Auszug von duckhome
Einnahmen erhöhen anstatt Deutschland kaputt sparen - Spekulation besteuern
von Jochen Hoff
Von Seiten der Bankster und des Großkapitals wird immer wieder argumentiert, dass eine Transaktionssteuer ja alle Bankgeschäfte verteure und somit nur den Kunden treffe. Das ist nicht einmal grundsätzlich verkehrt, aber trotzdem nur ein Täuschungsmanöver. Natürlich könnte eine Transaktionssteuer sehr fein zwischen Spekulationen und normalem Bankgeschäft unterscheiden. Wenn diese Argumentation zurückgewiesen wird, kommt immer das Argument, dass die Tobinsteuer weltweit beschlossen werden müsse um zu wirken und das eben nie alle mitmachen würden.
Eine rein auf Deutschland bezogene Lösung wird immer abgelehnt, weil das Kapital ja Freizügigkeit genießen soll, die nichts anderes ist, als dass, das Kapital jedem Recht und jeder Kontrolle entzogen werden soll. Das mag ja für ein freies Kapital gelten, für ein Kapital das mit Milliarden Steuergeldern weltweit gerettet werden musste, gilt dies nicht.
Für jeden Hartz IV Empfänger gilt, das er täglich in seiner Wohnung anwesend sein muss, um auf nicht eintreffende Jobangebote oder mögliche Kontrollen der Behörden zu warten. Selbst am Wochenende gilt faktisch ein Bewegungsverbot. Das ist Teil des Konzeptes Fordern und Fördern, welches sich natürlich nur auf Fordern und Zerstören beschränkt.
Die Summen die an die Hartz IV Empfänger gehen, sind allerdings lächerlich, wenn man die Kosten für die Rettung des Kapitals dagegen setzt. Deshalb ist es dem Kapital auch zumutbar auf seine Freiheit zu verzichten, wie es von Menschen die Hartz IV beziehen ebenfalls wie selbstverständlich verlangt wird. Natürlich ist das hart. Aber wer nicht einmal zur Beerdigung seines Kindes oder zur Hochzeit seines Bruders fahren darf, der weiß wie hart das Leben ist. Warum sollte das Kapital es besser haben, als die Menschen.
Die Einführung einer Kapitalverbringungssteuer in Höhe von 50 Prozent des Kapitals würde die Wanderschaften sehr schnell beenden. Selbstverständlich würde der Warenverkehr und auch Fremdinvestitionen davon nicht betroffen sein, aber inländisches Vermögen würde blockiert und auf das Auslandsvermögen von Deutschen und deutschen Unternehmen könnte eine Vermögenssteuer in doppelter Höhe des deutschen Satzes heilsame Rückkehranstöße geben.
Dann steht auch nichts einer Börsenumsatzsteuer die nicht abzugsfähig ist entgegen. Die Höhe der Börsenumsatzsteuer sollte sich nach dem Mehrwertsteuersatz für Kinderwindeln richten. Lediglich bei haftendem Kapital, das länger als 12 Monate in Form von Aktien gehalten wird, kann eine Verrechnung der Börsenumsatzsteuer erfolgen.
Damit ist die Spekulation an Börsen und in allem was nicht haftet, erledigt. Eine weitere Form der Spekulation ist die Beteiligung an Unternehmen auf Kredit, wobei die Unternehmen ausgeblutet werden um die teilweise völlig irrsinnigen Kaufsummen und Kapitalertragserwartungen zu befriedigen. Deshalb ist es wichtig, das Firmenübernahmen nicht nur auf kartellrechtliche Bedingungen sonder auch auf den Erhalt von Arbeitsplätzen und Firmen erweitert werden.
Per Gesetz ist dabei auszuschließen, dass sich die Firmen selbst bezahlen müssen, wie es heute üblich ist. Dieses Gesetz kann auch nachträglich gelten, weil die aktuelle Verfahrensweise sehr nah am Betrug ist. Im Zweifelsfall sollten solche Beteiligungen sofort vom Staat eingezogen und zugunsten der Firma vermarktet werden.
Gleichzeitig muss die Spekulation mit Grund und Boden sowie Immobilien beendet werden. Heute ist es üblich, das im Rahmen der Gentrifizierung ganze Stadtteile aber auch Ortsteile in attraktiven Lagen vollständig von Reichen oder doch zumindest dem Kapital übernommen und dabei die ursprünglichen Bewohner verdrängt werden. Das Kapital lacht über dieses Problem, aber die sozialen Folgekosten aus Vereinsamung und fehlender Solidarität bleiben der Gesamtgesellschaft.
Da es sehr schwer ist, gesetzliche Regelungen aufzustellen um diese Spekulation zu verhindern, ist es am einfachsten, jeden Immobilienbesitzer zu zwingen, 50 Prozent seiner Immobilie zu den Bedingungen vor der Übernahme oder dem Neubau zu vermieten. Dieses sollte für Gewerbe- und Wohnraum dienen, wobei die Ausstattung für alle gleich sein muss. Dadurch dürfte genügend preiswerter Wohn- und Gewerberaum entstehen um alle Bedürfnisse zu befriedigen. Einfamilienhäuser in eigener Nutzung, auch mit Einliegerwohnung können von der Regel ausgeschlossen werden.
Spekulation mit Edelmetallen, Kunst, Antiquitäten und ausländischem Besitz lassen sich am leichtesten dadurch beenden, das grundsätzlich steuerlich davon ausgegangen wird, dass alle Verkaufserlöse aus Spekulation stammen und diese werden zu 75 Prozent besteuert. Nur wer derartige Güter mit einem Nachweis des Besitzes und soweit vorhanden mit einem Kaufbeleg in ein Register eingetragen hat, bleibt von der Steuer verschont.
Selbstverständlich sind damit nicht alle Möglichkeiten der Spekulation erfasst, aber es ist ein Anfang und nichts spricht dagegen, später andere Spekulationsformen zu berücksichtigen.
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