gehen.
Auf Grund des kommenden Urteils des BVerfG am 09.02.2010 kann die Lissabon-Strategie also nicht mehr aufgehen und Arbeitnehmer müssen damit in Zukunft einen Lohn bekommen, von dem sie ohne ergänzende Sozialleistungen leben können, da ansonsten die Zahlungen für das ALG II ins Unermessliche steigen könnten.
Je näher der Termin 09.02.2010 rückt, umso mehr nimmt die Hetze gegen Arbeitslose wieder zu, wie z.B. BR, Bild und FAZ zeigen.
Das BVerfG wird am 09.02.2010 ein Grundsatzurteil fällen, das alle Bürger in D. betreffen wird und den neoliberalen Politikern, Lobbyisten und Reichen natürlich überhaupt nicht gefallen wird. Bis 90 % der Bevölkerung merkt, das dieses Urteil auch zu ihren Gunsten ist, wird die Hetze auf Arbeitslose nach dem Urteil des BVerfG erst richtig losgehen.
P.S.: Hier noch eine Argumentation für christliche Menschen in Bezug auf einen vernünftigen gesetzlichen Mindestlohn in D.:
In der katholischen Soziallehre und der evangelischen Sozialethik gibt es den bekannten Begriff des gerechten Lohnes, der geeignet sein muss “Sein und den Seinigen materielles, soziales, kulturelles und spirituelles Dasein angemessen zu gestalten” (Zitat aus Gaudium et spes, 67; zum Argument päpstlicher Rat für Gerechtigkeit und Frieden, Kompedium der Soziallehre der Kirche, Freiburg: Herder, 2006, 302).
Dieser christliche Grundsatz gilt offenbar nicht in der deutschen Politik der CDU/CSU, da es bis dato keine nationale Umsetzung des Art.4, Nr.1 europäische Sozialcharta durch ein Mindestlohngesetz gibt (siehe Bericht des Europarates zur Einhaltung des Art.4, Nr.1 europäische Sozialcharta,). Diese Vorgabe der katholischen Soziallehre findet sich nicht nur im Art.4, Nr.1 europäische Sozialcharta, sondern auch in 10 von 16 deutschen Länderverfassungen.
Dazu heißt es auch im nichtrechtskräftigen Urteil des SG Berlin vom 27.02.2006 (S 77 AL 742/05):
Wesentliche Kriterien sind für die Gestaltung von Arbeitsentgelten Art. 1, 2 Abs. 1, 20 Abs. 1 GG sowie Art. 4 Nr. 1 der Europäischen Sozialcharta (EuSC - in der Bundesrepublik in Kraft seit 26. Februar 1965). Nach Art. 4 Nr. 1 EuSC erkennen die Vertragsstaaten das Recht der Arbeitnehmer auf ein Arbeitsentgelt an, welches ausreicht, um diesen und deren Familien einen angemessenen Lebensstandard zu sichern. Die Vorschrift ist einfaches Bundesrecht auf Gesetzes-, nicht auf Verfassungsebene. Sie räumt Bürgern zwar keine subjektiven Rechte ein (BAG Urteil vom 24.03.2004, Az. 5 AZR 303/03), ist allerdings als Auslegungsmaßstab bei Wertentscheidungen, wie denen des § 138 Abs. 1 BGB heranzuziehen…
Quelle: Berlin.de ganzer Text/Quelle/links
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Hartz IV
Monday, January 25. 2010
Auszug von radio utopie 20 Euro zuviel Kindergeld zurück – der Sozialstaat zeigt seine mitleidlose Seele von petrapez Die Tagesschau berichtete heute unter Berufung auf Informationen des ARD-Hauptstadtstudios, dass Hartz-IV-Empfänger das von der Bundesagentur für Arbeit zu viel ausgezahlte Geld, welches diese wieder mit Rückzahlungsbescheiden zurückfordert, mit Hilfe eines Widerspruches, der innerhalb von vier Wochen eingelegt werden muss, noch nicht zurück überweisen sollten.
Sozialrechtsanwalt Hartmut Kilger hätte darauf hingewiesen, das es Passagen im Sozialgesetzbuch und im Bürgerlichen Gesetzbuch gibt, die es der Bundesagentur für Arbeit nicht so ohne weiteres erlaube, auf diese Forderungen zu bestehen.
Klinger sagte, dass der Bürger erst einmal darauf vertrauen kann, dass vorliegende Bescheide Bestand haben sollen und nicht einfach zurückgenommen werden können.
“Da gibt es eine Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch, die spricht von Entreicherung – ein alter Ausdruck – aber der ist ernst gemeint. Wer das Geld nicht mehr hat und drauf vertraut hat, dass es seins war, der muss nicht zurückzahlen.”
wurde Klinger in Hinsicht darauf, dass die Familien das Geld schon ausgegeben haben könnten, zitiert.
Es geht um einmalig ausgezahlte 20 Euro. Mit der Erhöhung des Kindergeldes im Januar wurde es nicht mit dem Regelsatz verrechnet.
Wenn man den nun einsetzenden Verwaltungsapparat und die kommende Beschäftigung der Sozialgerichte bedenkt, die um die Rückforderungen in geschätzten 1 Million betroffenen Fällen in Bewegung gesetzt werden, ist es unverständlich, diesen Familien das Geld, das sie bitter nötig benötigen, nicht einfach zu erlassen.
20 Millionen Euro. 20 Euro pro Kind.
Wieviel Millionen Euro haben die Gesundheitsministerien der Länder mit zuviel bestellten Impfstoff gegen die herbeigeredete Schweinegrippe sinnlos verpulvert und
wieviel kostet ein einmaliger Flug in einem “Aufklärungseinsatz” der deutschen Tornado-Bomber der NATO-AWACS- Luftflotte in Afghanistan?
Wieviel kosten die Polizeieinsätze bei Demonstrationen?
Wieviel Millionen wurden allein nur für die Restrukturierung und dem Umbau der Bundesanstalt für Arbeit (Arbeitsamt) in die Bundesagentur für Arbeit (Agentur für Arbeit) mit Hartz III mit Wirkung ab 1. Januar 2004 ausgegeben?
Wieviel Milliarden werden den Banken zur Verfügung gestellt – aus Steuergeldern? ganzer Text/Quelle/links
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Hartz IV
Monday, January 11. 2010
Auszg von nachdenkseiten Über die vergessenen „Neben“wirkungen von Hartz IV und Agenda 2010: Die Zerstörung der sozialen Sicherheit. von Albrecht Müller Ein Freund berichtete mir gestern davon, seiner Tochter sei nach 18 Jahren Betriebszugehörigkeit die Kündigung „empfohlen“ worden, weil sie im letzten Jahr zu viele Krankheitstage hatte - verbunden mit entwürdigenden Drohungen. Einer unserer Hinweisgeber aus Thüringen hat seinen Arbeitsplatz im Süden wieder einmal verloren, obwohl er die Mühe der Mobilität auf sich nimmt. Fünfzigjährige verlassen nach der Kündigung heulend ihren langjährigen Arbeitsplatz. So geht es Tausenden. Hartz IV droht. Albrecht Müller
Die lange vergessene Hauptwirkung: Die Verbreitung von Angst vor dem Arbeitsplatzverlust Lange Zeit wurde Hartz IV nur unter dem Aspekt der Wirkung auf Arbeitslose und frühere Sozialhilfeempfänger diskutiert. Wir haben in den NachDenkSeiten und in den Jahrbüchern, in „Machtwahn“ und „Meinungsmache“ immer wieder versucht, die Aufmerksamkeit auf die Wirkung dieser so genannten Reformen auf die noch arbeitenden und potentiell vor der Entlassung stehenden Menschen zu lenken. Jetzt langsam wird dies begriffen. Immerhin hat Anne Will gestern Abend von sich aus auf die Angst vor der Arbeitslosigkeit hingewiesen, die mit Hartz IV verschärft wurde. Siehe dazu auch die Hinweise von heute. Diese Angst, der Verlust der zumindest einigermaßen gewährten sozialen Sicherheit vor den finanziellen Folgen der Arbeitslosigkeit, hat in der Tat die Szene total verändert. Das war aus meiner Sicht auch so geplant. Hartz IV und andere Elemente der Agenda 2010 zielten darauf, der Arbeitnehmerschaft und ihren gewerkschaftlichen Vertretungen das Rückgrat zu brechen. Das ist über weite Strecken gelungen.
Eine ebenfalls vergessene Hauptwirkung: Rücksichtslose Arbeit“geber“ haben moralisch Oberwasser bekommen Wer sich umhört und Einblick in die Verhältnisse zwischen Unternehmensmanagern und den Arbeitern und Angestellten eines Unternehmens gewinnt, erfährt, dass sich die Atmosphäre wesentlich geändert hat. Partnerschaftliche Verhältnisse sind Seltenheit geworden. „In“ sind heute der kaltschnäuzige Umgang, die Missachtung menschlicher Belange, Druck und Drohung. Dies gab es immer schon. Aber die Begleitmusik von Hartz IV hat die Atmosphäre verändert. Das Wort vom „Fordern“ hat quasi alle zu potentiellen Missbrauchern der Arbeitslosenversicherung und der sozialen Leistungen in diesem Bereich gemacht; die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe haben ihr übriges getan. Mit dem Anschein, dass „Fordern“ in jedem Fall notwendig sei, ist der Charakter des Anrechtes auf eine Arbeitslosenversicherung zerstört worden. Auch das verändert das Verhältnis von Chefs zu Mitarbeitern. Fordern, nur noch fordern, ist auch auf der Ebene der Betriebe zum Usus geworden.
Hartz IV und die Agenda 2010 haben in Kombination mit dem beschäftigungspolitischen Nichtstun besonders schlimme Auswirkungen Vermutlich fällt es den meisten Teilnehmern sowie den Zuschauern und Zuhörern der öffentlichen Debatte um Hartz IV gar nicht mehr auf, dass mit dieser Reform der Schwerpunkt der Regierungsarbeit vom Kampf gegen Arbeitslosigkeit auf die Verwaltung der Arbeitslosigkeit verschoben worden ist. Über weite Strecken hat sich die Bundesregierung vor allem um die Technik der Reformgesetze und die bessere Verwaltung der Arbeitslosigkeit gekümmert. Probleme der Zusammenlegung von Arbeitsverwaltung und Sozialhilfe und die Organisation der Zumutbarkeit standen im Mittelpunkt der Debatte. Auch jetzt, beim Nachdenken über die Revision von Hartz IV, gelten die Gedanken vor allem neuen Regelungen zur Behandlung der Arbeitslosen und nicht dem Kampf gegen Arbeitslosigkeit und für Beschäftigung.
Das ist schon sehr eigenartig. Denn die demütigende Wirkung der Entlassung in die Arbeitslosigkeit wird ja insbesondere dadurch verschärft, dass die Betroffenen Menschen heute kaum mehr eine Alternative finden oder diese nur mit immer weiteren Einkommensverschlechterungen für sich erkaufen können. Die Arbeitsmarktlage, die gekennzeichnet ist von einem dramatischen Ungleichgewicht zu Ungunsten der Arbeitnehmerschaft, verschärft die Wirkung der Hartz-Reformen.
Nötig ist eine Generalrevision, die beides enthält: die Wiederherstellung einer einigermaßen funktionierenden Arbeitslosenversicherung und die massive makroökonomische Intervention des Staates mit dem Versuch, mehr Beschäftigung und letztendlich Vollbeschäftigung zu erreichen.
Die jetzt debattierten und vorgeschlagenen Revisionen deuten in die richtige Richtung, wenn die Verlängerung der Zahlung des Arbeitslosengelds I verlangt wird Sie sind aber nicht ausreichend, in jedem Fall fehlt die beschäftigungspolitische Komponente. Noch schlimmer: Trotz allen Schwadronierens über Wachstumsbeschleunigung stehen die Zeichen auf Absenkung öffentlicher Beschäftigung zum Beispiel; die Gemeinden geraten immer mehr unter den Druck mangelnder finanzieller Ausstattung; sie sparen an binnenmarktwirksamen Ausgaben und entlassen Leute statt Neue einzustellen. Es gibt hier keinerlei rationale Zusammenschau. Die Politik enthält prozyklische Elemente der Verschärfung des Beschäftigungsabbaus neben kleinen Versuchen des Beschäftigungsaufbaus. Das hat viel damit zu tun, dass die politische Aufgabe der makroökonomischen Steuerung in Deutschland über einen Zeitraum von gut 20 Jahren nicht mehr gesehen wurde und auch jetzt nur halbherzig gesehen wird. Wir weisen auch deshalb immer wieder darauf hin, weil auch in Kreisen, die sich fortschrittlich nennen, die Einsicht in beschäftigungspolitische Notwendigkeiten auf eine Fülle von Vorurteilen stößt: auf die Kritik an „Wachstums“politik, auf den Glauben an das vorhergesagte Scheitern des Kapitalismus, auf den Glauben, Vollbeschäftigung könne es nie mehr geben und so weiter.
Hartz IV sei ein wichtiger Systemwechsel. Man müsse Schröder dafür dankbar sein. Das glaubt man in konservativen wie in sozialdemokratischen Kreisen. Der erwähnte Hinweis von Anne Will auf die durch Hartz IV geförderte Angst der noch Arbeitenden ist eine rühmliche Ausnahme in der öffentlichen Debatte. Ansonsten wird diese stark geprägt von einer seltsamen Mischung aus Anerkennung der Rolle Schröders und seiner Regierung als sozialdemokratischer Ausputzer im Interesse der rechtskonservativen Wirtschaftsinteressen und ihrer neoliberalen Ideologie, aus ängstlicher Loyalität von gestandenen Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen zu den Taten der Regierung Schröder und aus von den Medien weit verbreiteten Meinungen über diese „große Leistung“ Schröders.
Der typische, leidlich gebildete Mittvierziger und Zeit-Leser entnimmt sein Urteil über diese Reform genau diesem scheinbar aufgeklärten Zeit-Milieu: Was Schröder gemacht hat, sei richtig gewesen; leider wird ihm das noch nicht gedankt - so die hier verankerte mediale Sicht der Dinge. Typisch auch die Reaktion einer altgedienten Sozialdemokratin aus ursprünglich linkem Milieu, gesegnet mit Erfahrung mit früheren Sozialhilfeempfängern: Jetzt endlich sei mit den Schröderschen Reformen die Arbeitsmarktförderung dieser Menschen möglich geworden. Das sind jeweils Betrachtungen aus engem Blickwinkel - und jedes Mal artikuliert und verstärkt durch meinungsmachende Medien. Und in allen diesen Fällen bleibt außen vor, was Hartz IV und die Agenda 2010 unter den Arbeitnehmern insgesamt angerichtet hat. Siehe oben. Deshalb halte ich das Studium von Vorgängen der „Meinungsmache“ für wichtig, wenn man die politischen Abläufe und die Irrwege der Entscheidungsfindung erkennen will. Der Kernsatz des Buches „Meinungsmache“ gilt auch für diese Betrachtung: Jene, die über viel Geld und publizistische Macht verfügen, haben erkannt, dass sie die politischen Entscheidungen bestimmen können, wenn sie die Herrschaft über das Denken der Menschen erreichen. Häufig reicht schon die Herrschaft über die Meinung der Multiplikatoren. Diese Herrschaft muss gebrochen werden, wenn man eine wirkliche Revision von Hartz IV und Agenda 2010 erreichen und obendrein vermeiden will, dass die Reformen nach dem Muster von Hartz IV weitergehen. ganzer Text/Quelle/links
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Hartz IV
Friday, January 8. 2010
Auszug von karl-weiss-journalismus Man kann immer noch Überprüfungsanträge stellen Wichtige Information für Hartz-IV-Geschädigte von Karl Weiss
Wie die „Hartz4-Plattform“ mitteilt, können alle Hartz-IV-Geschädigten (wie man die Hartz-IV-Empfänger wohl bezeichnen muss) noch bis zur Verkündung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVG) Überprüfungsanträge über die Höhe der monatlichen Zahlung stellen, gegen entsprechende Ablehnungsbescheide Widerspruch einlegen und im Fall der Ablehnung des Widerspruchs den Weg zum Sozialgericht gehen.
Eventuell neue, höhere Regelsätze würden für entsprechende Antragssteller ab dem Zeitpunkt des Antrags gelten, auch wenn das BVG lediglich die Bundesregierung verpflichten sollte, in Zukunft erhöhte, dem wirklichen Bedarf angepasste Regelsätze ins Gesetz aufzunehmen.
Im Oktober vergangenen Jahres hatte das BVG nach jahrelangem Zögern endlich 3 Klagen gegen Hartz IV zur Verhandlung und Entscheidung zugelassen und eine erste Anhörung durchgeführt. Neben einer Klage zur Höhe der Kinder-Regelsätze wurde dabei auch eine Klage gegen die eigentlichen Regelsätze zugelassen, die vom Hessischen Landesozialgericht als Anfrage an das BVG weitergereicht worden war, das war die Klage von Thomas Kallay. Eine Anzahl von Argen und Gemeinden bestreiten in Ablehnungsbescheiden, dass der Regelsatz wirklich zur Entscheidung steht, aber das sind entweder freche Lügen oder es ist dumpfe Unkenntnis.
Die Vertreter der Bundesregierung sahen äußerst schlecht aus auf der Anhörung, denn sie konnten die Höhe der Regelsätze nicht wirklich begründen. Es wurde vielmehr deutlich, dass diese in Wirklichkeit willkürlich – und zu niedrig - festgelegt worden waren. Wenn das BVG nicht noch unter dem Druck aus Berlin einknickt, müsste es für höhere Regelsätze und für höhere Prozentzahlen davon für Kinder entscheiden.
Der Überprüfungsantrag kann von jedem Hartz-IV-Berechtigten zu jedem Zeitpunkt vor dieser Entscheidung eingelegt werden, die wohl erst im Laufe dieses Jahres erfolgt. Man muss einen Überprüfungsantrag für Wiedergutmachungs-Rückzahlungen stellen. Die Hartz-IV-Plattform hat entsprechende Formulare (E-Mail: info@hartz4-plattform.de, Internet: www.hartz4-plattform.de )
Diese Anträge müssen wie die normalen Anträge bei der Arge oder Agentur eingereicht werden, also am besten persönlich abgeben, sich den Empfang bestätigen lassen und einen Zeugen (von außerhalb der Familie) mitnehmen, um die Abgabe beweisen zu können, falls die Empfangsbestätigung rechtswidrig verweigert wird. Diese Anträge werden in der Regel mit Ablehnungsbescheiden zurückgewiesen, aber man kann auch eine Entscheidung durch Beschwerde beim Sozialgericht erzwingen.
Wenn man den Ablehnungsbescheid erhält, muss man unbedingt innerhalb der gegebenen Frist Widerspruch beim Sozialgericht einlegen. Man wird zwar keine Entscheidung vom Gericht bekommen, weil die mit Bergen von Hartz-Fällen völlig eingedeckt sind, aber mit dem Einlegen des Widerspruchs hat man seinen Teil getan.
Nach Aussage der Hartz4-Plattform hat jeder mit einem solchen Antrag, der die Fristen einhält, ab dem BVG-Urteil Anspruch auf Nachzahlung des Unterschieds zum neuen Satz ab dem Zeitpunkt des Antrags. Ein hierzu befragter Rechtsanwalt sagte, dies müsse nicht unbedingt so sein, sei aber möglich.
In diesem Zusammenhang muss man auch noch erwähnen: Die Bundesregierung weiß wohl schon, sie kann diese Regelsätze nicht sachlich begründen und wird wohl den Prozess verlieren. Wie in mehreren vergangenen Fällen, wird sie wohl erneut die Ohrfeige „verfassungsfeindlich“ einstecken müssen. Das BVG wird wohl auf einem höheren - und in diesem Fall wirklich begründeten – Regelsatz bestehen.
Einer Mitteilung des Finanzministeriums zufolge (da ist jetzt unser lieber alter bekannter Schäuble Minister) hat man sich auch schon ausgedacht, wie man den moralischen Effekt des Abwatschens in einen Sieg umwandeln will: Man beklagt die zusätzlichen Ausgaben trotz angeblich leerer Kassen und kündigte bereits an, im Fall von erhöhten Hartz-Regelsätzen würde man die Sozialbeiträge erhöhen, in diesem Fall die Arbeitslosenversicherungsbeiträge.
So hofft man die Kollegen in Arbeit gegen die Arbeitslosen ausspielen zu können. Nur hat in Wirklichkeit der Hartz-Regelsatz mit der Arbeitslosen-Versicherung gar nichts zu tun. Hartz wird aus Steuergeldern bezahlt, nicht aus Versicherungsbeiträgen.
Das hat allerdings auch noch eine Besonderheit. Eigentlich wären die über lange Jahre bezahlten Beiträge für jene Versicherung ausreichend gewesen, um auch Hartz IV zu zahlen, aber die Politiker haben diese Gelder zweckentfremdet eingesetzt. Vor allem floss es in Frühverrentungen und Altersteilzeit. Anstatt die Unternehmen, die sich so von Arbeitnehmern trennen konnten, diese Beträge zahlen zu lassen, waren die Politiker um die Unternehmensgewinne besorgt und ließen die Arbeitslosenversicherungs-Milliarden zu einem Selbstbedienungsladen der Unternehmen werden. So waren die Kassen bald leer, als die Arbeitslosigkeit anschwoll und man musste dann den Steuerzahler zur Kasse bitten, um Hartz IV zu zahlen. ganzer Text/Quelle/links
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Hartz IV
Wednesday, December 16. 2009
Auszug von nachdenkseiten Die Weißwäscher aus Nürnberg von Wolfgang Lieb
Eine „grundsätzlich positive Einschätzung“ hat das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) [PDF - 895 KB] nach fünf Jahren Hartz IV. Das ist nicht weiter erstaunlich, denn das IAB ist eine Abteilung der Bundesagentur für Arbeit und die BA hat „ihre Aufgaben, im Rahmen des für sie geltenden Rechts“ durchzuführen. Erstaunlich wäre allenfalls, wenn das IAB das geltende Recht der Hartz-Gesetze in Frage stellen würde. Das muss nicht heißen, dass die vorgelegten Zahlen falsch sind, aber bei ihrer Interpretation fungiert das IAB als Weißwäscher einer gescheiterten „Reform“. Wolfgang Lieb
Für das IAB ist Hartz IV deswegen auch nicht ein Gesetz, mit dem „Druck“ auf die Arbeitslosen gemacht werden soll, jede angebotene Stelle zu jedem angebotenen Preis anzunehmen, es ist auch kein Druckinstrument zur Durchsetzung von Lohndumping, Arbeitszeitverlängerungen etc. gegenüber den regulär Beschäftigten, die sich um ihre Arbeitsplätze fürchten müssen. Nein, für das IAB leitet das SGB II, in dem Hartz IV geregelt wurde, die „Vorstellung, dass gesellschaftliche Teilhabe sich am besten über die Teilhabe am Erwerbsleben erreichen lässt.“ Und um dieses hehre Ziel der Teilhabe zu erreichen, muss eben „gefordert“ werden. Auch wenn das Fordern vor allem darin besteht, dass jemand im Regelfall nach einem Jahr Arbeitslosigkeit und nach dem Verzehr seines „Schonvermögens“ in die Bedürftigkeit fällt und - wenn er ein Arbeitsangebot für unzumutbar hält - mit Sanktionen (d.h. Kürzungen der Mittel unter das Existenzminimum) verfolgt wird. Diesen Zwang nennt man also beschönigend „Aktivierung“
In der Sprache der Weißwäscher aus Nürnberg hört sich dies Erpressungssituation so an: „Die Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik soll deshalb in erster Linie darauf ausgerichtet sein, die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zu eigenverantwortlichem und autonomem Handeln zu befähigen.“
Immerhin gesteht das IAB auch ein, dass es bei dieser „Reform“ nicht nur Licht, sondern auch Schatten gibt. So sei „der Anspruch, individuell passende Betreuungs- und Aktivierungsleistungen anzubieten, in der Praxis noch nicht immer hinreichend eingelöst.“ Den Zwang von Hartz IV, so gut wie jede Arbeit anzunehmen, in sog. Arbeitsgelegenheiten (1-Euro-Jobs) oder in prekäre Jobs gedrückt zu werden, nennt das IAB also den Anspruch auf das Angebot einer individuell passenden Aktivierungsleistung. Dies Art der Aktivierung erinnert einen an den Ausspruch des legendären Mafia-Chefs Al Capone: „Mit einem freundlichen Wort und einer Pistole in der Hand erreicht man mehr als mit einem freundlichen Wort allein.“
Da hebt das IAB positiv hervor, dass „die Zahl der erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen…seit 2006 kontinuierlich zurückgegangen sei“, nämlich um rd. 520.000 von 5,4 Millionen auf 4,9 Millionen Menschen. Rechnet man allerdings mit den Zahlen seit Mitte 2005, dann ist die Hilfebedürftigkeit heute immer noch auf demselben Niveau wie vor fünf Jahren. Aussagekräftiger wäre darüber hinaus die Antwort, wo die aus dem „Bestand“ gefallenen „Hilfsbedürftigen“ gelandet sind. Nur ein Viertel der Betroffenen schafft pro Jahr den Ausstieg aus Hartz IV und wer den Weg aus Hartz IV schafft, arbeitet oft in so genannten prekären Verhältnissen, sagt dazu Claus Schäfer vom WSI. „Die Hälfte der Jobs, die Hartz-IV-Empfänger annehmen, sind befristet, 29 Prozent arbeiten unterhalb ihres Qualifikationsniveaus“, gesteht der Leiter der IAB-Studie, Mark Trappmann ein. Nur jede/r Zweite, die/der kein Hartz IV mehr bekommt, wechselt in eine Beschäftigung. 17 Prozent sind weiter arbeitslos und bekommen deswegen keine staatliche Unterstützung mehr, weil z.B. der Lebenspartner eine Stelle gefunden hat oder der Lohn über den Sätzen einer Bedarfsgemeinschaft liegt. 6 Prozent gehen in Rente oder werden Hausfrau/-mann.
Wie hier mit Statistik geschönt wird, lässt sich auch an folgendem Beispiel zeigen: Noch vor kurzem, als es um die Rechtfertigung der Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre ging, titelte das IAB: „Besserung für Ältere am Arbeitsmarkt“ [PDF - 1.2 MB]. Dass die Zahl der Hartz IV-Empfänger seit 2006 um 17,7 Prozent auf über 700.000 gestiegen ist, wird jetzt natürlich nicht mehr - wie in der vorausgegangenen Studie - mit den Segnungen der Anhebung des abschlagsfreien Rentenalters auf 67 Jahre oder der Einschränkung der Frühverrentung begründet.
Und natürlich werden wie immer vom IAB die positiven Auswirkungen der Arbeitsmarktreformen auf die Arbeitslosigkeit gerühmt: Der Rückgang der Arbeitslosenzahlen (wohlgemerkt im SGB II) sei keineswegs „nur der positiven Konjunktur der Jahre 2006 bis 2008 geschuldet“. Es fehlten zwar „belastbare kausalanalytische Befunde“ aber es gebe „Anzeichen (!) dafür, dass infolge der Einführung des SGB II strukturelle Arbeitslosigkeit abgebaut werden konnte“ . Die indirekten Hinweise für diese Behauptung, nämlich dass sich das Verhältnis zwischen den offenen Stellen und der Arbeitslosenzahl verbessert habe, sind allerdings mehr als vage. Damit man nicht von der Wirklichkeit Lügen gestraft wird, fügt man vorsichtshalber hinzu, dass es nicht absehbar sei, ob sich die die positive Entwicklung mit der Finanz- und Wirtschaftskrise fortsetzen werde. Dass die Krise auf dem Arbeitsmarkt noch nicht bei den Hartz IV-Empfängern angekommen ist, ergibt eigentlich für jeden, der eins und eins zusammenzählen kann, schon daraus, dass die Krise bisher ein Stück weit durch Kurzarbeit aufgefangen wurde und die neu Entlassenen zunächst noch überwiegend ein Jahr Arbeitslosengeld erhalten.
Es drohten zwar neuerliche Verfestigungstendenzen und ein Anwachsen der Sockelarbeitslosigkeit, dennoch versteigen sich die Auftragsforscher des IAB in die Behauptung, „dass sich die Arbeitsmarktpolitik auch und gerade im Rahmen des SGB II auf dem richtigen Weg befinde“.
Immerhin wird in der Studie beklagt, dass insbesondere Alleinerziehende ein hohes Risiko haben, dauerhaft im Leistungsbezug zu bleiben: Mehr als die Hälfte von ihnen ist drei Jahre ununterbrochen im Bezug. Es wird auch erwähnt, dass Erwerbstätigkeit allein zur Überwindung des Hilfsbezugs in vielen Fällen nicht ausreiche, immerhin seien 1,3 Millionen erwerbstätige Hilfsbedürftige im Bestand der Grundsicherung.
Im Zusammenhang mit den geringen Erfolgen der sog. Eingliederungsvereinbarungen (also etwa der Leistungsnachweis über Suchbemühungen) lüftet die Studie ein für die Forscher bislang offenbar unentdecktes Geheimnis: „In erster Linie ist dies ein Hinweis darauf, das Aktivierung nur erfolgreich sein kann, wenn auf der Arbeitsnachfrageseite auch genügend adäquate Jobs für erwerbsfähige Hilfsbedürftige verfügbar sind.“ Für diese unglaubliche Erkenntnis brauchte man beim IAB offenbar fünf Jahre.
Und noch eine Banalität bekommt vom IAB wissenschaftlichen Weihen: „Die befragten ALG-II-Bezieher nahmen ihre gesundheitliche Situation häufig als eher schlecht wahr, wobei dies auch psychische Probleme mit einschließt.“ Diese Erkenntnis hätte man billiger haben können: dazu hätte man die Beteiligten Wissenschaftler nur vor einem Jahr kündigen müssen und sie dann als Arbeitslose fragen müssen, wie es ihnen geht. Einer der die Studie präsentierenden Wissenschaftler meinte, dass sich die Menschen wieder besser fühlten, wenn sie wieder arbeiten gehen würden. “Wer sechs Euro in der Stunde verdient, ist zufriedener als jene, die in Hartz IV verbleiben”, berichtet IAB-Forscher Mark Trappmann. Spätestens ab diesem Zeitpunkt hätte man die Autoren auch als Kabaretteinlage bei „Neues aus der Anstalt“ präsentieren können.
Wenigstens wird angedeutet, dass die Übergänge aus Arbeitsgelegenheiten (1-Euro-Jobs) in reguläre Beschäftigung selbst bei Betrieben, bei denen arbeitsmarktpolitische Maßnahmen das „Kerngeschäft“ seien „nicht allzu häufig“ seien. „Einmal Hartz IV – länger Hartz IV“ titelt der Spiegel zu Recht.
„Neueste ökonometrische Untersuchungen“ zeigten, dass sich die Substitution regulärer Beschäftigung durch Arbeitsgelegenheiten wissenschaftlich nicht nachweisen ließe. Ach hätten sich die Wissenschaftler doch nur einmal etwa in den Stadtpark oder in eine Pflegeeinrichtung begeben und hätten mit eigenen Augen, statt durch ökonometrische Untersuchungen gesehen, welcher ansonsten ganz regulär bezahlter Arbeit dort durch 1-Euro-Jobber nachgegangen wird. Dass die 1-Euro-Jobs die traditionellen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) abgelöst haben, versteht sich von selbst, die sog. Arbeitsgelegenheiten sind schlicht billiger.
Immerhin findet sich die kritische Anmerkung:
Zu häufig kommen z. B. Ein- Euro-Jobs zum Einsatz, obwohl sie gerade für die jüngeren Leistungsbezieher – mit wenigen Ausnahmen - negative Wirkungen zeigen.
Woher der politische Wind am IAB weht, zeigt sich am Schluss der Studie, wo sich die Wissenschaftler ganz offen in die politische Debatte einmischen, ausdrücklich wendet sich die Studie gegen den von Sozialverbänden und Politikern erhobenen Vorwurf, Hartz IV sei Armut durch Gesetz:
Das SGB II ist nicht Armut per Gesetz, auch wenn Befragungsdaten zeigen, dass sich die Haushalte mit SGB-II-Leistungsbezug in vielfacher Hinsicht eingeschränkt fühlen. Es wirkt sogar teilweise armutspräventiv: So zeigt eine Politiksimulation von IAB und ZEW, dass die Armut insgesamt nach Einführung des SGB II eher zurückgegangen ist.
Bei der Erkenntnis, dass die Armut mit Hartz IV eher zurückgegangen ist müssen die beteiligten Forscher aber ziemlich viel „simuliert“ haben. Natürlich sinkt die relative Armut von Hartz-IV-Empfängern, wenn immer mehr Niedriglöhner und Arbeitnehmer in prekärer Beschäftigung hinzukommen. Wird Armut etwa dadurch präventiv bekämpft, dass die mittleren und unteren Einkommen insgesamt sinken und immer mehr Menschen arm werden oder an die Armutsgrenze geraten? Dazu Claus Schäfer vom WSI ganz ohne „Politiksimulation“: “Da die Mehrheit der Menschen, die früher im Arbeitslosen- und Sozialhilfesystem waren, Einkommen verloren hat, hat Hartz IV eindeutig die Armut erhöht”. Quelle: tagesschau.de
Da auch das IAB davon ausgeht, dass es 2010 und 2011 vermehrt zu Übertritten von Arbeitslosengeldempfängern (deren Zahl seit Ausbruch der Krise um 18,5% oder 170.00 gestiegen ist) zu Hartz-IV-Beziehern kommen wird, warnen die Forscher schon vorsorglich vor einer auch nur „temporären Abkehr vom Aktivierungskonzept“.
