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Mehr Strafmaßnahmen gegen Werktätige im Hartz-IV-Vollzug
von Reinhold Schramm
Mehr Repression zur Aufnahme von Billigarbeit, Zeit- und Leiharbeit
Die “Saarbrücker Zeitung“ berichtet unter Berufung auf die “Bundesagentur für Arbeit“ (BA), es seien zwischen Januar und September 2011 von den “Jobcentern“ 667.499 Sanktionen verhängt worden. Das seien neun Prozent mehr Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger als im Vergleichszeitraum ein Jahr zuvor.
Es habe sich meist um “Pflichtverletzungen“ bei der Arbeitssuche, unter anderem Meldeversäumnisse gehandelt, weswegen den Hartz-IV-Empfängern die Bezüge gekürzt wurde.
Von den rund 4,5 Millionen erwachsenen Beziehern der Hartz-IV-Grundsicherung wurden allein im September 2011 knapp 146.000 Menschen mit einer Strafmaßnahme belegt, viele von ihnen auch mit mehreren Strafen.
Die Strafmaßnahmen bei den Beziehern von Arbeitslosengeld I waren dagegen rückläufig. “Sperrzeiten“, in denen der Bezug komplett entfällt, wurden im Jahr 2011 in 728.223 Fällen verhängt. Das waren rund 37.000 statistische Fälle für die staatliche Arbeitsbehörde weniger als 2010. Grund für die Sperrzeiten waren meist “Meldeversäumnisse“.
Die sogenannten “Pflichtverletzungen“ werden meist mit einer 30-prozentigen Kürzung des Regelsatzes geahndet. Diese ‘Erziehungsmaßnahme’ für arbeitslose Werktätige gilt zum Beispiel, wenn “zumutbare Arbeit abgelehnt“ [- einschließlich Unterbezahlung; so gibt es auch Angebote über die Arbeitsagentur bzw. “Jobcenter“ für weniger als 50 % vom Tariflohn -] oder “Eingliederungsmaßnahmen verweigert“ werden. Versäumt der “Leistungsberechtigte“ einen Termin bei der BA-Arbeitsagentur (für ALG I) oder dem “Jobcenter“ (für Hartz IV), führt dies zu einer 10-prozentigen Minderung der “Hartz-IV-Bezüge“. -
Es können mehrere Sanktionen von den staatlichen Arbeitskräfteverwaltern (Beamten) ausgesprochen werden und die Kürzungen können sich im “Wiederholungsfall“ auf bis zu 100 Prozent summieren. (Vgl.) [1]
Finanzierung von Lohnkosten über die Staatskasse - trotz Arbeit.
Nach Berechnungen des DGB muss der Bund rund zwei Milliarden Euro pro Jahr - über “Hartz IV“ jährlich - aufwenden, um Geringverdienern mit Vollzeitarbeit ein Existenzminimum zu garantieren. Der Staat subventioniert so auch Unternehmer, die werktätige Frauen und Männer zu Hungerlöhnen beschäftigen. -
Rechnet man auch jene Werktätigen mit einer sozialversicherten Teilzeitarbeit hinzu, so kommt man auf etwa 4 Milliarden Euro staatliche Ausgaben im “Hartz IV-System für Aufstocker“ mit sozialversicherter Erwerbsarbeit.
Mitte 2011 gab es 570.000 Erwerbstätige, die eine sozialversicherte Arbeit ausübten und Sozialbeiträge zahlten, aber von ihrer gering bezahlten Arbeit nicht leben konnten und auf “Hartz IV“ angewiesen waren. Von den sogenannten “Aufstockern“ mit sozialversicherter Arbeit gingen rund 330.000 einer Vollzeitarbeit nach und knapp 240.000 übten eine sozialversicherte Teilzeitarbeit aus. -
Neben den sogenannten “Aufstockern“ mit sozialversicherter Arbeit gehen viele “Hartz-IV-Empfänger“ aber auch einer geringfügigen Beschäftigung nach oder sind selbständig. Bezieht man diesen Personenkreis mit ein, so erhöht sich die Zahl der erwerbstätigen “Hartz-IV-Bezieher“ auf 1,36 Millionen. »Gegenüber 2007 hat sich die Zahl aller erwerbstätigen Hilfeempfänger um gut 100.000 erhöht. Dies entspricht einem Anteil von 29 Prozent aller Hartz IV-Empfänger im erwerbstätigen Alter von 15 bis 64 Jahren.« (Vgl. DGB:) [2]
Quelle:
[1] dapd, bv, t-online.de am 07.02.2012.
»Mehr Strafen für Hartz-IV-Empfänger«
http://wirtschaft.t-online.de/mehr-strafen-fuer-hartz-iv-empfaenger/id_53816784/index
[2] DGB, 12.01.2012: arbeitsmarktaktuell 1/2012:
»Hartz IV: Billiglöhne kommen Staat teuer zu stehen«
http://www.dgb.de/themen/++co++3f8b6148-3d0c-11e1-7eaf-oo188b4dc422
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