Wie schon anfangs erwähnt ist diese Warnung keineswegs erstaunlich für ein Institut, dessen Aufgabe es ist, die Hartz-Reformen wissenschaftlich für richtig und erfolgreich zu erklären. Wie sagte doch der Direktor des IAB, Joachim Möller, bei der Vorstellung der Studie: „Die Öffentlichkeitsarbeit im Zuge der Einführung war eine Katastrophe…Eigentlich müsste es “Plus-ein-Euro-Job heißen”. Über diese Verbesserung der Kommunikation werden die 1-Euro-Jobber in Begeisterung ausbrechen.
Es bleibt dabei, dass die Hartz-Reform als gescheitert gilt, liegt für deren Befürworter ausschließlich an der schlechten Vermittlung der Reformen. Und deshalb müssen halt auch die wissenschaftlichen Weißwäscher ran, um die Reformen besser zu vermitteln. ganzer Text/Quelle/links
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Hartz IV
Friday, November 20. 2009
Auszug von duckhome Eilmeldung der Hartz 4-Plattform Geschrieben von Citizenking
Thomas Kallay weist auf rechtliche Probleme von Tacheles-Überprüfungsanträgen und -Musterklage hin - Hartz4-Plattform hat die geprüften Muster des Klägers von Karlsruhe auf www.hartz4-plattform.de gestellt !
Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin weist darauf hin, dass nach Information von Thomas Kallay - dem Hauptkläger gegen Hartz IV vor dem Bundesverfassungsgericht – das Internetportal www.tacheles-sozialhilfe.de heute offensichtlich unzureichende und rechtlich riskante Muster für Überprüfungsanträge und ggf. nach Behördenablehnung notwendige Klagen ins Netzt gestellt hat. Kallay schreibt dazu: “Wie Ihr ja wisst, hat der Termin vor dem Bundesverfassungsgericht betreffend Hartz-IV am 20. Oktober 2009 es erfreulicherweise sinnvoll und notwendig gemacht, den Hartz-V-Beziehern nebst Familien Formulare für Überprüfungsanträge gegen bereits rechtskräftige Bescheide, kombiniert mit Widerspruch gegen aktuelle Bescheide, sowie ein Formular für eine Klage vor dem jeweiligen Sozialgericht zur Verfügung zu stellen, falls ARGEn die Ü-Anträge ablehnen.
Der Rechtsonkel von Tacheles (...) hatte an den von uns entworfenen Anträge (...) eine Menge auszusetzen, und ich stellte fest, dass der Mann vielleicht sozialrechtlich einiges Wissen hat, aber verfahrensrechtlich so gut wie nichts weiß. Ich wies darauf hin und informiert auch Harald Thomé von Tacheles. Geschehen ist nichts, auf Tacheles stehen unzureichende Überprüfungsanträge und ein ebenso unzureichender Klageantrag.”
Die von Thomas Kallay geprüften Muster-Formulare der aktuellen Überprüfungsanträge (Nov. 09) sowie eine Klagemuster nebst Anlage des Verhandlungsplans vom 20.10. beim Bundesverfassungsgericht hat die Hartz4-Plattform auf www.hartz4-plattform.de bereit gestellt.
Wiesbaden, 18. November 2009
Wir danken für Ihre Berichterstattung und senden Ihnen herzliche Grüße
Brigitte Vallenthin ganzer Text/Quelle/links
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Hartz IV
Sunday, November 15. 2009
Auszug von scharf-links Moderne Arbeitsmarktpolitik Die "Arbeitslosenbetreuungsindustrie" - vom Sklavenschiff zur bras (1) von Herbert Thomsen
In der Bundesrepublik arbeiten außerhalb der staatlichen Apparate (Bundesagentur für Arbeit, Argen, Sozialämter) ca. 50 000 Menschen in der "Betreuung", Vermittlung, Fortbildung und Beschäftigung von erwerbslosen Menschen. Dabei handelt es sich sowohl um halbstaatliche Einrichtungen, gemeinnützige Vereine und GmbH`s, kirchliche Einrichtungen, als auch um ganz normale zum Teil bundesweit agierende Unternehmen, deren Geschäft es ist, sich im Auftrag und auf Rechnung der staatlichen Kassen mit der Behandlung von Erwerbslosen zu beschäftigen und damit Gewinne zu machen.
Die Angebote umfassen dabei tatsächliche Qualifizierungen wie die Ausbildung in bestimmten Berufen oder Zusatzqualifikationen wie Staplerfahrerscheine o.ä. Mit dabei sind jedoch auch die Anbieter von sogenannten "Ein-Euro-Jobs", ABM und ähnlichen Maßnahmen. Einen großen Raum nehmen Maßnahmen zur Überwindung von sogenannten Vermittlungshemmnissen ein. Dazu zählen z.B. Bewerbungstrainings mit und ohne Praktika. In großem Ausmaß wird auch die Gewinnung von Erkenntnissen über die Erwerbslosen in sogenannten Maßnahmen der Eignungsfeststellung (Assessmentverfahren) durchgeführt. Jährlich durchlaufen ca. 1,8 Millionen Menschen verschiedene Maßnahmen. Vielerorts lassen sich die kirchlichen und gemeinnützigen Einrichtungen in der örtlichen Presse als Gutmenschen preisen, wenn es ihnen gelingt einen Second Hand Laden zu eröffnen oder mit "Ein-Euro-JobberInnen" einen Spielplatz zu sanieren. Schließlich hat man Menschen einen Job gegeben. Die von diesen Trägern selbst gewählte Aufgabenbezeichnung lautet in Anpassung an die neoliberalen Begriffswelt "Arbeitsmarktpolitische Dienstleister". Die großen Träger wie bras, Quirl und Co. sind in Bremen im Verband Arbeitsmarktpolitischer Dienstleister organisiert.
Der gesellschaftliche Zweck dieses "Wirtschaftszweiges" erschließt sich weniger durch die blumigen Erklärungen der beteiligten Träger und ihrer politischen Verfechter und Förderer, als durch einen Blick in die Geschichte von Armenpolitik in früheren Epochen. Denn - neu ist der heutige Umgang mit Armen und Erwerbslosen nicht. Staatliche Arbeitsmarktpolitik hat in allen Gesellschaften, die auf dem Prinzip der Lohnarbeit oder der gezwungenen Ausnutzung von Arbeit basieren, die Aufgabe den Unternehmen, die Lohnarbeit benötigen, in ausreichendem Maße passende Lohnarbeiter zu Verfügung zu stellen. Da jedoch die Fähigkeit und Bereitschaft Lohnarbeit verrichten zu können an vielfältige Bedingungen wie formale Qualifikationen, Fähigkeit zur disziplinierten Arbeitsverrichtung und Bereitschaft zu bestimmten Bedingungen (Lohnhöhe) zu arbeiten gebunden ist, müssen diese Voraussetzungen geschaffen werden. Dies kann nur bedingt durch einzelne Unternehmen geleistet werden. Dafür sorgt der Staat im Interesse aller Nachfrager nach Arbeitskraft (Kapitalisten). Da jedoch die tollsten Webstühle, die ergiebigste Silberader, 1000 Hektar fruchtbaren Landes, das schnellste Segelschiff und das automatisierte Fließband ohne menschliche Arbeit nicht einen Cent Gewinn abwirft, - ist der Einsatz von menschlicher Arbeitskraft Voraussetzung für jede Fortschritt und jeden Profit.
(1) Die bras ist der größte "Ein-Euro-Job" Träger in Bremen Heute verantwortet und finanziert der Staat die allgemeine Bildung, kontrolliert die berufliche Bildung und die sogenannten "aktiven Leistungen" der Bundesagentur und bestimmt letztlich mit gesetzlichen Rahmenbedingen (Zumutbarkeitsregelungen) und der Höhe der sozialen Mindestsicherung (Höhe der Regelsätze in Hartz IV), die Untergrenzen für den Lohn.
Definition von Arbeitsmarktpolitik Wikipedia
Arbeitsmarktpolitik ist ein Teilbereich der Arbeitspolitik und umfasst alle Maßnahmen der öffentlichen Hand, die eine regulierende Funktion auf das Zusammenspiel von Arbeitsangebot und Arbeitsnachfrage in einer Volkswirtschaft haben. Der Einsatz von arbeitsmarktpolitischen Instrumenten resultiert aus der politischen Auffassung, dass ein freier bzw. unregulierter Arbeitsmarkt Phänomene zeitigt, die gesellschaftlich nicht wünschenswert sind. Arbeitsmarktpolitik kann insofern sowohl explizit Gegenstand einer politischen Programmatik, wie etwa in einer sozialen Marktwirtschaft sein oder auch implizit aus pragmatischem Handeln in liberalen Wirtschaftssystemen resultieren.
Ein historischer Rückblick
Die moderne Arbeitsmarktpolitik im 16. bis 18. Jahrhundert in Amerika / Europa
In den englischen, spanischen, portugiesischen und französischen Kolonien Amerikas gab es in den Jahrhunderten nach dem Beginn der Kolonialisierung einen enormen Bedarf an Arbeitskräften in Bergwerken, bei der Verkehrserschließung und vor allem in der Landwirtschaft. Riesige Plantagen zur Befriedung der Argrar- und Rohstoffbedürfnisse der Kolonialherren wurden geschaffen und die Produkte nach Europa transportiert. Allein es mangelte zunächst an zur Arbeit bereiter Arbeitskraft. Die indianische Urbevölkerung war zum Teil ausgerottet und nicht bereit diese schwere Plantagen- und Bergbauarbeiten zu verrichten. Europäer standen nicht in ausrechendem Maße zur Verfügung. Also griffen die Kolonialstaaten und die privaten Nachfrager, vor allem Großgrundbesitzer und Bergwerksunternehmen, zu einem für damalige Maßstäbe modernen Mittel der Arbeitsmarktpolitik - sie führten in großem Umfang Arbeitskraft aus Afrika ein. In diesem Zeitraum wurden ca. 15 Millionen Arbeitskräfte (Sklaven) importiert. Dabei bedienten sich die Arbeitskraftnachfrager (Arbeitgeber) auf der einen Seite staatlicher Unterstützung durch Schaffung von Kolonialgebieten in Afrika und deren Absicherung mit Militär, als auch privater "Arbeitsmarktpolitischer Dienstleister" die in Afrika auf Sklavenjagd gingen und den Transport und Vertrieb der Arbeitskräfte bis zu den Plantagen in Louisiana, Haiti und Brasilien übernahmen. Die Plantagenbesitzer wurden die neuen Fürsten Amerikas, die "Arbeitsmartkpolitischen Dienstleister" - vornehmlich Reeder und Handelsunternehmen aus Europa, konnten sich Paläste bauen, vor denen die alten Fürsten erblassten und die Könige und Kaiser der Kolonialstaaten konnten ihren Prunk erhalten und Kriege finanzieren. Das Geschäft mit der Sklaverei war so lukrativ, dass sich neben England, den Niederlanden, Frankreich, Spanien u.a. auch das entstehende Preußen (damals noch Brandenburg) im 18. Jahrhundert beeilte, auch noch ein Stück vom Kuchen abzubekommen und vom Hafen Emden aus Sklaven aus Ostafrika nach Amerika zu bringen. Allein die Sklaven, sie hatten nichts als das tägliche Brot für den nächsten Arbeitstag und Millionen Toten bei der Sklavenjagd und dem Transport über den Atlantik zu beklagen.
Die moderne Arbeitsmarktpolitik in Europa im 16. und 17 Jahrhundert.
Arbeitshäuser und Galgen erzwingen 12 Stundentag und Kinderarbeit
Angetrieben von den enormen Gewinnen der europäischen Kolonialstaaten aus den geraubten Schätzen Amerikas und anderer Überseegebiete, setzte ab dem 16. Jahrhundert eine allmähliche Kapitalbildung, die primäre Akkumulation in Europa ein. Erste Anfänge der Industrie, zunächst in Manufakturen, entstanden. Infrastruktur musste geschaffen werden. Dazu zählten Deichbauten, Straßen, Brücken und natürlich auch das Militär und seine Bewaffnung. Dieser Prozess erforderte eine große Menge von Menschen, die bereit waren für das nackte Überleben 60 Stunden in der Woche zu arbeiten. Bis zum Beginn dieser frühindustriellen Aufbaus bestand die Bevölkerung hauptsächlich aus Bauern und Handwerkern sowie einem nicht unbeträchtlichen Anteil von Armen, die aus Almosen unterhalten wurden. Um als guter Christ in den Himmel zu kommen, war es notwendig den Armen Almosen zu geben. Daher bestand für die Armen kein Anlass für den gleichen Ertrag (Almosen = Lohn in der Manufaktur) auch noch 60 Stunden zu schwersten körperlichen Bedingungen, mit Folgen für die Gesundheit, zu arbeiten. Freiwillige Lohnarbeiter für einen Zwölfstundentag, entlohnt mit Wasser, Brot und Strohsack gab es nicht.
Die Interessen der Städte (Aufbau der Infrastruktur) und der Arbeitskraftnachfrager (Manufakturbesitzer) nach billiger und "bereitwilliger" Arbeitskraft führten zu einer radikalen Änderung des Umgangs mit der Armutsbevölkerung. Bettelei wurde verboten, das Gewähren von Almosen unter Strafe gestellt. Bettler aus fremden Orten, die sich länger als drei Tage unerlaubt in einer anderen Stadt aufhielten, wurden gehängt. Heinrich der VIII ließ in England 80 000 Arme hinrichten.
Da jedoch allein mit Tod und Vertreibung kein Aufbau zu machen war, wurden in jedem größeren Ort Arbeitshäuser eingerichtet (Bremen 1604). In diesen wurden Arme untergebracht und mussten zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts arbeiten - hauptsächlich für Tätigkeiten im "öffentlichen Interesse" - aber auch für private Unternehmen (ähnlich wie heute in den Knästen). Entrinnen konnte Mensch den Armenhäusern nur als Leiche oder Invalide ( arbeitsunfähig bis zu 3 Stunden) als Kanonenfutter (Soldat) oder aber, wenn ein Arbeitskraftnachfrager - Manufakturbesitzer - Bedarf nach Arbeitkraft hatte und ihn in seinem Betrieb zu vergleichbaren Bedingungen wie im Arbeitshaus schuften ließ - dann war er frei .
Das Prinzip war eindeutig. Die Rahmenbedingungen für das Überleben als Armer mussten in den Arbeitshäusern so drastisch verschlechtert werden, dass ein Leben als "Freier" Lohnarbeiter als lohnendes, weil besseres Ziel, erschien. Die meisten Galgen zu jener Zeit standen direkt vor den Arbeitshäusern.
Schon damals wurden die Armenhäuser nicht allein von den Städten betrieben. Von den im 17 Jahrhundert existierenden ca. 100 Arbeitshäusern wurden von den damaligen modernen "Arbeitsmarktpolitischen Dienstleistern" der größere Teil organisiert. Die katholische Kirche betrieb 8, die evangelische Kirche 63 Arbeitshäuser.
Am Beispiel der Bremer Liebfrauen-Gemeinde* lässt sich nachvollziehen, wie seit der Reformation Diakonie und zunehmend der Bremer Rat, die Armenfürsorge organisierten und mit welcher Zielrichtung dies geschah: Zuchthaus, Armenhaus und Waisenhaus - alles Einrichtungen, die Armen der Stadt und Flüchtlinge zu disziplinieren und an Arbeit zu gewöhnen. Die folgende Text-Passage stammt zwar erst von 1879, die Zielrichtung der protestantischen und städtischen Armenfürsorge entwickelte sich aber schon seit dem 16. Jahrhundert:
"Eine richtig geübte Armenpflege darf nicht bloß eine unterstützende, sondern muss auch eine erziehende Thätigkeit üben; d.h. die Armenpflege soll nicht bloß materielle Unterstützungen gewähren, wo der Unterhalt einer Familie nicht ausreicht, sondern soll die Armen durch Nachweis von Gelegenheit, Ermuthigung und moralische Nöthigung zur Arbeit, zum Erwerb, zur Selbstständigkeit wieder heranziehen, und hierdurch sie nicht nur zu nützlichen Gliedern der menschlichen Gesellschaft wieder gewinnen, sondern namentlich auch das Verkommen der Kinder, also die Erblichkeit der Armuth verhüten; sie soll den Quellen der Verarmung im einzelnen Fall nachforschen und diese durch fortgesetzte persönliche Einwirkung zu schließen suchen. Um das aber zu erreichen muß die Armenpflege in einer Art und Weise organisiert sein, dass der einzelne Armenpfleger einen möglichst kleinen Bezirk zu übersehen, nur wenige Familien zu beaufsichtigen hat, da persönliche fortgehende Einwirkung, auf die es hier ankommt, schon wegen der darauf zu verwendenden Zeit nur möglich ist bei ganz kleinen Distrikten, in denen man mit höchstens 3 Familien zu thun hat." Aus dem "Bremer Kirchenblatt", 1879.
Für damalige Zeit eine hochmoderne Arbeitsmarktpolitik zur Befriedung des Bedarfs an ausreichender und billiger Arbeitskraft.
"Mit entsprechendem Profit wird Kapital kühn. Zehn Prozent sicher, und man kann es überall anwenden; 20 Prozent, es wird lebhaft; 50 Prozent, positiv waghalsig; für 100 Prozent stampft es alle menschlichen Gesetze unter seinen Fuß; 300 Prozent, und es Existiert kein Verbrechen, das es nicht riskiert, selbst auf die Gefahr des Galgens." Karl Marx Kapital Band II.
Moderne Arbeitsmarktpolitik heute
Der "Standort Deutschland" und die Agenda 2010
Nach dem Zusammenbruch der RGW Staaten und deren Sozialismusmodell, begann eine Jagd zur Neuaufteilung der neuen Märkte und Anlagemöglichkeiten für das Kapital. Die Mehrwertsteigerung mittels verbilligter Arbeitskraft wurde wieder zum öffentlich anerkannten Unternehmens- und Staatsziel. Die Schaffung eines neuen Niedriglohnsektors war das erklärte Ziel für den Profit und als Mittel im Kampf gegen die Konkurrenz (aus fernen Ländern). In Deutschland traf dieses Ziel jedoch auf eine Arbeiterbevölkerung, die sich in zwei Jahrhunderten ein relativ hohes Maß an Löhnen, Sozialleistungen und Arbeitszeit erkämpft hatte. Die von der relativ langen Periode einer guten Verhandlungsmacht und Kampfkraft in Lohnauseinandersetzungen geprägten Menschen - insbesondere solche mit Arbeitserfahrung und damit Lohnhöheerfahrungen - waren und sind nicht freiwillig bereit, für weniger zu arbeiten als die Mindestsicherungen der Sozialhilfe vorsehen. Da es jedoch keine Arbeitshäuser mehr gibt, mussten neue Wege gefunden werden, Menschen zu bewegen zu einem Niedriglohn von 6 Euro Brutto zu arbeiten.
In der Broschüre: "Hartz IV - Menschen in Arbeit bringen" des damaligen Bundesministers Clement vom Dezember 2004 lassen sich dazu folgende Hinweise finden: "Deshalb müssen wir gemeinsam anpacken. Die Agenda 2010 und die Arbeitsmarktreform mit "Hartz IV" als Kernstück sind große Schritte in die richtige Richtung. Sie verbessern unsere Wettbewerbsfähigkeit und tragen auch so dazu bei, Deutschland wieder in Arbeit zu bringen." (Vorwort Seite 7)
Hier wird eindeutig das Ziel der Arbeitsmarktreform benannt, die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit. Da es sich bei den Akteuren des Wettbewerbs jedoch um einzelne Unternehmen in Konkurrenz zu ihren jeweiligen Konkurrenten aus anderen Ländern handelt, geht es um die Ausweitung der Vormachtstellung des Kapitals des Exportweltmeisters. Dieses Ziel wurde erreicht. Vom Zuwachs des Volkseinkommens der Jahre 2004 bis 2007 in Höhe von 275 Milliarden Euro, größtenteils dem Anwachsen der Exportüberschüsse geschuldet, konnten sich die privaten Unternehmen und deren Eigentümer einen Anteil von 71 Prozent aneignen.
Auf Seite 11 der Clement Broschüre wird das Mittel zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit benannt: " Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bringen netto nur wenig mehr nach Hause als mancher Bezieher von Arbeitslosenhilfe. Das ist nicht gerecht und deshalb müssen wir umsteuern."
Dies ist mit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe geschehen. Als Folge hat sich allein durch Hartz IV die Zahl der armen Kinder von 1,2 auf 2,5 Millionen verdoppelt. Die von Clement ausgemachte Gerechtigkeitslücke wurde nach unten aufgelöst, denn Hartz IV mit der Anrechnung von anderen Zuflüssen (Unterhalt, Wohngeld, Kindergeld) hat das Einkommen gerade von Familien mit Kindern drastisch gekürzt. Vor allem wurde jedoch jegliche Arbeit und sei sie noch so schlecht bezahlt - weit unter den Armutsgrenzen - als zumutbar erklärt und ihre Ablehnung mit Sanktionen bestraft.
Auch dieses Ziel von Hartz IV wurde von Erfolgen für die Nutzer von billiger Arbeitskraft gekrönt. In keinem anderen Industrieland ist der Niedriglohnsektor derart gewachsen wie in Deutschland. Heute arbeiten 22 Prozent aller Lohnabhängigen im Niedriglohnbereich und ihr verfügbares Einkommen ist seit der "Arbeitsmarktreform Hartz IV" um 14 Prozent gesunken.
Die Mittel haben sich verändert, aber Arbeitshäuser und Hartz IV haben das gleiche Ziel, den Zwang zur Arbeit - bei möglichst geringem Lohn - zum Wohle des Kapitals sicherzustellen. Der historische Unterschied besteht darin, dass beim Aufbau der Industrie ein riesiger Bedarf an Arbeitskräften bestand, während heute in der globalen kapitalistischen Gesellschaft die Produktion von immer weniger Beschäftigten geleistet wird und objektiv der Zwang zur Arbeit völlig anachronistisch ist. .
Schröder meldet Vollzug beim Niedriglohn
Vor der versammelten Weltelite gab ex. Kanzler Schröder am 28. Januar 2005 - kurz nach Einführung von Hartz IV - in Davos vor dem Weltwirtschaftsforum seine Vollzugsmeldung für die Verbesserung der Profitmöglichkeiten in Deutschland ab.
: "Wir haben einen der besten Niedriglohnsektoren aufgebaut, den es in Europa gibt. Ich rate allen, die sich damit beschäftigen, sich mal mit den Gegebenheiten auseinander zu setzen, und nicht nur mit den Berichten über die Gegebenheiten. Deutschland neigt dazu, sein Licht unter den Scheffel zu stellen, obwohl es das Falscheste ist, was man eigentlich tun kann. Wir haben also einen funktionierenden Niedriglohnsektor aufgebaut, und wir haben dafür gesorgt, dass wir bei der Zahlung von Unterstützung Anreize dafür, Arbeit aufzunehmen, sehr, sehr stark in den Vordergrund stellen. Das hat erhebliche Auseinandersetzungen gegeben, mit starken Interessengruppen in unserer Gesellschaft. Aber wir haben diese Auseinandersetzungen durchgestanden. Und wir sind ziemlich sicher, dass das System der Veränderung am Arbeitsmarkt, das im Grunde darauf basiert, die Menschen fit zu machen für den Wiedereintritt in den ersten Arbeitsmarkt, von ihnen aber auch fordert, dass jede in Deutschland zumutbare Arbeit akzeptiert wird - bei Strafe der Leistungskürzung oder ansonsten der Reduzierung - erfolgreich sein wird".
Moderne Arbeitsmarktpolitik - USA 20 Jahrhundert.
1943 wurde im Bundesstaat Lousiana eine Gesetz erlassen, das für die Zeit der Baumwollernte von drei Monaten, alle arbeitsfähigen Menschen - einschließlich deren Kinder - vom Sozialhilfebezug ausschloss. Lohndumping für Plantagenbesitzer.
Die Umerziehung - Gewöhnung an Niedriglohn
Da sich diese politischen Zielsetzungen jedoch nur mit Gewalt gegen die Lohnabhängigen durchsetzen lassen, bedarf es aus Sicht der Herrschenden eines umfänglichen gesetzlichen (Hartz I bis IV) Rahmens und begleitender gesellschaftlicher Einrichtungen, die den tiefen Einschnitt in das soziale Sicherungssystem möglichst "sozialverträglich" umsetzen und begleiten, ohne dass das System durch Proteste und Widerstand erschüttert wird. Da schon die sozialdemokratisch geführten Gewerkschaften als Widerstandsorganisator gegen die Agenda 2010 weitgehend ausgefallen sind, fiel den Wohlfahrtsverbänden und insbesondere der "Arbeitslosenbetreuungsindustrie" oder den - wie sie sich selbst nennen "Arbeitsmarktpolitische Dienstleistern" - die zentrale Rolle zu, Erwerbslose ruhig zu stellen und durch Umerziehung an das Existieren in Niedriglohn und prekärer Beschäftigung zu gewöhnen.
Dabei sind drei tragende Elemente auszumachen:
1. Die Schuldumkehr 2. Die Zwangsmaßnahmen ("Ein-Euro-Jobs", Trainingsmaßnahmen, Praktika und Bewerbungstraining)
3. Die Absenkung der Sozialleistungen
1. Schuldumkehr
Diese private Aneignung des gesellschaftlichen Reichtums kann in Gefahr geraten, wenn den Menschen der ursächliche Zusammenhang ihrer Erwerbslosigkeit klar wird. Dementsprechend wird eine Schuldumkehr vorgenommen, die von den herrschenden Kräften nahezu einheitlich vorgetragen wird: Erwerbslose seien selbst Schuld an ihrer Arbeitslosigkeit. Sie seien zu alt, zu langsam, zu wenig qualifiziert oder gesundheitlich eingeschränkt und im Prinzip zu faul. Damit wird ein objektives gesellschaftliches Problem in ein persönliches Defizit der betroffenen Erwerbslosen oder Unterbeschäftigten umgedeutet. Auf der Intention dieser Schuldumkehr basiert der gesamte Umgang mit den Erwerbslosen durch Ämter (Bundesagentur für Arbeit, BAgIS) und der sie in der Behandlung unterstützenden Fortbildungs- und Betreuungsindustrie ( Freie Träger der Qualifizierung, 1 EUR Job Träger etc. ). Diese angebliche Schuld wird mit der Individualisierung der Arbeitslosigkeit (Eingliederungsvereinbarungen) und mit Sanktionen (2006 insgesamt 1,8 Millionen Kürzungen und Sperren) bekämpft. Dabei muss den Erwerbslosen die eigene Schuld an "ihrer" Erwerbslosigkeit immer wieder vermittelt und die Einsicht in das eigene Versagen immer neu antrainiert werden.
2. Zwangsmaßnahmen
"Ein-Euro-Jobs"
Die "Ein-Euro-Jobs" wurden mit dem SGB II ( Hartz IV ) zum Januar 2005 eingeführt. Sie setzen die Praxis der "Blauen Karte" aus dem ehemaligen Sozialhilferecht fort. Da sie in der überwiegenden Anzahl keine ausdrücklichen Fortbildungs- und Qualifizierungselemente enthalten, sind die 1-Euro-Jobs ein gesetzliches Zwangsmittel, um einzelne LeistungsbezieherInnen durch zunächst 6-monatige Gewöhnung an Arbeit zu disziplinieren. Mensch kann sich diesen Maßnahmen meistens nur um den Preis einer Sanktion entziehen. Die Tätigkeit in den Maßnahmen soll zusätzlich sein. Dies bedeutet, dass mit der Tätigkeit der "Ein-Euro-Jobs" keine regulären Beschäftigungen, etwa im Öffentlichen Dienst oder in der Privatwirtschaft, durchgeführt werden sollen. Allerdings zeigt sich in der Praxis, dass diese gesetzlichen Vorgabe in vielen Fällen unterlaufen wird. Etwa wenn sogenannte gemeinnützige Träger auch mit "Ein-Euro-Jobbern" Dienstleistungen anbieten, die auch von privaten Unternehmen oder Stellen im Öffentlichen Dienst erbracht werden oder vor dem Einsatz von "Ein-Euro-Jobbern" erbracht wurden. Damit werden reguläre, sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze vernichtet. Die Gewerkschaft verdi schätzt, dass bundesweit ca. 300 000 normale Beschäftigungsverhältnisse durch den Einsatz von "Ein-Euro-JobberInnen" und anderen Maßnahmen abgebaut wurden.
Für viele ALG II BezieherInnen stellt der "Ein-Euro-Job" eine Degradierung in ein Arbeitsverhältnis dritter Güte dar. Dies ist auch der Wille des Gesetzgebers. Mit Hartz IV sollte die Beschäftigung im Niedriglohnsektor gefördert werden. Dieses wurde erreicht. Die Zahl der Menschen im Niedriglohnbereich ist mit der Einführung von Hartz IV auf 22 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse sprunghaft gewachsen - und die Menschen im Niedriglohn mussten in den letzten Jahren einen Lohnverlust von 14 Prozent hinnehmen.
Die "Ein-Euro-Jobs" tragen wesentlich hierzu bei. Nicht nur dass Mensch sich an die Arbeit ohne "richtigen" Lohn gewöhnen soll, auch die völlige Rechtlosigkeit innerhalb des Trägers oder der Einsatzstellen schafft "Lebenserfahrungen" die nützlich sind, wenn Staat und Unternehmen sich demütige Beschäftigte wünschen.
Bewerbung um Bereitschaft zur Ausbeutung
Einen besonderen Rang in der Demütigung und Umerziehung der Erwerbslosen nimmt der Bewerbungszwang und das damit oftmals verbundene Bewerbungstraining ein. In Eingliederungs- und Zielvereinbarungen wird durch die Agentur bzw. die SGB II Argen eine Mindestzahl der monatlichen Bewerbungen festgelegt. Diese Vorgaben sind oftmals völlig unsinnig, insbesondere dann, wenn die örtliche Zahl der Erwerbslosen um ein Vielfaches über der Zahl der freien Jobs liegt. Dabei wird insbesondere auch die sogenannten Blindbewerbung gefordert. Damit sollen Erwerbslose Bewerbungen zu Betrieben schicken, die gar keine Stellen ausgeschrieben haben und überhaupt nicht erfreut sind über die unerwünschte Bewerbungsflut. Diese wandert dort meistens in den Papierkorb. Zudem wird die Auflage gemacht sich auch bei Zeitarbeitsfirmen zu bewerben. Damit wird der staatliche Druck zum Weg in die moderne Menschenhandelswelt massiv erhöht.
Mangelnde Bewerbungsbemühungen sind darüber hinaus ein beliebter Sanktionsgrund. Als Folge dieser Erhöhung des Druckes, wird die Konkurrenz um freie Stellen massiv erhöht und angesichts der fehlenden Zumutbarkeitskriterien im SGB II, auch der Zwang Stellen anzunehmen, die unterhalb der Hartz IV Grenze bezahlt werden.
Damit jedoch Erwerbslose nicht vorschnell, nach zahlreichen vergeblichen Bewerbungen, aufgeben und die Anbetung des "Götzen Arbeit" auch vollständig verinnerlicht wird, finden massenhaft Maßnahmen zum Bewerbungstraining statt. Dabei handelt es sich um 14-tägige Kurzlehrgänge, halbjährliche Maßnahmen mit einigen Stunden in der Woche oder solche, die Bewerbungstraining und kostenloses Schuften für Privatunternehmen (Praktika) miteinander verbinden.
Hier trifft der als bewerbungsunfähig deklarierte Erwerbslose (Defizit bei der Arbeitssuche) bei einem arbeitsmarktpolitischen Dienstleister auf nette, verständnisvoll zuhörende Sozialpädagogen und Psychologen, die die Erstellung perfekter Bewerbungsunterlagen und die Jobsuche als Gruppenevent zelebrieren. Der dabei erzielte Effekt der Verinnerlichung des eigenen Versagens bei der gemeinsamen Jobsuche ist wesentlich höher, als würde Mensch allein zu Hause den Berg von Absagen verarbeiten. Jeder Abgänger in der Maßnahme mit Joberfolg krönt die Einsamkeit und das Versagen der Verbliebenen. Allerdings ist auch der Absturz danach deutlich heftiger: Nach 6 Monaten trotz bester Bewerbungsunterlagen immer noch kein Job - es muss an mir liegen - ich bin eine Niete.
Damit ist der Sinn des Bewerbungstrainings - aus Sicht der Agentur und der Herrschenden erfüllt. Der Götze "Arbeit um jeden Preis" ist organisiert angebetet worden. Fest steht: Trotz staatlicher Hilfen, trotz perfekter Unterlagen - die Defizite sind amtlich - sie liegen bei mir selbst. Schuld hat nicht das System, sondern ich selbst.
Die Träger haben ihren Job im Interesse des Staates erfüllt.
3. Sozialleistungen Zumutbarkeit und Sanktionen
Die Höhe der vom Staat gewährten Führsorgeleistungen und die Bedingungen zu ihrer Erlangung haben immer eine Rückwirkung auf die Höhe der Löhne.
Bereits 1786 stellt der Britische geistliche Joseph Townsend fest: "das Elend sei eine Garantie für den ständigen Strom von Arbeitskräften zu den schwersten Arbeiten, da der Hunger nicht nur einen ruhigen, stillen und unablässigen Druck ausübt und zu den größten Anstrengungen bereit macht."
Entsprechend dieser Wahrheit hat mit Hartz IV und der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe eine Absenkung des Einkommens von Millionen Haushalten stattgefunden. Während die Armutsgrenze bei 50 Prozent des Durchschnittseinkommens liegt, beträgt der bundesweit gezahlte Hartz IV Satz nur noch bei 41 Prozent des Lohndurchschnitts. Deutlich unterhalb der Armutsgrenze.
Aber damit nicht genug. Galt bis 2004 immer noch eine, wenn auch bescheidene, Möglichkeit, schlecht bezahlte Jobs ohne Sanktionsgrund abzulehnen, so ist die heute gänzlich beseitigt. Selbst die Ablehnung eines Stundenlohns von 3 Euro Brutto sieht eine Sanktion nach sich.
Rolle und Entwicklung der Arbeitsmarktpolitischen Dienstleister
Heute ist die Trägerlandschaft geprägt von bundesweit agierenden Unternehmen die in den jeweiligen "Außenstellen" Maßnahmen anbieten. Darüber hinaus gibt es eine Welle von "Unternehmensgründungen" von gewieften Geschäftsleuten, die mit der Durchführung von Maßnahmen ihren Schnitt machen. Dazu gehören jedoch auch eine Reihe von kleinen, zumeist örtlich gebundenen Vereinen und gemeinnützigen GmbH`s, die in den 80iger Jahren als kleine innovative Selbsthilfe- und Berufshilfeprojekte begonnen haben. Letztere haben seit ihrer Existenz einen inneren Wandel vollzogen, der kurz dargestellt werden soll.
Bis zu Beginn der 90iger Jahre waren ihnen folgende Kriterien zuzuordnen:
Die Maßnahmen beschränkten sich im Wesentlichen auf die Erzielung echter Qualifikationen (Hauptschulabschlüsse, Berufsausbildung und Umschulungen) Die MaßnahmeteilnehmerInnen wurden nach den jeweiligen ortüblichen Tarifen bezahlt auch für ABM, SAM und § 19 BSHG Finanzierungen. Sanktionen bei Verweigerung des Antritts einer Maßnahme oder deren Abbruch gab es nicht. Die Träger verfügten kaum über eigene Geschäftsbetriebe in denen die Ergebnisse der Arbeit gewerblich veräußert wurden.
Integration in die staatliche Armutsverwaltung
Zu Beginn der 90iger Jahre setzte, vorangetrieben durch die Arbeitsagenturen, die Absenkung der Löhne der Maßnahmeteilnehmer ein. Zunächst 90, später 80 Prozent des ortsüblichen Tarifs wurden gezahlt. In Bremen mündete dies im Tarifvertrag des Verbandes der Beschäftigungsträger. Die darin enthaltene Bezahlung ist durchweg im Niedriglohnsektor anzusiedeln. Mit der Veränderung der Vorgaben der Agentur und örtlicher Zuwendungsgeber nach dem BSHG, wurden die Qualifizierungsanteile der Maßnahmen gegen null reduziert. Allein Gewöhnung an Arbeit stand im Mittelpunkt. Darüber hinaus wurde die Sanktionierung von Maßnahmeverweigerung und Abbruch zur Regel. Das Verhalten der Maßnahmeteilnehmer wurde durch die Träger kontrolliert und begutachtet, damit wurde der Staatsauftrag vollständig umgesetzt. Der Hilfegedanken aus der Gründungszeit verkehrte sich in sein Gegenteil: die Disziplinierung und Kontrolle.
"Arbeitsmarktpolitische Dienstleister" - Staatliche Armutsverwaltung und Ausbeuter in Einem
Spätestens mit der Einführung von Hartz IV im Jahre 2005 und dessen hauptsächlichem Beschäftigungsinstrument, den "Ein-Euro-Jobs", wurde der Bruch mit den Gründungsideen unübersehbar. Die ökonomische Abhängigkeit von den Agenturen und Argen war vollständig, auch die Apparate (Geschäftsführung, Buchhaltung, Anleiter etc) wurden aus den Regiemitteln für die Maßnahmen finanziert. Der Disziplinierungscharakter der "Ein-Euro-Jobs" steigerte sich gegenüber den bisherigen Maßnahmen. In dieser Phase traten zwei zusätzliche Momente in die Entwicklung der ehemaligen Unabhängigen Hilfsprojekte ein. Mit der durch die Argen per Zwang zugewiesenen Arbeitskraft der "Ein-Euro-JobberInnen" wurden geschäftsmäßige Erlöse erzielt. Dienstleistungen und Handwerkliche Tätigkeiten auf dem "Markt" zu Geld gemacht. Offensichtlich ist es üblich geworden, die geleistete Arbeitskraft von "Ein-Euro-JobberInnen" und anderen MaßnahmeteilnehmerInnen zwischen 8 und 15 Euro pro Stunde abzurechnen. Dies findet sich in Bremen in Rechnungen wieder, die von Trägern ausgestellt wurden. Darüber hinaus gibt es auch pauschale Abgeltungen von durch MaßnahmeteilnehmerInnen erbrachte Leistungen. Beispiel Concierge: Ca. 20 Projekte werden in Bremen, hauptsächlich von einem großen Träger angeboten. Dabei werden Hauseingänge von großen Wohnblocks bei Wohnungsbaugesellschaften betreut. Hierfür zahlen die Wohnungsbaugesellschaften zwischen 26 000 und 35 000 Euro jährlich pro Hochhaus an die Träger, die ausschließlich zu 100 Prozent von der Agentur und Arge bezahlte Maßnahmeteilnehmer einsetzen. Ein anderer in Bremen häufig beschrittenen Weg der Kapitalvermehrung der Träger ist der Kauf von Schrottimmobilien und deren Modernisierung oder Neubau durch "Ein-Euro-JobberInnen".
Damit wird der Weg durch die Träger vollzogen, nicht nur den staatlichen Disziplinierungsauftrag umzusetzen, sondern auch selbst zu Ausbeutern der kostenlos zu Verfügung gestellten Arbeitskraft zu werden.
In Bremen gibt es darüber hinaus zwei Fälle in den sich aus einem Qualifizierungsträger eine Zeitarbeitsfirma entwickelt hat, die heute im Auftrag der Arge Acessmentverfahren bei Arbeitslosen durchführt und gleichzeitig Zeitarbeit organisiert. Ein anderer Träger hat kurzerhand eine Zeitarbeitsfirma als Tochtergesellschaft gegründet und damit ein riesiges Potential von MaßnahemteilnehmerInnen als potentielle ZeitarbeiterInnen zur Verfügung.
Mit dieser Entwicklung geht auch der Weg - weg vom Verein - hin zur GmbH. Hier treten nicht nur die bisherigen Vereine, sondern auch deren Geschäftsführer und private Firmen als Kapitaleigner auf. Im Laufe dieser Entwicklung ist von den emanzipatorischen Zielen der Gründer in den 80iger Jahren nichts geblieben. Viel beteiligte "Exlinke" in diesem Geschäft sind zu willfährigen Erfüllungsgehilfe von Staat und Kapital geworden.
Schlussfolgerungen
Die Herrschenden und der in Ihrem Interesse agierende Staat haben zu allen Zeiten mit verschiedenen Mitteln dafür gesorgt, den ausreichenden Bedarf von Kapital, Großgrundbesitzern und Feudalherren an ausbeutungsfähigen Arbeitskräften abzusichern. Friedrich Engels schrieb 1876: " Die Arbeit ist die Quelle allen Reichtums, sagen die politischen Ökonomen. Sie ist dies - neben der Natur, die ihr den Stoff liefert, den sie in Reichtum verwandelt."
Die private Aneignung dieses Reichtums in den Händen weniger, war immer das hauptsächliche Ziel der herrschenden Klassen.
Dabei schreckten die Herrschenden und der Staat nicht vor der Anwendung militärischer Gewalt, der physischen Vernichtung von Menschen zurück, wenn es der Erreichung dieses Zieles bedurfte. Zu allen Zeiten gab es Widerstand der ausgebeuteten Lohn- und Zwangsarbeiter, der die Willkür der Herrschenden zeitweilig eindämmen konnte. Die zivilisatorischen Errungenschaften dieser Kämpfe haben heute in den entwickelten Industrieländern die schlimmsten Formen des ausbeuterischen Zwangs (Sklavenhaltung, Arbeitslager) zurückgedrängt. Geblieben sind jedoch noch immer die Gewaltanwendung zur Durchsetzung von Profitinteressen gegen arbeitende und arme Menschen. Ob Panzer vor den Werkstoren bestreikter Betriebe in Südkorea, "Verschwindenlassen" von Gewerkschaftern in Coca-Cola Betrieben in Kolumbien oder Daimler Benz in Argentinien, Bulldozer zur Beseitigung von Slums in Brasilien - diese Kette lässt sich fortsetzen, bis zu den modernen "Arbeitsmarktpolitischen Dienstleistern" im Jahre 2009 in Deutschland, die die faktische Umsetzung von Workfare und Hartz IV organisieren.
Die "Arbeitsmarktpolitischen Dienstleister" agieren für die Profitinteressen des Kapitals, sie sind Teil des staatlichen Repressionsapparates zur Durchsetzung von Niedriglohn und Entrechtung. Sie sind unverzichtbar für Staat und Kapital.
Für Lohnabhängige und Erwerbslose sind sie überflüssig wie ein Kropf.
Herbert Thomsen
Grundlage eines Referats zur Veranstaltung des Bremer Erwerbslosenverbandes im September 2009 ganzer Text/Quelle/links
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Hartz IV
Thursday, November 12. 2009
Auszug von scharf-links Die Tafeln: Nächstenliebe ? Oder: mit Almosen zur Armenkontrolle ? von Herbert Thomsen
Die erste Tafel wurde in Deutschland im Jahre 1993 in Berlin gegründet. Im Juni 2009 existieren mehr als 850 Tafeln, die im Bundesverband der Tafeln organisiert sind. Darüber hinaus gibt es weitere eigenständige Einrichtungen mit ähnlicher Ausrichtung. In mehr als 90 Prozent aller Städte mit mehr als 50 t Einwohnern ist eine Tafel tätig. Mit geschätzten 35 000 ehrenamtlichen HelferInnen, ca. 10 000 zumeist über die Arbeitsagenturen geförderten Stellen (auch zahlreiche "Ein-Euro-Jobs") erreichen die Tafeln eine Versorgung von fast einer Million Menschen. Also eine flächendeckende Tafellandschaft, die nur in ländlichen Regionen weiße Flecken aufweist. Die Tafeln gliedern sich etwa zu je einem Drittel in eingetragene Vereine, das zweite Drittel ist entweder bei den kirchlichen Wohlfahrtsverbänden oder Kirchengemeinden und das letzte Drittel bei den anderen Wohlfahrtsverbänden angesiedelt. Auch in den eingetragenen Vereinen (Tafel e.V.) existiert eine hoher Grad an christlich motivierten AktivistInnen.
Die Tafeln erfreuen sich in den letzten Jahren einer hohen Medienpräsens. Frau von der Leyen ist Schirmherrin, etliche Gründerinnen und Vorsitzende von örtlichen Tafeln sind inzwischen im Besitz eines Bundesverdienstkreuzes. Die Tafeln, samt ihrer Aktivisten sind zu einer relevanten Bürgerbewegung geworden.
Zu hinterfragen ist deshalb die gesellschaftspolitische Funktion und Wirkung der Tafeln. Sie sind immerhin auf Grund ihrer Größe relevanter Bezugspunkt eines nicht geringen Teils der Armutsbevölkerung geworden.
Die von den Tafeln selbst proklamierte Zielstellung ist die zusätzliche Versorgung von Menschen mit geringem Einkommen mit den Überschüssen des Lebensmittelmarktes. Je nach Produkt werden 10 bis 15 Prozent der in den Großdiskountern angebotenen Lebensmittel als geplanter Überschuss in die Regale gestellt. Nach Verfallsdatum und optischer Ansehnlichkeit werden sie entsorgt. Dabei fallen für Lidl, REWE Aldi und Co. erhebliche Entsorgungskosten an. Diese noch genießbaren Lebensmittel landen durch die EinsammlerInnen der Tafeln in den selben und werden gegen geringen Mitgliedsbeitrag (10 bis 15 Euro pro Monat) oder einen Obolus von 1-2 Euro pro Abholung abgegeben. Dies klingt, auch unter ökologischen Gesichtspunkten, plausibel. Wenn zudem auch andere Produkte aus der Wertkette wie Textilien etc. mit zur Verteilung kommen rundet dies in vielen Fällen die Angebote der Tafeln ab. Kommen diese Lebensmittel in Haushalte mit Hartz IV oder anderem vergleichbaren Einkommen, können sie tatsächlich Mittel für andere notwendige Anschaffungen freisetzen und die geringen Einkommen entlasten.
Allerdings ist es oftmals so, dass der bloße subjektive Wille, anderen Menschen zu helfen in sein Gegenteil umschlagen kann, wenn die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen die Hilfe instrumentalisieren und das zusätzliche Hilfsangebot zu einer Regel wird, die andere bisherige Leistungen - zumeist des Staates ersetzt. Dieser Prozess ist schleichend, er wird nicht mit einem Ereignis wirksam und sichtbar. Bei den Tafeln und ihrer flächendeckenden "Versorgung" sind schon jetzt alle Voraussetzungen geschaffen von einem sich gegen die Interessen der Menschen richtenden Einrichtung zu sprechen.
Der Systemwechsel - vom Rechtsanspruch zum Almosen
So gering Hartz IV Leistungen und Sozialhilfe auch seien mögen, sie haben einen grundlegenden Charakter: Mensch hat einen Rechtsanspruch auf eine Regelleistung und die Übernahme der Kosten der Unterkunft. Bei Verweigerung der Zahlung oder Kürzungen durch die Behörden, kann jede/r diesen Rechtsanspruch vor den Sozialgerichten einklagen. Dies ist, bei aller Kritik an Hartz IV und seiner Verarmungswirkung in Folge der zu gering bemessenen Regelleistungen, immer noch ein Erfolg der Durchsetzung des Rechtsanspruches auf eine Fürsorgeleistung aus dem letzten Jahrhundert. Die "Gaben" der Tafeln haben diesen Rechtsanspruch nicht. Es sind dem Grunde nach freiwillige Leistungen des Gebers an den Empfänger. Je nach Tafel und deren Möglichkeit oder Willen zur Beschaffung von Lebensmitteln fallen die "Gaben" mal größer und mal geringer aus. Tafeln können Menschen aus ihrer Gemeinschaft - Berechtigung zum Abholen ausschließen - was auch häufig praktiziert wird. Damit ist der Charakter der "Gaben" der Tafeln ein andere als der von gesetzlichen Mindestleistungen - Gaben der Tafeln sind Almosen - und damit ein Rückschritt in die Armenversorgung des frühen Mittelalters. Als solche werden sie von den NutzerInnen auch begriffen. Dies führt zu untertänigem Verhalten, Disziplinierung und dem realem Bewusstsein ein Almosenempfänger zu sein.
Ein Beispiel: Vom Bargeld zum Gutschein
Bis 2004 gab es im Rahmen des Bundessozialhilfegesetzes sogenannte einmalige Beihilfen, diese umfassten zum Beispiel, Kühlschränke, Möbel, Fernseher, Waschmaschinen, Herde, Matratzen, Vorhänge etc. Sie wurden nach Bedarf zusätzlich zu den Regelsätzen auf Antrag bewilligt. Bei den Sozialämtern gab es für die Bewilligung Preislisten, in denen Preise für diese Güter in der unteren Kategorie gelistet wurden. Bis Anfang der 80iger Jahre wurden in Bremen durchweg Geld für neuwertige Güter bewilligt. Dann wurden jedoch mit Hilfe von Beschäftigungsträgern und staatlich geförderten Maßnahmen (ABM und § 19 BSHG) zahlreiche Recyclinghöfe und Möbellager aufgebaut. Als diese ihren Kinderschuhen entwachsen waren und in großem Umfang Altmöbel und E-Geräte auf Halde standen, änderte sich die Bewilligungspraxis der Sozialämter. Statt Geld für die Anschaffung neuwertiger Güter wurden nur noch Kostenübernahmescheine zur Abholung von Möbeln und E-Geräten in diesen Möbellagern ausgegeben. Mensch musste sich fortan ihr/sein Wohnzimmer aus Eichetischen, Spanplattenregalen, Kieferschrankwänden und Fernsehern zusammenstellen, die oft schon nach Wochen den Geist aufgaben. Ökologische sinnvoll ist recyceln allemal, aber wenn es zum Zwang wird, richtet es sich gegen diejenigen, denen kein anderer Weg der Beschaffung von Einrichtungsgegenständen bleibt. An diesem Beispiel wird deutlich, dass die Schaffung von Zusätzlichem in eine Regelversorgung umschlagen kann, wenn die Rahmenbedingungen - hier der gesetzliche Rechtsanspruch, verändert wird und eine existierende Infrastruktur die "Ersatzleistung" zur Verfügung stellen kann.
Tafeln bereiten die nächsten Schritte des Sozialabbaus vor
Diesen Schritt gehen auch jetzt schon die Tafeln. In Bremen häufen sich Fälle, bei denen Menschen gegen die Bremer Arge (BAgIS) Ansprüche mit Hilfe des Sozialgerichts durchsetzen, die ihnen von der Behörde verweigert wurden. Statt der Auszahlung von Geld oder Sachleistungen hatte die BAgIS diese Menschen an die Tafeln verwiesen. Da diese aber einen Monatsbeitrag erheben, hatte die BAgIS per Übernahmebescheinigung diesen Beitrag übernommen. Dazu existiert eine von der Tafel erstellte Musterbescheinigung mit die BAgIS Dienststelle nur noch Name und BG Nr. eintragen muss. Gegen diesen Beleg lassen sich einige Tafeln den Beitrag von der BAgIS erstatten. Damit wird von staatlicher Stelle ein Rechtsanspruch unterlaufen - den die Gerichte in den meisten Fällen abändern - und die Tafeln werden als Abfederungsinstrument einer Versorgung auf niedrigerem Niveau missbraucht. Allerdings basiert diese Zusammenarbeit zwischen Staat und Tafeln auf einer Einwilligung dieser Praxis durch die Tafeln selbst, die sich - wegen des Mitgliedsbeitrages - zu Abfederung staatlicher Kürzungsmaßnahmen bereit finden. Diese Praxis hat es auch schon bei Sanktionen durch die BAgIS gegeben, durch die junge Menschen unter 25 für drei Monate ohne Regelleistung auskommen mussten und ihnen statt Geld, der Weg zur Tafel gewiesen wurde.
Diese Praxis der Kooperation zwischen Tafeln und BAgIS in Bremen belegt anschaulich, dass der Weg von einem zusätzlichen Angebot der Tafel hin zu einem Ersatzangebot, wenn Staat seine Leistungen kürzt oder nicht gewährt, schnell voranschreitet. Damit ist ein erster Schritt zu der Entwicklung getan, die am Beispiel der Möbelversorgung gegangen wurde. Ein Blick in die Armenversorgung der USA, wo auch Lebensmittelgutscheine reguläre Fürsorgeleistungen mit Geldanspruch ersetzen, belegt, dass solche Entwicklungen in Deutschland nicht auszuschließen sind. In New York und Los Angeles gab es in den neunziger Jahren erhebliche Reduzierungen der Sozialhilfe, bei der in beiden Städten jeweils eine halbe Million Menschen aus dem Leistungsbezug staatlicher Ansprüche entsorgt wurden. Die Versorgung dieser Menschen übernahm die private Wohlfahrt, allerdings auf niedrigerem Niveau. Erste Voraussetzungen sind in Deutschland bereits vorhanden, eine fast flächendeckende Tafellandschaft, die Bereitschaft der Tafeln, sich diesem nicht zu verschließen und der absehbare Haushaltscrash um die an die Banken vergebenen Milliarden im Sozialbereich wieder einzusparen. Der moralische Anspruch und die Wirklichkeit
Die Tafeln wollen armen Menschen helfen indem sie ihnen kostengünstig oder kostenfrei Lebensmittel zur Verfügung stellen und somit Armut mildern. Dies ist die Ansage führender Tafelaktivisten. Armut hat in Deutschland zwei Ursachen: Erstens die viel zu geringen Löhne im Niedriglohnbereich, bei denen Menschen mit 5-8 Euro brutto die Armutsgrenze nicht erreichen können und die viel zu gering bemessenen Regelleistungen von Hartz IV und Sozialhilfe. Beides lässt sich jedoch nicht durch gelegentliche Almosen aus Suppenküchen, Kleiderkammern und Tafeln kompensieren. Mindestlöhne und eine Anhebung der Regelleistungen bedürfen klassischer politischer Entscheidungen, die, und das lehrt die Erfahrung, sind ohne politische Bewegung, Kampf und Demonstrationen nicht zu bekommen. Und jede politische Bewegung beginnt mit der Formulierung von Forderungen. Hier schauen wir uns einige Verlautbarungen und Äußerungen von TafelaktivistInnen an. Am 23.11.2008 wurde die Vorsitzende der Berliner Tafel, Sabine Werth - mit Bundesverdienstkreuz - nach ihrer Meinung (bei Anne Will) zur Notwendigkeit der Anhebung der Hartz IV Regelleistungen befragt. Dies sei nicht sinnvoll gab sie zum besten. Auch der Leiter der Arche in Berlin, hauptberuflich Pastor, argumentierte ähnlich und meinte, das zusätzliche Geld für Kinder solle lieber in die Institutionen fließen, die sich um die Kinder der Armen kümmern. Da ist CDU Missfelder nicht mehr weit, der höhere Hartz IV Sätze als Sponsoring für Tabak- und Spirituosenindustrie betrachtet. Die Intention bei Missfelder, Tafel und Arche Chefs aus Berlin ist die gleiche: Arme können nicht mit Geld umgehen - daher brauchen sie auch keins. Die Vorsitzende der Hamburger Tafel, Frau Dose, ebenfalls mit Bundesverdienstkreuz behängt, hat inzwischen ein Kochbuch herausgegeben, mit dessen Hilfe auch mit Hartz IV Sätzen "gut" gekocht werden kann. Auf einer Diskussionsveranstaltung in Verden im Februar 2009 ließ sie wissen:" Die Menschen brauchen nicht mehr Geld um gesund zu leben, sie brauchen mein Kochbuch." In Hamburg finden bereits Kochkurse nach selbigem Kochbuch rings um den dortigen Tafel angeschlossenen Einrichtungen, statt. Also es geht doch: Mensch braucht keine höheren Löhne oder höhere Hartz IV Sätze - es reicht das Superkochbuch von Frau Dose (Hamburger Tafel), der Pastor und seinesgleichen bekommen mehr Staatsknete, um die Kinder der Armen zu betreuen und hilfsbereite Unternehmen vor Ort, sponsern den Ausflug der Kleinen ins Universum. Das ist Mainstream, bringt Bundesverdienstkreuze und Lob. Ändern an den Verhältnissen wird sich dadurch nichts - im Gegenteil - Almosenempfang wird legitimiert und hoffähig - und Armut verfestigt. Zum Nutzen derer, die von Armut profitieren.
Wie gründe ich eine Tafel ?
Für dieses Unterfangen kann Gutmensch sich Rat holen. Es existiert ein Handbuch zur erfolgreichen Tafelgründung. Es stammt aus der Feder führender Manager der Unternehmensberatungsfirma MCKinsey. Diese leistet Beiträge zur Vernetzung der Tafeln - weltweit. Lange Jahre wurde eine führende Mitarbeiterin von MC Kinsey von der Arbeit freigestellt (bei voller Lohnfortzahlung) um beratend im Beirat des Tafelbundesverbandes zu wirken. Gegenwärtig werden die dort hauptamtlichen Mitarbeiter durch Großspenden von REWE und Lidl bezahlt. Darüber hinaus ist die Liste lang von Lebensmitteldiscountern, die fast alle für Niedriglohn, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, Verhinderung von Betriebsratswahlen und auch Bespitzelung stehen - die sich zu den Geld und Lebensmittelspendern der Tafeln zählen. In ihrem täglichen agieren schaffen sie zigtausendfach Armut und ungesicherte Arbeitsverhältnisse - in ihren Imagekampagnen setzen sie auf Unterstützung der Tafeln. Die Tafelzeitung wird von einer großen Marketingfirma (Kirchhoff Konsulting) erstellt und liest sich wie ein Jubelblatt auf die deutsche Lebensmittelbranche. Dort werden Lidl, Aldi und Co dermaßen gepriesen, dass man sich fragen muss, warum sie ihre Waren nicht gleich völlig umsonst abgeben (dann könnten sie noch die KassiererInnen einsparen).
Daimler spendet die Transporter, Vodafon die Handys usw. usw.
Tafel Schirmherrin von der Leyen ließ am 1.12.2008 zur Ehrung von 15 Firmen (Tafelsponsoren ) verlauten: " Die Tafeln sind ein gutes Beispiel dafür, dass sich immer mehr Unternehmen langfristig für gemeinnützige Projekte einsetzen wollen, die nicht nur zu ihrem Geschäft, sondern auch zu ihrer Firmenkultur passen". Da hat sie völlig recht. Lebensmittelspenden passen für Lidl und Co. zum Geschäft, denn die Kosten der Entsorgung entfallen, wenn der Müll von den Tafeln abgeholt wird und man dies auch noch von der Steuer absetzen kann und obendrein noch ein Werbeeffekt entsteht, der tausende teure Zeitungsanzeigen aufwiegt. Und mit der Firmenkultur liegt Frau von der Leyen auch goldrichtig. Denn was passt besser zur Schaffung von Armut durch Niedriglohn als die anschließende Belieferung der Armen durch Almosen.
Wer sind die Tafelaktivisten ?
Schon Eingangs wurde auf die hohe Zahl der durch Glauben und Kirche inspirierten Tafelaktivisten hingewiesen. Die kirchlichen Tafeln bieten auch Seelsorge an. Darüber hinaus tummeln sich eine beträchtliche Zahl von Unternehmern, bevorzugt auch deren beschäftigungslose Gattinnen und Erbinnen unter den Tafelförderern, Vorständen usw.. In Verden schaffte es der Vorsitzende des dortigen Unternehmerverbandes (Chef einer 600 Leute Firma) 450 000 Euro für den Bau eines Tafelhauses aufzutreiben (Der Dom war zu klein geworden) In der Organisation und Führung einer überwiegenden Zahl der Tafeln tummelt sich eine Mischung aus christlichem Unternehmertum, missionarischen Bibelverkündern und gewieften Geschäftsleuten, die sich ein soziales Mäntelchen umhängen wollen. Die Macher sind Gutmenschen aus der Oberschicht - die Almosenempfänger sind Arme ohne Lebensperspektive. Letztere haben auf die Entwicklung der Tafeln keinen Einfluss. Einen Ausschnitt offenbart die Zusammensetzung des fünfköpfigen Vorstandes der Berliner Tafel im Sommer 2009 laut Darstellung im Netz. Vorsitzende: Sabine Werth - Inhaberin "Familienpflege Werth", Bruno E. Bauer - Geschäftsführer Juwelier Kühnöhl, Michael Frihs - Director Sales Deutschland der Saperion AG, Gisela Pfeiffer-Mellar - Geschäftsführerin "Goldnetz gGmbH", Paul Möllemann - Geschäftsführender Gesellschafter PAM Berlin. Fünf Bourgeois unter sich.
Hier findet sich in der Führungsebene der Tafeln die gleiche gesellschaftliche Zusammensetzung, die schon im späten Mittelalter die Armenversorgung per Almosen durchgeführt hat - Unternehmertum und Kirche. Da es sich jedoch bei ca. 1 Million Tafelkunden um einen nicht kleine Zahl regelmäßiger Kontaktpersonen handelt, kann getrost formuliert werden:
Die Tafeln sind ein Instrument der Beherrschung der Armen durch Kirche und Kapital. Herbert Thomsen ganzer Text/Quelle/links Siehe auch: ... die im Dunkeln sieht man nicht
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Hartz IV
Wednesday, October 21. 2009
Auszug von radio utopie Hartz IV-Elend für Kinder: die Soziopathie des 21.Jahrhunderts von Daniel Neun
Die heutige 20-Prozent-Partei “SPD” hat zusammen mit “Bündnis 90/Die Grünen” in den Jahren 2003/2004 verfassungswidrig das Existenzminimum der deutschen Staatsbürger nach unten gedrückt – nach einer strategischen Abkehr von sozialdemokratischer Politik seit dem 19.Jahrhundert.
Heute, fast 5 Jahre nach dem Hartz IV-Bescheid der neu geschaffenen “Arge” an eine dreiköpfige Familie, begann der erste Verhandlungstag vor dem Bundesverfassungsgericht über das Kernelement der von SPD sowie Bündnis 90/Die Grünen ab 2003 beschlossenen und von korrupten Wirtschaftsbossen entworfenen Armutsgesetze: die strukturelle, brutale Bestrafung von Kindern, weil sie in Armut geboren wurden.
Damit man gefühlskalt und gleichgültig gegenüber den Armen der 3. deutschen Republik an diese Opfer herankam, liessen die damaligen Regierungsparteien gleich das gesamte Existenzminimum der Menschen auf allen Ebenen absaufen. Grosse Teile der wohlhabenden Bevölkerung klatschten dieser modernen Soziopathie des 21.Jahrhunderts begeistert Beifall.
Der Fall, dessen Verhandlung heute in Karlsruhe eröffnet wurde, beginnt am 27.Oktober 2004. Damals reichen eine Frau, ein Mann und ein 10-jähriges Kind, welche zusammen in einer Wohnung leben, bei der “Arbeitsförderung Werra-Meißner – Arge” ihren Antrag auf Sicherung des Lebensunterhalts bei ein. Am 17.Dezember 2004 erhalten sie die Antwort:
neben der Miete für ihre üppige, luxuriöse Wohnung (150 Euro, Heizkosten eingerechnet) bekamen diese zwei Erwachsenen und ein Kind zusammen 825 Euro monatlich – für Essen, Kleidung, Strom, Wasser, Telefon und alles andere natürlich auch. Für das Kind entfiel nach dieser Bemessung die Summe von 207 Euro.
Am 3.Januar 2005 schliesslich reicht die Familie – pardon: “Bedarfsgemeinschaft” – Widerspruch gegen diesen Bescheid ein. Am 30. März 2005 weist die Arge diesen ab. Daraufhin klagt die “Bedarfsgemeinschaft” mit Kind am 2. Mai 2005 beim Sozialgericht Kassel. Dieses Gericht lässt sich volle zwei Jahre Zeit um am 7. August 2007 die Klage mit der Begründung abzuweisen, die ihnen zuerkannten Geldmittel seien nach dem Gesetz richtig berechnet. Daraufhin reichen die drei Unterschichtler am 5. Oktober 2007 Berufung beim Hessischen Landessozialgericht ein.
Wieder ein Jahr später, am 29.Oktober 2008, verweist dieses die Überprüfung der Hartz IV-Regelsätze an das Bundesverfassungsgericht – mündlich. Erst am 24.Januar 2009 liegt das Urteil schriftlich vor (1). Und erst heute , am 20.Oktober 2009, beginnt nun nach einem Hartz IV-Bescheid vom 27.Oktober 2005 die Überprüfung von Gesetzen auf ihre Verfassungsmässigkeit vor einem Bundesverfassungsgericht, welches am 7.November 2007 im Urteil 1 BvR 1840/07 (2) sogar die Annahme einer Verfassungsklage gegen die Hartz IV-Gesetze verweigerte, mit der Begründung, es gäbe keine Begründung für die Annmahme die Hartz IV-Sätze seien verfassungswidrig.
Man muss sich dies vor Augen halten, damit man die ganze Gemeinheit der Parteien, der Ämter, der Gerichte, sowie sämtlicher dafür verantwortlichen staatlichen Behörden überhaupt begreifen kann. Diese Zeitverzögerung, dieser Raub an Lebenszeit, diese Vernichtung von Lebensläufen allein an 1.67 Millionen auf Hartz IV gesetzten Kindern durch den Staat, unter vollständiger Missachtung der Verfassung sowie elementarer Grundregeln der Gewaltenteilung, wurde damals durch SPD und Grüne bewusst einkalkuliert. Es war von vornherein beabsichtigt, die Menschen in den Mühlen der Justiz langsam zermahlen zu lassen, bis auf die Knochen.
Aus dem Urteil des hessischen Landessozialgerichts vom 29.Oktober 2008 (3), welches heute Grundlage der Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ist, geht klar hervor, dass der Gesetzgeber – der Bundestag – bei seiner Entscheidung bewusst, willkürlich und ohne Begründung den Bedarf eines Neugeborenen bis zum Alter von 14 Jahren pauschal gleich bezifferte, nämlich mit 60 % des Grundbedarfs eines Erwachsenen , welchen wiederum die rot-grüne Mehrheit damals auf 345 Euro im Monat festschrieb. Das Gericht sah sich somit ausserstande die Kläger besser zu stellen, da dies den Regeln der Gewaltenteilung zuwider gelaufen wäre.
“Nach dem Willen des Gesetzgebers soll die Regelleistung des § 20 Abs. 2 SGB II den gesamten notwendigen Lebensunterhalt als soziokulturelles Existenzminimum des Hilfebedürftigen sichern. Es handelt sich um eine gesetzlich festgelegte pauschalisierte Leistung (so die Gesetzesbegründung, Bundestagsdrucksache – BT-Drucks. – 15/1516, S. 56 f.), die nur nach Maßgabe der §§ 21, 23 Abs. 3 SGB II für besonders aufgeführte Mehrbedarfe und des § 23 Abs. 1 SGB II für eine vorübergehende darlehensweise Deckung Ausnahmen zulässt..
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) setzt die Annahme der Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes oder einer gesetzlichen Bestimmung nämlich immer voraus, dass die zu prüfende Norm nicht im Wege einer verfassungskonformen Interpretation der beanstandeten Vorschrift, die den anerkannten Methoden der Auslegung folgt und mit anderen Regelungen des Grundgesetzes vereinbar ist, derart ausgelegt werden kann, dass der Vorwurf der Verfassungswidrigkeit vermieden sowie eine Lösung des zur Entscheidung anstehenden Rechtsstreits sichergestellt werden kann..Eine solche verfassungskonforme Interpretation allerdings darf wiederum nicht zu einer völligen Außerachtlassung von Wortlaut der Norm und erklärtem Willen des parlamentarischen Gesetzgebers führen, weil sonst der Grundsatz der Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 3 GG), dessen eine Ausprägung sich in Art. 100 Abs. 1 GG findet, wiederum unterlaufen würde..
Die verfassungskonforme Auslegung findet deshalb ihre Grenzen dort, wo sie zum Wortlaut des Gesetzes oder dem eindeutig erkennbaren Willen des parlamentarischen Gesetzgebers in Widerspruch treten würde..Die Anerkennung der besonderen demokratischen Legitimation des parlamentarischen Gesetzgebers verbietet es, einem nach Wortlaut und Sinnzusammenhang eindeutigen Gesetz im Wege der Auslegung einen gerade entgegengesetzten Sinn zu geben oder den normativen Gehalt einer gesetzlichen Bestimmung vollständig neu zu bestimmen.. Insoweit dient die Notwendigkeit der Vorlage an das BVerfG nach Art. 100 Abs. 1 GG gerade auch der Wahrung der Autorität des parlamentarischen Gesetzgebers.”
Die ganze historische Dimension der Vernichtung von in Generationen erkämpften und errungenen Solidaritätsprinzipien eines Volkes und seiner Republik seitens der Parteien “SPD” und “Bündnis 90/Die Grünen” zeigt ein bisher bemerkenswert wenig zitierter Wortlaut des Urteils vom LSG Hessen (3):
“In Abkehr von der Betonung einer makroökonomischen Betrachtung und der staatlichen Verantwortung für den Arbeitsmarkt in Anlehnung an § 1 des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes vom 8. Juni 1967, welche in § 1 des Arbeitsförderungsgesetz (AFG) vom 25. Juni 1969 und § 1 des Dritten Buches des Sozialgesetzbuchs (SGB III): Arbeitsförderung vom 24. März 1997 (BGBl. I, S. 594) zum Ausdruck kam, individualisiert nunmehr § 1 des SGB II die Verantwortung für ihre Situation bei den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, deren „Eigenverantwortung“ gestärkt und denen Hilfe zur Selbsthilfe gegeben werden soll, damit sie ihren Unterhalt aus einer eigenen Erwerbstätigkeit bestreiten können (vgl. Gesetzesbegründung – BTDrucks. 15/1516, S. 50).
Dabei verdient der Umstand Erwähnung, dass dieser paradigmatische Wechsel einherging mit einer Entwicklung, in welcher der Staat wesentliche makroökonomische Instrumente zur Steuerung des Arbeitsmarkts – namentlich die Zins- und Währungspolitik – im Rahmen der sog. „Maastricht-Verträge“ aus der Hand gegeben hat (vgl. den Beschluss des BVerfG vom 31. März 1998 – 2 BvR 1877/97 et al. – dort unter juris-Rdnr. 63 ff.; Hankel, Sozialstaat und Nationalismus, in: Wiegand <Hrsg.>, Sozialstaat am Ende?..)”
Dass bei dieser ganzen strategischen Verarmung der Bevölkerung einerseits (und die Anhäufung von Geldreichtum ohne wirtschaftlichen Faktor auf den Bankkonten der Reichen und Feudalisten andererseits) auch die verdummten Mittelschichten, Heerscharen von Akademikern, Bürohengsten und SekretärinnInnInnInnen-Seelen mit nach unten gezogen wurden, leuchtete dem (Bildungs-)Notstandsbürgertum gerade der gymnasialen Ökofreaks von Grünen-Wählern niemals ein. Zitat Urteil des Landessozialgerichts Hessen (3):
“Zahlreiche Beiträge untersuchen die Methodik und Bemessung der Regelleistungen mit Blick auf die verfassungsrechtlichen Fragen..Die Debatte konzentriert sich im Wesentlichen auf die Prüfung der vorliegend streitigen Normen anhand des Maßstabes des Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG.. Die Bandbreite der Meinungen reicht dabei von der Forderung nach einem Schutz vor Existenznot im Sinne einer Sicherung nur der physiologischen Existenz des Bürgers..bis hin zum Schutz eines materiellen Existenzminimums in Abhängigkeit vom Lebensstandard der Gesamtgesellschaft.. Soweit ersichtlich setzt sich allein Lenze umfassend mit den verfassungsrechtlichen Fragen auseinander, welche die Kinderregelsätze aufwerfen. Sie sieht bereits in der der RSV nicht entsprechenden Auswahl der Alleinstehenden-Haushalte einen Verstoß gegen Art. 6 Abs.1 GG, ferner Verstöße gegen Art. 3 Abs. 1 GG mit Blick auf die Gleichbehandlung der Kinder in unterschiedlichen Altersgruppen einerseits und divergierende Regelungen gleicher Sachverhalte im SGB II und SGB XII andererseits. Auch das Lohnabstandsgebot verstößt nach ihrer Ansicht gegen Art. 6 Abs. 1 GG, denn in der letzten Konsequenz führe dies dazu, dass die Existenz von Kindern zu einer Absenkung der Regelsätze führe, was wiederum die Kinderarmut erhöhe und auch den Steuern zahlenden Familien noch mehr von ihrem Einkommen nimmt, so dass Teilhabechancen und Zukunftsaussichten von allen Kindern in Deutschland sinken würden.“
Es brauchte 5 lange Jahre, um die folgenden Sätze in der staatlichen “Tagesschau” (4) zu lesen. Keine Montagsdemonstration von Millionen Menschen, keine Bitten, kein Flehen, kein Protest erreichte dies; nur das Fallenlassen der SPD bei der Bundestagswahl 2009 durch die Wählerinnen und Wähler:
“Die hessischen Landessozialrichter machen auch darauf aufmerksam: Bei der Frage nach den Hartz-IV-Regelsätzen sind auch weit mehr als nur die Hartz-IV-Bezieher betroffen. Es geht rechtlich um das Existenzminimum von Menschen in dieser Republik. Und was als Regelsatz im Sozialrecht festgestellt wird, ist zugleich Richtschnur für das Steuerrecht, dort nämlich beziffert es den Betrag, der in jedem Fall steuerfrei bleiben muss.
Wenn der Staat also bei Hartz-IV-Empfängern spart, spart er auch bei allen anderen Kindern und engt den Handlungsspielraum von allen Familien ein, auch von denen, die so viel verdienen, dass sie Steuern zahlen. Auch der Unterhalt, den Eltern, die nicht mit ihren Kindern leben, an ihre Kinder zahlen müssen – häufig also die Väter – auch dieser Kindesunterhalt ist an die Regelsätze zum Existenzminimum gekoppelt.
Also ist praktisch jeder in Deutschland von der Frage nach den Hartz-IV-Regelsätzen mit betroffen als Steuerzahler, als Leistungbezieher oder eben als Unterhaltsempfänger.” ganzer Text/Quelle/links
Auszug von flegel-g Hartz IV und das BVerfG von Gert Flegelskamp
Heute ist es soweit. Hartz IV wird erstmalig vom BVerfG behandelt. Allerdings ist heute lediglich eine Anhörung geplant. Mit einer Entscheidung wird frühestens im Januar 2010 gerechnet.
5 Jahre hat es somit gedauert, bis das BVerfG sich dieses so genannten "Reformpakets" der Schröder-Regierung annimmt. Aus meiner Sicht ist das ein Armutszeugnis für die Verfassungsrichter, denn es hat frühzeitig mannigfaltige Verfassungsbeschwerden seitens Betroffener gegeben, die aber alle nicht zur Entscheidung angenommen wurden, obwohl auch von Rechtswissenschaftlern offen Bedenken über die Verfassungsmäßigkeit dieser Reform geäußert wurden.
Es ist aus meiner Sicht ein Makel der deutschen Rechtsprechung, dass die Verfassungsmäßigkeit in der Rechtssetzung nicht automatisch durch eine gesonderte Spruchkammer des BVerfG geprüft wird, bevor Gesetze überhaupt in Kraft treten können.. Die Entscheidung, ob ein neues Gesetz verfassungskonform ist, wird im ersten Gang von der Exekutive getroffen, vom Justizministerium bzw. vom Innenministerium. Tritt ein Gesetz in Kraft, hat man 1 Jahr lang die Möglichkeit, als Betroffener eine Verfassungsbeschwerde einzureichen. Der Wahnwitz dabei ist, dass solche Beschwerden in den meisten Fällen (fast 98%) vom BVerfG mit dem Hinweis abgewiesen werden, dass die normalen Gerichte selbständig über die Verfassungsmäßigkeit entscheiden und bei Zweifeln über Art. 100 GG ein Verfahren aussetzen und an das BVerfG überstellen können. Aber das meiden die Gerichte wie der Teufel das Weihwasser, denn es ist nicht nur mit sehr viel Arbeit verbunden, sondern kann auch die eigene Karriere beeinträchtigen, ist doch die Gewaltenteilung in Deutschland lediglich eine Farce. Richter werden von den Regierungen (Land, Bund) berufen und auch die Karriere wird von den Regierungen gesteuert. Damit ist die Unabhängigkeit unserer Richter nur scheinbar gegeben.
Somit dauert es in der Regel Jahre, bis sich das BVerfG mit Gesetzen befasst, obwohl von Beginn an sehr zweifelhaft ist, ob das oder die Gesetze verfassungskonform ist bzw. sind. Im Falle von Hartz IV betreffen diese Zweifel gleich eine Vielzahl von Grundrechten und in jedem Fall Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Aber auch andere Grundrechte wurden und werden durch Hartz IV nicht nur eingeschränkt, sondern mit Maßnahmen der ARGEn und Optionskommunen ganz bewusst mit Füßen getreten:
Art. 2 (Selbstbestimmungsrecht bei Eingliederungsvereinbarungen) Art. 3 (massive Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes) Art. 6 (Verletzung des besonderen Schutzes der Familien) Art. 10 (Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses) Art. 11 (Freizügigkeit) Art. 12 (Zwangsarbeit [Ein Euro Jobs], freie Berufswahl) Art. 13 (Unverletzlichkeit der Wohnung) Art. 19 (Zitiergebot)
Das sind die grundsätzlichen Verfassungsverstöße aus meiner Sicht. Hinzu kommen die Regelsätze, deren Höhe nicht nur auf einer nicht zeitnahen Basis durch die statistischen Erhebungen des EVS (Einkommensverbrauchsstichprobe) getroffen sondern zusätzlich mit weiteren, nicht nachvollziehbaren Abwertungen versehen werden.
Die EVS ist aus meiner Sicht völlig ungeeignet für die Bemessung der Regelsätze. Da sind zunächst die Daten, die für die Zumessung herangezogen werden, die unteren 20% aus der EVS. In dieser Gruppe sind u. a. viele Rentner, deren Interessen und Bedürfnisse nicht mit jenen der Arbeitslosen in Einklang zu bringen sind. Kleinrentner mit Renten, die oftmals unterhalb des Sozialhilfesatzes liegen, verlassen nur noch selten ihre Wohnung, benötigen nur noch viel seltener Kleidung und Hausgerätschaften und haben auch weniger Nahrungsbedarf, als die meist wesentlich jüngeren Arbeitslosen. Auch die Form der Datenerhebung der EVS ist für eine zeitnahe Regelsatzbemessung ungeeignet. Sie wird nur alle 5 Jahre erhoben. Das erste Jahr geht für die Erhebung drauf, das zweite Jahr für die Auswertung und erst im dritten Jahr werden die Ergebnisse an das Arbeitsministerium geliefert, das nun selbst noch Zeit für die Berechnung der Regelsätze aus der EVS benötigt. Dann sind die EVS-Daten bereits veraltet. Die Regelsatzanpassung erfolgt jährlich abhängig von der Rentenanpassung, die, wie bekannt sein dürfte, seit Jahren nicht mehr bedarfsdeckend ist. Das ist Armut nach Gesetz. Presse und Medien stellen gerne die wachsende Kinderarmut heraus (die ja nun auch vom BVerfG zu überprüfen ist), vergessen aber, dass diese Kinderarmut nur die Folgeerscheinung der Familienarmut ist.
Die Frage wird sein, welcher Punkte sich das BVerfG überhaupt annimmt. Es ist zweifelhaft, dass das gesamte SGB II mit allen Querbezügen auf die anderen Sozialgesetzbücher auf den Prüfstand kommt, obwohl das erforderlich wäre. Soweit mir das bekannt ist, geht es diesmal um die Frage der Regelsätze, speziell die der Kinder, wegen derer das LSG Hessen das BVerfG nach Art. 100 GG angerufen hat. Das ist aus meiner Sicht das zweite Manko in der justiziellen Überprüfung von Gesetzen durch das BVerfG. Es kommt nicht das gesamte Gesetzespaket auf den Prüfstand, sondern nur der Teil, der vom Beschwerdeführer eingebracht wird, weil er davon direkt betroffen ist. Wird ein Gesetz auf dem Wege des Art. 100 GG zur Überprüfung zum BVerfG gebracht, werden nur die vom einreichenden Gericht angeführten Beschwernisse überprüft.
Ein praktisches Beispiel. Lt. Gesetz muss mit jedem Empfänger von Transferleistungen nach dem SGB II eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) abgeschlossen werden. Da sein Mitspracherecht bei diesen Eingliederungsvereinbarungen gleich Null ist, die Verweigerung, sie zu unterschreiben aber im Regelfall zur Absenkung der Regelleistung (Sanktion) führt, damit dann das Existenzminimum unterschritten wird, ist dieser Teil gleich doppelt verfassungswidrig. Die EGV hat Vertragscharakter und verletzt durch den ausgeübten Zwang das Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen nach Art. 2 GG, weil die Weigerung der Unterschriftsleistung zur Sanktion führt (Knebelvertrag). Weigert sich der Betroffene dennoch und wird sanktioniert, unterschreitet die Transferleistung das Minimum zur existentiellen Sicherung. Dies wiederum ist ein klarer Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, den die Verfassung gebietet, wonach das eingesetzte Zwangsmittel in einem angemessenen Verhältnis zum Verlangten zu stehen hat. Hat nun ein Betroffener Klage aus einem anderen Grund eingereicht und wurde ihm bisher noch keine EGV abverlangt, er sie aber dennoch in seiner Beschwerde anführt, wird sie im Regelfall vom BVerfG nicht aufgegriffen, weil er bisher noch nicht davon betroffen war.
Es stellt sich die Frage, wie umfassend das LSG Hessen seine Begründung für die Aussetzung des Verfahrens und die Anrufung des BVerfG gestaltet hat, weil davon abhängig sein wird, was das BVerfG vom Hartz IV-Paket wirklich nach den Verfassungsgrundsätzen überprüft und ob das BVerfG auch bereit ist "Risiken und Nebenwirkungen" in die Überprüfung mit einzubeziehen, die sich aus der Festsetzung der Regelsätze (die grundsätzliche Anfrage) ergeben.
Es ist mehr als zweifelhaft, dass das BVerfG andere Kriterien ebenfalls bemängelt, selbst dann, wenn sich Querbezüge aus den zu beurteilenden Hauptgründen ergeben. Doch diese Frage wird erst zu beantworten sein, wenn das BVerfG geurteilt hat, irgendwann im nächsten Jahr. Aber so ist das in diesem Rechtssystem. Weil das BVerfG nur aktiv werden kann, wenn es angerufen wird, sich dabei zumeist weigert, Verfassungsbeschwerden von Privatpersonen direkt anzunehmen und bei umfangreichen Gesetzespaketen dann evtl. Jahre später nur Ausschnitte betrachtet, weil sich jemand entweder durch alle Instanzen gequält hat oder ein Richter sich schließlich trotz der damit verbundenen Arbeit aufrafft, nach Art. 100 die Frage der Verfassungsmäßigkeit an das BVerfG zu stellen, bleiben verfassungswidrige Teile oft auf ewig in Kraft. Auch Verbände wie Sozialverbände oder Gewerkschaften nützen hier nicht, denn sie können nicht stellvertretend klagen. Das können nur Betroffene, bei Hartz IV also Leute, die es sich meist gar nicht leisten können, den langen Weg durch die Instanzen zu gehen. Das, so finde ich, ist einer Demokratie nicht würdig. Aber wen stört das schon? Unsere Parteien, bzw. deren Vertreter in den Parlamenten? Kaum, denn sie ziehen direkten Nutzen aus dieser Form der Justiz, obwohl sie als dritte Instanz sechs Monate lang Zeit hätten, eine Organklage durch Abgeordnete, durch eine Partei oder den Bundesrat einzureichen. ganzer Text/Quelle/links
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Hartz IV
Tuesday, October 20. 2009
Auszug von gegen-hartz Entsetzen über Pläne der Bundesregierung
Ruhrmieter reagieren mit Entsetzen auf Pläne der Berliner Koalition
"Mit Entsetzen" reagiert das Mieterforum Ruhr auf die aus den schwarz-gelben Koalitionsverhandlungen bekannt gewordenen Pläne zur Verschlechterung des Mietrechts, der Sozialgesetzgebung und der Beschränkungen der Immobilienspekulation.
ANGRIFF AUF DEN KÜNDIGUNGSSCHUTZ
"Wer die Kündigungsfristen für Mieter angreift, plant ein Verdrängungsprogramm zu Lasten der treuesten Mieter", bewertet Mieterforum Ruhr die schwarz-gelben Pläne zur Verkürzung der Kündigungsfristen für Vermieter auf generell 3 Monate.
Die nach 5 und 8 Jahren Mietdauer verlängerte Kündigungsfrist für Vermieter sei vor allem im Falle von Eigenbedarfskündigungen bedeutend. "Wer nach über 8 Jahren Mietdauer eine begründete Eigenbedarfskündigung bekommt, hat jetzt 9 Monate Zeit sich nach einer geeigneten Ersatzwohnung umzusehen", erklärt Aichard Hoffmann vom Mieterverein Bochum. "Wenn diese Frist nun auf 3 Monate verkürzt wird, werden viele Familien und ältere Menschen hilflos überfordert sein, auf die Schnelle zumutbaren Ersatzwohnraum zu finden."
Hoffmann: "Für mich ist fraglich, worin überhaupt das schutzwürdige Interesse des Vermieters liegt, einen Mieter so schnell los zu werden. Eigenbedarf zeichnet sich nur in wenigen Fällen so kurzfristig ab, dass man es nicht 9 Monate vorher weiß. Und bei Zahlungsverzug und anderen schlimmen Dingen kann der Vermieter ja ohnehin fristlos kündigen."
HARTZ IV-DIREKTZAHLUNG: ENTMÜNDIGUNG VON 4 MILLIONEN MIETERN - HÖHERER AUFWAND FÜR VERMIETER - HÖHERE KOSTEN FÜR DIE KOMMUNEN
"Eine Änderung der bisherigen Regelungen zur Zahlung der Miete für Hartz IV-Empfänger ist kontraproduktiv, gefährlich für Vermieter, teuer für die Kommunen und verfassungswidrig", meint Holger Gautzsch, Rechtsberater beim Mieterverein Dortmund. "Eine ausnahmslose Direktzahlung stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in das verfassungsrechtlich geschützte Selbstbestimmungsrecht des Hilfeempfängers dar. Es gibt weder die Erfahrung, noch eine Vermutung, noch statistisch relevante Fallzahlen, dass Hartz-IV – Empfänger ihre Miete besonders häufig nicht zahlen."
Aber nicht nur für die betroffenen Mieter, auch für die Vermieter hat die Direktzahlung erhebliche Nachteile, erklärt Holger Gautzsch. Ein nicht geringer Teil der Hilfeempfänger erhält ergänzende Leistungen neben eigenem Einkommen. Es gibt Nachzahlungen auf erteilte Heizkostenabrechnungen usw. Bei Direktzahlung bedeutet dies, dass der Vermieter seine Mietzahlung in zwei – aus seiner Sicht willkürlichen – Teilleistungen erhält, die er sodann wiederum aufteilen und verbuchen muss. Zahlt aus irgendeinem Grund die ARGE nicht, das war aus technischen Gründen z.B. Januar und Februar 2005 flächendeckend der Fall, kann sich der Vermieter nur an seinen Mieter wenden. Dieser wiederum ist – da zwangsentmündigt – aus dem Spiel.
Außerdem werde eine flächendeckende Direktzahlung für die Kommunen teurer.
Bereits heute werden Abermillionen an Kosten der Unterkunft in Form nicht geltend gemachter Mietminderungen oder unberechtigter Heiz- und Betriebskosten geleistet. Wenn sich ein Mieter in jedem Fall einer unberechtigten Betriebskostennachforderung oder Mietminderung erst mit der ARGE auseinandersetzen muss, führt dies nach aller Erfahrung dazu, dass diese Rechte nicht gelten gemacht werden. Die ARGE zahlt. Denn sie selbst hat auch bei Direktzahlung keine Minderungs- und Prüfrechte.
Während ein Teil der Vermieter aus den genannten Gründen vor der Vermietung an Erwerbslose zurückschrecken werde, werde sich ein anderer Teil geradezu auf diese Mieter spezialisieren, befürchtet Knut Unger vom MieterInnenverein Witten. "Manche Eigentümer schlechter Wohnungen vermieten mit Vorliebe an ALG II-BezieherInnen, weil diese sich schlechter gegen falsche Betriebskostenabrechnungen und Mängel wehren können und weil für sie ein Umzug schwieriger ist. Bei Hartz IV-Mietern können deshalb für schlechte Wohnungen vergleichsweise hohe Mieten erzielt werden."
Die generelle Direktzahlung werde die Spaltung des Wohnungsmarktes nun noch verschärfen. "Nichts fördert Untätigkeit von Vermietern, Mietwucher und den Verfall von Wohngebieten mehr als die grundsätzliche Direktüberweisung. Auf der anderen Seite werden Erwerbslose zusätzlich stigmatisiert, wenn die Mietzahlung auf einmal von der ARGE kommt. Die Koalition schafft hier ein Förderprogramm für die Ausgrenzung Erwerbsloser und die Entstehung neuer sozialer Brennpunkte."
VER/MIETNOMADEN
"Wer wegen bundesweit maximal 10.000 Fällen sogenannten Mietnomadentums Räumungsfristen verkürzen will, spielt mit Feuer", sagt Mieterforum-Sprecher Knut Unger. "Es ist schwer vorstellbar wie ‚Mietnomadentum’ durch die schon jetzt überforderten Gerichte von schlichter Zahlungsunfähigkeit und anderen Gründen für eine Räumungsklage unterschieden werden soll. Eine Beschleunigung des Vollzugs von Räumungsklagen kann sehr schnell zu zusätzlicher Obdachlosigkeit führen. Wir brauchen keine Aushöhlung des Räumungsschutzes, sondern Verbesserungen der Wohnungshilfe."
"Anstatt um die 10.000 ‚Mietnomaden’ sollte sich die Koalition besser um die über 700.000 Wohnungen kümmern, die in die Hände von VERMIETnomaden gefallen sind." Finanzinvestoren, die die von ihnen aufgekauften Wohnungsunternehmen ausplündern und so schnell wie möglich ihr Kapital wieder abziehen, seien zu einer Gefahr für die Zukunft zahlreicher Siedlungen geworden. In vielen Fällen seien wichtige Reparaturen oder Abrechnungen bei mehr oder weniger bankrotten und in Steueroasen verschollenen "Heuschrecken" nicht mehr durchsetzbar.
"Der Gesetzgeber sollte die Wohnungsunternehmen zu Mindesteigenkapitalquoten verpflichten und sie zwingen, einen Teil der Mieteinnahmen in Instandsetzungsfonds zu zahlen", fordert Mieterforum Ruhr. "Wer hier untätig bleibt, lässt zu, dass hunderttausende Wohnungen vor die Wand gefahren werden"
REITS : NEUE CASINOS
"Wer Real Estate Investment Trusts (REITs) nun doch auch für deutsche Bestandswohnungen zulassen will, bestätigt dass er aus der Finanzkrise nichts gelernt hat", kommentiert Unger die Pläne zu einer Reform der Gesetzgebung für steuerbegünstigte Finanzinvestionen in Immobilien.
Mieterforum Ruhr, der Deutsche Mieterbund, Teile der SPD und viele andere hatten die Zulassung der weltweit verbreiteten REITs in Deutrschland seit 2004 bekämpft. Mit einem Teilerfolg: Deutsche Bestandswohnungen wurden von der Anlage ausgenommen. "Damit haben wir dazu beigetragen, dass der Prozess des Ausverkaufs deutscher Wohnungsbestände an Finanzinvestoren gebremst wurde", sagt Unger.
Die nun beabsichtigte Zulassung von REITs für Wohnungen werde "ein gefundenes Fressen" für die "Heuschrecken". "Die durch die Finanzkrise stark angeschlagene Private Equity Branche sucht händeringend nach günstigen Ausstiegsmöglichkeiten. REITs gehören dazu." Eine Zulassung von Wohnungs-REITs würde die Immobilienspekulation wieder anheizen und neue Privatisierungswellen im Wohnungsbestand begünstigen, - auf Kosten der Steuerzahler.
"Diese Koalition ist dabei, neue Casinos zu eröffnen."
STEUERABSCHREIBUNGEN SIND EIN SCHLECHTES FÖRDERMITTEL
Auf Kritik beim Mieterforum Ruhr stößt auch die befristete Wiedereinführung der degressiven Afa auf Wohngebäude. Generelle Steuerabschreibungsmöglichkeiten wirkten viel zu unspezifisch und führten zu Mitnahmeeffekten, vor allem unter den Bedingungen globalisierten Finanzmärkten. Stattdessen seien Investitionszulagen für gesellschaftlich erwünschte Bau- und Verbesserungsmaßnahmen, vor allem bei der energetischen Sanierung, erforderlich.
Mieterforum Ruhr befürchtet in diesem Zusammenhang weitere Angriffe auf das Mietrecht: Die FDP wolle die Recht der Mieter bei Modernisierungen weiter beschneiden.
FDP SETZT SICH DURCH – "SOZIALSTAAT" IST NUR ABLENKUNGSMANÖVER
"In der Wohnungspolitik scheint die FDP ihre asoziale neoliberale Agenda voll durchzusetzen", meint Mieterforum Ruhr. "Die Zusagen der CDU, den Sozialstaat im Augen zu behalten, werden nicht eingehalten. Da hilft auch kein Rüttgers." Vor dem Hintergrund dieser Angriffe auf die Rechte der Mieter, der Erwerbslosen und auf die soziale Wohnraumversorgung werde auch deutlich, dass Maßnahmen wie die Erhöhung des Schonvermögens im SGB II nichts als "Ablenkungsmanöver" seien. (Redaktion, Mieterforum Ruhr, 17.10.2009) ganzer Text/Quelle/links
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Hartz IV
Thursday, October 15. 2009
Auszug von gegen-hartz Die Lüge der angeblichen Hartz IV Wohltaten
Die angeblichen Hartz-IV Wohltaten sind Geschenke an die Privaten Versicherungsanstalten. Und die Journalie macht mal wieder fleißig mit.
FDP, CDU und CSU hatten es bereits vor den Bundestagswahlen angekündigt: Das Schonvermögen bei Hartz IV soll spürbar angehoben werden. Verwundert waren viele, dass ausgerechnet die Union und FDP als erstes "Wohltaten" an Hartz IV Betroffene verteilt. Steht doch gerade die zukünftige Bundesregierung im Verdacht, einen Sozialabbau zu Gunsten einer erstarkenden Wirtschaft betreiben zu wollen.
Die Koalitionsrunden haben sich entschlossen, das sog. Schonvermögen von 250 Euro pro Lebensjahr auf 750 Euro zu erhöhen. Das bedeutet, dass das Vermögen in die Altersvorsorge in Form von Lebensversicherungen angelegt werden kann. CDU- Generalsekretär Ronald Poffala feierte die Anhebung, als wäre die Union der neue Retter der "kleinen Leute". Der PR Gag ist geglückt. In allen Zeitungen steht es als "Top-Meldung": "Wohltaten für Hartz IV-Empfänger" heißt die Message. Sie kommt an und macht ein gutes Gefühl für die breite Masse. Doch das, was die Koalition aus Union und FDP betreiben, ist eine eindeutige Lobby Politik zu Gunsten der großen privaten Versicherungsanstalten.
Zunächst einmal kann man behaupten, dass die momentan von Hartz IV Betroffenen nichts von dieser Neuregelung haben. Kein Arbeitslosengeld II (ALG II) Empfänger kann derartige Summen aufbringen, um sich in Form einer privaten Renten- oder Lebensversicherung abzusichern. Nur die wenigstens der Neuantragsteller werden ebenfalls solche Summen aufbringen können, um adäquat in die privaten Versicherungen einzahlen zu können. Zum Vergleich: Gerade einmal 0,5 Prozent aller Anträge auf Sozialleistungen nach dem SGB II werden abgelehnt, weil das Vermögen des Antragstellers zu hoch ist. Adressat der Anhebung des Schonvermögens soll der Mittelstand sein.
Die Angst vor einer Rente, die später einmal nicht ausreicht, wird vor allem durch die großen Privaten Versicherungsanstalten geprägt. Es geht um das knallharte Geschäft. Bei einer steigenden Arbeitslosigkeit, die von vielen Wirtschaftsweisen prognostiziert wird, geraten die Produkte der Privaten Versicherer in Bedrängnis. Weil die Schonvermögensfreigrenze möglicherweise überschritten wird, müssten viele ihre private Altersvorsorge aufgeben oder kündigen. Betroffen von der zukünftigen Erwerbslosigkeit wäre auch der heiß umkämpfte Mittelstand, als dessen Interessenvertreter sich Union und FDP sehen. Zum Anderen würden die Versicherungsanstalten ihre Produkte nicht mehr los, weil sie nicht mehr "Hartz IV Sicher" wären.
Der Effekt ist einfach und ziemlich billig im Vergleich zu anderen Haushaltsausgaben des Staates. Gerade einmal 300 Millionen Euro bringt die Bundesregierung für die Anhebung des Schonvermögens auf. Ein Witz im Vergleich zu den erwartenen Mehreinnahmen der Versicherer. Nach Angaben der Privaten Versicherer haben die Bundesbürger derzeit 700 Milliarden Euro in Lebensversicherungen angelegt. Das Ersparte kann nun "Hartz IV Sicher" in Versicherungsprodukte gesteckt werden und die Versicherer danken es der Bundesregierung gern. Kein Wunder, dass auch der Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt die geplanten Änderungen beim Schonvermögen begrüßte. So sagte Hundt gegenüber der "Stuttgarter Zeitung": "Eine Anhebung des unwiderruflich auf Altersvorsorge beschränkten Schonvermögens ist richtig". ganzer Text/Quelle/links
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Hartz IV
Wednesday, October 7. 2009
Auszug von gegen hartz Hartz IV soll durch Workfare ersetzt werden
Die Bundesregierung plant offenbar, Hartz IV durch Workfare zu ersetzen. Workfare heißt soviel wie: Sozialleistungen gegen Arbeit, d.h. nur wer arbeitet soll auch Sozialleistungen erhalten. Workfare ist insbesondere in den USA ein weit verbreitetes Modell, das aber auch dort auf Fördern und Fordern setzt. Im Gegensatz dazu favorisieren die Befürworter in Deutschland, zu denen u.a. der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen und das Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (ifo) gehören (ifo steht der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) nahe, das auf die Abschaffung der sog. sozialen Marktwirtschaft und die Schaffung eines reinen profitorientierten Kapitalismus hinwirkt), ein totalitäres Workfare-Modell.
Um den Hintergrund zu verstehen, zuerst ein kleiner Exkurs in die Vergangenheit von Hartz IV, bevor ich näher auf die Ziele des deutschen Workfare-Modells eingehe.
Wer in Deutschland kein Anrecht mehr auf Arbeitslosengeld hatte, erhielt bis 2004 Arbeitslosenhilfe in Höhe von 53% (57% mit Kind), welches der Staat aus Steuermitteln finanzierte. Aufgrund der hohen Löhne in den alten Bundesländern erhielten dortige Empfänger von Alhi ca. 1300 Euro/Monat, in den neuen Bundesländern waren es dagegen meist nur ca. 500 Euro bis 700 Euro/Monat.
Die Arbeitslosenzahlen schwanken seit 1993 immer zwischen 3,5 und 4 Millionen, wovon etwa 2/3, ca. 2,2 Millionen, Langzeitarbeitslose sind und den Arbeitslosen max. 600.000 offene Stellen gegenüber stehen, von denen aber nur ca. 2/3 sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten sind. D.h. effektiv fehlen seit mindestens 15 Jahren über 3 Millionen Arbeitsplätze. Woher nehmen? Das man diese nicht durch herbeireden oder Gesetze schaffen kann, ist unseren Politikern schon lange klar.
So war das Ziel der unter den Bezeichnungen Hartz I bis IV bekannt gewordenen Gesetzesänderungen auch nicht, 3 Millionen Arbeitsplätze aus dem Hut zu zaubern, sondern die zu einem Problem gewordenen Kosten für Langzeitarbeitslose zu senken. Durch die Zusammenlegung der Arbeitslosen- mit der Sozialhilfe und der Festlegung des Eckregelsatzes auf 345€ wurde genau dieses Ziel verfolgt und bei den Langzeitarbeitslosen ca. 75% (West) und 50% (Ost) an Kosten eingespart.
Während bisher die meisten Langzeitarbeitslosen auch ihre Unterkunftskosten aus ihrer Alhi bezahlt hatten und die mit geringer Alhi ergänzendes Wohngeld erhielten, mussten die Unterkunftskosten nun zusätzlich gezahlt werden. Die Absicht der Bundesregierung, die Unterkunftskosten auf die Länder und Kommunen abzuwälzen, ging jedoch fehl. Durch die von den Ländern erstrittene Beteiligung des Bundes an den, durch Preiserhöhungen stetig steigenden, Unterkunftskosten in Höhe von ca. 30% wurde diese erhoffte Einsparung teilweise wieder "aufgefressen".
Hinzu kam, dass die von der Hartz-Kommission zugrunde gelegten statistischen Daten falsch waren und viel mehr Menschen Anspruch auf ALG II hatten als ursprünglich veranschlagt. Die stetig sinkenden Reallöhne und zunehmende Langzeitarbeitslosigkeit taten ein Übriges, um die Zahl der ALG II Empfänger weiter zu erhöhen. Außerdem wird von den Arbeitgebern ALG II zunehmend als Lohnergänzung missbraucht und so Billiglöhne gerechtfertigt und durchgesetzt.
Derzeit stehen 3,283 Millionen Arbeitlosen, davon 71% = 2,315 Millionen Langzeitarbeitlose ALG II Bezieher, 579.000 offene Stellen gegenüber, davon sind 63% sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten (Statistik der BA; Mai 2008). Wie viele davon so viel Lohn erbringen, dass eine Hilfebedürftigkeit, d.h. ergänzendes ALG II, vermieden würde, ist statistisch nicht erfasst. Aufgrund der allgemeinen Lohnentwicklung auf dem Arbeitsmarkt dürfte der Anteil aber unter 50% liegen. Hinzu kommen ca. 97.000 Bedürftige, die ergänzend ALG II erhalten.
Das Ziel der Bundesregierung: ihre Steuerausgaben für Langzeitarbeitlose massiv zu senken, ist damit vollkommen verfehlt worden. Teils wurden die Einsparungen durch Umverteilung (statt Alhi nun Unterkunftskostenbeteiligung), teils durch massive Zunahme der Leistungsberechtigten und teilweise durch den Missbrauch als Lohnergänzung wieder aufgehoben. Hinzu kamen die erheblichen zusätzlichen Kosten für die neue Verwaltung, fehlerhafte Software (A2LL) und durch erhebliche Rechtsunsicherheit und ungeschulte Mitarbeiter verursachte massive Kosten für Klagen.
Workfare soll's nun richten. Mit diesem System, in dem man aber "Fördern" ganz streichen will, sollen nun diese Kosteneinsparungen erzielt werden. Grundvoraussetzung ist hierbei die Abschaffung des Sozialstaatsgebotes aus dem Grundgesetz. Die Grundsicherung für Erwerbsfähige Arbeitslose soll dann nur noch gezahlt werden, wenn Bedürftige dafür unentgeltlich dort arbeiten, wo das Amt sie hinschickt. Als Basis sollen die bisherigen 1€ Jobs dienen, wobei die Mehraufwandsentschädigung, die ihnen diesen Namen gab, Ersatzlos gestrichen und diese Jobs ohne Beschränkungen überall vergeben werden sollen - auch bzw. gerade in der Privatwirtschaft.
D.h. also: sozialversicherungspflichtige Angestellte die entlohnt werden müssen, können ganz legal durch Arbeitsdienstverpflichtete Grundsicherungsempfänger ersetzt werden. Arbeitsdienstverpflichtete Grundsicherungsempfänger werden so zu Arbeitnehmern ohne Arbeitnehmerrechte deren "Lohn", die Grundsicherung, vom Staat bezahlt wird. 100% Subventionen für Arbeitgeber, bestmögliche Profitmaximierung. Das Ziel: eiskalter Kapitalismus nach dem Grundsatz: friss oder stirb.
Über diese Bestrebungen hat bereits die Sendung Kontraste am 29.05.2008 im Beitrag "Arbeitszwang für Hartz IV-Bezieher? – Was bringt die «Bürgerarbeit»?" berichtet, in dem es um die Pläne des Wirtschaftsministers Michael Glos zur 'Bürgerarbeit' ging, dem deutschen Workfare-Modell, das bereits seit 1 1/2 Jahren in Bad Schmiedeberg getestet wird: arbeiten für ALG II; ohne zusätzliche Entschädigung; wer Bürgerarbeit leistet, taucht nicht mehr in der Arbeitslosenstatistik auf - und ersetzt reguläre Vollzeitbeschäftigte. Diesen Beitrag kann man sich auf der Internetseite des RBB als Video ansehen. Ebenfalls hat die Neue Rheinische Zeitung mit ihrem Artikel "Schöne Welt Bürgerarbeit" in ihrem Online-Flyer Nr. 149 vom 04.06.2008 dieses Thema aufgegriffen. Dieser ist auf der Internetseite der Zeitung einsehbar. (20.06.2008, geändert am 02.07.2008) ganzer Text/Quelle/links Siehe auch: Bürgergeld als Mogelpackung von Rudolf Stumberger FDP will nur noch gesundheitliche Minimalversorgung für Arme »Mit Bürgergeld wächst auch der Druck auf Löhne« Selbst Minigehälter sind attraktiver als Sozialleistungen à la FDP. Ein Gespräch mit Martin Behrsing Interview: Mirko Knoche Einstieg in die Kürzungen der Sozialleistungen? von Ralf Streck
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Hartz IV
Monday, September 28. 2009
Auszug von gegen-hartz Hartz IV-Kahlpfändungsskandal endet mit Pfandverkauf von Joachim Weiss
Lörrach/Weil am Rhein. Am Wurmfortsatz des Archipels Gulag II, idyllisch im äußersten Südwesten der Republik gelegen, wurde am Samstag vor der Bundestagswahl der letzte ordnungspolitische Gewaltakt im sogenannten »Lörracher Kahlpfändungsskandal« vollzogen: Ein Pfandverkauf mit der Symbolkraft einer Bücherverbrennung, entfacht am Vorabend der Installation einer neuen marktradikalen Diktatur. Fahrenheit 451 – in einer Stadt, in der die Vorsitzende des Dt. Bibliotheksverbandes (dbv), Heute-Bluhm (CDU), als Oberbürgermeisterin regiert?
Während sich die Funktionäre des von Bertelsmann gesponsorten deutschen Bibliotheksverbandes (dbv) zu ihrer Jahressitzung im Lörracher Rathaus trafen, laden pfandverkauf2großformatige Zeitungsinserate der Umzugsspedition Fröde aus Weil am Rhein zahlungskräftige Interessenten zu einem Schnäppchenmarkt der besonderen Art ein: Angeboten, oder besser gesagt weit unter Wert verramscht, sollen die Arbeitsbibliothek eines Schriftstellers, Büroinventar, Möbel, Hausrat, Spielsachen der Kinder, Gartenmöbel, Briefe, Bilder, Postkarten, Dokumente, Persönliches – kurzum Unersetzliches- werden.
Grund der Maßnahme: A) Der Hartz IV bemittelte Buchautor konnte monatliche Lagerkosten von 700,- Euro nicht bezahlen, b) das um Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (BSHG §72 DV 2001) ersuchte Kreissozialamt hat seinen Rechtsanspruch ungeprüft verneint und der Spedition dadurch einen Folgeschaden von über 10.000 Euro verursacht, c) das Sozialgericht Freiburg/Br. hat es in VIER Verfahren (!) nicht für erforderlich erachtet, zur Aufklärung der Rechtslage eine mündliche Anhörung unter Beiladung der beklagten Behörden (GAL und Kreissozialamt) anzuordnen (6).
Bis zum Schluss haben die Lörracher Grundsicherung für Arbeitssuchende (GAL), das Kreissozialamt und die Justiz alles unternommen, um die sozialverträgliche Lösung enes Falles zu verhindern, dessen Entstehungsgeschichte sich im Dunkel einer obskuren Verlagsfusion der Bertelsmann-Tochter Randomhouse mit dem Münchner Wilhelm Heyne-Verlag verliert. Um den geplanten Aufstieg von Randomhouse zur Führungsmacht der deutschen Buchbranche nicht mit negativer PR zu belasten, oder gar ins Zwielicht wirtschaftskrimineller Aktivitäten zu geraten, wurde der Buchautor gezielt mundtot gemacht, abserviert und wegprekarisiert, wobei es sich gut getroffen hat, dass die hauseigene Bertelsmann-Stiftung zum 1.1.2005 Hartz IV auf den Weg gebracht hat (1).
Wo der Giftstachel aus Gütersloh einmal zugestochen hat, regelt sich alles weitere Übel scheinbar von selbst. Die nächsten Stationen heißen Arbeitsagentur, Eingliederungsvereinbarung, 1-Euro-Job, Mietsenkungsverfahren, fristlose Kündigung der Wohn und Arbeitsräume. Weil solche Repressalien nur bei den normalen Hartz IV Beziehern wirken, während es sich vorliegend um einen besonders hartnäckigen Fall von Widerspruchsgeist handelte, haben Polizei und Justiz noch eine Sondereinlage zugesteuert: Zwangseinweisung in die Psychiatrie (paranoider Querulant, bezeichnet sich als Opfer von Bertelsmann…), Zwangsentmündigung, Bestellung eines Betreuers zur reibungslosen Abwicklung der Zwangsräumung, natürlich unter Polizeischutz, und (fix und) fertig war der Südenbock. (s. 3, 4, 5)
Dass ein in Zwangsräumungfragen besonders rühriges Speditionsunternehmen wie F. sogleich zur Stelle ist, wenn es ums Abräumen, Einlagern oder Verramschen letzter Habseligkeiten von Hartz IV-Empfängern geht, ist für die Arbeit der Lörracher Vollstreckungsbehörden eine große Arbeitserleichterung. Ca. 30 Zwangsräumungsverfahren muß das Amtsgericht Lörrach monatlich bewältigen, die glücklicherweise nicht immer in einem Worst-Case-Szenario enden. Doch für einen provinziellen Gerichtsbezirk mit gerade mal 160.000 Bewohnern sind 30 Fälle /Monat eine horrible Größe; dies bestätigt auch Justizsprecher Sönke Blunck, der für den kriminalpräventiven »Arbeitskreis Obdachlosigkeit« seit Januar 2009 eine Zwangsräumungs-Statistik führt. Fast immer handelt es sich bei den Herausgeworfenen um Privathaushalte vom Typ Hartz IV.
Leider deckt sich diese Zahl mit der Anzahl sogenannter »Mietsenkungsverfahren«, welche die Lörracher Grundsicherung einleitet, um Harz IV Bezieher zu einem unfreiwilligen Wohnungswechsel zu zwingen: »Ca. 10% der 300 Neuzugänge, die wir zur Zeit im Monat registrieren, sind davon betroffen«, so Bereichsleiter Hubert Dietrich (GAL).
Von der Berliner Kampagne gegen Zwangsumzüge wurde die dabei geübte Verfahrensweise bereits im März 2006 kritisiert: “Wir haben Erwerbslosenzentren und Mietervereine in 39 Städten und 3 Landkreisen zu den Aufforderungen zur Senkung der Kosten der Unterkunft befragt…. Auskünfte aus Lörrach (Südbaden), Moers und den Landkreisen in Schleswig-Holstein, Wendland und Ortenau weisen auf einen weitgehend rechtswidrigen und extremen Umgang mit der Handhabung des § 22 SGB II hin.” (2).
Das hier gegenständliche Desaster hat sich an der Frage entzündet, ob die Grundsicherung anteilige Kosten für die in der Wohnung untergebrachen Arbeitsräume eines selbstständigen Buchautors und Journalisten übernehmen muss. Nach bertelsmännisch inspirierten Anwendungsbestimmungen zu SGB II / Hartz IV ist dies nicht der Fall. Vielmehr sollen die ARGEN und Grundsicherungen die Leistungen der Hartz IV Bezieher so lange kürzen, bis deren Wohnungsvermieter, Energielieferanten und die Vollstreckungsbehörden die eigentliche Drecksarbeit (auf eigene Kosten!) erledigen und die Betroffenen auf der Strasse stehen. Dabei unterscheiden die ARGEN, wie das Polit-Magazin REPORT Mainz in einem Beitrag eindrucksvoll belegt, nicht zwischen Schriftstellern und Analphabeten (7).
Im Verkaufslokal der Firma F. gibt die Gerichtsvollzieherin ihr Debut als Flohmarktkassiererin. Sie zieht ihren Job kool durch, obwohl ihr Auftraggeber weder die Vollständigkeit des Verwertungsgutes noch sein gesetzliches Pfandrecht an Gegenständen aus dem Eigentum der (getrennt lebenden) Ehefrau nachweisen kann. Deren Antrag, den Pfandverkauf bis zur Klärung der Eigentumsverhältnisse per einstweiliger Anordnung zu untersagen, wurde vom Amtsgericht nicht fristgerecht bearbeitet. Dabei steht fest: Gerichtsvollzieher sind nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf verpflichtet, einen Auftrag zur Pfandverwertung als offenbar unzulässig abzulehen, wenn der Auftraggeber nicht hinreichend dartun kann, dass ihm an der betreffenden Sache ein Pfandrecht zusteht (Oberlandesgericht Düsseldorf, I-3 VA 2/08).
Doch getreu dem Bertelsmann-Motto, tue “Gutes” und lass andere dafür arbeiten (und bezahlen), schaffen sich Unternehmer und Behörden lästige Pendenzen am liebsten durch vollendete Tasachen vom Hals. “Kurzen Prozess machen”, nennt es die Juristensprache! Doch wie es weitergeht, und dass alle künftigen Kosten für Erstausstattungen und Wiederbeschaffungen für zwangsenteignete Hartz IV – Bezieher rücksichtslos auf den Steuerzahler abgewälzt werden, stört den Eifer der Flohmarktakteure nicht. Unser King heißt Trödel-King!
»Was kosten diese Bücher, 2 Euro?« Aber höchstens; für fünf kann man die ganze Kiste mitnehmen. Vielleicht handelt es sich um unersetzliche Belegexemplare, da spielt der Preis doch gar keine Rolle! Wichtig ist nur, dass möglichst viele Bücher auf diese Weise »verbrannt« werden. Möchten Sie noch einen Brief oder ein Foto als Lesezeichen dazu? Wer weiß, womöglich erscheint der Autor noch persönlich, um sich vom Veranstalter einen Gnadenerweis zu erwinseln – dann gibt es noch ein Autogramm dazu…
Doch dieser hat nach reiflicher Überlegung befunden, dass es klüger ist, ein unversichertes Haus von Brandstiftern niederbrennen zu lassen, als sich für ein Vergehen, das man nicht begangen hat, die Hand abhacken zu lassen. Was bleibt ist eine Mischung aus Ekel und Fassungslosigkeit, über die bodenlose Unterbietung von Anstand und Moral, die sich, ad majorem gloriam Dei, eine von Bertelsmann dirigierte Herrschaftselite und ihre beamtete Mitläuferschaft heutzutage leisten kann. (27.09.2009) ganzer Text/Quelle/links
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Hartz IV
Wednesday, September 23. 2009
Auszug von gegen-stimmen.de Volksverblödung aus Gütersloh Für Bertelsmann und RTL ist Hartz-IV ein erfolgreiches Geschäftsmodell von Joachim Weiss
Kennen Sie die Geschichte von den beiden cleveren Brüdern? Während der eine nachts durch die Straßen zieht, um die Häuser schlafender Bürger mit Sprühfarbe und Hundescheiße zu beschmieren, eröffnet der andere eine Gebäudereinigung, die den Dreck wieder entfernt – der Gewinn wird brüderlich geteilt. Für alle, die solche Geschichten lustig finden, hat sich der Spitzenreiter unter den deutschen TV-Volksverblödungssendern, RTL, eine pseudokritische Reportage zum Thema „Die nächste Generation Hartz-IV ist hausgemacht und kostet den Steuerzahler unnötige Millionen“ ausgedacht und bei der gestrigen Ausstrahlung im RTL-Magazin EXTRA laut Quotenchart rund 3,3 Millionen Zuschauer bzw. Rang Fünf erreicht (1) .
Gezeigt wurde Berlin-Hellersdorf-Marzahn, ein sozialer Brennpunkt, in dem jede dritte Mutter alleinerziehend ist. Über die Hälfte der Kinder in diesem Stadtteil lebt von Hartz IV und gilt damit als arm. »So wie die Zwillinge Yasmin und Florian (12). Ihre alleinerziehende Mutter Andrea Thiel (49) hatte seit 19 Jahren keine feste Arbeit mehr und ist für sich und ihre Kinder auf staatliche Unterstützung angewiesen.« Von dieser Situation werden nicht nur die Steuerzahler massiv belastet, sondern vor allem die Zukunft der Kinder, kommentiert RTL, und weiter: »Denn oftmals führt ein Leben mit Hartz-IV zu weiterer Armut und Perspektivlosigkeit in der folgenden Generation. Anhand eines erstmalig in Deutschland durchgeführten Rechenbeispiels zeigt “Extra”, [...] dass Hartz-IV nicht nur teuer für den Staat, sondern oftmals auch schlecht angelegtes Geld ist«
Das ist, bei aller Solidarität mit den Betroffenen und Anerkennung des engagierten RTL-Teams, noch kein sonderlich tiefsinniges Resultat. Erst vor dem Hintergrund, dass die eingangs erwähnten Scheißewerfer den Gewinn aus dem Reinigungsgeschäft brüderlich teilen, während RTL seine Kohle bei der Konzernmutter Bertelsmann AG abliefern muss, zeigt woher der Wind weht.
Denn nach wie vor – und insbesondere in den bildungsschwachen Niederungen des RTL-Stammpublikums– ist weithin unbekannt, dass das Herzstück der sozialpolitischen Rektalgeburt HARTZ IV ein perfides Machwerk der gemeinnützigen Bertelsmann-Stiftung war, obwohl deren Name auf keiner Teilnehmerliste der Hartz-Kommision erscheint (2). Oder anders gesagt: Während die Bertelsmann-Stiftung den deutschen Sozialstaat aus dem politisch-medialen Hinterhalt mit neoliberaler Habgier, Sozialabbau und unternehmerfreundlichen Prekarisierungs-Konzepten überhäuft, zieht das RTL-Team in mildtätiger Mission aus, um die perversen Nöte und mörderischen Ausgrenzungs-Effekte von Hartz IV zu erkunden. In die gleiche „Zuckerbrot und Peitsche“-Kategorie darf man artverwandte Formate wie „Raus aus den Schulden“ oder die „Super-Nanni“ zählen, Sendungen, die den Betroffenen sagen sollen, »Ihr seid zwar der letzte Dreck, Versager und unwürdige Sozialschmarotzer, aber der grenzenlose Altruismus von Bertelsmann bringt euch zurück auf den rechten Weg.“ „Hier kann man gar nichts anderes machen außer verrotten!“
Und diese Wegweisung funktionierte gestern Abend ungefähr so: “Hier kann man gar nichts anderes machen außer verrotten.” Die Wohnung versinkt im Chaos. In der schmuddeligen Küche kann man bestenfalls noch etwas aufwärmen. Gesunde Ernährung ist für die Familie ein Fremdwort. Beide Kinder sind bereits im Alter von 12 Jahren massiv übergewichtig. Kinderarzt Dr. Martin Karsten: “Arme Kinder sind kranke Kinder, weil sie nicht die Möglichkeiten haben, sich gesund zu ernähren und Sport zu treiben. Das Freizeitangebot ist eben begrenzt. Einen Fernseher [mit RTL?] und eine Playstation [mit Spiele-Software von Bertelsmann?] hat jeder zuhause. Das ist eine einmalige Investition und die kann den ganzen Tag beschäftigen.” (4)
Doch das ist noch nicht alles: »Extra hat drei weitere Schicksale solcher Kinder seit 2006 im Auge behalten. Sie alle bestätigen, wovor Experten seit Jahren warnen: Wenn solche Kinder nicht früh außerhalb der Familie intensiv betreut und gefördert werden, haben sie kaum Chancen, jemals aus der Hartz-IV-Spirale herauszukommen, so RTL. Institutionen wie das Kinderhilfswerk “Arche” seien von großer Bedeutung und für viele arme Familien eine erste Perspektive aus der Misere. Arche Gründer Bernd Siggelkow: “Die Bildung unserer Kinder ist abhängig vom Einkommen der Eltern. Und wenn die Deutschen über eine Milliarde Euro für Nachhilfe für ihre Kinder ausgeben, weil sie diese Hilfe brauchen, dann weiß ich genau, dass ein Hartz-IV-Empfänger das nicht kann.” Modellkind „Petra“ oder faule Hartz IV-Schlampe?
Und was kann Bertelsmann? Nach der (auf Druck der Stiftung erfolgten) Einführung von Studiengebühren ein mit Steuermitteln finanziertes (und natürlich von Bertelsmann konzipiertes) bildungspolitisches Notstandsprogramm für Hartz IV-Kinder anleiern und dieser Hoffnung mit einer kleinen PR-Aktion Nachdruck verleihen? »Mit einer einmaligen Geldspende in Höhe von 5.000 Euro unterstützt der Club Bertelsmann das Berliner Kinderprojekt „Die Arche“, das sich intensiv um Kinder aus armen und verwahrlosten Verhältnissen kümmert!«; im Netz nachzulesen auf den Charity-Seiten des Bertelsmann Clubs.
Dass der Steuerzahler, dessen Geldbeutel Bertelsmann aus wohlverstandenem Selbstinteresse nie aus den Augen verliert , so billig nicht wegkommt, legt die Haushaltswissenschaftlerin Prof. Dr. Uta Meier-Gräwe, Mitglied im Kompetenzteam der KiTa-Schutzheiligen Ursula von der Leyen, eindrucksvoll am Beispiel des Modellkindes “Petra” dar: »…sie wird in Armut geboren, macht wie viele dieser Teenager keine Ausbildung und findet deshalb keine Arbeit. Sie bekommt ein Kind, bleibt bis zum 50. Geburtstag in Hartz-IV und kostet bis dato den Steuerzahler knapp eine halbe Million Euro.« Das Ergebnis sei schockierend, »denn statistisch betrachtet, zahlt die Allgemeinheit 444.495 Euro für ein Leben mit dem Nötigsten in Armut bis zum 50. Geburtstag.« Das will Bertelsmann! Der Bertelsmann-Stiftung die Gemeinnützigkeit entziehen
Man möchte Frau Uta Meier-Gräwe in diesem Punkt nicht widersprechen, doch warum richtet sie ihre Kritik nicht gleich an die richtige Adresse? Und wann zieht man einer übergeschnappten “Reformwerkstatt”, die sich mit marktradikalem Eifer an sämtlichen Schalthebeln zur Prekarisierung und sozialen Verelendung betätigt, nicht endlich den Gemeinnützigkeits-Stecker aus der Steuersteckdose? Weil es eine Tatsache ist, dass die »gemeinnützige« Bertelsmann-Stiftung 76% der Aktienanteile an der Bertelsmann AG besitzt und dem Konzern auf diese Weise Milliarden an Abgaben und Erbschaftssteuern erspart? Oder weil niemand außer Bertelsmann die Chuzpe besäße, dem derart betrogenen Steuerzahler über seinen Haus- und Hofsender RTL auch noch vorrechnen zu lassen, wie viel er für den auf ihn abgewälzten Schaden in Zukunft noch bezahlen soll? ganzer Text/Quelle/links
Auszug von nachdenkseiten Wie die Bertelsmann Stiftung neues Vertrauen zurückgewinnen will – Ein Rückblick von Wolfgang Lieb
Am 17.09.2009 berichteten wir in den Hinweisen des Tages über die Bildung einer „Task-Force“ durch die Bertelsmann Stiftung zum Thema “Perspektive 2020 - Deutschland nach der Krise”. Solche Aktivitäten der Bertelsmann Stiftung, die gesellschaftspolitische Agenda zu bestimmen, sind nicht neu. Schon über 10 Jahre lang arbeitet die Stiftung auf ihre Weise z.B. auch an der Änderung der Arbeitsmarktpolitik in Deutschland. So wurde auch die Hartz-Reform vorbereitet, mit Versprechen die nicht eingehalten wurden und die über die wahren Absichten täuschten. Wenn jetzt nach dem Scheitern der Bertelsmann Mission von weniger Staat, mehr Wettbewerb und Flexibilisierung neues „Vertrauen in der Gesellschaft zurückgewonnen und stabilisiert“ werden soll, dann braucht man offenbar eine neue Strategie. Man hat wohl erkannt, dass die alten Formeln vom ”aktivierenden Sozialstaat” und vom “Fördern und Fordern” angesichts der Erfahrungen, die die Menschen mit dieser Politik gemacht haben, nicht mehr ausreichen. Man muss also nach neuen Formeln suchen, wie „Vertrauen in die demokratische und marktwirtschaftliche Ordnung in Krisen bewahrt und gestärkt werden“ kann. Wie die Bertelsmann Stiftung bisher vorgegangen ist, um ihre Mission zu erfüllen, das lässt sich u.a. recht gut an der Vorbereitung und Begleitung der Hartz-Gesetze studieren. Um sich einen kritischen Blick auf die neue „Task-Force“ und hinter die wohlklingenden Ankündigungen zu bewahren, halten wir es für interessant noch einmal den Blick zurück zu werfen. Welchen Einfluss die Stiftung auf die Vorbereitung und Begleitung der Hartz-Gesetze genommen hat, das kann man in der materialreichen Untersuchung von Helga Spindler nachlesen, die im Sammelband “Bertelsmann - Netzwerk der Macht” 2007 veröffentlich wurde. Die Autorin hat diesen Beitrag 2008 um ein Nachwort ergänzt.
War die Hartz-Reform auch ein Bertelsmann Projekt? von Helga Spindler
Es scheint, dass bei diesem spektakulären deutschen Reformprozess Bertelsmann, bzw. die Bertelsmann Stiftung, ausnahmsweise einmal nicht beteiligt war. In der Kommission [1] waren u.a. speziell ausgewählte hochrangige Vertreter von Unternehmensberatungen wie McKinsey, Roland Berger und einer Market Access for Technology Services GmbH, Vorstandsmitglieder von VW, Deutsche Bank, BASF, Deutsche Bahn und der Generalsekretär des Zentralverbands des deutschen Handwerks vertreten, aber von Bertelsmann war niemand dabei.
Und doch stellt sich bei genauer Betrachtung heraus, dass die Bertelsmann Stiftung unsichtbar in der Runde saß. Sie konnte es sich leisten, in dieser umstrittenen Kommission nicht direkt in Erscheinung zu treten, und sich auf Zuarbeiten und Weichenstellungen zu konzentrieren. Doch ganz im Sinne der Stiftungsphilosophie, reine Wohltätigkeit anderen Stiftern zu überlassen und sich selbst auf das operative Geschäft zu konzentrieren und in die Gesellschaft zu wirken (Thielen 2002: 23 f.), wurden auch hier zielstrebig Netzwerke aufgebaut und die Entwicklung mit gesteuert.
Problembereiche und Vorgeschichte
Fachlich ging es bei der Hartz-Reform um die Anwendung der Ideen eines aktivierenden Staates auf die Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik, um eine neue Steuerung und Kontrolle von Behörden, Dienstleistern und Arbeitslosen sowie die Abschaffung bestimmter sozialer Sicherungssysteme und -niveaus.
Die Veränderungen betrafen im Gesetzgebungsbereich die Arbeitslosenversicherung und die Arbeitsförderung, die im Sozialgesetzbuch III (SGB III) geregelt sind und die Sozialhilfe, die im Bundessozialhilfegesetz (BSHG) geregelt war. Im institutionellen Bereich ging es um die Arbeitsverwaltung und die Sozialverwaltung der Kommunen; und das alles in einer Phase abnehmender Beschäftigtenzahlen.
Nach dem Regierungswechsel 1998 war eine Reihe von Problemen sichtbar geworden. In der vorher nie erreichten Zahl von knapp 1,5 Millionen Arbeitslosenhilfebeziehern, die bis 2003 auch noch steil auf über 2 Millionen anstieg, bildete sich der fehlgeschlagene Einsatz von Arbeitsmarktpolitik nach der deutschen Einheit ab. In der Sozialhilfe – wo die Anzahl der Bezieher und die Ausgaben relativ stabil blieben, sogar zeitweise leicht zurückgingen (Statistisches Bundesamt 1999:13, 2003:44) – hatten einige Modellprojekte in den 90er Jahren die unterschiedlichen Ansätze von kommunalen Sozialbehörden und zentral gelenkten Arbeitsämtern bei der Beschäftigungsförderung deutlich gemacht. In Deutschland herrschte in diesem Bereich ein komplexes Geflecht von lokalen, föderalen und zentralen Strukturen, das durch zeitweise stark fließende Europa-Mittel noch undurchdringlicher wurde. Zudem herrschte in der Sozialdemokratie beim Übergang in die Regierungsverantwortung ein gewisses Theoriedefizit, das darin begründet war, dass man bis dahin einfach der Regierung Kohl die Schuld an der hohen Arbeitslosenzahl übertragen hatte – und die war nun weg und die Arbeitslosigkeit stieg nach kurzer Unterbrechung dennoch an. Das galt auch für die Gewerkschaften, die noch eine starke Stellung in der Arbeitsverwaltung hatten.
Das Arbeitslosengeld war vor allem durch die längere Bezugsdauer für Ältere zu einem kostenaufwendigen Teil der parteiübergreifenden Frühverrentungspolitik geworden. Der Bereich der Arbeitslosenhilfe war rechtsstaatlich noch stark durchformt – vor allem zugunsten von Familien – und durch Sozialgerichte kontrolliert. Das galt auch für die Arbeitsförderung, die für Arbeitslose durchaus attraktive Angebote wie ABM oder »echte« Weiterbildungen vorsah. Die Sozialhilfe war ebenfalls rechtsstaatlich angelegt und enthielt ethisch noch einen zu starken Bezug auf die Menschenwürde und Bedarfsdeckung, als dass man die Leistungen, das staatlich gewährleistete Existenzminimum, zu rasch zurückfahren konnte. Manche Verwaltungsgerichte hatten zwar ihre Kontrollfunktion bereits etwas zurückgenommen, aber noch nicht genug.
Auf einen Schlag war das nicht zu verändern und es herrschte allseitige politische Ratlosigkeit. Drei Strategien schienen erfolgversprechend um diese Strukturen aufzubrechen: einmal internationale Benchmarkings, die das Entwickeln bestimmter Alternativkonzepte zuließen, die geeignet waren, das deutsche System gewissermaßen »von außen« aufzubrechen (dazu auch Fleckenstein 2004). Internationale Vergleiche bei komplexen sozialen Systemen haben häufig die Folge, von nationalen Rahmenbedingungen und Implementierungsproblemen abzulenken, weil man doch angeblich eine funktionierende Strategie in einem anderen Land gefunden hat, dessen Rahmenbedingungen man im einzelnen aber oft nicht kennt und die einem vielfach auch absichtsvoll verschwiegen werden.
Zweitens mussten Akteure gefunden werden, die sich anders als die bisherigen Sozialpartner – etwa im Bündnis für Arbeit – im Eigeninteresse von solchen Rezepten einnehmen ließen. Drittens musste man sich einiges einfallen lassen, damit die in Deutschland noch relativ starken Gewerkschaften möglichst spät erkannten, dass ihre Klientel von den Veränderungen doch stark betroffen sein würde. Letzteres war nach meiner Einschätzung die Hauptaufgabe des mit der IG Metall eng verbundenen Peter Hartz, was hier nicht weiter untersucht werden kann. Die beiden anderen Strategien aber werden in der weiteren Untersuchung eine wichtige Rolle spielen.
Wenn man sich unter solchen Bedingungen an das kritische Nachzeichnen von politischen Entwicklungen und Einflüssen macht, muss das mit einer Offenlegung der eigenen Haltung und Bewertung einhergehen, die hier kurz skizziert werden soll:
Das deutsche System von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe mit den damit verbundenen Ansätzen zur Beschäftigungsförderung war überhaupt nicht so unpassend. Es differenzierte – wenn auch grob – nach unterschiedlichen Zielgruppen und schuf, auch in der Finanzierung, klare Zuständigkeiten zwischen kommunalen Trägern, Bundesanstalt für Arbeit und Bund (Spindler 1996; Spindler 2002a). Wenn man die Kommunen am perspektivlosen Verschieben von Menschen in die Arbeitslosenversicherung gehindert hätte und sie sich ansonsten auf besonders arbeitsmarktferne Zielgruppen konzentriert hätten, wenn die Arbeitslosenhilfe zeitlich begrenzt worden wäre und die Arbeitsämter einmal auf eine bessere Berücksichtigung betrieblicher Anforderungen und Personalauswahl, zum anderen auf die tatsächliche Betreuung und die Vermittlung auch von weniger qualifizierten aber arbeitsmarktnahen Menschen aus der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe ausgerichtet worden wären, was ja zu ihrem Aufgabenbereich gehörte und nur vernachlässigt worden war, dann hätte, bei gleichzeitiger Beibehaltung der Zuständigkeiten und der individuellen Rechte und Gestaltungsmöglichkeiten der Betroffenen, das deutsche System gut überleben können. Es wäre noch erfolgreicher geworden, wenn es gelungen wäre, die Bundesländer in eine finanzielle Verantwortung einzubeziehen, die über das großzügige Verteilen von EU- und Bundesmitteln hinausgegangen wäre, wenn ein regulärer Stellenmarkt im sozialen und öffentlichen Dienstleistungsbereich entwickelt und ausgebaut, statt faktisch bis heute abgebaut worden wäre – das Ganze flankiert von einer moderaten, existenzsichernden Mindestlohnpolitik. Aber das ist vor allem wegen seiner rechtsstaatlichen Implikationen und der existenzsichernden Elemente samt Berücksichtigung von Tarifen nun mal kein Modell nach dem Geschmack der Bertelsmann Stiftung und der tonangebenden Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler.
Für die folgende Untersuchung, die sich auf den Zeitraum von 1999 bis etwa 2003 konzentriert, werden bei dieser unübersichtlichen Lage zwei markante Ausgangspunkte gewählt, um daran dann die personellen und inhaltlichen Verflechtungen im politischen Entwicklungsprozess aufzuzeigen.
Benchmarking in der Arbeitsmarktpolitik
Der erste Punkt wird markiert durch ein 19-seitiges Thesenpapier vom 2. Juni 2000: »Aktivierung der Arbeitsmarktpolitik«. Verantwortet wurde es von der Benchmarking-Gruppe des »Bündnisses für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit«. Dieses im Dezember 1998 wiederbelebte Bündnis führte neben der Gründung von zahlreichen Arbeitsgruppen auch zur Gründung einer wissenschaftlichen Expertengruppe, bestehend aus den Professoren Gerhard Fels (Institut der deutschen Wirtschaft, IW), Rolf Heinze (Ruhr-Universität Bochum), Heide Pfarr (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut der Hans-Böckler-Stiftung, WSI), Günther Schmid (Wissenschaftszentrum Berlin, WZB) und Wolfgang Streeck (Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung, MPIfG).
Das Thesenpapier der Gruppe ist auffällig, weil es sehr früh viele Elemente der Hartz-Vorschläge unter Verweis auf internationale Vorbilder (das waren damals schon Dänemark, Niederlande, Großbritannien und – noch – die USA) enthält. Der skizzierte Umstieg auf eine aktivierende Arbeitsmarktpolitik umfasste die Förderung und den Ausbau der Leiharbeit, die Erstellung von verbindlichen Eingliederungsplänen, einen Einstieg in die private Arbeitsvermittlung sowie die gezielte Förderung neuer Selbständigkeit. Die bisher üblichen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) und die damit anschließend entstehenden Leistungsansprüche wurden grundsätzlich verworfen. Verstärkter Zwang und Sanktionen bei Arbeitsvermittlung, Beratung und bei Ablehnung zugewiesener Beschäftigung wurden befürwortet. Es wurde außerdem empfohlen, in stärkerem Maße als bisher Lernprozesse auf »dezentraler Ebene« anzustoßen. »Voraussetzung hierfür ist eine noch stärkere Öffnung der Arbeitsmarktpolitik für private Organisationen oder gemischt-wirtschaftliche Netzwerke (public-private-partnerships), die innovative Praktiken inszenieren, erproben und durch Nachahmung verbreiten« (ebd.: 16). Ob die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe erforderlich sei, bedürfe weiterer Prüfung. »Fest steht« für die Gruppe aber bereits, dass eine Zusammenführung »erhebliche Effektivitäts- und Effizienzgewinne versprechen [sic]« (ebd.: 18).
Auch wenn die Forderungen dieses Papiers heute nicht mehr unbekannt sind: es erschien damals zu einem Zeitpunkt, in dem die rot-grüne Reformpolitik stagnierte, auch weil das in eine ähnliche Richtung gehende - von Bodo Hombach aus dem Bundeskanzleramt lancierte - Schröder-Blair-Papier von 1999 noch starke Kritik in den eigenen Reihen provozierte (Blancke/Schmid 2003). Illusionslos schätzt auch Wolfgang Streeck rückblickend ein, dass das Bündnis für Arbeit spätesten seit Sommer 1999 keine echten Gestaltungsmöglichkeiten mehr hatte (Streeck 2003: 8f). Warum also noch dieses Thesenpapier im Sommer 2000, das doch kurz und knapp schon viele Gewissheiten über den einzuschlagenden Weg enthielt?
Hier wurde Längerfristiges vorbereitet und die politische Schwächephase zur weiteren Ausarbeitung der nur vorläufig zurückgestellten politischen Ziele genutzt. Das zahlte sich jedenfalls für einen aus: Günther Schmid wurde 2002 eines von zwei wissenschaftlichen Mitgliedern der Hartz-Kommission, deren von ihm ja schon vorher konzipierte und offenbar auch stark mitgestaltete Ergebnisse er öffentlich befürwortet und verteidigt hat (Schmid 2003 a, b; Jann/Schmid 2004; Fleckenstein 2004: 669). Die Thesen »Aktivierung der Arbeitsmarktpolitik« brachte er in einer aktuellen Fassung zusammen mit vielen anderen seiner Evaluierungsstudien und Ausarbeitungen als persönlichen Beitrag in die Kommissionsarbeit ein.
Rolf Heinze und Wolfgang Streeck zählten zu den strategischen Kanzlerberatern der ersten Stunde. Die aus dem Ausland importierten Ideen vom aktivierenden Staat sollten auch für Deutschland fruchtbar gemacht werden. (Ein anschaulicher Bericht über die personellen und inhaltlichen Kontakte findet sich im Spiegel 30/2004, 20f: »Langer Anlauf, kurzer Sprung«.) Sie beide, wie auch Günther Schmid, wirkten ausdrücklich als Vertreter des koordinierenden Bundeskanzleramtes in der Benchmarking-Gruppe, wobei sich Streeck später über dessen mangelnde Koordinierungsarbeit beschwerte (Streeck 2003:8 ). Beide zogen sich im Weiteren aus dem operativen Geschehen zurück (Heinze 2004).
Aber nun zu Bertelsmann und einem Hinweis, der sich für Außenstehende erst im Abschlußbericht findet: »Die Arbeitsgruppe Benchmarking tagte in der Regel unter Beteiligung von Dr. Stefan Empter und Dipl.Volkswirt Andreas Esche von der Bertelsmann Stiftung« (Eichhorst/Profit/Thode 2001: 1). Die Bertelsmann Stiftung war sozusagen die »unsichtbare Vierte« im Bündnis für Arbeit, wie es das Handelsblatt einmal formuliert haben soll.
So verwundert nicht, dass sich die Thesen der Benchmarking-Gruppe auch inhaltlich auf eine Studie beziehen, die Stefan Empter und Frank Frick für die Bertelsmann Stiftung zuvor in Auftrag gegeben haben - auf die 1999 in 1. Auflage im Verlag Bertelsmann Stiftung erschienene Studie von Martin Kröger und Ulrich van Suntum: »Mit aktiver Arbeitsmarktpolitik aus der Beschäftigungsmisere? Ansätze und Erfahrungen in Großbritannien, Dänemark, Schweden und Deutschland«. Die Studie enthält bereits weitgehende Handlungsempfehlungen für die Ausgestaltung künftiger Arbeitsmarktpolitik. Offen wird z.B. bereits die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe und die Überweisung aller längerfristig Arbeitslosen an eine dezentral agierende Fürsorgebehörde gefordert (ebd.: 220f). Die Empfehlungen werden in den Thesen nicht vollständig, aber doch in vielen gewichtigen Teilen übernommen.
Eine weitere Beziehung ergibt sich aus dem Schriftenverzeichnis der Thesen. Dort findet sich der Verweis auf zwei einschlägige Manuskripte von Werner Eichhorst und Stefan Profit von einem »Projektbüro Benchmarking der Bertelsmann Stiftung am Max Planck Institut für Gesellschaftsforschung« (Thesen: 19). Eine Mitteilung des Instituts ergibt: »Seit dem 1. Juni 1999 ist Dr. Werner Eichhorst (ehemaliger Stipendiat des Instituts) Projektleiter des ›Projektbüro Benchmarking‹, das in seiner ersten Arbeitsphase am MPIfG hospitiert. Das Projektbüro basiert auf einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Bundeskanzleramt, der Bertelsmann Stiftung und dem MPIfG und soll die Arbeit der ›Arbeitsgruppe Benchmarking‹ des Bündnisses für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit der Bundesregierung wissenschaftlich unterstützen. Es beschäftigt sich insbesondere mit der Sammlung von quantitativen und qualitativen Daten zum internationalen Vergleich der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik« (Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung, 12. Juli 1999).
Abgeschlossen wurde das Projekt mit einer 440-seitigen Veröffentlichung erst im Jahr 2001: »Benchmarking Deutschland: Arbeitsmarkt und Beschäftigung. Bericht der Arbeitsgruppe Benchmarking und der Bertelsmann Stiftung an das Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit« (Eichhorst/Profit/Thode 2001). Wissenschaftlich allein verantwortet wurde die Arbeit von Werner Eichhorst, der bis Ende 2004 weiter als Projektleiter der Bertelsmann Stiftung agierte, von Stefan Profit, der 2001 von der Bertelsmann Stiftung in das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wechselte, und von Eric Thode, der ihn bei Bertelsmann 2001 ablöste. »Das Projektbüro Benchmarking war während der Arbeit an Benchmarking Deutschland Gast beim MPI in Köln.« Die Konzeption und die Abhandlungen im Bericht wurden ausführlich mit der Arbeitsgruppe Benchmarking diskutiert (ebd.: 1). Streeck soll die Arbeit noch 2005 als „ bible for employment policies“ bezeichnet haben ( Pautz 2006:5)
Auch wenn diese Abhandlung zu den etwas differenzierteren Arbeiten in diesem Bereich zählt und auch die Probleme solcher Vergleiche noch anspricht: Das Thesenpapier aus dem Jahr 2000 wusste schon vorher, auf welche Benchmarking-Ergebnisse es sich konzentrierte- und die Bertelsmann Stiftung führte das Projekt der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungsrankings mit Ulrich van Suntum auch noch nach 2000 weiter, ergänzt z.T. von direkten Teiluntersuchungen für die Hartz-Kommission. Sie sicherte damit die Kontinuität der Forschungsarbeit- dort wo der Politik vorübergehend die Luft ausging. Aber zunächst einmal war mit der Benchmarking- Gruppe auch die Arbeit der Bertelsmann Stiftung gescheitert, wie Pautz in seiner schon sehr materialreichen vorläufigen Skizze über den Einfluss von Think Tanks in Deutschland festhält. ( Pautz 2006 :5 ). Alleine mit dieser Form von Politikberatung war für Deutschland keine erfolgreiche Strategie zur Veränderung hin zum aktivierenden Staat möglich, deshalb jetzt zum zweiten Ausgangspunkt.
Der Ausbau dezentraler Beschäftigungsprojekte in Verbindung mit den Vorbereitungen für die Abschaffung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe.
Hier begann es 1999 mit einer in der Öffentlichkeit nicht wahrgenommenen Einladung ausgewählter Arbeitsmarktakteure durch Noch-Bundespräsident Roman Herzog auf Schloss Bellevue und der Beauftragung der Bertelsmann Stiftung mit der Koordinierung von Arbeitsmarktpolitik: »…Aufgrund des steigenden Problemdrucks haben einige deutsche Kommunen in den vergangenen Jahren begonnen, die Sozialhilfe auf Beschäftigung auszurichten und somit die lokale Arbeitsmarktpolitik aktiv mitzugestalten. Auf diesem Feld wird viel experimentiert und Ausmaß sowie Qualität der kommunalen Beschäftigungspolitik sind noch sehr unterschiedlich. Angesichts dieser Problematik wurde auf Initiative des damaligen Bundespräsidenten Roman Herzog am 7. Mai 1999 im Schloss Bellevue in Berlin der Grundstein für ein Projekt zur Förderung beschäftigungsorientierter Sozialpolitik in Kommunen gelegt. Hieraus entstand das Ende 2000 gegründete Netzwerkprojekt ›BiK – Beschäftigungsförderung in Kommunen‹ an dem 24 besonders motivierte und reformfreudige Kommunen mitgearbeitet haben« (ehemalige Startseite von www.bik-online.de, Zugriff am 9.9.2006 ). Dr. Helga Hackenberg wurde bei Bertelsmann als Projektleiterin der Abteilung »Arbeitsmarkt und Beschäftigung« im Bereich »Wirtschaft« zusätzlich eingestellt. Sie brachte spezielle Kenntnisse über das niederländische System mit.
Parallel zu dieser Beauftragung erschien 1999 eine Schrift im Verlag der Bertelsmann Stiftung: »Beschäftigungsorientierte Sozialpolitik in Kommunen – Strategien zur Integration von Sozialhilfeempfängern in das Erwerbsleben«. Verantwortlich waren Dr. Stefan Empter, Bereichsleiter des Bereichs Wirtschaft der Bertelsmann Stiftung und bereits bekannt aus der Benchmarking-Arbeitsgruppe, und der Politikwissenschaftler Frank Frick, seit 1994 bei der Stiftung und zuletzt Leiter der Abteilung Arbeitsmarkt und Beschäftigung. Noch etwas oberflächlich zusammengestückelt erschienen da 12 deutsche Fallstudien von Bielefeld über den Landkreis Nordhausen und Leipzig bis nach Stuttgart, gefolgt von Studien über Groningen und den US-Bundesstaat Wisconsin bis nach Dänemark und eine kleine kanadische Provinz, versehen jeweils mit Bewertungen und einer Analyse der Erfolgsfaktoren (wobei irgendein Erfolg überall festgestellt wurde).
Interessant war hier das Vorwort, das sich besonders auf die Kommunen als Betroffene der Beschäftigungsmisere konzentrierte. Viele würden sich »nicht untätig ihrem Schicksal ergeben« und lediglich passiv den Lebensuntererhalt sichern, sondern hätten begonnen, die Sozialhilfe auf Beschäftigung auszurichten. »Dabei orientierten sich die Vorreiter in Deutschland an internationalen Beispielen und wurden damit selbst zu nationalen Vorbildern.« Um dies weiterzuentwickeln habe die Bertelsmann Stiftung diese »nationale und internationale Bestandsaufnahme und Best-Practice-Recherche durchführen lassen« (ebd.: 7). Zu weiteren Zielen der Studie und der Orientierung auf Wisconsin und die Niederlande als Vorbilder, ein Interview mit Frank Frick: »Wir brauchen intelligente Organisationsmodelle mit neuen Anreizstrukturen« (Blätter der Wohlfahrtspflege 1999, Heft 7/8: 149 f).
Diese Verlagerung auf die Zusammenarbeit mit den Kommunen als bisher noch nicht eingebundene arbeitsmarktpolitische Akteure war strategisch weitblickend. Denn einige Kommunen hatten in diesem Bereich für ihre Sozialhilfebezieher bereits workfare-ähnliche Modelle eingeführt, die einer zukünftigen Übertragung derartiger Aktivierungspolitik Vorschub leistete.
Die Kommunen hatten schon immer das Instrument der Mehraufwandsbeschäftigung (»Ein-Euro-Jobs«, § 19 Abs.2 BSHG), mit dem man Menschen in Beschäftigung verpflichten konnte, ohne, wie bei den ABM-Maßnahmen der Arbeitsverwaltung, noch an Arbeitsrecht und Sozialversicherung gebunden zu sein. »Workfare« meint im Gegensatz zu der im deutschen System schon immer bestehenden Verpflichtung, eine reguläre Arbeit aufzunehmen (Erwerbsobliegenheit), die systematische Verpflichtung bei Bezug existenzsichernder Leistungen sofort eine öffentlich rechtlich organisierte Beschäftigung anzunehmen, die nicht mehr als individuelle Eingliederungshilfe, sondern als eine Art Gegenleistung und auch zum Test der Arbeitsbereitschaft gedacht ist. Als ökonomisch besonders erfolgreich gilt bei Wirtschaftswissenschaftlern die bewusst unattraktive Ausgestaltung dieser Beschäftigung, damit sich die noch Restleistungsfähigen angesichts dieser Anforderung möglichst bald »selbst selektieren«. Viele Kommunen hatten bereits »innovativ« und »lokal flexibel« mit privater lokaler Arbeitsvermittlung experimentiert, örtliche Gliederungen der Wohlfahrtsverbände als Auftragnehmer eingebunden, eigene Beschäftigungsgesellschaften gegründet, die sie mit allen möglichen für die Kommunalkasse nützlichen Aufträgen versehen konnten ( dazu mehr bei Spindler 2005).
Außerdem mussten die kommunalen Vermittler nach den Beobachtungen von Bertelsmann andere, und vor allen Dingen weniger gesetzliche Vorgaben beachten, denn für sie galt das BSHG und nicht das viel kompliziertere, präzisere Sozialgesetzbuch III, an dem man offenbar wenig Gefallen fand (die Bertelsmann-Sicht auf die beiden Gesetze wird besonders eingängig aber auch kritiklos wiedergegeben und illustriert in einem Artikel von Elisabeth Niejahr: »Zu viel Arbeit fürs Amt«, Die Zeit 21.08.2003 ). In diesem Beschäftigungsnetzwerk hatte sich schon eine merkwürdige Mischung von sozialtechnokratischem Machbarkeitswahn (»Wir schaffen Arbeit«) und autoritärer Arbeitserziehungs- und Volksbeglückungs-Philosophie entwickelt, die oft mit durchaus beachtlichem Geschick im Erschließen von Arbeitsfeldern ( leider auch im Bereich sehr schlechter bis inakzeptabler Arbeitsbedingungen) und Sensibilität für Personalentwicklung zumindest bei wenig qualifizierten und schwierigen Menschen gepaart war. Hier bestand ein großes Potential, das ein starkes Interesse erkennen ließ, seine Mitmenschen in Beschäftigung zu bringen und gleichzeitig ein hinreichendes Desinteresse an den sich daraus ergebenden – und überhaupt geregelten – Arbeitsbedingungen.
Gerade auch bei sozialdemokratischen Kommunen, wie etwa Köln, Offenbach oder Hamburg, hatten nicht nur niederländische oder dänische Modelle Pate gestanden, sondern insbesondere auch der Blair’sche New Deal. »Druck macht beweglich«, hatte schon 1998 Richard Layard, Professor der London School of Economics den Deutschen empfohlen und auf die Frage nach möglichen Widerständen geantwortet: „Es hängt davon ab, wie man es einführt. Unsere Philosophie in GB war: wir führen das Programm erst für junge Leute ein – weil Arbeitslosigkeit bei jungen Leuten besonders schlechte Angewohnheiten schafft, weil die Öffentlichkeit am meisten dahinter steht und weil die Erfolgsaussichten bei dieser überschaubaren Gruppe besonders groß sind “ (»Druck macht beweglich.« Ein Interview mit dem Vater des New Deal, Professor Richard Layard, London School of Economics, DIE ZEIT, Nr. 28 vom 2.07.1998: 20). Besonders beeindruckt von den Jugendprogrammen waren Arndt Schwendy und Hermann Genz aus dem Sozialamt Köln, Gerhard Ackermann vom Sozialamt Krefeld und Matthias Schulze-Böing aus Offenbach.
Der gemeinnützige kommunale Beschäftigungsträger BBJ Servis gGmbH organisierte im Herbst 1998 eine Studienreise für Vertreter der Jugendsozialarbeit nach Großbritannien um Philosophie und Ablauf des New Deal genauer kennenzulernen. Und es entwickelten sich enge Kontakte und Gegenbesuche auf allen Ebenen, wie etwa bei der nordrhein-westfälischen Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung (GIB). Besonders aktiv in NRW war auch Rainer Radloff von der städtischen Personalentwicklungsgesellschaft REGE in Bielefeld.
Und verschiedene Akteure der deutschen Arbeitsmarktpolitik, wie etwa Matthias Schulze-Böing aus Offenbach, waren schon 1998 – lange vor Roland Koch – auf dreiwöchiger Studienreise in Wisconsin und zeigten sich sehr beeindruckt vom dortigen Casemanagement und One-Stop-Shop (Mankel 1998).
Viele Kommunen, die mir oder anderen dadurch aufgefallen waren, dass sie in der Beschäftigungsförderung mit den Persönlichkeitsrechten der Betroffenen oder dem Sozialhilferecht besonders auf Kriegsfuß standen, die ein besonders abschätziges Menschenbild in ihrer Öffentlichkeitsarbeit benutzten oder unter der Hand Workfare-Modelle eingeführt hatten oder besonders intensive Kontrolle über soziale Dienstleister und Arbeitslose anstrebten – alle Elemente jeweils in veränderlichen Gewichtsanteilen und nicht überall alle – tauchten über kurz oder lang im Umkreis von Bertelsmann auf.
Und so enthielt diese erste Broschüre 1999 als Best-Practice-Beispiele auch Berichte über Köln, Bielefeld, Krefeld, Offenbach, Saarbrücken und dazu noch über Leipzig mit seiner damals noch überdimensionierten Beschäftigungsgesellschaft BfB (bis zu 8000 Beschäftigte), und noch weitere Kommunen, die aus anderen Projekten kamen.
Ein besonderer Dank für die Mitarbeit und die wertvollen Anmerkungen zu einem Kapitel (dem Kapitel 2.3), in dem es sehr präzise schon um eine grundsätzliche Reform der Transfersysteme ging, wurde an Dr. Helmut Hartmann aus Hamburg gerichtet (ebd.: 8 ). Im Vordergrund stand da bereits die unbedingte Forderung nach einem Leistungssystem und einer Behörde. Das hat zwar logisch die Abschaffung des anderen Systems und der anderen Behörde oder im deutschen föderalen System ein großes Chaos zur Folge. Aber das wurde nicht vertieft, vorläufig wurden nur die Vor- und Nachteile nebeneinandergestellt (ebd.: 35 f.). Bevor das entschieden werden könne, solle erst einmal die intensivere Zusammenarbeit ausgetestet werden.
Auch die Zusammenarbeit mit Helmut Hartmann wurde ab diesem Zeitpunkt intensiver. Er betrieb bereits seine eigene Beratungsfirma, die con_sens GmbH in Hamburg, die in der Folge mit zahlreichen Aufträgen der Bertelsmann Stiftung versehen wurde. Helmut Hartmann hatte nicht nur lange Jahre Erfahrung in der deutschen und europäischen Armutsforschung und in einschlägigen Projekten, sondern leitete auch von 1992–1998 das Landessozialamt Hamburg. In dieser Zeit hatte er die Behörde im Rahmen eines neuen Controlling- und Steuerungsmodells mit rechtlich fragwürdigen Praktiken bereits völlig umgestellt, in eine Art Profitcenter verwandelt, wie Dirk Hauer in einer Untersuchung belegt (Sozialpolitische Opposition Hamburg (Hrsg.) BROT(h)LOS LEBEN – Überblick über die Sozialhilfe in Hamburg, September 1999. Besprechung in info also, Heft 1/2000: 61). Er hatte bereits in einer gegen das damalige Bedarfsdeckungsprinzip verstoßenden Rechtsauslegung arbeitsfähigen Sozialhilfebeziehern die Auszahlung von Sozialhilfe mit der Begründung vorenthalten, jeder der wolle, könne in Hamburg auch Arbeit finden (Nachweise bei Spindler 2001a) und er hat die niederländische Vermittlungs- und Leiharbeitsfirma Maatwerk in Deutschland eingeführt.
Ab 1995 hat er sich in einem damals noch von der Firma Kienbaum betreuten Benchmarking-Projekt der Sozialämter von Großstädten engagiert. 1998 gründete er dann die Beratungsfirma con_sens Consulting für Steuerung und soziale Entwicklung GmbH, die seither Kommunalverwaltungen, Ministerien und Wohlfahrtsverbände vor allem in den Bereichen Sozialhilfe und Beschäftigung berät. Ein erster Großauftrag bestand in der Übernahme und weiteren Betreuung des Benchmarking-Projekts der Großstädte von Kienbaum, dem viele weitere ähnliche Projekte mit anderen Städtegruppierungen in Deutschland und der Schweiz folgten. So umstritten dieser Ansatz in der Sozialhilfe auch war (vor allem weil viele gewählte Kennziffern für Schlechtleistungen genauso wie für gute Leistungen stehen konnten. Kritisch zum Benchmarking in der Sozialhilfe Spindler 2001b) – für die Zusammenarbeit mit Bertelsmann war es die ideale Voraussetzung und unter den kommunalen Trägern hatte er mit einer gewissen Korrektur am Ansatz von Kienbaum auch Vertrauen erworben. Im Gegensatz dazu hatte die Produktgruppe Sozialwesen der Städte der Bertelsmann Stiftung Ende der 90er Jahre nur einen relativ kleinen Vergleichsring von 6 Mittelstädten aufbauen können. Zudem hat Helmut Hartmann 1998 auch mit einem Artikel im Nachrichtendienst des Deutschen Vereins in der sozialen Fachwelt den Startschuss für die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe gegeben (Hartmann 1998).
Nun mussten noch experimentierfreudige Kommunen gefunden werden. »Die Bertelsmann Stiftung unterstützt Kommunen im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit« - wurde die Ausschreibung im Juli 2000 in einer Pressemitteilung vorgestellt. Zwar hätten viele Kommunen in den letzten Jahren erste Schritte unternommen, jetzt aber gehe es darum, die besten Ansätze weiterzuentwickeln und sie in der Praxis zu testen. Nach einer weiteren Mitteilung wurden dann 25 Kommunen »unter zahlreichen Mitbewerbern ausgewählt«. Da kamen reichlich Kommunen zusammen, die bereits 1999 vorweg als Best-Practice-Beispiele identifiziert worden waren.
Nur die Stadt Leipzig, der 1999 noch eine positive Vorreiterrolle auch für Westdeutschland zugeschrieben worden war, war nicht mehr dabei. Ihr Vorzeigebetrieb war bereits ins Trudeln gekommen, seit der bis dahin hochgelobte Geschäftsführer Matthias von Hermanni, der ein Netz von gegenseitiger Abhängigkeit und Vorteilsnahme aufgebaut hatte, im Herbst 1999 wegen strafrechtlicher Ermittlungen vom Dienst suspendiert worden war. Der Betrieb, der viel reguläre Arbeit verdrängt, typische Verschiebepraktiken in die Arbeitslosenversicherung umgesetzt und trotzdem der Stadt noch viele Folgekosten beschert hat, wurde 2002 weitestgehend aufgelöst (Dickmann 2002). Das war allerdings kein Hinderungsgrund, den Oberbürgermeister von Leipzig, Wolfgang Tiefensee, der den Stadtrat auch noch 1999 nur unzureichend über einen Prüfbericht über den BfB informiert hatte, als einzigen kommunalen Vertreter in die Hartz-Kommission zu berufen.
Aber es wurden natürlich auch Kommunen aufgenommen, die von diesen nationalen Vorbildern lernen wollten oder die bereits in einem von der Bertelsmann Stiftung, der Hans-Böckler-Stiftung und der KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) getragenen Netzwerk: »Kommunen der Zukunft« oder bei dem Vergleichsring der 6 Mittelstädte mitgearbeitet hatten.
Neben diesem Bertelsmann-Projekt wurde vom zuständigen Bundesministerium fast gleichzeitig ein großes Bundesmodellprojekt aufgelegt, das MoZArT-Projekt (Modellprojekt zur Zusammenarbeit der Arbeitsämter und Träger der Sozialhilfe), an dem auch noch einmal 28 Kommunen teilnahmen, und das von der Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH (gsub) begleitet und von der Firma infas ausgewertet wurde. Manche Kommunen hatten auch Doppelmitgliedschaften, wie etwa Köln, Bremen, Göttingen oder Pirmasens. Damit hatte sich Deutschland in ein sozialpolitisches Großlabor verwandelt.
Während vom MoZArT-Projekt bis zum Schluss wenig nach außen drang und die Erkenntnisse für die Hartz-Kommission, die noch vor Ende des Projekts eingesetzt wurde, rasch auf einem Folienvortrag zusammengestellt werden mussten, ohne dass man sie in den Grundlagen nachvollziehen konnte, schwollen die Begleitmaterialien und Handbücher aus der Bertelsmannproduktion seitdem kontinuierlich an.
»Kooperation statt Konkurrenz. Studie über die Zusammenarbeit von Arbeitsämtern und Sozialämtern« erschien 2000 schon in 2. Auflage und war verantwortet von Frank Frick und Helga Hackenberg. Dargestellt wurden die Ergebnisse »einer flächendeckenden Erhebung über die Arbeits- und Kooperationsweise der Arbeits- und Sozialverwaltungen unter besonderer Berücksichtigung von good-practice-Beispielen«. Mit der Erhebung hatte die Bertelsmann Stiftung – man ahnt es schon – die Unternehmensberatung con_sens beauftragt. Besonders viele gute Praxisbeispiele wurden in Köln, Hamburg und Pirmasens identifiziert, viele Empfehlungen ausgesprochen und viele Eindrücke und Verwaltungswünsche vor Ort erfasst. Ein besonderes Interesse galt der Verbesserung des Datenaustauschs und der Kontrolle über Dritte.
2001 erschien noch eine vom Herausgeberkreis der »Kommunen der Zukunft« verantwortete und offenbar von Helmut Hartmann (ebd.: 7) verfasste Broschüre: »Benchmarking in der lokalen Beschäftigungsförderung«, mit der auch für dieses Feld der Kennzahlenvergleich als Grundlage für Bestandsaufnahme und Identifizierung von Best Practice angepriesen wurde. Auch diese vorgeschlagenen Kennzahlen lassen erkennen, dass Beschäftigungsförderung dabei in erster Linie unter einem Kosten-Nutzen-Aspekt für die Träger und weniger bis gar nicht unter einem Nutzenaspekt für die Arbeitslosen empfohlen wird, und dass die Mitentscheidungsmöglichkeiten der Betroffenen, ihre Qualifikation, Neigung und persönlichen Ziele schon gar nicht Gegenstand des Verfahrens sein sollen.
2001 folgte das »Handbuch zur Kooperation von Arbeitsämtern und Kommunen. Gemeinsam für die Integration in den Arbeitsmarkt. Texte, Beispiele und Materialien“ und 2002 das „Handbuch Beratung und Integration. Fördern und Fordern – Eingliederungsstrategien in der Beschäftigungsförderung«.
Auffällig ist hier der veränderte Herausgeberkreis. Herausgeber sind jetzt nicht mehr die Bertelsmann Stiftung allein, sondern nun auch Bundesanstalt für Arbeit, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städtetag und Deutscher Städte- und Gemeindebund. Beide Bände beginnen mit einem Grußwort von Bundesarbeitsminister Walter Riester. Es beginnt eine zeitweise Verschmelzung von Bertelsmann mit den öffentlichen Trägern.
Das Handbuch »Beratung und Integration« greift dabei schon tief ins Selbstverständnis sozialer Dienstleistungen ein. Es wird arbeitsmarktzentriertes Casemanagement anhand von Best-Practice-Beispielen Schritt für Schritt erläutert und empfohlen den Prinzipienstreit um die Sanktionen doch hintan zu stellen und ganzheitlich zu fördern und zu fordern. Die Beispiele erschöpfen sich aber in durchgängig unfreiwilligen Maßnahmen, bei denen sogar das simpelste Gesprächsangebot mit Rechtsmittelbelehrung und Androhung von Leistungsentzug versehen ist (Beispiel aus Bielefeld). »Teacher, preacher, friend and cop« müsse der neue Fall-Manager sein, und das sei nicht nur eine neue Berufsbezeichnung, sondern stehe für einen grundlegenden Paradigmenwechsel hin zu ganzheitlichen Strategien zur Eingliederung Arbeitsloser in das Erwerbsleben, schreiben Stefan Empter und Helga Hackenberg in der Einleitung.
Hier wird der bisherige sozialrechtliche Begriff der Beratung und persönlichen Hilfe (Spindler 2002b) umgepolt, und so wundert es nicht, wenn eine resolute Projektleiterin aus Pirmasens an anderer Stelle vertritt:“ Wer sich nicht beraten lässt, bekommt auch kein Geld“ (Nagel 2002:18) oder wenn die Kölner Vertreter in der Fachzeitschrift der AWO fordern, dass sich ein sozialer Berater auch die Hände mit Sanktionen schmutzig machen müsse. Dieses Selbstverständnis wird auch von den beauftragten sozialen Dienstleistern gefordert (Genz/Schwendy 2004:10). Und der Umgang mit Software zur vollständigen Erfassung auch der persönlichsten Daten und Auswertung des Casemanagementprozesses scheint allemal wichtiger als Kenntnisse von sozialen oder Arbeitsrechten der zu managenden Personen oder gar deren Bedürfnissen und Neigungen zu sein.
Mit traditionellen Instrumenten und Maßnahmen jedenfalls könne man Menschen nicht mehr in den Arbeitsmarkt integrieren.
Diese z.T. didaktisch rührend einfühlsam aufbereitete Handbuchreihe wird dann 2003 durch das »Handbuch: Steuerung der Arbeitsmarktpolitik – Prinzipien, Methoden und Instrumente« ergänzt, das den Umgang mit Benchmarking und Qualitätsmanagement abrunden soll. Auch der Endbericht des Bik Projektes folgte 2003: »Lokale Arbeitsmarktpolitik – Stand und Perspektiven«, herausgegeben von Helga Hackenberg alleine. Er wird bezeichnenderweise unter der Überschrift: »Hilfen gegen den finanziellen Kollaps in Kommunen« mit der Bertelsmann-Pressemitteilung vom 18. September 2003 der Öffentlichkeit vorgestellt. Worin der »finanzielle Kollaps« durch arbeitslose Sozialhilfebezieher bestanden haben soll, bleibt im Dunkeln. Aber das wird in diesem Rahmen nicht weiterverfolgt, denn auch dieses Projekt wurde ja im ersten Halbjahr 2002 von der Einsetzung der Hartz-Kommission überholt.
Die direkten Kommissions-Zuarbeiten durch die Bertelsmann Stiftung
Hier ist der operative Einfluss von außen her schwerer nachzuvollziehen, aber er wird, bzw. wurde auch nicht verschwiegen.
In mehreren Publikationen ist plötzlich von einer Arbeitsgruppe der Bertelsmann Stiftung: »Reform der Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe« die Rede. Nach einem stiftungsinternen Bericht von Frank Frick arbeitete diese Arbeitsgruppe in Abstimmung mit dem Bundesarbeitsministerium. Er berichtet weiter, dass die Arbeitsgruppe die Möglichkeiten der besseren Zusammenarbeit von Arbeitsämtern und Kommunen untersucht habe, wobei diese Maßnahme »sich als ungeeignet herausgestellt hat, die Probleme auf dem Arbeitmarkt zu lösen. Sinnvoller erscheint vielmehr ein steuerfinanziertes einheitliches System, in dem sämtliche Leistungen aus einer Hand erfolgen« (Frick 2002a). Das bedeutet aber, die Bertelsmann-Arbeitsgruppe hat irgendwann allen vorherigen Kooperationsempfehlungen zum Trotz schon einmal die Entscheidung für ein neues, einheitliches System getroffen.
Es begann ein hektisches Publizieren und natürlich weitere Auftragsvergabe, die noch am Besten im Infopool von www.bik-online.de nachzuvollziehen - war. Irgendwann im Herbst des Jahres 2006 und glücklicherweise erst nach Abschluss dieser Recherche ist diese Fundstelle allerdings verschwunden . Ob das dem verstärkten öffentlichen Interesse an dem Einfluss der Stiftung bei der Hartz- Reform oder einer allgemeinen Neuordnung des Internetauftritts geschuldet ist , ist nicht zu ermitteln. Viele Arbeiten sind auch in den Anlagen zum Bericht der Hartz-Kommission enthalten, die heute nur noch in der CD-ROM-Version des Kommissionsberichts nachzulesen sind. Die Kommission selber teilte sich für ihre Arbeit in fünf Teilprojekte auf, die fünf mehr oder weniger aussagekräftige Teilberichte und einen Zwischenbericht vorlegten. Diese Berichte sind noch im Internet zu finden, etwa bei www.arbeitnehmerkammer.de/sozialpolitik.
Aufgeteilt hat sich offenbar auch die Bertelsmann-Arbeitsgruppe. Die Unterarbeitsgruppe: »Reduzierung des Nebeneinanders der Hilfesysteme« beauftragte Bruno Kaltenborn im Februar 2002 mit einer Expertise: »Quantitative Wirkungen und Anreize für die beteiligten Fiski« (Nachgedruckt in Gesundheits- und Sozialpolitik Heft 1–2/2003) und im März 2002 mit einer Datensammlung zur Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Beides offenbar zur Untermauerung der Forderung, die Systeme zusammenzulegen. Später folgte noch ein Auftrag zu den fiskalischen Konsequenzen der Personal-Service-Agenturen.
Bruno Kaltenborn ist freiberuflicher Wirtschaftsforscher und Politikberater, der sich, nachdem die Grünen mit der Regierungsbeteiligung ihr Grundsicherungsmodell aufgegeben hatten, mit Begleituntersuchungen zu Kombilohnmodellen einen Namen gemacht hat.
Und natürlich ergingen Aufträge an Helmut Hartmann, der schon im Februar 2002 in Kurzfassung ein Organisationsmodell der Arbeitsförderung vorlegte und im Juni 2002 ein Expose zur Arbeitsmarktpolitik in den Niederlanden, das eine sehr anschauliche Beschreibung des als Vorbild favorisierten Centrum voor Werk en Inkomen (CWI) gab. Hartmann beschreibt später sein Wirken selbst so:
»Auf dem Gebiet der Hartz-Gesetzgebung hat con_sens mehrere Studien für die Bertelsmann Stiftung erstellt (bik-online im www), darunter als Hintergrundmaterial für den Bericht der Hartz-Kommission für 15 Staaten kurze Übersichten zur Arbeitsmarktpolitik mit dem Schwerpunkt ›Steuerung‹ und ›Innovationen‹. Die Studien liegen als Anlage zum Bericht der Hartz-Kommission vor und wurden Ende 2002 als gesonderte Publikation von der Bertelsmann Stiftung herausgegeben« (Deutscher Verein 2005).
In den Materialien zum Kommissionsbericht finden sich unter der Überschrift: »Internationaler Vergleich« 15 Länderstudien, die con_sens im Auftrag der Bertelsmann Stiftung erstellt hat.
Am 7. März 2002 muss eine weitere Arbeitsgruppe unter Moderation der Bertelsmann Stiftung getagt haben, deren Ergebnisse von Jürgen Kruse präsentiert wurden, einem Sozialrechtler, der bislang mehr im Krankenversicherungsrecht gearbeitet hatte. Dabei ging es unter dem Titel: »Reform von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe« alternativ um entweder eine verbesserte Koordinierung beider Systeme oder um die Zusammenführung derselben und um allgemeine Prämissen und Bewertungskriterien. Für was man sich auch entscheide, im Vordergrund müssten die Eingliederungsmaßnahmen stehen, während die Unterhaltssicherungsleistungen demgegenüber für alle erkennbar zurücktreten müssten. Am besten sollte das Prinzip »Keine Leistung ohne Gegenleistung« gelten und Geldleistungen nur erbracht werden, solange sich der Erwerbslose aktiv um Eingliederung in das Erwerbsleben bemühe. Diese Papiere, die ausdrücklich vorläufigen Charakter haben sollten, sind ebenfalls in den Anlagen zum Kommissionsbericht enthalten.
Richtig aktiv wird Frank Frick selber. Von ihm ist ein 7-seitiges Strategiepapier: »Zur Diskussion um die Reform von Arbeitslosen- und Sozialhilfe« und ein Folienvortrag: »Reformkonzepte zur institutionellen Zusammenarbeit und Systemreform« bereits im Januar 2002 nachgewiesen. In dem Strategiepapier wird bereits die grundlegende Systemreform favorisiert, zu der die Bertelsmann Arbeitsgruppe gefunden habe und prägnant die Zielsetzung formuliert: »In der Arbeitsgruppe gab es einen Konsens über das oberste Ziel: Die Reduzierung und Vermeidung der Hilfebedürftigkeit. Alle anderen Ziele – Transparenz und Bürgerfreundlichkeit, Kundenorientierung und Akzeptanz – müssen dahinter zurückstehen, damit es keine Zielkonflikte gibt« (ebd.: 3). Die Folien finden sich als Sachverständigenbeitrag in den Kommissionsmaterialien wieder.
Am 22.05.2002 fand mit Unterstützung der Bertelsmann Stiftung in Berlin für alle Teilprojekte der Kommission ein Benchmarking-Workshop: »Reformen der Arbeitsverwaltung im internationalen Vergleich« statt, in dem Vertreter aus Österreich, Großbritannien, Schweiz und Niederlande ihre Systeme darstellten. Die auswertende Abschlussdiskussion wurde von Frank Frick geleitet.
Zu den Sitzungen der Kommission am 27. Mai 2002 und am 21. Juni 2002 sind von ihm zwei Sachverständigenberichte über die Ergebnisse von 5 Länderreisen und den Umbruch in insgesamt 15 Arbeitsverwaltungen in Europa und Übersee nachgewiesen. Das Ganze wurde im Spätjahr 2002 als Broschüre: »Arbeitsverwaltungen im Wandel – Erfahrungen aus 15 Ländern im Vergleich« im Bertelsmann Verlag publiziert. Für mehr visuell eingestellte Menschen produzierte die Bertelsmann Stiftung parallel noch einen Film mit Begleitheft: »Die Arbeitsverwaltung im Umbruch – europäische Impressionen« mit Reportagen aus Großbritannien, Dänemark und Niederlande.
FAZ.NET vom 13.August 2002 (»Hartz-Ideen europaweit im Trend«) berichtete zu diesen Aktivitäten: »Anleihen nimmt das Hartz-Konzept vor allem bei den europäischen Nachbarn Niederlande, Großbritannien, Österreich, Schweiz und Schweden. Die Bertelsmann-Stiftung erstellte im Mai und Juni 15 Länderberichte für die Hartz-Kommission. Das Gremium war ›hellauf begeistert‹, erinnert sich ein Stiftungsmitarbeiter«. Wie sich aus einer anderen Quelle ergibt, hatte die Stiftung auch gleich Studienfahrten an die besagten Orte organisiert (Fleckenstein 2004: 654).
Das Januar-Diskussionspapier von Frank Frick und die Beiträge von Jürgen Kruse werden im Zwischenbericht der Hartz-Kommission über weite Strecken aufgenommen.
Besonders gefragt scheinen die Ansichten der Bertelsmann Stiftung im Teilprojekt II der Kommission: »Lohnersatzleistungen und Sozialhilfe« gewesen zu sein, dem Isolde Kunkel-Weber von der Gewerkschaft ver.di, Harald Schartau, ehemaliger Bezirksleiter der IG Metall in NRW und gerade zum SPD-Minister für Arbeit und Soziales in NRW aufgestiegen und Wolfgang Tiefensee, SPD-Oberbürgermeister von Leipzig, angehörten. Der Bericht des Teilprojekts weist einen Workshop am 12. April 2002 aus, bei dem u.a. Frank Frick als Sachverständiger eingeladen war und einen Workshop am 16. Mai in Köln, wo nicht nur die Kölner Sozialverwaltungen breiten Raum hatten, ihr Modell darzustellen, sondern auch Eric Thode von der Bertelsmann Stiftung einen umfangreichen Vortrag zu »Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe im internationalen Vergleich« hielt. Die inhaltlichen Bezüge, die sich daraus in den Teilberichten und im Endbericht nachweisen lassen, können hier nicht weiter vertieft werden.
Was bei diesen begeisterten Ländervergleichen überspielt wurde: Die britischen Jobcenter Plus haben erst am 1. April 2002 ihre Arbeit begonnen, die niederländischen CWI Anfang 2002. Es gab bis dato nur behördenseitige Selbstdarstellungen aus diesem Bereich, die auch die Kommissionsmaterialien bestimmten – keine gesicherten Ergebnisse. Einen Hinweis auf die Mindestlohnpolitik in beiden Ländern oder die deutlich höheren Quoten von anerkannt Erwerbsunfähigen, die das verstärkte Fordern dort erträglicher erscheinen lassen, vermisst man völlig. Erfahrungen der betroffenen Arbeitslosen selbstverständlich auch. Nach neueren Erkenntnissen waren die von der Stiftung sehr propagierten Jobcenter in anderen Ländern doch nicht so ganz unumstritten, weswegen man sich lieber das damals modellhaft bestehende Kölner Jobcenter zum Vorbild nahm (Fleckenstein 2004: 657f), das ja ebenfalls zum Bertelsmann-Netzwerk gehörte und sich an diesen Vorbildern orientierte.
Was die Akteure auch dabei in ihrer Begeisterung ganz übersehen haben oder übersehen wollten: das Kölner Jobcenter lag zwar räumlich beim Arbeitsamt, war aber in Wirklichkeit ein Sozialamt, das sich nur noch auf Beschäftigungsangebote um jeden Preis konzentrierte und dabei seine übrigen Sozialhilfeaufgaben bereits vernachlässigte (Spindler 2002c; Scholz 2004); die Jugendabteilung Jobbörse Junges Köln erzielte ihre Haupterfolge durch den in den Folgen nicht genau erfassbaren Abgang von großen Gruppen junger Antragsteller (Spindler 2003). Weder diese negativen Seiten, noch die ungeklärten Zuständigkeiten und Abgrenzungsprobleme, die fachliche Kritik am praktizierten Casemanagement und die damals nicht seriös erfassbaren Kosten dieses Modells wurden je zur Kenntnis genommen.
Immerhin: die Arbeit des Teilprojekts II führte zum Modul 6 des Berichts der Kommission »Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe« und das wurde als fast einziges Modul später mit der Verabschiedung des neuen Sozialgesetzbuch II (= »Hartz IV«) auch umgesetzt.
Schließlich ist noch im Juni 2002 etwas mehr öffentlich ein »Positionspapier« der Bertelsmann Stiftung: »Eckpunkte einer Reform von Arbeitslosen- und Sozialhilfe« nachzulesen, das die bisher erarbeiteten Empfehlungen zusammenfasst. Erstaunlich ist das Nachwort: die Bertelsmann Stiftung sei beim Verfassen des Papiers durch »eine Kommission aus unabhängigen Sachverständigen« beraten worden, denen auch für »die offene, konstruktive Kritik« gedankt wird. Von diesen 29 Kommissionsmitgliedern sind ca. 15 leitende Mitarbeiter von Bundes- und Landesministerien, kommunalen Spitzenverbänden und von der Bundesanstalt für Arbeit. Dann folgen aus dem Bereich kommunaler Träger Vertreter aus… Köln, Krefeld, Hamburg, Osnabrück, Pirmasens, Zwickau und Herne – man kennt sich von BiK! Dann kommen noch Herr Hartmann, Herr Kaltenborn und Herr Kruse, Herr Empter, Herr Frick und Frau Hackenberg und last not least Herr Kannengießer von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Seit wann müssen Träger öffentlicher Aufgaben als unabhängige Experten eine private Stiftung bei einem Positionspapier über die Bestimmung ihrer Aufgaben beraten? Und seit wann sind eigene Mitarbeiter und Auftragnehmer unabhängige Experten? Da haben sich offenbar irgendwelche Koordinaten im Selbstverständnis verschoben.
Auch mag Herr Frick seine Patenschaft nicht ganz unter den Scheffel stellen. Mit dem Hinweis auf diese von der Stiftung erarbeiteten Quellen meldete er sich in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zu Wort. »Jedes der untersuchten Länder könne größere Erfolge auf dem Arbeitsmarkt vorweisen als Deutschland, sagte Frank Frick, Arbeitsmarktexperte bei der Bertelsmann Stiftung, die an der Kommissionsarbeit beteiligt war« (»Peter Hartz wird in ganz Europa fündig«, FAZ 16.8.2002: 10. Der Bericht hat viel Ähnlichkeit mit dem von Alexander Jung: »Empfangspersonal statt Panzerglas« im Spiegel Nr. 26/2002: 28f und von Clemens Wieland im (Bertelsmann-)Forum 4/2002). Danach benennt er die übertragbaren Elemente aus den einzelnen Ländern. In seiner Auswertung der internationalen Erfahrungen setzt er sich dann zwar ein wenig von der Kommission ab und propagiert die leicht veränderte Bertelsmann Schwerpunktsetzung, die das Gebiet noch stärker wettbewerblich durchdringen will, aber im großen und ganzen besteht Übereinstimmung, was Leiharbeit, Jobcenter, stärkere Zumutbarkeit und wettbewerbliche Elemente bei der Arbeitsvermittlung angeht.
Im August 2002 erschien dann endlich der Bericht der Hartz-Kommission.....
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Hartz IV
Wednesday, September 9. 2009
Auszug von gegen-hartz Hartz IV Betroffener zeigt Guido Westerwelle an Hamburger Hartz-IV Bezieher stellt Strafantrag gegen den FDP Parteivorsitzenden Guido Westerwelle
Heiko Kohlmeyer (gelernter Lebensmitteltechniker, 39) aus Hamburg setzt sich gegen den FDP Vorsitzenden Guido Westerwelle zur Wehr und stellt einen Strafantrag bei der Polizei wegen Beleidigung (AZ 031/1K/ 0622829/2009). Westerwelle hatte am Wochenende gegenüber der Saarbrücker Zeitung gesagt: "Es gibt kein Recht auf staatlich bezahlte Faulheit". Für den FDP Politiker sei es unerträglich, wenn Arbeitslose in Talk-Shows erklären würden, sie lebten von Hartz-IV und würden dennoch "schwarz arbeiten gehen". "Die werden bei uns kein Geld bekommen", so Westerwelle.
Erwerbslosengruppen hatten daraufhin die Äußerungen von Westerwelle scharf kritisiert. So forderte Martin Behrsing vom Erwerbslosen Forum Deutschland eine umgehende Entschuldigung von Westerwelle für die Äußerungen: "Wir erwarten von ihm umgehend eine öffentliche Entschuldigung und fordern alle sozialpolitisch denkenden Menschen auf diese Partei nicht zu wählen. Sie macht nur zu deutlich, wie sie mit den Verlieren der Wirtschaftskrise umgehen will. Dazu ist ihr auch das Mittel der Diffamierung recht“, so Behrsing.
Heiko Kohlmeyer ärgert sich sehr über die Äußerungen von Westerwelle. Täglich versucht er durch einen Ein-Euro-Job den kargen Hartz IV Satz aufzubessern. Doch das Geld reicht trotzdem nicht. Trotz zahlreicher Fortbildungen hat er keinen Job mehr bekommen., obwohl er sich fortwährend bewirbt. Gegenüber dem Hamburger Morgenpost (MoPo) sagte der Erwerbslose: "Man kann doch nicht alle Arbeitslosen über einen Kamm scheren und als faul bezeichnen", und: "Ich versuche ja zu arbeiten, und alle anderen Arbeitslosen, die ich kenne, tun das auch." ganzer Text/Quelle/links
Auszg von nachdenkseiten Die FDP hat schon immer staatliche Leistungen missbraucht, sie war aber zugleich perfekt im Bemänteln von Albrecht Müller Mich bewegt immer noch die Meldung vom 5. September, wonach Westerwelle gegen „staatlich bezahlte Faulheit“ und Sozialmissbrauch wettert. In den 40 Jahren aktiver politische Betätigung und Beobachtung des Geschehens habe ich nämlich immer wieder erlebt, dass die Freidemokraten Politik fast nur als die Vertretung privater Interessen begreifen und den Staat im Interesse ihrer Klientel missbrauchen. Albrecht Müller
Vorweg: ich bin engagierten und sympathischen Mitgliedern der FDP begegnet und habe in der Zeit der sozialliberalen Koalition mit vielen auch gut zusammenarbeiten können. Aber die Politik der FDP insgesamt war über weite Strecken nur von Einzelinteressen bestimmt, im kleinen wie im großen, und meist gepaart mit einer Wolke von schönen Erklärungen, die die Verpflichtung auf das Gemeinwohl suggerieren sollen. Dazu vier Beispiele:
Schon im ersten Jahr der sozialliberalen Koalition hat die FDP Vorteile für die privaten Krankenversicherungen durchgesetzt. Siehe hier. Der FDP-Politiker Lambsdorff war als Vertreter der Versicherungswirtschaft erkennbar, wenn man das erkennen wollte. So ist es bis heute.
Die FDP hat in der damaligen Koalition aus SPD und FDP mithilfe ihres konservativen Flügelmanns und Landwirtschaftsministers Josef Ertl die finanziellen Leistungen zu Gunsten der Landwirtschaft fortgeführt und erweitert. Beide sozialdemokratischen Bundeskanzler, Willy Brandt und Helmut Schmidt, waren auf die Mitwirkung des konservativen Flügels der FDP angewiesen. Die Subvention der Landwirtschaft wurde eben nicht nur von der Union, sondern wesentlich auch von der FDP betrieben. Es geht dabei um Milliardenbeträge und es geht auch bei einzelnen Personen um Subventionen und Abzocke, die weit höher liegen als die von Einzelpersonen durch Sozialmissbrauch entzogenen Gelder. Der einzige Unterschied ist, dass die Subventionen für die Landwirtschaft als staatserhaltend gelten, während Sozialleistungen ein bewusst gemachtes negatives Image haben.
FDP-Politiker haben von der auch wesentlich von der FDP betriebenen Privatisierung profitiert. So war zum Beispiel der ehemalige Außenminister und FDP-Vorsitzende Klaus Kinkel Berater der privatisierten Deutschen Telekom für ihre Tätigkeit im Ausland. Ein typischer Fall von Drehtüreffekt.
Die FDP hat wesentlich dazu beigetragen, dass wir heute ein Steuerrecht haben, bei dem sich Gutverdienende und Reiche der Steuerpflicht auf vielfältige Weise entziehen können. Ich verweise auf das Buch von Sascha Adamek und Kim Otto: “Schön reich! Steuern zahlen die anderen”.
Ein bisschen Aufklärung über die wahre FDP täte unserem Land ganz gut. Dass um die 15 % der Deutschen eine reine Klientel-Partei wählen wollen, ist schon etwas befremdlich und hat sicher damit zu tun, dass sehr viele Zeitgenossinnen und Zeitgenossen die FDP nicht richtig einschätzen können. Das liegt nicht an ihnen sondern an einer ziemlich perfekten Meinungsmache. ganzer Text/Quelle/links
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Hartz IV
Friday, August 28. 2009
Auszug von pr-sozial Minden kürzt klammheimlich Mittel für HartzIV-Schulkinder !!! von Dr. Christopher Kraus Verwaltung und bisherige Ratspolitiker wollen Haushalt auf Kosten von HartzIV-Kindern sanieren Erwerbslosenselbsthilfeverein MALZ erhebt schwere Vorwürfe gegen Stadtverwaltung und etablierte Parteien
Die Stadt Minden plant, in erheblichem Umfang Mittel für die Schulbildung von „HartzIV“-Kindern einzusparen, um mit dem Geld den Haushalt teilweise zu sanieren. Dies ergibt sich – von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt – aus einem Merkblatt, das die Stadt Minden seit einiger Zeit an betroffene Familien ausgibt.
In dem Merkblatt geht es um die Auszahlung der "zusätzlichen Leistung für die Schule" in Höhe von 100 Euro pro Schüler und Schuljahr, die es in diesem Jahr erstmals gibt. Auf der Rückseite heißt es, daß diese "zusätzliche Leistung für die Schule" ab dem nächsten Schuljahr, 2010/2011 von den betroffenen Familien dafür verwendet werden soll, den Eigenanteil an den Schulbuchkosten zu bezahlen. Bisher hat die Stadt Minden diesen Eigenanteil übernommen.
Die Verwaltung, genauer das Schulamt, will nach unseren Erkundigungen damit ungefähr 70.000 Euro pro Jahr einsparen, da ja jetzt andere Mittel dafür zur Verfügung stünden.
Wir halten das für einen ungeheuerlichen Skandal!
Die Stadt Minden zieht HartzIV-Kindern das Geld aus der Tasche, das ihnen andernorts bewilligt worden ist, um damit den Haushalt zu samieren!
Der Skandal besteht auf mehreren Ebenen:
Zum einen gibt - schlimm genug - der Wortlaut des zugrundeliegenden Gesetzes diese Verwendung zwar her ("zusätzliche Leistung für die Schule"), sie widerspricht aber krass dem dahinter stehenden Gedanken, wie er in der Begründung des Gesetzes zu finden ist: Die "zusätzliche Leistung" soll den persönlichen Bedarf an Schulausrüstung decken, wie z.B. Schulranzen, Turnschuhe, Turnbeutel, Blockflöte, Schreibwaren, Zeichenbedarf, Taschenrechner, usw., das Wort "Schulbuch" taucht dort aber nur an einer einzigen Stelle auf: in Form von "Schulbuchhüllen". Erwerbsloseninitiativen und Sozialverbände haben jahrelang dafür gekämpft, daß die - ohnehin viel zu knapp bemessenen - HartzIV-Regelsätze zumindest für Kinder in diesem Punkt angehoben werden: Der Anteil für Bildung im Arbeitslosengeld 2 bzw. Sozialgeld beträgt 0 Euro. "Der Gesetzgeber" hat dem nun endlich Rechnung getragen und ab August 2009 die "zusätzliche Leistung" eingeführt, nachdem er vor wenigen Jahren noch per Gesetz definitorisch festgelegt und erklärt hatte: Der Regelsatz deckt den Bedarf vollständig, umfassend und abschließend. Er gesteht damit indirekt ein, daß es bisher viel zu wenig war - und aus unserer Sicht auch nach wie vor ist. Während nun "alle Welt" von Bildungsgerechtigkeit und Förderung der benachteiligten HartzIV-Kinder redet, ziehen Verwaltung und die bisher im Rat der Stadt vertretenen Parteien den Hilfebedürftigsten der Armen hinterrücks das Geld wieder aus der Tasche!
Wie es nun dazu gekommen ist, ist der nächste Skandal:
Weder die zuständigen Fachausschüsse noch die Stadtverordnetenversammlung oder auch nur der Hauptausschuß haben darüber debattiert oder gar einen Beschluß gefasst. Die Verwaltung hat den Politikern lediglich in einer Sitzung des Bildungsausschusses im April das Vorhaben mitgeteilt; es bedürfe aber noch einer juristischen Überprüfung. Danach kein Wort mehr in der Öffentlichkeit, in keiner Sitzung war es Gegenstand der Tagesordnung oder im Protokoll enthalten. Aus gewöhnlich gut unterrichteter Quelle verlautete nun, der sogenannte "Ältenstenrat" hätte beschlossen, das Vorhaben so durchzuführen. Der "Ältestenrat" ist ein Gremium, in dem von jeder bisher im Rat vertretenen Partei einer, von den beiden großen Parteien je zwei Vertreter zusammenkommen. Offensichtlich unter Ausschluß der Öffentlichkeit, denn es existiert weder eine bekannt gewordene Sitzung noch ein Protokoll, noch gibt es einen Hinweis auf der Homepage, daß es ihn überhaupt gibt oder wer seine Mitglieder sind. Er ist auch kein Gremium nach der Gemeindeordnung NRW. Der gesamte Vorgang ist mithin nicht gerade ein Beispiel für Transparenz in der Verwaltung oder der Kommunalpolitik.
Der nächste Skandal besteht im Verhalten der lokalen Presse:
Sowohl die einzige Lokalzeitung, das Mindener Tageblatt, als auch das lokale Radio Westfalica weigern sich de facto, von diesem Vorgang zu berichten, zumindest vor der Kommunalwahl am kommenden Sonntag, 30.8.2009. Der Verein MALZ (Mindener Arbeitslosenzentrum e.V. - Selbsthilfeorganisation -) ist erst vor kurzem auf den Vorgang aufmerksam geworden. Das Merkblatt lag zwar schon eine Zeitlang im Fachbereich Soziales - Hilfen für Erwerbsfähige/SGB II - aus, auf den ersten Blick schien aber alles in Ordnung zu sein: Auf der ersten Seite war die Abwicklung für die Schulbeihilfe zu unserer Zufriedenheit anstandslos wiedergegeben, es würde für die Betroffenen weitgehend automatisch erfolgen. Das schien auch Ergebnis unserer konstruktiven Gespräche mit der SGB2-Verwaltung im zurückliegenden Jahr zu sein. Der Pferdefuß war auf der zweiten Seite des Merkblatts untergebracht, und zwar "zwischendurch", wo wir ihn erst jetzt genau zur Kenntnis genommen haben. Eine sofort verfasste Pressemitteilung wurde bislang - Donnerstag, 28.8.2009, von den beiden markt-beherschenden Unternehmen ignoriert. Das MT will nächste Woche - also nach der Kommunalwahl - berichten, das Lokalradio Westfalica hat auf Nachfragen bislang gar nicht reagiert. Dieses Verhalten der Presse ist skandalös: Sie kommt ihrer öffentlichen Aufgabe zur Kontrolle der Politik nicht nach, sie vertuscht Skandale, verheimlicht sie bis nach der Wahl, deckt damit die herrschenden Politiker und schlüpft gewissermaßen mit ihnen gemeinsam ins Bett!
Denn: Diese Informationen sind durchaus relevant für die anstehenden Kommunalwahlen und gehören vorher bekannt gemacht!
Denn hier kann man sehen, wie es um die wirkliche Gesinnung der bisher im Rat der Stadt Minden vertretenen Parteien - SPD, CDU, Grüne, FDP und 'Mindener Initiative' - steht: Einerseits die Förderung besonders finanziell und gesellschaftlich benachteiligter Menschen auf den Lippen tragen, und ihnen andererseits hinterrücks das Geld wieder aus der Tasche ziehen - und auch noch ausgerechnet das Geld für die Bildung, für die Zukunft, für die Kinder!
Wir rufen Euch auf, diesen skandalösen Vorgang noch vor der Wahl einem möglichst breiten Personenkreis bekannt zu machen und in Eure Wahlentscheidung einzubeziehen!
Es muß sich etwas ändern in diesem Land!
Dr. Christopher Kraus Ehrenamtlicher Sozialberater Verein MALZ - Mindener Arbeitslosenzentrum e.V. -Selbsthilfeorganisation-
Eine Dokumentation des Vorgangs findet Ihr nachstehend. ganzer Text/Quelle/links
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Hartz IV
Thursday, June 25. 2009
Auszug von gegen hartz CDU: Arbeitsdienst für Hartz IV Empfänger?
Die CDU/CSU will einen Arbeitsdienst für Hartz IV Bezieher einführen. Zahlreiche CDU Politiker forderten schon in der Vergangenheit einen sogenannten Arbeitsdienst für Arbeitslosengeld II (ALG II) Bezieher einzuführen. Etwas "blumig" heißt es in dem der Redaktion vorliegendem "Regierungsprogramm 2009 – 2013 der CDU und CSU":
"In dem neuen Schwerpunkt der Grundsicherung für Arbeitsuchende muss das Bemühen um Qualifizierung und Vermittlung sein. Wir wollen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Anreize zur Arbeit durch die Neuordnung der Hinzuverdienstregelungen sowie eine konsequente Missbrauchsbekämpfung verstärken. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll grundsätzlich mit einer Gegenleistung verbunden sein."
"Gegenleistung" heißt in diesem Zusammenhang eben nicht die im SGB II verankerte "Mitwirkungspflicht", sondern die Einführung eines Arbeitsdienstes ohne Lohn. Schon der ehemalige Wirtschaftsminister Michael Glos forderte im Jahre 2007 ganz offen, einen Zwangsarbeitsdienst für Hartz IV Empfänger einzuführen. Das damalige Konzept von Michael Glos sah vor, alle ALG II Leistungsempfänger für den Regelsatz Arbeitsdienste verrichten zu lassen. Glos wollte mit dieser Maßnahme Hartz IV Betroffene durch den Arbeitsdienst "zwingen", sich reguläre Beschäftigungen zu suchen. So sagte damals gegenüber dem Spiegel:"Hartz IV wird dann nicht mehr als ein Begingungsloses Grundeinkommen wahrgenommen, sondern als Hilfe zur Selbsthilfe." Diese groteske und damals nicht durchsetzbare Forderungen soll nun doch in den CDU/CSU Regierungsentwurf mit einfließen. ganzer Text/Quelle/links
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Hartz IV
Tuesday, June 16. 2009
Auszug von flegel-g Kriminalisierung von Arbeitsloseninitiativen durch die ARGE Köln von Gert Flegelskamp
Inzwischen gibt es einige Arbeitsloseninitiativen, allen voran das Erwerbslosenforum Deutschland, die mit Aktionen unter dem Namen "Zahltag" für ein wenig Unruhe in der ARGE Köln sorgen. Es ist schließlich auch unangenehm für die "Fallmanager", wenn ein Arbeitsloser in Begleitung eines oder mehrerer Aktivisten erscheint, Aktivisten, die nicht selten das Sozialgesetzbuch erheblich besser kennen als die Fallmanager. Wie soll man einem Arbeitslosen die Zahlungen verweigern, wenn die Begleiter nicht nur den Vorgang dokumentieren, sondern auch noch vehement auf die rechtliche Lage pochen. Als ob Arbeitslose Rechte hätten.
Das kann sich natürlich die ARGE Köln nicht bieten lassen und versucht dann mit einem enormen Polizeiaufgebot, solche Aktivisten nicht nur mit mehr oder weniger sanfter Gewalt durch die so genannten Ordnungshüter zu entfernen, sondern hat inzwischen auch Klagen wegen Hausfriedensbruch gegen einige Aktivisten gestellt. Zu dem Thema die nachfolgende Pressemeldung des Erwerbslosenforums Deutschland:
PM der Kampagne 'Zahltag!' und der Initiative 'agenturschluss'
Nach erneutem Polizeieinsatz gegen ALGII-BegleiterInnen und Hausverboten durch die ArGe: 'Zahltag!' an der ArGe-Mitte und anschliessender Prozess im Amtsgericht
Montag, 15. Juni 2009 9 Uhr 'Zahltag der offenen Türen' | ARGE Köln, Luxemburger Str. 121 12 Uhr 'Zahltag!' verteidigen! | Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. (direkt neben der ARGE, Saal 247)
Zum aktuellen Hintergrund: Im Rahmen der Kampagne 'Zahltag!' hat am Dienstag (9.6). eine Gruppen-Begleitung an der ArGe-Mitte in Köln stattgefunden. Aktive des Vereins "Die K.E.A.S e.V." und der Initiatiative "agenturschluss" begleiteten eine Bezieherin von ALGII in die ArGe, um gemeinsam die Auszahlung von ihr zu Unrecht verweigerten Leistungen einzufordern und somit zugleich ihre medizinisch notwendige Versorgung mit Insulin sicherzustellen. Ein aggressiver Polizeieinsatz hat nicht nur die Begleitung rüde beendet - mehreren beteiligten AktivistInnen wurde zudem ein Hausverbot für alle ArGen Kölns erteilt, das schriftlich bis zum Ende des Jahres ausgesprochen wurde.
Zum Hintergrund des Prozesses: Bereits am ersten 'Zahltag!' im Oktober 2007 in der ARGE-Mitte kam es zur Kriminalisierung der Sozialproteste und des Konzepts, nicht nur als HartzIV-Betroffner künftig nicht mehr allein zur Vorsprache auf dem Amt zu erscheinen: Auch damals hatte die ARGE Köln auf die Proteste und Begleitungen mit einem massiven Polizeiaufgebot und verschiedenen Anzeigen gegen Beteiligte reagiert. Im für morgen angesetzten Prozesstermin gegen zwei Aktive aus dem Umfeld der Kampagne 'Zahltag!' wird deshalb der Vorwurf des Hausfriedensbruchs sowie des Widerstands gegen die Staatsgewalt verhandelt werden.
Die Ereignisse zeigen, dass Sozialproteste, insbesondere aber die inzwischen häufig stattfindenden und sehr kurzfristig organisierten "Zahltage" als Gruppenbegleitungen an der ARGE - eine Praxis, die mittlerweile bundesweit große Beachtung gefunden hat und in vielen Städten aufgegriffen wurde - nach und nach kriminalisiert und ausgehebelt werden sollen. Am morgigen Montag, dem 15.6., beantworten wir die Repressionen und Einschüchterungen seitens der Kölner ArGe und der Polizei nicht nur mit einer politischen Auseinandersetzung im Gerichtssaal, sondern zusätzlich mit einem 'Zahltag!' in der ArGe-Mitte am selben Tag.
Nun, ich hoffe, dass beide Termine eine rege Beteiligung aufweisen.
Die ARGE Köln ist ja insofern eine Besonderheit, weil sie durch die zur INSM gehörende Unternehmensberatung Roland Berger offenbar so gut aufgestellt wurde, dass man fast jeden Trick kennt, Arbeitslosen die Zahlungen zu verweigern oder zumindest lange hinaus zu zögern, damit dem Arbeitslosen jederzeit bewusst ist, das er nicht einmal mehr ein Mensch zweiter Klasse ist, sondern allmählich das Gefühl bekommt, zum Abfall zu gehören. Solche Anstrengungen der Unternehmensberatung sollen schließlich nicht durch einige Aktivisten zunichte gemacht werden, die doch tatsächlich die Frechheit besitzen, auf die gesetzlichen Bestimmungen hinzuweisen.
In diesem Zusammenhang ist vielleicht auch interessant, was der Personalratsvorsitzende der BA an den Vorstandsvorsitzenden der BA Herrn Weise geschrieben hat. Allerdings denke ich, dass Herr Einsiedler mit seinem Schreiben ein paar Jahre zu spät dran ist.
Aus dem Schreiben lese ich heraus, dass die BA wie einer der heute üblichen multinationalen Konzerne geführt wird, in welchen eher neben als unter dem Vorstand die Abteilung angesiedelt ist, die für mich seit jeher nichts anderes als eine Art von Taschenrechnerakrobaten sind, die zwar von der sachlichen Materie zumeist keine Ahnung haben, aber jeder Abteilung mit einem Wust von Zahlen beweisen, dass sie unproduktiv ist. Ich spreche vom Controlling. Das sind die Leute, die mit den gleichen Methoden arbeiten, wie es auch die modernen Unternehmensberatungen tun. Sie rechnen einem Abteilungs- oder Teamleiter vor, wie viel produktive Zeit in seiner Abteilung verschwendet wird, dass er bei bspw. 5 Mitarbeitern mindesten 1,5 Mitarbeiter zu viel beschäftigt. Ihn interessiert nicht, dass es z. B. in einem Bereich, der mit der direkten Betreuung von Kunden beschäftigt ist, mitunter das Telefon ununterbrochen klingelt, aber zu anderen Zeiten eine geradezu wohltuende Ruhe herrscht. Ihn interessiert auch nicht, dass in jeder Abteilung Ausfallzeiten wie Urlaub und Krankheiten gibt, die durch die fachlich qualifizierten Mitarbeiter abgefangen werden müssen. Ihn interessiert nur, was ihm sein Taschenrechner, bzw. sein Computer an Zahlen auswirft. Ihm ist offenbar auch nicht klar, dass er mit der Anforderung von Zahlenmaterial und dem regelmäßigen Briefing (mindestens einmal im Monat) die Arbeitskraft und Arbeitszeit des Abteilunge- oder Teamleiters bindet, Zeiten, in welchen sich der jeweilige Leiter nicht mit seiner eigentlichen Aufgabe innerhalb der Abteilung befassen kann. Was mich in diesem Schreiben auch noch verwundert, ist der Hinweis auf "Zielvereinbarungen!" Das kenne ich eigentlich nur aus Unternehmen, die mit einem Mix aus Fixum und variablen Gehalt ihre Mitarbeiter entlohnen und für den variablen Anteil Zielvereinbarungen aushandeln, mit welchen die Mitarbeiter einen Teil ihres Gehalts bei besonders guter Leistung anheben, bei schlechter Leistung oder irgendwelchen Betriebsstörungen aber auch unter 100% des flexiblen Anteils geraten können.
Wie man allerdings in einem Beamtenapparat, dazu noch einem, dessen Aufgabe eigentlich in den Bereich der sozialen Arbeit gehört, Zielvereinbarungen treffen kann, ist mir eher schleierhaft. Natürlich, eines der erklärten Ziele der BA ist es, Arbeitslose (ALG I) so schnell wie möglich wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Aber das setzt voraus, dass für jemanden, der arbeitslos geworden ist, auch eine seinen Fähigkeiten entsprechende Stelle gefunden werden kann. Wird aber die Vermittlung in Form von Zielvereinbarungen festgelegt, damit Herr Weise mit "Überschüssen" in der Presse glänzen kann, dann ist es nicht verwunderlich, wenn Arbeitsvermittler Leute nicht nur in zu schlecht bezahlte Berufe vermitteln, sondern auch in Arbeiten, für die der Arbeitslose entweder zu hoch qualifiziert oder aus individuellen Gründen ungeeignet ist. Die vermittelnden Beamten oder Angestellten haben nur in den seltensten Fällen eine echte Ahnung von den mannigfaltigen Berufen und Berufsbildern der freien Wirtschaft.
Es gab mal eine Zeit, da haben Arbeitsvermittler ihre Berufsbezeichnung noch verdient. Aber das war in einer Zeit, da gab es noch mehr freie Stellen, als Arbeitslose. Da konnten Arbeitnehmer noch Forderungen stellen, weil Arbeitskräfte fehlten. Seltsam, genau zur gleichen Zeit sind die Unternehmen gewachsen, konnten sich nicht über mangelnde Aufträge beschweren und konnten die Nachfrage kaum befriedigen. Es ging beiden gut, den Arbeitnehmern und den Unternehmern. Aber heute hat man Maschinen, die Menschen überflüssig machen und dabei noch mehr produzieren, als sich verkaufen lässt. Und weil das so ist, will man diese Überproduktion im Ausland abstoßen. Aber auf die gleiche Idee sind andere auch schon gekommen und so ist die Globalisierung entstanden, eigentlich ein Synonym für den unerbittlichen Konkurrenzkampf von Unternehmen, von denen immer welche auf der Strecke bleiben und zu Lasten der Arbeitnehmer, denen man nicht mehr genügend Beteiligung am Unternehmensgewinn zugesteht, sondern sie mit Floskeln und Forderungen immer weiter in die tot geglaubte Knechtschaft treibt. Auf Dauer geht auch das nicht gut. Aber vielleicht hilft ja die Natur, das Problem zu lösen, mit Vogelgrippe, Schweinegrippe und zukünftigen Seuchen. Oder liege ich mit der Natur falsch? ganzer Text/Quelle/links
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Hartz IV
Sunday, June 14. 2009
Auszug von junge welt Verzichtsmoral Diätkost für Hartz-IV-Bezieher gestrichen
An Karl-Heinz K. ist der »Vollzug des Sozialgesetzbuches (SGB XII)« – wie es im Amtsschreiben der Sozialhilfeverwaltung des Landkreises Pfaffenhofen in Bayern heißt – nicht vorbeigegangen: Dem 67jährigen diabetes-kranken Bezieher von »Grundsicherung im Alter« auf Hartz-IV-Niveau wurde der »Wegfall der Diätzulage« nicht nur angedroht. Das Amt teilte mit, daß 56 Euro ab Juli 2009 gestrichen sind. Diesen Betrag hatte Herr K. monatlich zusätzlich zu den üblichen 316 Euro erhalten, um seine Diätkost zu finanzieren. Das Amt beruft sich mit seiner Entscheidung auf eine Empfehlung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge. Dieser Verein, in dem Städte, Landkreise, Gemeinden sowie die Spitzenwohlfahrtsverbände Diakonie, Caritas, AWO, Rotes Kreuz, Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland und der Paritätische Gesamtverband organisiert sind, hatte seine Empfehlung im Oktober 2008 bekanntgegeben: Gesunde Ernährung sei bei Diabetes, erhöhten Fettwerten und »weiteren Volkskrankheiten« ausreichend, hieß es.
Bei Grundsicherung im Alter oder Sozialgeld liege es im Ermessen des Amtes, solche Empfehlungen umzusetzen, erläutert Martin Behrsing vom Erwerbslosen Forum Deutschland auf Nachfrage von junge Welt. Empfängern solcher Schreiben rät er, Widerspruch einzulegen und dagegen zu klagen. Behrsing erinnert, daß dieser Verein noch 2007 dem Erwerbslosenforum bestätigt habe: Wissenschaftlich sei nicht erwiesen, daß bei solchen Krankheiten keine Diät erforderlich ist. Mittlerweile scheint man das anders zu sehen. Behrsing findet eine derartige Entscheidung des Vereins fragwürdig: »Hier vertreten die Kommunen ganz deutlich ihre eigenen Interessen, um Geld zu sparen.« Dort organisierte Wohlfahrtsverbände müßten sich fragen lassen, welche Rolle sie dabei spielen. Immerhin verlange man kranken Menschen beispielsweise ab, nur noch Mineralwasser zu trinken – keine teuren zuckerfreien Säfte.(düp) ganzer Text/Quelle/links
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Hartz IV
Wednesday, June 3. 2009
Auszug von gegen hartz Nachrichtendienstliche Ermittlungen bei Hartz IVBA erlaubt nun Observationen und "nachrichtendienstliche" Ermittlungen bei Hartz IV. Bundesagentur für Arbeit setzt sich über bürgerliche Grundrechte hinweg -Gemeinsame Presseerklärung: „gegen-hartz.de“ (Hannover) und dem Erwerbslosen Forum Deutschland (Bonn)- Bonn/Hannover – Die Bundesagentur für Arbeit gestattet jetzt ihren Mitarbeitern bzw. beauftragten dritten Stellen ausdrücklich die Observation von Hartz IV-Beziehern. Dazu reicht nach Ansicht der beiden Erwerbsloseninitiativen „Erwerbslosen Forum Deutschland“ und "gegen-hartz.de" eine bloße anonyme Anzeige eines gehässigen Nachbarn aus, um die „nachrichtendienstliche“ Ermittlungen in Gang zu setzten. Mit ihrer am 20 Mai herausgegebenen internen Weisung an alle Jobcenter würde die BA sich Kompetenzen anmaßen, für die Strafermittlungsbehörden einen Gerichtsbeschluss benötigten, so die beiden Initiativen. „Wir fordern die Bundesregierung auf die Bundesagentur für Arbeit sofort in ihre Schranken zu verweisen und den behördlichen Wahnsinn sofort zu stoppen. Zudem lassen wir im Moment rechtliche Schritte gegen diese "Stasimethoden" prüfen, sagte Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland. Unter dem Punkt Rz 6.11 der BA Weisungen für Arge Außenmitarbeiter werden "Observationen", also eine heimliche Beschattung von Hartz IV Betroffenen bei "Verdacht auf einen besonders schwerwiegenden Leistungsmissbrauch" ausdrücklich zugelassen. In der Realität bedeutet dies, eine einfache anonyme Anzeige durch einen Nachbarn reicht, um umfangreiche Observationen durch Arge Außenmitarbeiter zu veranlassen. Dabei reicht allein schon der Verdacht aus, um Erwerbslosen hinterher zu spionieren. Selbst Strafermittlungsbehörden benötigen einen Gerichtsbeschluss, um umfangreiche Observationen an Bürgern zu veranlassen. "Die Anweisungen lesen sich wie eine Anleitung für nachrichtendienstliche Ermittler und erinnern sehr stark an die Ausspähung von Bürgern der DDR durch die Stasi" entrüstet sich Sebastian Bertram, von der Initiative "gegen-hartz.de". Bei den Untersuchungen durch Arge Außendienstmitarbeiter werden Zeugenbefragungen, Hausbesuche und Beschattungen des Leistungsbeziehers vorgenommen. Fraglich ist in diesem Zusammenhang die Beweiskraft derartig "erschnüffelter" Informationen und Fotos vor Gericht. Denn die Anfertigung von Fotos durch die Arge ist laut §201a des StGB aufgrund des "Rechts am eigenen Bild" nicht nur unzulässig, sondern sogar eine Straftat. Von der "Beugung des Grundrechts" kann auch bei den Hausbesuchen gesprochen werden. Sogenannte Hausbesuche werden von Arge Außendienstmitarbeiter am häufigsten durchgeführt. Dabei werden auch Schränke durchwühlt und intime Fragen gestellt. In den BA Anweisungen Punkt Rz 6.22 wird zwar darauf hingewiesen, dass bei einer Verwehrung des Zutritts keine Leistungskürzung vorgenommen werden, aber dem Betroffenen trotzdem wegen "nicht möglicher Sachverhaltsaufklärung" die Leistungen ablehnt werden darf. So wird durch Androhung der Streichung der Existenzgrundlage der Eintritt in die Wohnung des Betroffenen erpresst. Das Bürgerliche Gesetzbuch und das Grundgesetz sollten alle Bürger vor den Eingriffen des Staates in die Privatsphäre schützen. Nur die Bundesagentur für Arbeit scheint das Grundrecht für SGB II Leistungsbezieher außer Kraft setzen zu wollen. Erwerbslosengruppen fordern nun von der Bundesagentur für Arbeit die sofortige Überarbeitung der BA Anweisungen und ein zurückkehren zur Rechtsstaatlichkeit. ganzer Text/Quelle/linksSiehe auch: BA erlaubt nun Observationen und “nachrichtendienstliche” Ermittlungen bei Hartz
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Hartz IV
Thursday, April 16. 2009
Auszug von karl-weiss-journalismus Hartz und Hunger – Vier Episoden Das wahre Gesicht des Kapitalismus wird immer deutlicher von Karl Weiss
Episode 1: Sozialhilfe gekürzt – “Er hat gebettelt”
In Göttingen ist nun das passiert, auf das selbst die eingeschworensten Gegner von Hartz IV nicht gekommen wären, aber die Hartz-IV-Politiker sind unerschöpflich in ihrer Erfindungsgabe von neuen Erniedrigungen und Schikanen. Ein Sozialhilfeempfänger (das ist nun gleich auch unter Hartz IV eingestuft – jedenfalls von der Behandlung der Geschädigten her) wurde gesehen, wie er auf der Straße bettelte, um etwas zum Kauen zwischen die Zähne zu bekommen.
Prompt wurde er gestellt, das Geld nachgezählt, das er zusammengebracht hatte, dies hochgerechnet auf den Monat und ein entsprechender Betrag von 120 Euro vom monatlichen Sozialhilfebezug abgezogen – den erbettelt er sich ja und hat damit Einkommen, das angerechnet werden muss, nicht wahr?
Aufgrund der lauten Proteste aus der Bevölkerung wurde diese Entscheidung zwar später aufgehoben, aber ein Sprecher der Stadt betonte ausdrücklich, das sei Gesetz.
Wie lange wollen wir uns so ein Gesetz noch bieten lassen?
Episode 2: Suche nach Lebensmitteln in Mülleimern - Und dann noch Anzeige wegen Diebstahl
In Hoyerswerda, Sachsen wurde ein Paar von Hartz-IV-Geschädigten gesehen, wie sie bei einem Supermarkt Lebensmittel, deren Haltbarkeitsdatum abgelaufen war, aus den Mülleimern holten, um etwas Essbares zu haben. Ein liebenswürdiger Zeitgenosse rief die Polizei an. Die kam dann auch gleich und erwischte die beiden „auf frischer Tat“. Laut Polizeibericht wurden die Personalien aufgenommen und die beiden werden eine Verurteilung wegen Diebstahl zu erwarten haben.
Die Banker, die Milliarden in den Sand gesetzt haben und nun aus Steuergeldern unterstützt werden, haben dagegen keinerlei Anzeige zu befürchten.
Episode 3: Alle Rekorde von „Sanktionen“ gebrochen
Die gleichen Politiker, die den Banken völlig freie Hand lassen, jede noch so gemeinschaftsschädliche Handlung zu begehen, und ihnen danach noch ihre Verluste ersetzen, haben bei Hartz IV die ganze Regulierungswut angewendet, die für die Banken nicht galt. Man hat Hunderte von Regeln geschaffen, die jeder Hartz-IV-Geschädigte auswendig lernen muss, sonst hagelt es „Sanktionen“, d.h. es wird das Geld ganz oder teilweise gestrichen.
Zum Beispiel der Leinen-Zwang: jede, auch nur kurzzeitige, Entfernung von Wohnort muss vorher von der ARGE genehmigt werden, sonst wird Geld gestrichen. Banken können völlig unreguliert Hundert Milliarden verspielen und sie anschließend vom Steuerzahler einfordern – denn sie sind ja „systemwichtig“. Hartz-IV-Geschädigte dagegen sind nicht wichtig fürs kapitalistische System. Was interessiert, sind Banken, nicht Menschen.
Das steht ja auch schon im Grundgesetz, gleich im Artikel 1: „Die Würde der Banken ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Aufgabe aller staatlichen Gewalt.“
Gibt einer von den Hartz-IV-Geschádigten zum Beispiel nicht die 10 Euro an, die er verdient hat, als er einem Nachbarn half, wird ihm ein wesentlicher Teil seiner Lebensgrundlage gestrichen, versteckt eine kleine Rücklage für harte Zeiten unter seinem Kopfkissen und gibt er sie nicht als „Vermögen“ an, wupps, ist das Geld weg!
Die meisten Sanktionen aber werden vergeben wegen „Meldeversäumnis“. Ist ein gerade eben arbeitslos Gewordener so geschockt, dass er erst nach drei Tagen zum Arbeitsamt geht (Entschuldigung, das heißt auf neudeutsch natürlich ARGE) und sich arbeitslos meldet, wupps, bekommt er einen oder zwei Monate gar nichts! Diese Art von Vergehen, die mit Verhungern bestraft wird (falls der Arbeitslose nicht eine mitleidige Seele findet, die mit ihm ein Brot teilt) wurde laut Angaben der Lügenanstalt von Nürnberg allein im Jahr 2008 insgesamt 294.000 Mal verhängt!
Die Gesamtzahl der gestrichenen leistungen im Jahr 2008 erreichte sogar 741.000 Fälle! Das ist absoluter Rekord. Na, da hat man ein schönes Geld gespart, nicht wahr? Musste man ja auch, denn man musste ja die Banker bezahlen!
Episode 4: Nachkriegszeit
Die ‚Volkssolidarität’ ist ein Sozial- und Wohlfahrtsverband in Mecklenburg–Vorpommern, der in der Nachkriegszeit gegründet wurde, als der Hunger in Deutschland grassierte – in allen vier Besatzungszonen. An diese Zeit fühlt sich die stellvertretende Landesvorsitzende des Verbandes, Silvia Steinbach, erinnert. Sie sagte auf einer Veranstaltung des Verbandes: "Wir sind gezwungen, zu längst überwunden geglaubten Formen der sozialen Betreuung zurückzukehren - Suppenküchen, Obdachlosenhilfe, Spendenaktionen".
Gegenwärtig wächst in der Bundesrepublik jedes vierte Kind in Armut auf, sagte der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Ulrich Schneider, auf der gleichen Veranstaltung der „Volkssolidarität“. Und: . "Die Chancen, aus Armut wieder herauszukommen, haben abgenommen, Millionen Kinder wachsen ohne Perspektive auf - das sollte uns Angst machen."
Aus der Stadt Dresden wurde berichtet, dass dort inzwischen bereits 12.000 Menschen täglich auf Essen von der „Tafel“ angewiesen sind, um satt zu werden.
Aus einer Kindertagesstädte in Rostock wurde berichtet: „"Zu uns kommen Kinder ohne Frühstück und können nicht an Freizeitangeboten wie Theater, Schwimmen oder Ausflügen teilnehmen".
Wo man auch hinsieht, der Hunger oder die Drohung des Hungers breiten sich aus in Deutschland. Wie wärs, wenn wir den Hartz-IV-Parteien SPD, Grüne, CDU/CSU und FDP mal mit Aushungern drohen? ganzer Text/Quelle/links
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Hartz IV
Tuesday, February 17. 2009
Auszug von karl-weiss-journalismus Hartz IV 2009: Persönliche Notlagen? Die "Arge" sch.... drauf! Hartz IV ist Skandal! von Karl Weiss
Es gibt unzählige Fälle in der Welt von Hartz IV, in denen die „Argen“ die Auszahlung von Leistungen verweigern, einfach nicht zahlen, auch und gerade dann, wenn der Antragsteller völlig ohne Mittel ist und nichts mehr zu Essen hat. Es scheint, der Herr de Sade persönlich hat die „Argen“ in Sadismus ausgebildet. Andererseits ist die „Arge“ Bonn, eine der berüchtigsten von allen, aber schnell bei der Hand, die Polizei zu holen und Hausverbote auszusprechen, wenn Begleitpersonen auf den Rechten der Betroffenen bestehen.
In Bonn war vor einiger Zeit schon einmal der Gerichtsvorsteher auf dem Weg zur Oberbürgermeisterin, um ihren BMW zu pfänden, weil sich die „Arge“ immer wieder geweigert hatte, Leistungen auszuzahlen.
Eine Anzahl von Hartz-IV-Geschädigten hatte sich an das „Erwerbslosenforum“ gewandt, weil ihnen über einen Monat oder sogar mehrere Monate keine Leistungen von der „Arge“ Bonn ausgezahlt worden waren. Immer wenn die Geschädigten bei der Arge vorsprechen wollten, wurden sie abgewiesen – eine Praxis, die nicht nur in Bonn alltäglich ist.
So gingen denn Begleitpersonen von der Kölner Erwerbsloseninitiative und vom Erwerbslosenforum mit ihnen und erreichten tatsächlich, dass sie vorgelassen wurden. Doch einem der Antragsteller wurde erneut die Anname des Antrags verweigert, was gar nicht zulässig ist. Als die Begleitpersonen dagegen protestierten, erklärte eine Person von der Bonner Arge den Arbeitsablauf gestört und holte die Polizei, um die Beistände entfernen zu lassen. Die aber, statt zuerst einmal die Situation zu klären, kam denn auch gleich dem Verlangen der Arge nach und entfernte die Beistände. Auch dies gesetzwidrig, denn jeder hat Anspruch auf Beistände, wenn er zur Behörde geht.
Aber die Frage von Gesetzwidrigkeiten ist inzwischen sowieso nicht mehr auf der Tagesordnung, denn die sind so häufig bei Hartz IV, dass die gesetzeskonformen Teile dagegen untergehen. Das ganze Hartz IV ist eine Gesetzwidrigkeit – und so war es auch geplant, es ist ein Skandal!
Hier neue Beispiele:
M. war arbeitslos geworden und hatte im November seinen Antrag auf Arbeitslosengeld 2 abgegeben, hat aber bis heute kein Geld erhalten, ebensowenig wie einen Bescheid. Die Arge behauptet, es fehlten zwei Kontoauszüge. Die hat er aber bereits drei Mal dort abgegeben. Solche Fälle von bei der Behörde „verlorenen“ Unterlagen und verschlampten Anträge sind Legion. Das Arbeitslosenforum gab M. einen Betrag zum Lebensunterhalt, bis er endlich Geld sieht, denn er ist mittellos und ohne Lebensmittel und müsste hungern, wenn es nach der CDUSPDGrüneFDPCSU-Behörde gehen würde.
Anderes Beispiel:
Frau S. Hat sich von ihrem gewalttätigen Mann getrennt und hat eine schwerkranke Tochter. Sie hat eine Wohnung gefunden, doch keinerlei Möbel. Ihr steht eine Erstausstattung mit Möbeln zu, doch die Arge übernahm das wochenlang nicht. Frau S. muss mit ihrer Tochter auf einer Decke auf dem Boden in der leeren Wohnung schlafen. Die Arge weiss das und bleibt untätig. Schliesslich können Beistände, die mit Frau S. zur Arge gehen, erreichen, dass die Übernahme der Möbel für die darauffolgende Woche zugesagt wird. Allerdings ist der zugesagte Betrag zu gering. Das reicht nicht hinten und vorne. Der Sachbearbeiter erklärt schnippisch, man könne ja widersprechen.
Weiteres Beispiel:
Die Schülerin V. geht zur Fachschule und hat Anspruch auf die Leistungen. Doch die ARGE rührt sich wochenlang nicht nach der Abgabe des Antrags. Schliesslich wurden ihr mit grosser Verspätung die Leistungen für Januar ausgezahlt und eine Mietgarantie zugesagt. Die Miete wurde aber nicht bezahlt. V. ist von Kündigung bedroht. Ein Schreiben des Anwalts rührt die Behörde nicht im mindesten. Offenbar sch... man drauf. Erst nach einem Eilantrag beim Sozialgericht wird schliesslich die Miete überwiesen. Es habe einen Zahlendreher bei der Kontonummer gegeben. Doch im Februar wieder das gleiche Lied. Die Leistung wird nicht bezahlt, die Miete auch nicht. Schliesslich erreichen Begleitpersonen, dass V. wenigstens 100 Euro bekommt. Für die kommende Woche ist Bezahlung zugesagt. Was wird dann wohl die Ausrede sein? ganzer Text/Quelle/links
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Hartz IV
Friday, February 6. 2009
Auszug von gegen-hartz Keine Änderungen beim Hartz IV Kinderregelsatz Die Bundesregierung will an den Hartz IV Kinderregelsätzen nichts verändern
Noch am Wochenende forderte die Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) eine Neuberechnung der Hartz IV Kinderregelsätze. Ausgangspunkt war das Urteil des Bundessozialgerichtes: Das Gericht hatte geurteilt, dass die Kinderregelsätze verfassungswidrig seien. Dafür erntete von der Leyen heftige Kritik vom Bundesarbeitsministers Olaf Scholz (SPD), der der Ministerin "Populismus" vorwarf. Schließlich habe er bereits vor einiger Zeit Vorschläge eingereicht, die eine Erhöhung der Regelsätze für Kinder beinhaltete. Diese Vorschläge wurden u.a. von der CDU im Bundeskabinett abgeschmettert. Es sah ganz so aus, als würde die Bundesregierung bei diesem Thema in die erste spürbare " Wahlkampfphase" treten. Hinzukommend forderten zahlreiche Sozial- und Wohlfahrtsverbände eine deutliche Anhebung der Regelsätze für Kinder.
Einigung auf dem Rücken der Kinder Doch nun haben sich die beiden Bundesminister "gütlich" geeinigt, wohlgemerkt auf Kosten der Kinder. Am Mittwoch verkündete eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums, dass Ursula von der Leyen und Olaf Scholz zunächst auf eine Datenerhebung warten wollen, die jedoch erst im Jahre 2010 vorliegen wird. Erst zu diesem Zeitpunkt wolle man prüfen, ob die Grundsicherung der Kinder die in Hartz IV Familien leben, bedarfsgerecht ist. Man begnügt sich damit, dass es in diesem Jahr im Rahmen des Konjunkturpaketes eine einmalige Zahlung von 100 Euro geben wird. Zudem sei ja schließlich das Schulbedarfspaket beschlossen und der Kindersatz der sechs bis 13jährigen würde im Sommer auf 246 Euro angepasst werden. Als politisches "Kasperle- Theater" kann man diese "Einigung" bezeichnen. Man wartet eben solange, bis man eh nicht mehr zusammen regiert. ganzer Text/Quelle/links
Auszug von montagsdemo-dormund Ursula Von der Leyen und Olaf Scholz wollen Kinderarmut aussitzen von Martin Behrsing
Ursula Von der Leyen und Olaf Scholz wollen Kinderarmut aussitzen – Keine Veränderung der Regelsätze vor 2010 - Regelsatzkürzungen bei Kinder und Jugendlichen vor der Wahl zurücknehmen
Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) und Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) haben ihren Streit über die Höhe der Hartz IV-Regelsätze für Kinder beigelegt. Derzeit sehen sie keinen Handlungsbedarf die Regelsätze bei Kindern zu verändern, teilten die Minister am Mittwoch in einer gemeinsamen Erklärung in Berlin mit. Auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2008 müsse dann über eine Weiterentwicklung der Regelsätze entschieden werden. Die Zahlen der Probe liegen aber voraussichtlich erst 2010 vor. Das "Bündnis gegen Kinderarmut durch Hartz IV" kritisierte die Entscheidung heftig. Die Regierung sei noch nicht einmal bereit, die mit Hartz IV eingeführten Kürzungen des Regelsatzes bei Kindern von 14 – 17 Jahren noch vor der Wahl zurück zunehmen. Gerade diese Altergruppe hat einen höheren Ernährungsbedarf als Erwachsene.
Dazu Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland:
„Dass die Regierung den Regelsatz bei Schulkindern zwischen sechs und dreizehn Jahren um 35 Euro im Monat anheben wird ist letztendlich auch dem Druck durch das „Bündnis gegen Kinderarmut durch Hartz IV“ und der Entscheidung des hessischen Landessozialgerichts zu verdanken. Allerdings feiert die Regierung dies als Erhöhung; in Wahrheit handelt es sich nur um die teilweise Rücknahme einer Kürzung. In der Sozialhilfe wurde der entwicklungsbedingte Ernährungsmehrbedarf nämlich berücksichtigt. Wir sind allerdings äußerst befremdet, dass Jugendliche von vierzehn bis siebzehn Jahren keinen erhöhten Ernährungsbedarf zugebilligt bekommen. Dafür muss man nicht warten, bis die Ergebnisse der EVS 2008 vorliegen. Jeder Kinderarzt wird bestätigen können, dass diese Altersgruppe wenigstens 2700 - 3.000 kcal benötigt. Demnach müsste nur wegen dem erhöhten Ernährungsbedarf die Regelleistungen auf 90 Prozent bzw. 316 Euro erhöht werden. Dies sind Maßnahmen, die noch vor der Bundestagswahl zu treffen sind und sie haben nichts mit der Ankurbelung der Wirtschaft zu tun. Es befremdet schon sehr, dass man im Zuge der Wirtschaftkrise Kinder für die Ankurbelung der Wirtschaft wahlkampftaktisch instrumentalisiert, während man ihnen vorher konsequent Unternährung zumutete.“ ganzer Text/Quelle/links
Auszug von ksta.de Schrott ist mehr wert als Kinder von Fabian Müller Das Auto ist des Deutschen liebstes Kind, keine neue Weisheit, aber nun lässt sich das Mehr an Liebe in Geld messen: Durch die Abwrack-Prämie erhält der Automobilkäufer einen Zuschlag von 2500 Euro. 2400 Euro mehr als stolze Eltern menschlicher Kinder mit der Kinderprämie. Seit die Bundesregierung die so genannte Abwrack-Prämie verabschiedet hat, überschlagen sich in den Medien die Berichte und kritischen Kommentare dazu. Die Regierung beabsichtigt damit zum einen, der angeschlagenen Autoindustrie unter die Arme zu greifen und die Arbeitsplätze in dieser Branche zu sichern. Zum anderen erhofft man sich einen ökologischen Effekt, weil die Neuwagen umweltfreundlicher ausgerüstet sind als die alten Modelle, sprich verbesserte Katalysatoren und effizientere Einspritzung unter der Motorhaube haben.
So ist die gewaltige Finanzspritze von 1,5 Milliarden vom Staat für rund 600 000 Prämien für die Käufer ein enormer Anreiz. Wer sagt bei einem Zuschuss von 2500 Euro schon Nein?
Fast zeitgleich wurde mit ungleich weniger öffentlichem Interesse die Kinderprämie eingeführt. Einmalig erhalten Eltern 100 Euro pro Kind. Aber für welchen Zweck ist dieses Geld bestimmt? Für die Eltern? Oder für die Kinder? Ist dieses Geld als eine Art Belohnung zu werten, sozusagen eine Durchhalteprämie? Oder ein Mut-mach-Bonus? Eine Jeans, T-Shirt, Turnschuhe, da wird die Sache schon knapp. Was bekommt man denn heute noch für 100 Euro?.... ganzer Text/Quelle/links
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